GASAG AG Zählerstand melden in unter 2 Minuten: So geht's
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Es ist Zeit für die Zählerstandablesung? Wenn Sie Ihren GASAG AG Zählerstand melden wollen, müssen Sie sich dafür oft nicht einmal einloggen. Geben Sie im Online-Bereich einfach Ihre Vertragskontonummer ein und übermitteln Sie den aktuellen Stand in wenigen Sekunden. Alternativ bietet GASAG AG oft auch Wege per Telefon oder App an. Hier erfahren Sie, welche Methode für Sie am schnellsten funktioniert.
GASAG AG Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler.
Die jährliche Turnusablesung erfolgt meist durch den Netzbetreiber oder per Selbstablesung, während GASAG die gemeldeten Zählerstände zur Abrechnung nutzt. Sie können Ihre Werte zusätzlich jederzeit selbst erfassen, um Schätzungen zu vermeiden. Wichtig sind dabei immer Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum; die Übermittlung erfolgt bequem über MEINE GASAG, telefonisch oder über entsprechende Formulare.
- Ablauf: Zählerstand von links nach rechts ablesen, nur die Ziffern vor dem Komma notieren, Ablesedatum notieren und zusammen mit der Zählernummer an GASAG übermitteln.
- Übermittlung: Online im Onlineservice MEINE GASAG, über das entsprechende Kontaktformular, telefonisch oder als Antwort auf Ablesekarten des Netzbetreibers.
- Verantwortlichkeiten: Der Netzbetreiber organisiert die jährliche Ablesung und übermittelt die Werte an GASAG; zusätzliche Zwischenablesungen können Sie selbst melden, etwa bei Umzug oder Tarifwechsel.
- Wichtigkeit: Regelmäßige, korrekte Zählerstände verhindern Schätzungen, sorgen für nachvollziehbare Jahresrechnungen und helfen, unerwartet hohe Nachzahlungen oder Rückzahlungen zu vermeiden.
Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular.
Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Auch GASAG AG bietet heute die Möglichkeit den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:
- Ihre Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Begrüßungsschreiben.
- Ihre Zählernummer: Diese steht direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler (meist in der Nähe eines Barcodes).
- Den aktuellen Zählerstand: Notieren Sie sich nur die Zahlen vor dem Komma (die schwarzen Ziffern auf dem Rollenzählwerk).
- Marktlokations-ID (MaLo-ID): Diese 11-stellige Nummer (beginnend mit einer 4 oder 5) finden Sie auf Ihrer Rechnung. Sie identifiziert Ihre Lieferstelle im deutschen Energienetz eindeutig – unabhängig davon, welcher Zähler gerade bei Ihnen eingebaut ist.
Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.
Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.
Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick.
Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung der MEINE GASAG App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller.
Die Vorteile der App-Meldung:
- Foto-Funktion (Scan): Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.
- Sofortige Bestätigung: Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.
- Verlaufskontrolle: In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.
- Keine Zettelwirtschaft: Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?
Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.
Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist
Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.
Warum ist das so wichtig?
- Beweispflicht: Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.
- Präzision: Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.
- Nahtloser Übergang: Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.
Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.
Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei GASAG AG vorliegen muss
Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von GASAG AG im Auge behalten.
In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.
- Auszug: Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern.
- Einzug: Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher GASAG AG den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.
Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.
Umzug Checkliste PDF
Zähler-Service: Installation und Aktualisierung
Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von GASAG AG für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.
Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung
Für Einbau, Betrieb und Wartung der Strom- und Gaszähler ist in der Regel der örtliche Netz- bzw. Messstellenbetreiber zuständig, nicht GASAG selbst. Der Messstellenbetreiber installiert neue oder digitale Zähler, tauscht defekte Geräte aus und rechnet die gesetzlich regulierten Messentgelte ab. GASAG benötigt für die Belieferung vor allem Zählernummer, Zählerstand und Anschlussadresse.
- Verantwortung: Physischer Zählereinbau und -wechsel erfolgen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (oft das lokale Netzunternehmen); GASAG nutzt die Messwerte für Ihre Abrechnung.
- Benötigte Daten: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Anschlussadresse und Einzugs- bzw. Inbetriebnahmedatum, damit der Liefervertrag korrekt zugeordnet werden kann.
- Erwartbarer Ablauf: Netzbetreiber plant Installation oder Tausch, informiert über Termine, montiert den Zähler vor Ort und übermittelt die Start- oder Wechselstände anschließend automatisiert an GASAG.
Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist
Die Umrüstung von einem analogen auf einen digitalen Zähler bzw. ein Smart Meter wird vom Messstellenbetreiber organisiert, nicht direkt von GASAG. Grundlage sind gesetzliche Vorgaben, nach denen bis 2032 alle Haushalte digitale Stromzähler erhalten sollen. Für bestimmte Verbrauchsgruppen besteht eine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems, andere Haushalte können freiwillig ein Smart Meter nachrüsten lassen.
- Verantwortung: Der grundzuständige Messstellenbetreiber entscheidet, ob eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter installiert wird, koordiniert den Einbau und rechnet die Messentgelte im Rahmen gesetzlicher Preisobergrenzen ab.
- Benötigte Daten: Anschlussadresse, Zählerstandort, aktuelle Zählernummer, typischer Jahresverbrauch und Informationen zu Anlagen wie Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox, damit der Messstellenbetreiber die passende Messlösung wählen kann.
- Vorteile: Smart Meter erfassen den Verbrauch zeitgenau, ermöglichen automatisierte Datenübermittlung, erhöhen Transparenz, unterstützen energieeffizientes Verhalten und schaffen die Grundlage für dynamische Tarife oder optimierte Nutzung von Eigenerzeugung.
- Bedeutung: Durch präzisere Daten können Sie Ihren Stromverbrauch besser steuern, Lastspitzen vermeiden, Kosten senken und gleichzeitig einen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien und zur Stabilität des Stromnetzes leisten.
Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos.
Ein Smart Meter bei GASAG basiert auf einem digitalen Zähler mit zusätzlichem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway), das Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber übermittelt. Für Sie als Kunde bedeutet dies, dass keine manuelle Ablesung mehr nötig ist und Sie Ihren Stromverbrauch zeitnah auswerten können, was einen bewussteren und effizienteren Umgang mit Energie unterstützt.
- Nutzung: Nach Installation durch den Messstellenbetreiber können Sie die angezeigten Verbrauchswerte direkt am Zähler oder über ergänzende Visualisierungslösungen und Apps nutzen, um typische Lastspitzen zu erkennen und Ihr Verbrauchsverhalten anzupassen.
- Benötigte Daten: Für die Zuordnung des Smart Meters zu Ihrem Vertrag sind wie bisher Zählernummer, Anschlussadresse und Vertragskontodaten erforderlich; die laufende Datenübertragung erfolgt automatisch über das Gateway.
- Vorteile: Mehr Transparenz über den zeitlichen Verlauf Ihres Verbrauchs, Wegfall der Ablesetermine, Möglichkeit zur Nutzung dynamischer Tarife und bessere Steuerung von Anlagen wie Wärmepumpe, Photovoltaik oder Wallbox.
- Bedeutung: Ein Smart Meter erleichtert es Ihnen, Kosten und CO₂-Ausstoß zu senken, indem Sie Verbrauch in günstigere oder klimafreundlichere Zeiten verlagern und Einsparpotenziale gezielt identifizieren.
💡 Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt
- Kein Ablesen mehr: Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett.
- Volle Transparenz: Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven "Stromfresser" sofort.
- Dynamische Tarife: Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine).
- Pflicht-Rollout: Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht.
Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?
Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben
Bei Problemen mit dem Zähler ist meist der Messstellen- bzw. Netzbetreiber erster Ansprechpartner, während GASAG bei Abrechnungsfragen unterstützt. Typische Themen sind ungewöhnlich hoher oder niedriger Verbrauch, unklare Anzeigen, gesperrte Zähler nach Zahlungsrückständen oder Versorgungsunterbrechungen. Technische Defekte am Zähler werden in der Regel vor Ort durch den Netzbetreiber geprüft und behoben.
- Unplausible Verbräuche: Aktuellen Zählerstand prüfen, mit Vorjahreswerten vergleichen und die Abrechnung gemeinsam mit GASAG durchgehen; bei anhaltendem Verdacht kann über den Netzbetreiber eine Zählerüberprüfung beauftragt werden.
- Versorgungsstörungen: Bei Gasstörungen oder Gasgeruch sofort den Entstörungsdienst des zuständigen Netzbetreibers anrufen; dieser betreibt das Leitungsnetz und den Zähler und kann Leckagen, Druckprobleme oder Zählerdefekte vor Ort prüfen.
- Gesperrter Zähler: Nach Zahlungsverzug Kontakt mit der GASAG Service-Hotline aufnehmen, offene Beträge klären und nötige Zahlungen leisten, damit der Netzbetreiber eine Entsperrung des Zählers veranlassen kann.
- Benötigte Informationen: Vertragskontonummer, Anschlussadresse, Zählernummer, aktuelle Zählerstände, Beschreibung der Auffälligkeiten sowie Datum, seit wann das Problem besteht.
Fragen zu Ihrem Zähler – digital oder analog?
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Rufen Sie Selectra an für Beratung rund um Ihren Stromzähler.
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Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?
Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.
In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:
- Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt.
- GASAG AG als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.
Persönliche Beratung: Kontakt zu GASAG AG
Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von GASAG AG steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine schnelle Lösung zu finden.
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| Telefonnummer | +49 30 7072 0000-0 |
| E-Mail-Adresse: | [email protected] |
| Adresse | EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin |
| Kontaktformular | Über GASAG AG Webseite verfügbar |
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