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Einspeisevergütung: Wie sieht sie 2023 & künftig aus?

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Haus, PV-Anlage, Vertrag Osterpaket

Mit Inkrafttreten des Osterpakets änderten sich die Rahmenbedingungen für die Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen in Deutschland. Hier erfahren Sie, welche Details sich bei der Investition in PV-Anlagen ergeben und wie hoch die Einspeisevergütungen im Jahr 2021/2022 waren und 2023 sein werden.

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Was ist die Einspeisevergütung und wie lange wird sie bezahlt?

Der Gesetzgeber möchte Erneuerbare Energien und somit unter anderem auch die Photovoltaik fördern. Dafür steht das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG schreibt vor, dass jeder, der Strom mit einer Solaranlage erzeugt, diesen auch ins Netz einspeisen darf. Zusätzlich schreibt es auch die Einspeisevergütung durch Anbieter vor. Das ist der Betrag, den jeder Betreiber einer PV-Anlage pro ins Netz eingespeister Kilowattstunde Solarstrom erhält.

Der Förderzeitraum der Einspeisevergütung beträgt 20 Jahre. Dies gibt den Betreibern Garantien für die PV-Anlagenplanung. Ab dem Monat der Inbetriebnahme wird also für 20 Jahre eine Gebühr pro verbrauchter Kilowattstunde verrechnet. Wenn Sie beispielsweise im April 2022 eine PV-Anlage installiert haben, erhalten Sie 6,53 Cent pro kWh und 20 Jahre für Ihren eingespeisten Strom – egal, ob es sich um eine große Anlage oder eine Mini-Solaranlage handelt.

Die Einspeisevergütungen für die Stromerzeugung aus Photovoltaik sind im Laufe der Jahre deutlich gesunken. Solarer Eigenverbrauch ist also heute die bessere Option, allerdings wird dabei der Überschuss ins Netz eingespeist werden. Da ist es gut, eine PV-Einspeisevergütung zu haben.

Einspeisevergütung: Was passiert nach Ablauf der 20 Jahren?

Ende 2020 endete der 20 jährige Förderzeitraum der EEG-Einspeisevergütung für die erste Charge von Photovoltaikanlagen. Mit EEG Novelle 2021 hat der Gesetzgeber zunächst eine Nachfolgelösung inklusive einer Einspeisevergütung für veraltete PV-Anlagen vorgeschlagen. Mit dieser Lösung können Sie den (überschüssigen) Strom Ihrer PV-Anlage noch bis 2027 ins Netz einspeisen und die Anlage vorerst unverändert lassen.

Die Einspeisevergütung liegt deutlich unter dem Fördersatz zum Zeitpunkt der Installation und orientiert sich an Börsentarifen, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar. Endet die EEG-Förderung für Ihre Anlage z.B. am 30. September 2022, wird der Netzbetreiber Ihre Anlage automatisch zum 1. Oktober 2022 der auslaufenden PV-Anlage zuordnen (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021).

Wer bekommt die Einspeisevergütung?

Solarzelle blau

Einspeisevergütungen stehen allen zur Verfügung, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Netz einspeisen. Einzige organisatorische Voraussetzung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister beim zuständigen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur.

Technisch ist ein Netzanschluss erforderlich, der beim Netzbetreiber beantragt werden muss. Während der Netzbetreiber verpflichtet ist, die Verbindung herzustellen, kann die eigentliche Ausführung einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Netzbetreiber kümmert sich in der Regel auch um die Beantragung, wenn die PV-Anlage von einem Fachbetrieb installiert wird.

Was waren die Einspeisevergütungen bis August 2022?

In den vergangenen 20 Jahren sind die Einspeisevergütungen nach dem EEG von knapp 60 Cent pro Kilowattstunde auf unter 7 Cent gesunken. Grund für die monatliche Absenkung war der steigende Zubau an Photovoltaikanlagen. Die monatliche Degression lag zuletzt (Stand Januar 2023) bei 1,4 %.

Was ist eine Degression? Bei Solaranlagen steht der Begriff Degression für die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung. Sie ist im EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt. Das EEG bietet derzeit eine feste Grunddegression an, das zusätzlich um einen variablen Prozentsatz erhöht wird.

Im Juli 2022 betrug die Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung von 1-10 kWp genau 6,23 Cent pro kWh. Die deutliche Mehrheit der auf Privathäusern installierten PV-Anlagen im Juli 2022 rutschen in diese Kategorie. Für PV-Anlagen mit einer Nennleistung von 10 bis 40 kWp beträgt der angesetzte Wert 6,06 Cent pro kWh eingespeister Sonnenenergie.

Für große Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 30 kWp ist eine Netzanschlusszusage des dafür zuständigen Energieversorgers erforderlich, um auf den von der PV-Anlage erzeugten Strom zugreifen zu können. Es wird empfohlen, diesen Schritt frühzeitig in die Planungsphase einzubeziehen, um die erwarteten Anlaufzeiten einzuhalten.

Im Folgenden finden Sie eine Einspeisevergütung Tabelle 2021/2022 mit der Preisentwicklung.

Einspeisevergütung Tabelle 2021/2022
Inbetriebnahme Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
01.01.2023 8,02 Cent 7,01 Cent 7,01 Cent
01.08.2022 6,23 Cent 6,06 Cent 4,74 Cent
01.07.2022 6,23 Cent 6,06 Cent 4,74 Cent
01.06.2022 6,34 Cent 6,15 Cent 4,81 Cent
01.05.2022 6,43 Cent 6,25 Cent 4,88 Cent
01.04.2022 6,53 Cent 6,34 Cent 4,96 Cent
01.03.2022 6,63 Cent 6,44 Cent 5,03 Cent
01.02.2022 6,73 Cent 6,53 Cent 5,11 Cent
01.01.2022 6,83 Cent 6,63 Cent 5,19 Cent
01.12.2021 6,93 Cent 6,73 Cent 5,27 Cent
01.11.2021 7,03 Cent 6,83 Cent 5,35 Cent
01.10.2021 7,14 Cent 6,93 Cent 5,43 Cent
01.09.2021 7,25 Cent 7,04 Cent 5,51 Cent
01.08.2021 7,36 Cent 7,15 Cent 5,60 Cent
01.07.2021 7,47 Cent 7,25 Cent 5,68 Cent
01.06.2021 7,58 Cent 7,36 Cent 5,77 Cent
01.05.2021 7,69 Cent 7,47 Cent 5,86 Cent

Die Tabelle wurde auf Basis des am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes erstellt. Weitere Informationen bei der Bundesnetzagentur

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Osterpaket: Änderungen der künftigen Einspeisevergütung durch EEG 2023

Das von Kabinett und Robert Harbeck verabschiedete EEG-Osterpaket sieht eine Anhebung der Einspeisevergütung zur Erreichung der vollen Einspeisevergütung mit einem Aussetzen der Degression bis 2024 vor. Statt einer festen Marktprämie sollen innovative Ausschreibungen für gemeinsame Speicherprojekte künftig mit einer gleitenden Marktprämie bezahlt werden.

Es gibt einen aktuellen Gesetztesentwurf der Bundesregierung, der zwar veröffentlicht wurde, aber noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden muss. Die Tarife wurden zunächst zum 30. Juli 2022 umgesetzt.

Mit der Einführung des neuen EEG 2023 / Osterpakets haben sich die Einspeisevergütungen grundlegend geändert. Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Überschuss- und Volleinspeisung vom Solarstrom:

  1. Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, bei dem Solarstrom hauptsächlich für den Hausgebrauch genutzt wird und der Überschuss entsprechend der Einspeisevergütung an das öffentliche Netz angeschlossen wird.
  2. Die Volleinspeisung wird als Vergütungsmodell separat erfasst: Entscheiden Sie sich als Anlagenbetreiber dafür, Ihren gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhalten Sie einen Zuschuss zur Volleinspeisung.

Welchen Zweck hat die neue Einspeisevergütung 2023?

Lupe auf dem Papier

Der Zweck des neuen Gesetzes ist es, den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen künftig attraktiver zu machen und deren Ausbau zu erleichtern.

Für autarke PV-Anlagen steigen die Einspeisevergütungen nur marginal. Diese profitieren bereits von erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen, indem sie den Kauf von teurerem Strom von Energieversorgern teilweise vermeiden können. Auch für Anlagen, die noch 2022 in Betrieb gehen sollen, sollen neue Einspeisevergütungen gezahlt werden. Damit sollen weitere Verzögerungen beim Bau neuer Solaranlagen verhindert werden.

Wie hoch wird die zukünftige Einspeisevergütung sein?

Haus mit Photovoltaikanlage

Die Vergütung der Einspeisungen ist abhängig davon, ob Sie eine Überschusseinspeisung oder eine Volleinspeisung nutzen. Diese bleiben bis Januar 2024 unverändert und werden ab dem 1. Februar 2024 halbjährlich um 1,0 % gekürzt (§ 49 EEG 2023), sodass die Abschläge entsprechend dem Ausbau der Photovoltaikanlagen angepasst werden können.

Aktuell müssen Einspeisevergütungen noch von der EU beihilferechtlich genehmigt werden. Sie werden erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission rechtskräftig. Werte für nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommene Anlagen gemäß § 100 Abs. 14 EEG 2023:

Einspeisevergütung Tabelle: Überschusseinspeisung
Größe der PV-Anlage Anzulegender Wert Feste Vergütung
Bis 10 kWp 8,6 Cent 8,2 Cent
Bis 40 kWp 7,5 Cent 7,1 Cent
Bis 100 kWp 6,2 Cent 5,8 Cent
Bis 1 MWp 6,2 Cent -

Quelle: EEG Registerdaten und Fördersätze, Bundesnetzagentur, 2022

Einspeisevergütung Tabelle: Volleinspeisung
Größe der PV-Anlage Anzulegender Wert Feste Vergütung
Bis 10 kWp 13,4 Cent 13,0 Cent
Bis 40 kWp 11,3 Cent 10,9 Cent
Bis 100 kWp 11,3 Cent 10,9 Cent
Bis 400 kWp 9,4 Cent -
Bis 1 MWp 8,1 Cent -

Quelle: EEG Registerdaten und Fördersätze, Bundesnetzagentur, 2022

Energy Sharing und Energiegemeinschaften Als Alternative sollen zukünftig sogenannte Energiegemeinschaften entstehen. Hier wird, anstatt überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, der Strom quasi mit Nachbar/innen geteilt. Das könnte bis zu 90 % deutscher Haushalte mit vergünstigtem Strom versorgen und zur Energiewende beitragen. Richtlinien hierfür wurden von der EU bereits etabliert, die genaue Umsetzung muss jedoch noch geplant werden. Länder wie Österreich setzen das Konzept bereits um.

Einspeisevergütung: Lohnt sich eine Photovoltaik noch?

Ja, eine Photovoltaikanlage lohnt sich! Dabei gilt folgendes:

  • Je höher der eigene Verbrauch ist, desto wertvoller die Solaranlage.
  • Die nschaffungskosten einer Photovoltaikanlage sind stark gesunken.
  • Stromkosten bzw. Preise für herkömmlichen Strom sind eiter gestiegen.
  • Photovoltaik it die umweltfreundlichste Form der Energie für Ihr Zuhause.

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