Steuern, Abgaben und Umlagen: Definition und Bestandteile

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Steuern, Abgaben und Umlagen

Die Steuern auf Strom eines durchschnittlichen deutschen Haushalts machten im Jahr 2020 rund 52 % des Strompreises aus. Die Strombeschaffung und der Vertrieb machten nur 22,9 % aus, und die Netzentgelte 24,6 %. Bestandtele der Steuern, Abgaben und Umlagen sind unter anderem die Stromsteuer, Mehrwertsteuer, EEG-Umlage und KWK-Umlage. Lesen Sie weiter im Artikel, um die weitere Zusammensetzung und die Zwecke der Steuern, Abgaben und Umlagen zu erfahren und erhalten Sie nützliche Begriffsdefinitionen und einen Einblick in die neusten Entwicklungen.

Strompreis Zusammensetzung

Auf Ihrer Jahresendabrechnung können Sie sehen, dass sich Ihr Strompreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt: Nebst den erwarteten Beschaffungs- und Vertriebskosten Ihres Ennergieversorgers gehören auch Netzentgelte für Ihren örtlichen Netzbetreiber und Steuern, Abgaben und Umlagen an den Staat mit dazu.

Laut dem Bund der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) macht der Anteil Steuern, Abgaben und Umlagen in Deutschland im Jahre 2020 52.5 % des Gesamtstrompreises aus. Zum Vergleich: Die Strombeschaffung und der Vertrieb machen nur 22.9 % und die Netzentgelte 24.6 % aus.

Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.

Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.

Bestandteile und Begriffsdefinitionen der Steuern, Abgaben und Umlagen

Nun, da wir wissen, dass über die Hälfte unserer Stromrechnung von Steuern, Abgaben und Umlagen bestimmt wird, wundern wir uns vielleicht: Was sind das alles für Steuern, Abgaben und Umlagen und was ist ihr Zweck? Die verschiedenen Bestandteile der Steuern, Abgaben und Umlagen sind die folgenden:

  1. Stromsteuer
  2. Mehrwertsteuer
  3. EEG-Umlage
  4. KWK-Umlage
  5. Umlage nach §19 StromNEV
  6. Offshore-Netzumlage
  7. Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)
  8. Konzessionsabgabe

Nach Angaben der Bundesnetzagentur besteht der grö?te Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen aus der EEG-Umlage (21.0%), gefolgt von der Mehrwertsteuer (19 %) und der Stromsteuer (6.7 %). Einen vollständigen Überblick finden Sie hier:

Anbei erhalten Sie Begriffsdefinitionen zu den einzelnen Steuern, Abgaben und Umlagen und Informationen zu deren Inkraftsetzung, gesetzliche Grundlage, Zweck und Umsetzung. Ausserdem erfahren Sie den aktuellen Preis 2020 in Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh).

Stromsteuer

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist mit rund 7 Milliarden € jährlich eine wichtige Einnahmequelle des Bundes. Die Höhe der Steuer ist seit 2003 mit 2.05 Ct./kWh gleich geblieben und macht aufgerundet 7 % des Gesamtstrompreises aus. Die Höhe des Steuersatzes und die Verteilung der Einnahmen sind im Stromsteuergesetz (StromStG) und in der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV) geregelt.

Ursprünglich wurde die Stromsteuer im April 1999 zur Subventionierung der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Heutzutage wird sie ebenfalls als Ökosteuer eingesetzt, um Verbraucher für einen ressourcen-effizienten und klimafreundlichen Umgang mit Energie zu sensibilisieren und um umweltschonende Produkte und Innovationen zu fördern.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer, rechtlich gesprochen auch als Umsatzsteuer bezeichnet, wird in einem Verteilungsschlüssel an Bund, Länder und Gemeinden ausbezahlt und für verschiedene Zwecke staatlichen Handelns, insbesondere in den Bereichen Bildung und Verkehr, ausgegeben. Rechtsgrundlage für diese Steuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die dazugehörige Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV).

Die Steuer wird auf den Nettogesamtpreis erhoben und besteuert somit neben dem reinen Energiepreis und den Netzgebühren auch die sonstigen Steuern und Abgaben. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowaattstunden zahlt aktuell 5.01 Ct./kWh. Seit der letzten Erhöhung im Januar 2007 gilt der Steuersatz von 19 % des Gesamtstrompreises.

Temporäre Steuersenkung Im Zuge der Coronakrise wurde für das zweite Halbjahr von 2020 eine vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Der Normal-Steuersatz soll demnach vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 nur noch 16 % betragen.

EEG-Umlage

Die Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) ist 2000 in Kraft getreten und unterstützt finanziell den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Ausgangslage dafür ist, dass der eingespeiste Strom der Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen (EE-Anlagen) von den Kraftwerke- und Anlagenbetreiber vergütet wird. Da der Marktpreis jedoch unter dem gesetzlich festgelegten Vergütungssatz liegt, muss der Differenzbetrag ausgeglichen werden.

EEG-Umlage

Hier kommt die EEG-Umlage ins Spiel: Über die EEG-Umlage erhalten die Kraftwerke- und Anlagenbetreiber die Differenz zum herrschenden Großhandelspreis auf dem Strommarkt zurück. Umgerechnet bezahlen Stromkunden zurzeit einen Umlagenbetrag von ca. 6.7 Ct./kWh.

KWK-Umlage

Eine weitere Umlage ist für die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) bestimmt. Die gesetzliche Grundlage ist im KWK-Gesetz von 2002 zu finden, welches sich für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung einsetzt.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen mit den Brennstoffen Gas und Kohle gleichzeitig Strom und Heizwärme. Dafür wird bei der Stromerzeugung die Abwärme ausgekoppelt und für die Versorgung der Haushalte verwendet. Dies reduziert CO2-Emissionen und trägt zum Umweltschutz bei. Zurzeit zahlen Sie für die KWK-Umlage einen Aufschlag von 0.226 Ct./kWh.

Umlage nach §19 StromNEV

🎂 Inkraftsetzung

2005

📖 Gesetzliche Grundlage

StromNEV

🎯 Zweck

Energieintensive Industrien in Deutschland schützen

🔢 Umsetzung

Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine vollständige Befreiung der Netzgebühren gewährt. Um die entgangenen Netzgebühren für die Netzbetreiber zu entschädigen, zahlen die Letztverbraucher eine zusätzliche Umlage, die in §19 geregelt ist und jährlich festgelegt wird.

💰 Cent pro Kilowattstunde

Kunden, die weniger als 1 Mio. kWh pro Jahr verbrauchen, bezahlen 0.358 Ct./kWh. Kunden mit einem höheren Verbrauch über 1 Mio. müssen 0.05 Ct./kWh entrichten. Produzierendes Gewerbe und Kunden aus dem Bahnverkehr, deren Stromkosten im Vorjahr ihren Umsatz um vier % überstiegen hat, müssen bei einem Verbrauch über 1 Mio. 0.025 Ct./kWh bezahlen.

Offshore-Netzumlage

In der Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2012 legte die Bundesregierung die Offshore-Netzumlage fest, welche bis 2018 noch als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet wurde. Die Umlage entschädigt Netzbetreiber für Schäden, die durch Verzögerungen und Ausfällen bei Netzanbindungen von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee entstehen.

Die Kosten für die Umlage werden über die vorhergesagten Kosten aus den Entschädigungszahlungen sowie den Differenzen zwischen den tatsächlichen und vorhergesagten Kosten der Vergangenheit ermittelt. Für das Jahr 2020 bezahlen Endkunden eine Offshore-Netzumlage von 0.416 Ct./kWh.

Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)

Umlage für abschaltbare Lasten (AbLa)

Sonnen- und Windkraftstrom kann nur erzeugt werden, wenn Sonne und Wind ausreichend vorhanden ist. Da dies nicht immer der Fall ist, kann es durchaus vorkommen, dass im Stromnetz nicht immer genügend Strom vorhanden ist. Große Stromverbraucher sind deshalb seit Januar 2014 gesetzlich verpflichtet, bei Netzüberlastungen ihren Strombezug kurzfristig oder für einen vereinbarten Zeitraum abzuschalten.

Für die erzwungene Unterbrechung erhalten die Großkunden, meist energieintensive Industriebetriebe, über den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) eine finanzielle Entschädigung. Diese Entschädigung wird wiederum auf den Letztverbraucher nach Verordnung über Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) umgelegt. Die AbLaV ist seit 2013 in Kraft und wird preislich jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahre 2020 liegt der Abschlag bei 0.007 Ct./kWh.

Konzessionsabgabe

  • Die Konzessionsabgabe wird bundeseinheitlich in der Konzessionsverordnung geregelt
  • Die Konzessionsabgabe ist direkt für die Kommunen bestimmt
  • Je nach Einwohnerzahl und Jahresverbrauch variiert die Abgabe zwischen 1.32 und 2.39 Ct./kWh
  • Die Einnahmen werden für die Benutzung der öffentlichen Straßen und für Versorgungsleitungen genutzt

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Entwicklung der Steuern, Abgaben und Umlagen

Laut dem Bund der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) ist die Steuerlast insbesondere in den vergangenen 10 Jahren gestiegen. Während sie 1998 noch bei 25 % lag, hat sie sich in der Zwischenzeit mehr als verdoppelt und 2020 einen Anteil von 52.5% erreicht.

Nicht nur was die Steuerlast betrifft, sondern auch in Bezug auf den durchschnittlichen Strompreis hat sich etwas merklich verändert: Waren die Preise der Steuern, Abgaben und Umlagen 1998 noch bei 4.07 Cent pro Kilowattstunde, sind sie im Jahre 2020 auf 16.48 angestiegen.

Genauere Informationen diesbezüglich finden Sie in dem Liniendiagramm anbei. Die Angaben gelten für einen durchschnittlichen deutschen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 kWh pro Jahr.

(Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Juli 2022, BDEW, 2022)

Auch die EEG-Umlage hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht. Dies hat nicht nur mit dem stetigen Zubau von EE-Anlagen zu tun, sondern auch mit der zunehmenden Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, dem generellen Rückgang des Grosshandelpreises an der Strombörse und der wachsenden Befreiung vieler Industrieunternehmen von der Umlage.

Schliesslich wird auch der Saldo des EEG-Kontos und die Liquiditätsreserve als Absicherung gegen negative Kontostände für die jährliche Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt.

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