immergrün Zählerstand melden in unter 2 Minuten: So geht's

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Es ist Zeit für die Zählerstandablesung? Wenn Sie Ihren immergrün Zählerstand melden wollen, müssen Sie sich dafür oft nicht einmal einloggen. Geben Sie im Online-Bereich einfach Ihre Vertragskontonummer ein und übermitteln Sie den aktuellen Stand in wenigen Sekunden. Alternativ bietet immergrün oft auch Wege per Telefon oder App an. Hier erfahren Sie, welche Methode für Sie am schnellsten funktioniert.

immergrün Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler.

Immergrün nutzt Zählerstände für Jahres- und Schlussrechnungen sowie für die monatliche Abrechnung im dynamischen Tarif. Kunden können ihre Zählerstände im Kundenportal, telefonisch oder per E‑Mail übermitteln; häufigere Meldungen erhöhen die Genauigkeit der Abrechnung, sind aber nicht zwingend monatlich vorgeschrieben. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/dynamischer-tarif-04/))

  • Benötigte Angaben: Aktueller Zählerstand mit Datum, Zählernummer, Lieferadresse sowie Kunden- bzw. Vertragsnummer.
  • Kanäle: Online-Kundenportal, Kontaktformular, E‑Mail an den Kundenservice oder Telefonhotline; teils gibt es spezielle Formulare für die Zählerstandsmeldung.
  • Netzbetreiberablesung: In regelmäßigen Abständen liest der Netz- oder Messstellenbetreiber den Zähler vor Ort ab; diese Werte werden immergrün elektronisch übermittelt.

Regelmäßige Eigenablesung und Meldung ist wichtig, um Schätzwerte und fehlerhafte Rechnungen zu vermeiden, die bei immergrün in der Vergangenheit häufig Anlass für Beschwerden waren. Halten Sie daher Ihre Meldungen schriftlich fest, bewahren Sie Fotos der Zähleranzeige auf und prüfen Sie jede Jahres- oder Schlussrechnung zeitnah. ([verbraucherhilfe-stromanbieter.de](https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/zaehlerstand-mitteilen/?utm_source=openai))

Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Auch immergrün bietet heute die Möglichkeit den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.

Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:

  1. Ihre Vertragskontonummer: Diese finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder im Begrüßungsschreiben.
  2. Ihre Zählernummer: Diese steht direkt auf Ihrem Strom- oder Gaszähler (meist in der Nähe eines Barcodes).
  3. Den aktuellen Zählerstand: Notieren Sie sich nur die Zahlen vor dem Komma (die schwarzen Ziffern auf dem Rollenzählwerk).
  4. Marktlokations-ID (MaLo-ID): Diese 11-stellige Nummer (beginnend mit einer 4 oder 5) finden Sie auf Ihrer Rechnung. Sie identifiziert Ihre Lieferstelle im deutschen Energienetz eindeutig – unabhängig davon, welcher Zähler gerade bei Ihnen eingebaut ist.

Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.

Profi-Tipp:

Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.

Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?

Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.

Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist

Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.

Warum ist das so wichtig?

  • Beweispflicht: Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.
  • Präzision: Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.
  • Nahtloser Übergang: Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.
Tipp:

Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.

Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei immergrün vorliegen muss

Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von immergrün im Auge behalten.

In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.

  1. Auszug: Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern.
  2. Einzug: Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher immergrün den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.

Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.

Zähler-Service: Installation und Aktualisierung

Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von immergrün für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.

Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung

Der Stromzähler gehört nicht immergrün, sondern dem Messstellenbetreiber; Einbau, Wechsel und Wartung des Zählers verantwortet grundsätzlich der Messstellenbetreiber, meist Ihr lokaler Netzbetreiber. Immergrün informiert in eigenen Unterlagen zu Zählerarten und verweist darauf, dass Kunden intelligente Messsysteme direkt beim Messstellenbetreiber bestellen können, falls bisher ein analoger Zähler installiert ist. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))

  • Prozess: Kontaktaufnahme mit dem auf der Rechnung genannten grundzuständigen Messstellenbetreiber, Terminvereinbarung, kurzer Stromunterbruch während Einbau oder Wechsel.
  • Unterlagen: Adresse der Messstelle, bisherige Zählernummer und -art, aktueller Zählerstand, Kontaktdaten und ggf. Zustimmung des Eigentümer/Vermieters.
  • Kosten: Laut immergrün-Informationsblatt liegen die jährlichen Entgelte für intelligente Messsysteme typischerweise bei etwa 20 Euro (6.000‑10.000 kWh) bzw. 50 Euro (10.000‑20.000 kWh). ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))
  • Rollenverteilung: Technische Fragen und Störungen klären Sie mit Messstellenbetreiber/Netzbetreiber, Fragen zur Abrechnung der Messentgelte mit immergrün, wenn diese über die Stromrechnung eingezogen werden.

Mit Einbau eines modernen oder intelligenten Zählers schließen Sie neben dem Energieliefervertrag einen separaten Messstellenvertrag ab; die Entgelte erscheinen je nach Modell auf der Energierechnung oder in einer eigenen Rechnung des Messstellenbetreibers. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))

Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist

Ein Upgrade von einem analogen oder einfachen digitalen Zähler auf ein Smart Meter wird nicht von immergrün selbst, sondern durch den Messstellenbetreiber organisiert. Laut Informationsblatt heißt es ausdrücklich, dass Kunden ein intelligentes Messsystem beim grundzuständigen Messstellenbetreiber bestellen können, wenn bislang ein analoger Zähler vorhanden ist. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))

  • Vorgehen: Messstellenbetreiber über die auf der Rechnung genannte Adresse kontaktieren, Wunsch nach Smart-Meter-Einbau äußern, Termin vereinbaren und Zugang zum Zählerplatz ermöglichen.
  • Benötigte Daten: Aktuelle Zählernummer und -stand, Lieferadresse, Name Ihres Energielieferanten, geschätzter Jahresverbrauch und Ihre Kontaktdaten.
  • Kosten & Vertrag: Jährliche Entgelte typischerweise 20‑50 Euro je nach Verbrauch; Abschluss eines separaten Messstellenvertrags, Entgeltabrechnung über die Stromrechnung oder direkt durch den Messstellenbetreiber. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))
  • Wichtigkeit/Vorteile: Ein Smart Meter ermöglicht detaillierte Verbrauchsanalysen, erleichtert das Erkennen von Stromfressern und unterstützt eine zeitlich flexible Nutzung; für den immergrün‑Tarif EnerFlex ist ein Smart Meter jedoch nicht zwingend Voraussetzung. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/dynamischer-tarif-04/))

Der Upgrade-Prozess ist damit in erster Linie ein technisches Projekt zwischen Ihnen und dem Messstellenbetreiber. Immergrün erhält die Messdaten für die Abrechnung, beeinflusst aber weder Gerätewahl noch Einbau. Klären Sie vorab, welche Mehrwerte Sie aus der feineren Verbrauchstransparenz tatsächlich ziehen wollen.

Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos.

In einem eigenen Infoblatt erläutert immergrün, dass ein Smart Meter ein digitaler Zähler mit kommunikationsfähigem Modul ist, der Verbrauchsdaten sicher an den Messstellenbetreiber übermittelt; diese dürfen dort nur zwei Jahre gespeichert werden. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf)) Betrieb und Einbau liegen beim Messstellenbetreiber, nicht beim Lieferanten, auch wenn immergrün die Messkosten teils über die Stromrechnung abrechnet. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))

  • Nutzung beim Anbieter: Mit einem Smart Meter stehen Ihnen detaillierte Lastgangdaten zur Verfügung, die Sie über Portale Ihres Messstellenbetreibers oder verknüpfte Anwendungen auswerten können; immergrün nutzt die Daten für eine genauere, zeitnähere Abrechnung.
  • Voraussetzungen: Installiertes intelligentes Messsystem, vertragliche Beziehung zum Messstellenbetreiber, stabile Kommunikationsverbindung und Einverständnis in die Datenübermittlung; der dynamische Tarif EnerFlex funktioniert laut immergrün dennoch auch ohne Smart Meter mit dem vorhandenen Zähler. ([immergruen-energie.de](https://immergruen-energie.de/wp-content/uploads/IG_FAQ_IndexTarif_Zaehler.pdf))
  • Vorteile: Transparente Verbrauchsprofile, Identifikation von Stromfressern, bessere Steuerung von flexiblen Lasten (z. B. E‑Auto, Wärmepumpe) und langfristig bessere Anpassung an preissensitive oder dynamische Tarife.

Wenn Sie ein Smart Meter einsetzen, empfiehlt es sich, regelmäßig die vom Messstellenbetreiber bereitgestellten Auswertungen zu prüfen und diese mit Ihren Rechnungen von immergrün abzugleichen. So erkennen Sie frühzeitig Unregelmäßigkeiten und können Ihr Verbrauchsverhalten zielgerichtet optimieren.

💡 Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt

  • Kein Ablesen mehr: Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett.
  • Volle Transparenz: Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven "Stromfresser" sofort.
  • Dynamische Tarife: Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine).
  • Pflicht-Rollout: Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht.

Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?

Hier geht es zu unserem ausführlichen Smart Meter Ratgeber

Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben

Kunden von immergrün berichten insbesondere bei unplausiblen Rechnungen oder fehlenden Bonuszahlungen von Zähler-bezogenen Problemen. Typische Fälle sind ungewöhnlich hoher Verbrauch, Verwechslung von Zählernummern, nicht berücksichtigte Zählerwechsel oder separate Messentgeltrechnungen durch den Netzbetreiber. Wichtig ist die Trennung: Technische Defekte klärt der Messstellenbetreiber, Abrechnungsfragen immergrün. ([verbraucherhilfe-stromanbieter.de](https://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/zaehlerstand-mitteilen/?utm_source=openai))

  • Unerklärlich hoher Verbrauch: Aktuelle und frühere Rechnungen vergleichen, Zählerstand selbst ablesen, Geräte prüfen, Fotodokumentation anfertigen und immergrün eine Plausibilitätsprüfung bzw. Zählerprüfung über den Messstellenbetreiber abverlangen.
  • Falsche Zählernummer: Nummer auf Rechnung mit der Prägung am Gerät abgleichen; bei Abweichung schriftliche Korrektur und Neuabrechnung verlangen.
  • Defektes Display oder Stillstand: Unverzüglich den Netz- oder Messstellenbetreiber informieren, der das Gerät prüft und ggf. austauscht; immergrün über neue Zählernummer informieren.
  • Separate Messstellenrechnung: Prüfen, ob Messentgelte vertraglich über immergrün laufen oder direkt durch den Messstellenbetreiber berechnet werden; Unklarheiten schriftlich bei beiden Stellen klären.

Bleiben Fehler trotz Meldung bestehen oder reagiert immergrün nicht, sollten Sie die Streitpunkte schriftlich zusammenfassen, Fristen setzen und gegebenenfalls Verbraucherzentrale oder Schlichtungsstelle Energie einschalten. Eine sorgfältige Dokumentation aller Zählerstände, Rechnungen und Schreiben ist hier der wichtigste Schutz.

Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?

Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.

In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:

  • Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt.
  • immergrün als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.

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  • Aach (78267)
  • Aalen (73430–73434)
  • Abstatt (74232)
  • Abtsgmünd (73453)
  • Achberg (88147)
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Persönliche Beratung: Kontakt zu immergrün

Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von immergrün steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um eine schnelle Lösung zu finden.

immergrün Kundenservice: Auf einen Blick
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Telefonnummer 0221 985 99 985
E-Mail-Adresse: [email protected]
Adresse Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
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