EON Preiserhöhung | E.ON hat am 1. Februar 2025 die Strompreise für alle E.ON-Kunden flächendeckend in der Grundversorgung deutlich erhöht. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden muss mit Mehrkosten von rund 14 € pro Monat rechnen. Auch Bestandskunden in anderen Tarifen sind betroffen. Wir raten daher dringend zum Anbieterwechsel.
Warum gibt es eine EON Preiserhöhung?
Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
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Häufig gestellte Fragen zur EON Preiserhöhung
Die Preise für alle E.ON-Kunden in der Grundversorgung wurden zum 1. Februar 2025 erhöht. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 2800 kWh bedeutet das Mehrkosten von rund 14 € pro Monat.
Ja, Ihnen steht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Sie können Ihren Vertrag bei E.ON zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen, unabhängig von den Gründen der Preisanpassung.
Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Preiserhöhungsinformation.
Für die Kündigung können Sie sich an den E.ON Kundenservice wenden. Geben Sie Ihre Kundennummer an und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht.
Nach der Kündigung stehen Sie nicht ohne Strom da. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Energieanbieters. Diese ist oft teurer als Alternativen.
Ein rechtzeitiger Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann helfen, die Stromkosten zu senken. Wir übernehmen die EON Kündigung und den Anbieterwechsel für Sie: Rufen Sie unsere Energieexperten unter 089 380 365 26 kostenlos und unverbindlich an.
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