EON Preiserhöhung: Was betroffene Kunden jetzt tun können | März 2025

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EON Preiserhöhung | E.ON hat am 1. Februar 2025 die Strompreise für alle E.ON-Kunden flächendeckend in der Grundversorgung deutlich erhöht. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 Kilowattstunden muss mit Mehrkosten von rund 14 pro Monat rechnen. Auch Bestandskunden in anderen Tarifen sind betroffen. Wir raten daher dringend zum Anbieterwechsel.

Warum gibt es eine EON Preiserhöhung?

E.ON begründet die Erhöhung mit gestiegenen Beschaffungskosten sowie Anpassungen bei Umlagen und Netznutzungsentgelten. Der Arbeitspreis steigt um knapp 10 %, der Grundpreis sogar um über 25 %.

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Aufgrund der Preiserhöhung haben betroffene Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wer in der Grundversorgung steckt oder einen von der Anpassung betroffenen Tarif hat, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung den Vertrag kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Kündigen Sie EON mit Ihrem Sonderkündigungsrecht.

400 € Ersparnis durch Anbieterwechsel möglich

Ein Haushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch kann durch einen Anbieterwechsel bis zu 400 € im Jahr sparen. Viele Kunden zahlen in der Grundversorgung unnötig hohe Preise, obwohl auf dem freien Markt oft günstigere Alternativen verfügbar sind.

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Häufig gestellte Fragen zur EON Preiserhöhung

Ab wann erhöht E.ON die Preise?

Die Preise für alle E.ON-Kunden in der Grundversorgung wurden zum 1. Februar 2025 erhöht. Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 2800 kWh bedeutet das Mehrkosten von rund 14 € pro Monat.

Kann ich wegen der Preiserhöhung meinen Vertrag kündigen?

Ja, Ihnen steht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Sie können Ihren Vertrag bei E.ON zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen, unabhängig von den Gründen der Preisanpassung.

Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage nach Erhalt der Preiserhöhungsinformation

Wie kündige ich meinen E.ON-Vertrag?

Für die Kündigung können Sie sich an den E.ON Kundenservice wenden. Geben Sie Ihre Kundennummer an und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht.

Was passiert nach der Kündigung?

Nach der Kündigung stehen Sie nicht ohne Strom da. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Energieanbieters. Diese ist oft teurer als Alternativen.

Ein rechtzeitiger Wechsel zu einem günstigeren Tarif kann helfen, die Stromkosten zu senken. Wir übernehmen die EON Kündigung und den Anbieterwechsel für Sie: Rufen Sie unsere Energieexperten unter 089 380 365 26 kostenlos und unverbindlich an.

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Welche günstigeren Alternativen gibt es?

Viele Verbraucher wissen nicht, dass es deutlich günstigere Stromtarife gibt – teilweise bereits ab 32 Cent pro kWh. Wir suchen für Sie die günstigsten und besten Tarife für Sie.

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