Wie entsorgt man Energiesparlampen? Vermeiden Sie Bußgeld!
Leuchtmittel sind in jedem Haushalt zu finden. Sie leisten viele Stunden treue Dienste, doch irgendwann ist es so weit und sie müssen ausgetauscht werden. Doch in welche Tonne gehören Energiesparlampen? Hier sollte man besser die richtige Wahl treffen, denn was nicht jedem bekannt ist: Die falsche Art der Entsorgung ist kostspielig und schlägt mit einem Bußgeld zu Buche.
Wo entsorgt man kaputte Leuchtmittel richtig?
Die Entsorgung von Glühlampen und Co. hängt von der Art der Leuchtmittel ab. So gilt hier Folgendes:

Glühlampen
Die „gute, alte“ Glühbirne wurde bereits im Jahr 2009 von der Europäischen Union verboten. Da damals jedoch viele Glühlampen für die Vorratshaltung gekauft wurden, gibt es immer noch einige, restliche Modelle. Dabei gilt heute wie damals, dass die althergebrachte Glühbirne aus Glas und Metall in die heimische Restmülltonne darf.
Achtung: Glühbirnen dürfen dagegen nicht in den Altglas-Container. Der Hintergrund hierfür ist, dass das Glas der Glühlampe einen anderen Schmelzpunkt aufweist als das Altglas. Gelangen dennoch Glühlampen in den Altglas-Container, sorgt das für Schwierigkeiten beim Recycling des bestimmungsgemäß abgegebenen Glases.
Halogenlampe
Halogenlampen sind mittlerweile ebenfalls verboten. Seit September des Jahres 2018 ist es nicht mehr erlaubt, diese Art von Leuchtmitteln zu veräußern. Doch wie bei der herkömmlichen Glühbirne, kommt es auch heutzutage immer noch vor, dass die ein oder andere Halogenlampe den Weg in die Tonnen findet. Da ihr Glaskolben mit Halogen gefüllt ist, darf sie ebenfalls in die heimische Hausmülltonne gegeben werden.
Energiesparlampe
Da es sich bei diesen Leuchtmitteln um Sondermüll handelt, dürfen sie keinesfalls in der Hausmülltonne entsorgt werden. Die auch unter der Bezeichnung „Kompaktleuchtstofflampe“ bekannte Energiesparlampe ist beim Recyclinghof abzugeben. Alternativ sind aber auch die Sammelstellen hierfür geeignet, wie etwa in Drogerien, Baumärkten, Elektro- und Supermärkten.
Achtung: Energiesparlampen weisen neben kleinen Mengen Quecksilber ebenfalls Zinn, Kupfer sowie Aluminium auf. Nur wenn sie richtig entsorgt werden, ist es möglich, diese Stoffe wiederzuverwenden.
Zerbrochene Energiesparlampe
Wie bei anderen Leuchtmitteln kann eine Energiesparlampe versehentlich beschädigt werden. Fällt sie beispielsweise auf den Boden, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass sie zu Bruch geht. Problematisch ist das aufgrund des enthaltenen Quecksilbers. So wird am besten sofort sehr gut gelüftet und anschließend vorsichtig die Scherben gesammelt. Allerdings ist wegen der giftigen Dämpfe unbedingt von Staubsauger und Besen abzuraten.
- Tipp:
- Um eine zerbrochene Energiesparlampe aufzuräumen, zieht man am besten zunächst feste Handschuhe an.
- Grobe Splitter können entweder mit der Hand aufgelesen oder mithilfe eines Kartonstücks „aufgekehrt“ werden.
- Bei feinen Scherben ist ein feuchtes Papiertaschentuch hilfreich.
- Anschließend verpackt man die Scherben luftdicht, bevor man sie zum Recyclinghof bringt. Dies sollte im Idealfall so schnell wie möglich erfolgen.
Neon-/Leuchtstoffröhre
Neonröhren enthalten kleine Quecksilber-Mengen und sind somit Sondermüll. Dementsprechend dürfen sie ebenfalls weder dem Altglas-Container noch der Hausmülltonne zugeführt werden. Der Recyclinghof, beziehungsweise die hiesigen Sammelstellen in den Läden, sind für die Entsorgung der Neonröhren zuständig.
LED-Lampe
LED-Lampen zählen ebenfalls zum Sondermüll und sind somit nicht in der Restmülltonne zu entsorgen. Sie bestehen aus verschiedenen, wertvollen Metallen, die bei einer fachgerechten Entsorgung dem Recycling und anschließend der Wiederverwertung zugeführt werden können. Für LED-Lampen bieten die Kommunen zumeist Elektro-Schrott Sammelstellen an. Zudem ist es in der Regel möglich, die Leuchtmittel dort abzugeben, wo man sie erstanden hat.
Falsche Entsorgung: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?

Was oftmals nicht gewusst oder bedacht wird: Die falsche Entsorgung von Leuchtmitteln kann zu einem Bußgeld führen. Dabei variiert die Höhe des Bußgeldes allerdings je nach Bundesland.
So erhebt zum Beispiel Baden-Württemberg 50 bis 300 Euro, Niedersachsen 50 bis 500 Euro und Hamburg 75 bis 1.000 Euro. Dabei ist es irrelevant, ob die betreffenden Leuchtmittel zerbrochen oder ganz sind.
Welches Leuchtmittel ist das Umweltfreundlichste?
Wer der Umwelt etwas Gutes tun möchte, entscheidet sich am besten für LEDs. Diese Leuchtmittel gelten derzeit als die umweltfreundlichsten, da sie in ihrem Inneren kein Quecksilber enthalten. Außerdem ist es möglich, die verbauten Materialien zu recyceln. Dazu kommt, dass LEDs im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln am wenigsten Strom verbrauchen.
Allerdings ist es dennoch ratsam, das Licht auszuschalten, sobald man aus dem Zimmer geht. Andernfalls kann es durchaus schnell gesehen, dass die Stromeinsparung verpufft oder die Stromrechnung sogar höher ausfällt.
Tipp: LEDs sind in verschiedenen Formen und Farben erhältlich, sodass sie in die unterschiedlichsten Lampen hineinpassen.
Warum wurde die Glühbirne verboten?
Die Glühbirne war eine sehr lange Zeit ein treuer Begleiter. Dennoch wurde sie sukzessive innerhalb der Europäischen Union verboten. Der Hintergrund hierfür ist recht einfach: Sie besaß lediglich eine sehr geringe Energieeffizienz. So konnte die Glühbirne lediglich circa fünf Prozent der benötigten Energie in Licht umwandeln. Der übriggebliebene Prozentsatz ist in Form von Wärme verpufft.
Dementsprechend kam es zum Glühbirnenverbot, um Strom einzusparen. Außerdem sollte auf diese Weise ebenfalls weniger CO₂, das das Klima schädigt, in die Atmosphäre gelangen.