Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt erklärt
Wer eine selbständige Tätigkeit anstrebt, der muss sein Gewerbe anmelden. Eine Gewerbeanmeldung ist Pflicht, ist jedoch unkompliziert und kann schnell erledigt werden. Um erfolgreich sein Gewerbe anmelden zu können, sollten alle Dokumente im Voraus vorbereitet werden. Sein Gewerbe anmelden kann man über die zuständige Behörde, die ein Gewerbeamt oder Bürgerbüro darstellen kann.
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Gewerbe anmelden: So gehen Sie vor
Jede selbstständige Tätigkeit, die das Ziel verfolgt, einen Gewinn zu erzielen, gilt als ein Gewerbe. Um ein solches Gewerbe ausüben zu können, muss dieses im Vorfeld angemeldet werden. Wer also eine Tätigkeit in einem produzierenden, verarbeitenden oder dienstleistenden Bereich ausüben will, muss vorher dieses Gewerbe anmelden.
Bestimmte Berufsgruppen sind von der Pflicht der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Dazu gehören freiberuflichen und land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten wie Ärzte, Journalisten, Notare und Künstler.
- Bestimmen Sie Ihre Berufsgruppe: Sind Sie Gewerbetreibender? Oder gehören Sie zu Freiberuflern? Beachten Sie, dass Freiberufler von der Gewerbeanmeldung ausgenommen sind.
- Gewerbeart mit gesonderter Zulassung: Üben Sie ein reglementiertes Gewerbe aus? Zum Beispiel benötigt ein Handwerker seinen Meisterbrief für die erfolgreiche Gewerbeanmeldung. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Handels- oder Handwerkskammer.
- Bestimmen Sie Ihr Gewerbeamt: Für die Gewerbeanmeldung ist die Stadt zuständig, in der Sie Ihr Gewerbe ausüben möchten. Je nach Stadt und Region müssen Sie dabei das Gewerbeamt oder Bürgerbüro kontaktieren. Bestimmen Sie das zuständige Amt über offizielle Webseite der jeweiligen Stadt.
- Bereiten Sie gründlich Ihre Dokument vor: ✔️Ausweispapiere ✔️Sonderzulassungen (Meisterbrief, Reisegewerbekarte, Konzession) ✔️“Gewerbe anmelden” Formular (ausgedruckt und ausgefüllt) ✔️Führungszeugnis ✔️Handelsregisterauszug (für eingetragene Firmen) ✔️Aufenthaltsgenehmigung (für nicht deutsche Staatsbürger) ✔️Zustimmungserklärung Gesellschafter
- Vereinbaren Sie Termin beim Gewerbeamt: Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin und bringen Sie alle notwendigen Dokumente mit. Zur Sicherheit überprüfen Sie auf der Webseite des Gewerbeamtes bzw. Bürgerbüros, welche Unterlagen gefordert werden. Übrigens, rechnen Sie bei Ihrem Termin mit einer Bearbeitungsgebühr.
- Zeit sparen und “Gewerbe anmelden” online durchführen: Mittlerweile bieten viele Ämter die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen. Informieren Sie sich vorab auf der Webseite Ihres Amtes wie dieser Online-Prozess genau funktioniert.
- Erhalten Sie Ihren Gewerbeschein: Nach wenigen Tagen sollten Sie Ihren Gewerbeschein erhalten. Dieser Schein erlaubt Ihnen die Gewerbeausführung. Es handelt sich im Grund um das Antragsformular, das unterschrieben und abgestempelt wurde.
Ab wann Gewerbe anmelden?
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Generell gilt, dass jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreiben will, dieses zuerst anmelden muss. Erst mit einem gültigen Gewerbeschein kann die Ausübung eines Gewerbes beginnen. Ausgenommen von dieser Pflicht werden alle freiberuflichen Tätigkeiten, die “nur” eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und somit kein Gewerbe anmelden müssen.
Bei Fragen und Unsicherheiten kann grundsätzlich die Gewerbeordnung (§ 14 der GewO) zu Rate gezogen werden. In dieser finden sich auch Punkte, nach denen man definitiv ein Gewerbe anmelden muss.
- Gewerbe anmelden: Ab wann?
- Gewerbliche Tätigkeit wird aufgenommen
- Bestehendes Gewerbe wird übernommen
- Gewerbebetrieb wird verlegt
- Eine Gewerbe Zweigniederlassung wird gegründet
- Die Gewerbeart ändert sich grundlegend
Ab wann handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit?
Da es keine fest definierte Begriffserklärung des Gewerbes gibt - auch nicht von der Gewerbeordnung - stehen oftmals sogenannte Selbstständige vor der Frage, ob sie ihr Gewerbe anmelden müssen oder nicht. Mithilfe des Einkommensteuergesetzes (EStG §15 Abs. 2) können Selbstständige anhand spezifischer Merkmale bestimmen, ob es sich bei ihrer Tätigkeit um ein Gewerbe handelt oder nicht.
Definition “Nach außen gerichtete Tätigkeit” Unter diesem Begriff versteht man eine Tätigkeit, die von jedem klar als eine wirtschaftliche Betätigung (z.B. Handwerker repariert die Heizung und erhält als Gegenleistung Geld) mit dem Ziel ein Gewinn zu erzielen, wahrgenommen wird.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um eine Kleingewerbe oder Nebengewerbe handelt. Außerdem müssen alle gewerblichen Tätigkeiten immer angemeldet werden - es gelten keine Freibeträge oder Umsatzgrenzen.
- Merkmale gewerblicher Tätigkeiten
- Selbstständige Durchführung
- Tätigkeit auf Dauer angelegt
- Gewinnerzielungsabsicht
- Nach außen gerichtete Tätigkeit
- Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben
- Keine landwirtschaftliche Tätigkeit
- Keine forstwirtschaftliche Tätigkeit
- Keine freiberufliche Tätigkeit
“Gewerbe anmelden” Kosten
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Zuallererst gilt, dass eine Gewerbeanmeldung nicht mit einer Existenzgründung verwechselt werden sollte. Bei Gewerbeanmeldung handelt es sich um den Schritt zum Gewerbeamt - dem offiziellen Anmeldevorgang der eigenen Geschäftsidee. Um die Gewerbeanmeldung zu bearbeiten und anschließend den Gewerbeschein auszustellen, verlangen die Behörden eine sogenannte Bearbeitungsgebühr - man spricht auch von “Gewerbe anmelden” Kosten.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist leider bundesweit nicht einheitlich. Je nach Stadt können die Anmeldekosten daher variieren. Im Durchschnitt kann die Gewerbeanmeldung zwischen 15 € und 60 € liegen. Diese Gebühren müssen bei der zuständigen Behörde direkt entrichtet werden.
Gewerbeanmeldung | Kosten in Euro |
---|---|
Je Einzel-Gewerbe | 26,00 € |
Juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter | 31,00 € |
Jeder weitere Vertreter einer juristischen Person | 13,00 € |
Online Gewerbe anmelden (elektronisches Verfahren) | 15,00 € |
Wie “Gewerbe anmelden” online?
Prinzipiell ist die Art wie das Gewerbe angemeldet wird, jedem selbst überlassen. Neben dem traditionellen Gang zum Gewerbeamt bzw. Bürgerbüro mit einem vorher vereinbarten Termin, stellen viele Behörden das elektronische Verfahren zur Verfügung.
Hier wiederum ist der Fortschritt der Online-Gewerbeanmeldung von der jeweiligen Stadt abhängig. Bei manchen Behörden kann die Gewerbeanmeldung vollständig online abgewickelt werden, bei anderen Behörden müssen bestimmte Dokumente postalisch zugeschickt werden. Daher: Informieren Sie sich vorab über das Online-Verfahren der zuständigen Behörde.
Die Vorteile sein Gewerbe online anzumelden, liegen klar auf der Hand. Es gibt keine zeitliche Beschränkung - ob Sonntag oder am späten Abend, alles ist möglich. Man muss keinen Termin im Voraus buchen und den Weg zur Behörde antreten. Auch kann eine Ersparnis bei der Bearbeitungsgebühr erzielt werde (siehe Tabelle Bearbeitungsgebühr Berlin).
- Rufen Sie die Webseite der zuständigen Behörde auf
- Navigieren Sie zu “Elektronisches Verfahren” bzw. “Online Gewerbeanmeldung”
- Oftmals ist eine Gewerbeanmeldung in verschiedene Abschnitte eingeteilt
- Füllen Sie alle Felder des jeweiligen Abschnitts sorgfältig aus
- Bestätigen Sie immer mit Weiter
- Nachdem Sie alles ausgefüllt haben, bestätigen Sie mit Abschluss
- Drucken Sie das Dokument aus bzw. speichern Sie es ab
- Je nach Behörde kann von Ihnen das Ausdrucken, Unterschreiben und Abschicken verlangt werden
- Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr
- In wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Gewerbeschein
“Gewerbe anmelden” Formular
Nachdem feststeht, dass Sie demnächst mit einer gewerblichen Tätigkeit starten werden, sollten Sie alle Dokumente für eine Gewerbeanmeldung vorbereiten und gleichzeitig einen Termin bei der zuständigen Behörde organisieren - Je nach Angebot und Bedarf können Sie entsprechend das elektronische Verfahren favorisieren.
Jede Behörde stellt sogenannte Gewerbe-Anmeldung Formulare auf ihrer Webseite zur Verfügung. Diese Gewerbeanmeldung Formulare können heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Mit einem solchen vorbereiteten “Gewerbe anmelden” Formular begibt man sich zum Termin beim Gewerbeamt.
Ein “Gewerbe anmelden” Formular ist meistens zwei Seiten lang und ist in unterschiedliche Abschnitte gegliedert. Im ersten Schritt werden Angaben zum Betriebsinhaber festgehalten. Im zweiten Schritt müssen personenbezogene Informationen hinterlassen werden. Dritter Schritt besteht aus Angaben zum Betrieb.
Gewerbe anmelden in Berlin, Köln, Hamburg, München
Wie geht man beim Gewerbe Anmelden Berlin vor?
Worauf muss man beim Gewerbe Anmelden Köln achten?
Welche Behörde ist für das Gewerbe Anmelden Hamburg zuständig?
Wie funktioniert das Gewerbe Anmelden München?
Gewerbe anmelden Berlin
In Berlin werden Gewerbeanmeldungen über die Bezirksämter vorgenommen. Neben der Gewerbeanmeldung, kann auch eine Gewerbeummeldung und Gewerbeanmeldung bearbeitet werden. Ebenfalls kann eine Gewerbeanmeldung online getätigt werden. Diese besteht aus insgesamt sieben Schritten.
Grundlegende Informationen erhalten Sie über das Service Portal Berlin: Berlin Gewerbeämter. Über diesen Link können Sie auch das Formular Gewerbeanmeldung herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Je nach Art der Gewerbeanmeldung variiert die Bearbeitungsgebühr zwischen 31 € und 15 €.
Bezirksamt | Adresse |
---|---|
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf | Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin (030) 9029 - 29000 Mo.-Fr. 06.30-21.30 Uhr, Sa. 08.30-21.30 Uhr |
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg | Petersburger Straße 86-90, 10247 Berlin (030) 90298 2246 |
Bezirksamt Lichtenberg | Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin (030) 90296 4310 Mo. 09.00-13.00, Di. 09.00-13.00, Do. 14.00-18.00 |
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf | Premnitzer Straße 11, 12681 Berlin (030) 115 Mo. Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung Di. 09:00-12:00 Uhr, Do. 14:00-18:00 Uhr |
Bezirksamt Mitte | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin 030) 9018 22010 |
Bezirksamt Neukölln | Juliusstraße 67, 12051 Berlin (030) 90239 6699 |
Bezirksamt Pankow | Fröbelstraße 17, 10405 Berlin (030) 90295 6241 |
Bezirksamt Reinickendorf | Lübener Weg 26, 13407 Berlin (030) 90294 2967 |
Bezirksamt Spandau | Galenstraße 14, 13597 Berlin (030) 90279 3000 |
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf | Unter Den Eichen 1, 12203 Berlin (030) 115 |
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg | Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin (030) 90277 3460 |
Bezirksamt Treptow-Köpenick | Salvador-Allende-Straße 80, 12559 Berlin (030) 90297 4629 |
Gewerbe anmelden Köln
Alle Informationen zur Gewerbeanmeldung in Köln erhalten Sie über die Webseite der Stadt Köln: Gewerbe in Köln. Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit in Köln beginnen oder Ihr Gewerbe nach Köln verlegen, so müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
Die Stadt Köln bietet Ihnen dabei die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren oder über den elektronischen Weg die Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Das Online Gewerbe Anmelden erreichen Sie über diesen Link: Online Gewerbeanmeldung . Den Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie über diese Telefonnummer 0221 221 27751.
Gewerbe anmelden Hamburg
Sie möchten in Hamburg Ihr Gewerbe anmelden? Dafür ist das Bezirksamt zuständig. Die Ermittlung des zuständigen Bezirksamtes können Sie über den folgenden Link durchführen, indem Sie die Straße Ihres Gewerbestandortes eingeben: Gewerbe in Hamburg. Falls Sie nicht viel Zeit haben oder auf die Schnelle keinen freien Termin erhalten, so können Sie Ihre Gewerbeanmeldung auch online durchführen: Elektronische Gewerbeanmeldung Hamburg.
Gewerbe anmelden München
Für die Gewerbeanmeldung in München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig. Beachten Sie, dass die Terminvereinbarung telefonisch unter 089 233 96030 erfolgen muss. Die Option zum elektronischen Verfahren besteht in diesem Fall nicht.
Kontakt |
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Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat (KVR) Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten Gewerbemeldungen Implerstraße 11 81371 München Telefon: 089 233 96030 Fax: 089 233 45173 |
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