Gewerbe abmelden: Welche Situationen und Fristen beachten?
Wenn Sie ein Gewerbe rückwirkend abmelden möchten, macht es über das zuständige Gewerbeamt, das für die Gewerbeanmeldung zuständig war. Es ist zu beachten, dass das Gewerbe zum rückwirkenden Termin nicht mehr betrieben worden sein darf. Gewerbeabmeldung kann zwei unterschiedliche Gründe haben: Gewerbe wird an einen anderen Standort außerhalb der Stadt/Gemeinde verlegt oder das Gewerbe wird gänzlich aufgegeben. Wie der Vorgang “Gewerbe abmelden” persönlich oder ONLINE durchgeführt werden kann, welche Kosten dies haben kann, und wie Sie ein Gewerbe in Ihrem Standort rückwirkend abmelden, erfahren Sie im Artikel.
Gewerbe abmelden: Was beachten?
Immer wieder passiert es Gewerbetreibenden, dass sie ihr Gewerbe abmelden müssen. Gewerbeabmeldung kann aus Standortverlegung oder Aufgabe des Gewerbes erfolgen. Bei einer Standortverlegung innerhalb der Stadt oder Gemeinde müssen Gewerbetreibende lediglich eine Gewerbeummeldung bei der zuständigen Behörde vornehmen.
Gewerbebetriebe, die in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt werden, müssen am alten Standort abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Gewerbebetriebe, die nicht mehr gut laufen und somit zur Betriebsaufgabe führen, müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde abgemeldet werden.
Gewerbeabmeldung in Schritten erklärt
Die Gewerbeordnung (GewO) legt fest, dass jegliche Änderungen bezüglich des Gewerbes bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Unter anderem müssen Gewerbetreibende ihre Gewerbeummeldung anzeigen, wenn der Tätigkeitsbereich geändert oder ausgeweitet wird. Wechselt das Gewerbe seinen Besitzer, muss dies ebenso der Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.
Gewerbeabmeldung bedeutet nicht immer, dass das Gewerbe aufgegeben wird. Gewerbe abmelden kann nämlich auch bei der Weiterführung des Gewerbes geschehen. Dabei muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn es in den Tätigkeitsbereich einer anderen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Eine erfolgreiche Gewerbeabmeldung beinhaltet das ausgefüllte “Gewerbeabmeldung” Formular, das entweder der Behörde persönlich bei einem Termin oder über das elektronische Verfahren zugestellt wird.
- Gewerbeamt: Bestimmen Sie Ihr Gewerbeamt. Für die Abmeldung ist das Gewerbeamt zuständig, welches auch Ihre Gewerbeanmeldung vorgenommen hat. Übrigens, persönliches Erscheinen erfordert eine rechtzeitige Terminvereinbarung.
- Gewerbeabmeldung Formular: Die Formulare zur Gewerbeabmeldung stellen Gewerbeämter kostenlos zur Verfügung. Empfehlenswert ist das Herunterladen des Dokuments über die Website des jeweiligen Gewerbeamtes.
- Formular und Dokumente vorbereiten: Das Gewerbeabmeldung Formular sollte in Ruhe Zuhause ausgefüllt werden und zum Termin beim Gewerbeamt mit sämtlichen Dokumenten mitgenommen werden: Ausweis bzw. Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ggf. Gewerbeschein und evtl. Kopie Handelsregistereintrag.
- Gewerbeamt aufsuchen: Zum vorab vereinbarten Termin sollte das ausgefüllte Formular und alle notwendigen Unterlagen mitgenommen werden. In vielen Fällen bestätigen die Gewerbeämter die Gewerbeabmeldung sofort.
- Gewerbe abmelden online: In vielen Fällen können Gewerbebetriebe ihre Abmeldung auch online durchführen. Das spart viel Zeit beim Gewerbeamt. Welches Gewerbeamt diesen Service zur Verfügung stellt, erfahren Sie auf den jeweiligen Websites.
Erfahren Sie mehr:
Gewerbeummeldung - So geht es
Gewerbeschein - Wie wird er beantragt?
Welche Fristen bei Gewerbeabmeldung einhalten?
...ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.
Die Gewerbeordnung legt fest, dass jegliche Änderungen eines Gewerbes unverzüglich der Behörde gemeldet werden müssen. Sogenannte Fristen oder Stichtage müssen bei einer Gewerbeabmeldung somit nicht eingehalten werden.
Nehmen wir an, Sie wissen, dass zum Ende des Monats das Gewerbe seinen Standort in eine andere Stadt verlegen wird. Gewerbe abmelden kann bereits vorgenommen und der Behörde kann der Wunschtermin zugestellt werden.
Grundsätzlich kann die Gewerbeabmeldung im Voraus vorgenommen werden mit der Bedingung, dass das Datum der Betriebsaufgabe bzw. des Betriebsumzuges bekannt ist. Eine Gewerbeabmeldung kann maximal ein Vierteljahr im Voraus getätigt werden.
Wie viel kostet eine Gewerbeabmeldung?
Die Bearbeitungsgebühren von Gewerbeämtern unterscheiden sich erheblich. Das hat damit zu tun, dass sich die Höhe nach der kommunalen Gebührensatzung orientiert. Gewerbeämter agieren untereinander unterschiedlich und manch ein Gewerbeamt verlangt sogar keine Bearbeitungsgebühr, um erfolgreich Gewerbe abmelden zu können.
Einige Beispiele verdeutlichen Ihnen diese Unterschiede. Beispielsweise Gewerbebetriebe, die ihre Gewerbeabmeldung in Hamburg vornehmen, erhalten diesen Service gebührenfrei. Wiederum Gewerbebetriebe in München zahlen für die Gewerbeabmeldung eine Gebühr in Höhe von 25,00 €.
Gewerbe abmelden: Rückwirkend erlaubt?
Ebenso wie ein Gewerbe rückwirkend angemeldet werden kann, kann auch ein Gewerbe rückwirkend abgemeldet werden. Hier gilt, dass das Gewerbe zum rückwirkenden Termin nicht mehr betrieben worden ist.
Behörden verfolgen nicht auf den Tag genau, wann ein Gewerbe abgemeldet worden ist. Eine bestimmte Grenze sollten alle Gewerbetreibende dennoch einhalten. Generell gilt, wer sein Gewerbe mit einer Verspätung von mehr als drei Monaten abmeldet, kann ein Bußgeld riskieren.
Gewerbe abmelden: Online zugänglich?
Ob eine “Gewerbe abmelden” Online Option zur Verfügung steht, kann Ihnen Ihr Gewerbeamt mitteilen. Mittlerweile holen viele Behörden die Online-Angebote nach und bieten Bürgerinnen und Bürgern immer mehr von solchen Online-Services an.
Eine Online-Gewerbeabmeldung kann Ihnen definitiv den Prozess erleichtern und Sie sparen zudem Zeit. Termin vereinbaren und zur Behörde fahren - das alles wird Ihnen erspart.
Gewerbe abmelden: Berlin, Bremen, Hamburg, Frankfurt
Zuständige Behörde, Höhe der Bearbeitungsgebühr und Art der Gewerbeabmeldung (online oder persönlich) - das alles kann sich ja nach Stadt bzw. Gemeinde unterscheiden. Im Folgenden wollen wir Ihnen daher einen Überblick über Städte wie Berlin, Bremen, Hamburg und Frankfurt geben. Sie erfahren, welche Behörde für die Gewerbeabmeldung zuständig ist, welche Bearbeitungsgebühr erhoben wird und ob das elektronische Verfahren angeboten wird.
Gewerbeabmeldung Berlin
Wer in Berlin sein Gewerbe abmelden will, muss sich an die Bezirksämter wenden. Insgesamt gibt es 12 Bezirksämter, die über die ganze Stadt verteilt sind. Persönliche Terminbuchung erfolgt über das jeweilige Bezirksamt. Die Abwicklung der Gewerbeabmeldung online ist ebenfalls möglich. Die Gewerbeabmeldung ist für jeden verpflichtend, sobald das Gewerbe abgemeldet, an einen anderen Ort außerhalb Berlins verlegt oder die Rechtsform des Gewerbes geändert wird.
Zuständige Behörde | Informationen |
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Bezirksämter Berlin |
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Gewerbe abmelden Bremen
In der Freie Hansestadt Bremen kann jeder sein Gewerbe entweder persönlich oder online abmelden. Die Gewerbemeldestelle kümmert sich um die Gewerbeabmeldung mit der Voraussetzung, dass der Sitz des Gewerbebetriebes in der Stadt Bremen ist.
Für ein erfolgreiches Gewerbe Abmelden werden das ausgefüllte Gewerbeabmeldung Formular und Personalausweis bzw. Reisepass benötigt. Bei der Vertreter der schriftlichen Vollmacht wird entweder der Personalausweise oder Reisepass des Bevollmächtigten benötigt.
Zuständige Behörde | Informationen |
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Gewerbemeldestelle Bremen |
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Gewerbe abmelden Hamburg
Bezirksämter in Hamburg bieten Gewerbetreibenden zwei Optionen zur Auswahl: Gewerbeabmeldung persönlich und Gewerbeabmeldung schriftlich. Die Bezirksämter empfehlen dabei die schriftliche Abmeldung.
Die schriftliche Gewerbeanmeldung kann dabei entweder online, per Fax, E-Mail oder per Post erfolgen. Diejenigen, die persönlich zum Termin erscheinen, um Gewerbe abmelden zu wollen, erhalten die Bestätigung sofort. Für alle anderen heißt es, sich auf eine Bearbeitungsdauer von bis zu zwei Wochen einstellen zu müssen.
Zuständige Behörde | Informationen |
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Bezirksämter Hamburg |
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Gewerbe abmelden Frankfurt
Gewerbe abmelden in Frankfurt am Main erfordert keine Vorsprache. Gewerbetreibende können ihre Gewerbeabmeldung bequem per Post oder per E-Mail erledigen. Die Stadt Frankfurt verlangt dabei das Vorlegen des ausgefüllten “Gewerbe abmelden” Formulars und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Der Antragsteller muss mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 28,00 € rechnen.
Zuständige Behörde | Informationen |
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Ordnungsamt Frankfurt | Adresse Gewerberegister |
Gewerbeabmeldung Formular: Tipps
Das Formular zur Gewerbeabmeldung muss wahrheitsgemäß, vollständig und mit einer Unterschrift versehen, vorliegen. Für die Abmeldung wird das sogenannte Formular GewA 3 benutzt. Für Gewerbeanmeldung wird das Formular GewA 1 verwendet.
Dieses Formular ist einheitlich und wird in jedem Gewerbeamt akzeptiert. Wir empfehlen das passende Formular über das jeweilige Gewerbeamt herunterzuladen - so vermeiden Sie, dass der Name entgegennehmenden Stelle falsch eingetragen ist.
Das Formular GewA 3 besteht aus drei Abschnitten, die sich auf zwei Seiten verteilen. Im ersten Abschnitt erfolgen Angaben zum Betriebsinhaber. Im zweiten Abschnitt werden Angaben zur Person benötigt und im dritten Abschnitt erfolgen Angaben zum Betrieb. Für den ersten Überblick finden Sie unter diesem Link Gewerbeabmeldung ein Beispiel Formular aus Hamburg.
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