Umstellung von L-Gas auf H-Gas – Was sollte man wissen?

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L Gas und H Gas liegen auf einer Wage und eine Frau deutet mit der Hand darauf

Noch bis 2030 ist in Deutschland die Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Gange. Grundsätzlich hat man bei H-Gas weniger Verbrauch, um die gleiche Anzahl an Kilowattstunden zu erzeugen als mit L-Gas. Dennoch sind die H-Gaskosten tendenziell höher, als von L-Gas. Es ist also keine höhere Gasrechnung durch die Umtellung zu erwarten. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum überhaupt umgestellt wird, und was der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas ist. Alles Wissenswerte zum Thema und weitere Energietipps finden Sie in diesem Artikel.

Was ist überhaupt L-Gas und H-Gas?

Man unterscheidet in Deutschland zwischen zwei verschiedenen Erdgasarten: L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high calorific gas). L-Gas hat einen niedrigeren Methangehalt, also einen niedrigeren Brennwert (kWh/m³) als H-Gas. Das bedeutet: H-Gas besitzt pro m³ mehr Energie als L-Gas. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit müssen die beiden Gasarten in unterschiedlichen Netzen transportiert werden und heimische Geräte müssen auf den jeweiligen Gastypen angepasst sein.

Quelle: Erdgas-Umstellung (Zukunft Gas, 2022)

Warum erfolgt eine Umstellung?

Eine goldene Gasflamme steht für das neue H-Gas

Aktuell wird im Norden und Westen Deutschlands noch hauptsächlich L-Gas verwendet, welches aus deutschen und niederländischen Quellen stammt. Da diese Erdgasquellen aber bald erschöpft sein werden, soll bis 2030 die Marktraumumstellung erfolgen.

Die Gasgeräte in diesen Regionen sind aktuell noch weitestgehend auf das alte L-Gas eingestellt. Insofern muss das Gasnetz und alle daran angeschlossenen Geräte auf die Verwendung von H-Gas angepasst werden.

Welche Regionen sind von der Umstellung betroffen?

In vielen Teilen des Landes wird bereits H-Gas verwendet. Vor allem im Nordwesten der Bundesrepublik fließt jedoch noch L-Gas. Deswegen wird in folgenden Bundesländern noch umgestellt:

  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Bremen

Bin ich von der Umstellung betroffen? Ob und wann an Ihrem Wohnort das Gas umgestellt wird, teilt Ihnen Ihr Gasnetzbetreiber rechtzeitig, in der Regel ein Jahr vorher, mit. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Was passiert bei der Umstellung von L-Gas auf H-Gas?

Die Gasumstellung ist ein längerer Prozess, bei dem mehrere Schritte involviert sind.  Es beginnt damit, dass der Fernleitungsnetzbetreiber Ihren lokalen Netzbetreiber etwa 3 Jahre vor der geplanten Umstellung informiert. Netzbetreiber müssen das ganze Netz für H-Gas umstellen und bspw. neue Verdichterstationen einrichten.

Der Netzbetreiber vor Ort ist dann dazu verpflichtet, den geplanten Umstellungstermin etwa zwei Jahre vor dem Start auf der eigenen Website zu veröffentlichen. In dieser Veröffentlichung muss auch schon erwähnt werden, dass Endkonsumenten einen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € für ein Neugerät haben, falls ein Gerät nicht auf die neuen Anforderungen angepasst werden kann.

Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas läuft konkret in folgenden Schritten ab:

  1. Bestandsaufnahme: Ca. ein Jahr vor der tatsächlichen Umstellung auf H-Gas sendet der Netzbetreiber Mitarbeiter zu Ihnen nach Hause, um die in Ihrem Haushalt angeschlossenen Geräte zu erfassen. Sie werden darüber frühzeitig informiert und das Prozedere dauert im Regelfall nicht länger als ein paar Minuten.
  2. Anpassung der Geräte: Etwa 1 Jahr nach der ersten Bestandsaufnahme sollten Ihre Geräte dann tatsächlich an das neue H-Gas angepasst werden. Dafür werden diesmal spezielle Monteure zu Ihnen nach Hause geschickt, die ggf. Anpassungen an Ihren Geräten vornehmen, was in der Regel allerdings auch nicht besonders zeitaufwändig sein sollte.
  3. Qualitätskontrolle: Um die Qualität der Umstellungsarbeiten zu garantieren, werden nach der Anpassung stichprobenartig ca. 10 % der umgestellten Geräte überprüft. Insofern kann es vorkommen, dass Sie der Netzbetreiber nochmals kontaktiert, um einen zusätzlichen Termin für die Qualitätskontrolle zu vereinbaren. In diesem Fall können Sie umso sicherer sein, dass die Gasumstellung am Ende bei Ihnen perfekt abläuft.
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Welche meiner Geräte müssen umgestellt werden?

Prinzipiell sind von der Umstellung auf H-Gas sämtliche Geräte betroffen, die an die Gasleitung angeschlossen sind. In Ihrem Haushalt betrifft dies vor allem:

In der Regel schaffen es die Monteure, Ihre Geräte in kurzer Zeit auf die neuen Anforderungen anzupassen. Sollte ein Gerät nicht umgerüstet werden können, wird Ihr Netzbetreiber Ihnen dies mitteilen. Wenn Sie Mieter sind, muss Ihr Vermieter einen Austausch des jeweiligen Geräts veranlassen.

Sind Sie allerdings Eigentümer, müssen Sie sich selbst um den Austausch des betroffenen Geräts kümmern. Dabei können Sie einen Zuschuss von 100 € von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Anträge dazu können Sie bei Ihrem Netzbetreiber finden. Informationen dazu, wie Sie herausfinden, wer Ihr Netzbetreiber ist, finden Sie in unserem Artikel zum Netzbetreiber.

Es ist zusätzlich möglich, eine Erstattung für einen Gerätetausch (auch rückwirkend) von bis zu 500 € zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Austausch frühestens am 1. Januar 2017 stattfand, und dass das ausgetauschte Gerät nicht älter als 25 Jahre alt ist.

Welche Kosten kommen bei der Umstellung auf H-Gas auf mich zu?

Ein Gasbehälter mit einem Haken und Geldmünzen symbolisiert, dass man durch die umstellung auf H-Gas kein Geld verliert

Die Anpassung Ihrer Geräte ist prinzipiell kostenlos. Insofern sollte Ihnen für die Bestandsaufnahme und die Anpassung der Geräte auch keine Rechnung ausgestellt werden.

Die Kosten für die gesamte Umstellung übernimmt Ihr Netzbetreiber, der die Kosten nur über Netzentgelte auf die Gesamtheit aller Gaskunden weitergibt. Es handelt sich dabei also um ein solidarisches Projekt, bei dem auch von der Umstellung nicht betroffene Kunden durch Entgelte mithelfen.

Aufgrund der Dauer des Umstellungsprozesses geht man davon aus, dass Sie als Endkunde höchstens mit Kosten von ein paar € rechnen müssen.

Wird mit der Umstellung auf H-Gas meine Gasrechnung teurer?

Durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas sollte es keine Veränderung in Ihrer Gasrechnung geben. Zwar sind die Kosten für H-Gas höher, allerdings wird im Vergleich zu L-Gas durch den erhöhten Energiegehalt weniger Gas benötigt (siehe obige Grafik zum Brennwert). Es wird mit H-Gas also weniger Gas verbraucht, um die gleiche Anzahl an Kilowattstunden zu erzeugen.

Da Sie als Kunde sowieso nicht für das Gasvolumen, sondern für die Energiemenge im gelieferten Gas zahlen, wirkt sich eine Veränderung des Gasvolumens nicht auf Ihre Rechnung aus.

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Muss ich bei der Gasumstellung mitmachen?

Ja, sowohl als Mieter als auch als Vermieter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, an der Gasumstellung mitzuwirken. Das bedeutet im Regelfall nur, dass Sie den Installateuren und Monteuren Zutritt zu Ihrer Wohneinheit gewähren müssen. Im Notfall kann dieses Betretungsrecht bei Verweigerung auch gesetzlich durchgesetzt werden.

Um einen Betrug zu vermeiden und Trittbrettfahrern das Handwerk zu legen, können Sie folgendes beachten:

  1. Die Monteure kommen nur nach Vereinbarung eines Termins, es wird also niemand unangekündigt bei Ihnen zu Hause wegen der Gasumstellung klingeln. Sie erhalten mindestens drei Wochen vor dem Termin eine Benachrichtigung (sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies Ihrem Netzbetreiber mit).
  2. Beauftragte oder Mitarbeiter müssen sich entsprechend ausweisen können, z.B. mit einer ID-Nummer, welche auch auf dem Terminschreiben zu finden ist. Falls Sie an der Identität eines Monteurs Zweifel haben, können Sie Ihren Netzbetreiber kontaktieren.

Im Zweifelsfall kann ihr Gasanschluss gesperrt werden

Wenn der Netzbetreiber nicht in der Lage ist, eine Bestandsaufnahme Ihrer Geräte zu machen und sie an das neue Gas anzupassen, weil Sie z.B. den Monteuren den Zugriff verweigern, kann Ihr Gasanschluss gesperrt werden.

Hintergrund dafür ist, dass Ihre Geräte in diesem Fall nicht für die Nutzung des neuen H-Gases ausgelegt sind und beim Betrieb dieser Geräte deswegen eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann. Die Kosten für eine eventuelle Gassperrung müssen Sie als Kunde zahlen.

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