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Die angegebenen Preise beziehen sich auf einen jährlichen Gasverbrauch von 10.000 kWh, es handelt sich um Bruttoangaben.

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Noch bis 2030 ist in Deutschland die Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Gange. Grundsätzlich hat man bei H-Gas weniger Verbrauch, um die gleiche Anzahl an Kilowattstunden zu erzeugen als mit L-Gas. Dennoch sind die H-Gaskosten tendenziell höher, als von L-Gas. Es ist also keine höhere Gasrechnung durch die Umtellung zu erwarten. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum überhaupt umgestellt wird, und was der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas ist. Alles Wissenswerte zum Thema und weitere Energietipps finden Sie in diesem Artikel.
Man unterscheidet in Deutschland zwischen zwei verschiedenen Erdgasarten: L-Gas (low calorific gas) und H-Gas (high calorific gas). L-Gas hat einen niedrigeren Methangehalt, also einen niedrigeren Brennwert (kWh/m³) als H-Gas. Das bedeutet: H-Gas besitzt pro m³ mehr Energie als L-Gas. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit müssen die beiden Gasarten in unterschiedlichen Netzen transportiert werden und heimische Geräte müssen auf den jeweiligen Gastypen angepasst sein.
Quelle: Erdgas-Umstellung (Zukunft Gas, 2022)
Aktuell wird im Norden und Westen Deutschlands noch hauptsächlich L-Gas verwendet, welches aus deutschen und niederländischen Quellen stammt. Da diese Erdgasquellen aber bald erschöpft sein werden, soll bis 2030 die Marktraumumstellung erfolgen.
Die Gasgeräte in diesen Regionen sind aktuell noch weitestgehend auf das alte L-Gas eingestellt. Insofern muss das Gasnetz und alle daran angeschlossenen Geräte auf die Verwendung von H-Gas angepasst werden.
In vielen Teilen des Landes wird bereits H-Gas verwendet. Vor allem im Nordwesten der Bundesrepublik fließt jedoch noch L-Gas. Deswegen wird in folgenden Bundesländern noch umgestellt:
Bin ich von der Umstellung betroffen? Ob und wann an Ihrem Wohnort das Gas umgestellt wird, teilt Ihnen Ihr Gasnetzbetreiber rechtzeitig, in der Regel ein Jahr vorher, mit. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Die Gasumstellung ist ein längerer Prozess, bei dem mehrere Schritte involviert sind. Es beginnt damit, dass der Fernleitungsnetzbetreiber Ihren lokalen Netzbetreiber etwa 3 Jahre vor der geplanten Umstellung informiert. Netzbetreiber müssen das ganze Netz für H-Gas umstellen und bspw. neue Verdichterstationen einrichten.
Der Netzbetreiber vor Ort ist dann dazu verpflichtet, den geplanten Umstellungstermin etwa zwei Jahre vor dem Start auf der eigenen Website zu veröffentlichen. In dieser Veröffentlichung muss auch schon erwähnt werden, dass Endkonsumenten einen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € für ein Neugerät haben, falls ein Gerät nicht auf die neuen Anforderungen angepasst werden kann.
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas läuft konkret in folgenden Schritten ab:
Prinzipiell sind von der Umstellung auf H-Gas sämtliche Geräte betroffen, die an die Gasleitung angeschlossen sind. In Ihrem Haushalt betrifft dies vor allem:
In der Regel schaffen es die Monteure, Ihre Geräte in kurzer Zeit auf die neuen Anforderungen anzupassen. Sollte ein Gerät nicht umgerüstet werden können, wird Ihr Netzbetreiber Ihnen dies mitteilen. Wenn Sie Mieter sind, muss Ihr Vermieter einen Austausch des jeweiligen Geräts veranlassen.
Sind Sie allerdings Eigentümer, müssen Sie sich selbst um den Austausch des betroffenen Geräts kümmern. Dabei können Sie einen Zuschuss von 100 € von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Anträge dazu können Sie bei Ihrem Netzbetreiber finden. Informationen dazu, wie Sie herausfinden, wer Ihr Netzbetreiber ist, finden Sie in unserem Artikel zum Netzbetreiber.
Es ist zusätzlich möglich, eine Erstattung für einen Gerätetausch (auch rückwirkend) von bis zu 500 € zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Austausch frühestens am 1. Januar 2017 stattfand, und dass das ausgetauschte Gerät nicht älter als 25 Jahre alt ist.
Die Anpassung Ihrer Geräte ist prinzipiell kostenlos. Insofern sollte Ihnen für die Bestandsaufnahme und die Anpassung der Geräte auch keine Rechnung ausgestellt werden.
Die Kosten für die gesamte Umstellung übernimmt Ihr Netzbetreiber, der die Kosten nur über Netzentgelte auf die Gesamtheit aller Gaskunden weitergibt. Es handelt sich dabei also um ein solidarisches Projekt, bei dem auch von der Umstellung nicht betroffene Kunden durch Entgelte mithelfen.
Aufgrund der Dauer des Umstellungsprozesses geht man davon aus, dass Sie als Endkunde höchstens mit Kosten von ein paar € rechnen müssen.
Durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas sollte es keine Veränderung in Ihrer Gasrechnung geben. Zwar sind die Kosten für H-Gas höher, allerdings wird im Vergleich zu L-Gas durch den erhöhten Energiegehalt weniger Gas benötigt (siehe obige Grafik zum Brennwert). Es wird mit H-Gas also weniger Gas verbraucht, um die gleiche Anzahl an Kilowattstunden zu erzeugen.
Da Sie als Kunde sowieso nicht für das Gasvolumen, sondern für die Energiemenge im gelieferten Gas zahlen, wirkt sich eine Veränderung des Gasvolumens nicht auf Ihre Rechnung aus.
Ja, sowohl als Mieter als auch als Vermieter sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, an der Gasumstellung mitzuwirken. Das bedeutet im Regelfall nur, dass Sie den Installateuren und Monteuren Zutritt zu Ihrer Wohneinheit gewähren müssen. Im Notfall kann dieses Betretungsrecht bei Verweigerung auch gesetzlich durchgesetzt werden.
Um einen Betrug zu vermeiden und Trittbrettfahrern das Handwerk zu legen, können Sie folgendes beachten:
Wenn der Netzbetreiber nicht in der Lage ist, eine Bestandsaufnahme Ihrer Geräte zu machen und sie an das neue Gas anzupassen, weil Sie z.B. den Monteuren den Zugriff verweigern, kann Ihr Gasanschluss gesperrt werden.
Hintergrund dafür ist, dass Ihre Geräte in diesem Fall nicht für die Nutzung des neuen H-Gases ausgelegt sind und beim Betrieb dieser Geräte deswegen eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann. Die Kosten für eine eventuelle Gassperrung müssen Sie als Kunde zahlen.
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