Stromvertrag: Individueller Energieliefervertrag & mehr!

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Aktentasche und Papier stehen für Stromvertrag

Ein Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung bedeutet, der Vertrag ist ein individueller, wettbewerblicher Energieliefervertrag (früher: Sondervertrag). Die Energieanbieter bieten Ihre Stromverträge auf dem freien Energiemarkt an. Außerdem gibt es noch den Grundversorgungsvertrag und Ersatzversorgungsvertrag. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen zu den Unterschieden und Strompreisen der verschiedenen Vertragsarten und weitere spannende Informationen!

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Der individuelle Stromvertrag

Frau zeigt in die Ferne steht für Individueller Stromvertrag

In Deutschland gibt es für Haushaltskund/innen grundsätzlich drei Arten von Energielieferverträgen. Stromkund/innen haben entweder einen individuellen Stromvertrag (auch Energieliefervertrag) oder einen Stromvertrag in der sogenannten Grundversorgung. Zuweilen taucht auch ab und zu der Ersatzversorgungsvertrag auf. Dazu mehr weiter unten im Abschnitt Ersatzversorgung.

Wer einen Stromvertrag „außerhalb der Grundversorgung“ unterzeichnet, geht eine Belieferung mit einem wettbewerblichen Energielieferanten ein. Wettbewerbliche Energielieferanten sind all jene Lieferanten, die auf dem freien Energiemarkt Stromtarife und Stromverträge anbieten. Sie werden oft auch als alternative Stromanbieter bezeichnet.

Alternative Stromanbieter sind z.B. Süwag, Montana oder Lichtblick SE. In diesem Fall haben Sie als Stromkund/in die freie Wahl bei Ihrem Stromvertrag: Sie wählen Ihren Stromlieferanten aus und schließen mit ihm einen Stromvertrag ab → Es liegt ein individueller Energieliefervertrag vor.

Übersicht: Individueller Stromvertrag
Details
Was ist das?Energieliefervertrag, der mit der Wahl Ihres Energieanbieters geschlossen wird.
Wer ist der Vertragspartner?Energielieferant, der Sie in Ihrer Region beliefern kann und von dem Sie Strom erhalten wollen.
Was sind die Vertragsbedingungen?Jeder Energieanbieter verfügt über seine eigenen AGB. Bestimmte Vertragsbedingungen gibt der Staat vor. Mehr dazu siehe Energiewirtschaftsgesetz.
Was sind die Strompreise?Strompreise können je nach Energieanbieter variieren. Sie zahlen die Preise, die Sie mit den Lieferanten vereinbaren und in Form eines individuellen Energieliefervertrages unterschreiben.
Was sind die Kündigungsfristen?Die Fristen einer Kündigung sind individuell und sind in Ihrem Stromvertrag einsehbar. Maximale Kündigungsfrist beträgt allerdings 3 Monate.
Wie kann der Sondervertrag gekündigt werden?Alle individuellen Energielieferverträge, die nach 1.10.2016 abgeschlossen wurden, können in Textform gekündigt werden.
Was sind die Vertragslaufzeiten?Vertragslaufzeiten werden individuell zwischen Ihnen und der Wahl Ihres Energieanbieters vereinbart. Laut Gesetz dürfen diese jedoch maximal bei 2 Jahren liegen.
Was sind die Abrechnungszeiten?Energielieferanten müssen Ihnen mindestens eine Stromabrechnung pro Jahr zukommen lassen.
Weitere Fragen? Energieexpert/innen helfen!

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Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.

Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.

Stromvertrag: Grundversorgung

Zwei Menschen mit Puzzleteilen stehen für Stromvertrag Grundversorgung

Bei einem Grundversorgungsvertrag handelt es sich um eine Energielieferung durch einen Grundversorger. Als Grundversorger werden Energielieferanten bezeichnet, die in einem Netzgebiet, also in einer Region, die meisten Kund/innen mit Strom und Gas beliefern.

Jeder Haushalt hat einen Anspruch auf einen Stromvertrag in der Grundversorgung. Grundversorger springen dann ein, wenn Privatkund/innen von wettbewerblichen Energielieferanten abgelehnt wurden, z.B. nach der Bonitätsprüfung oder wenn Privathaushalte sich nicht selbstständig um die Stromanmeldung kümmern.

Der Grundversorgungsvertrag wird daher auf zwei Arten abgeschlossen: Sie unterzeichnen aktiv einen Vertrag mit dem Grundversorger Ihrer Region oder die Grundversorgung wird durch sogenanntes konkludentes Verhalten abgeschlossen. Das Einschalten des Lichtes in der Wohnung dient als Beispiel.

Übersicht: Stromvertrag in der Grundversorgung
Details
Was ist das?Ein Stromvertrag, der von jeder/m Kund/in in Anspruch genommen werden kann.
Wer ist der Vertragspartner?Das ist der Grundversorger, der für Ihre Region bestimmt wurde.
Wie entsteht der Vertragsabschluss?Entweder aktiv (von Ihnen entschieden) oder automatisch (weil Sie den Lichtschalter getätigt haben)
Was sind die Stromvertragsbedingungen?Jeder Energieanbieter verfügt über seine eigenen AGB. Bestimmte Vertragsbedingungen gibt der Staat vor. Dazu mehr siehe Allgemeine Bedingungen der Grundversorgung.
Was sind die Strompreise?Strompreise werden in Preisblättern veröffentlicht und gelten für das gesamte Gebiet des zuständigen Grundversorgers.
Was sind die Kündigungsfristen?Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Grundversorgungsverträgen 2 Wochen.
Wie kann der Grundversorgungsvertrag gekündigt werden?Der Stromvertrag muss in Textform gekündigt werden. Dabei sind erlaubt: Brief, Fax und E-Mail.
Was sind die Vertragslaufzeiten?Die Vertragslaufzeiten des Stromvertrags sind unbefristet.
Was sind die Abrechnungszeiten?Jährliche Stromabrechnung und monatlich festgelegter Abschlag.
Noch mehr Fragen? Energiemarie hilft schnell & einfach unter:

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Stromvertrag: Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung ist die dritte und letzte Art der Energiebelieferung. Diese spielt eine eher weniger präsente Rolle in der Energieversorgung, sollte aber trotz allem kurz erwähnt und auf ihre Bestandteile beleuchtet werden. Es sei anzumerken, dass die Ersatzversorgung Teil der Grundversorgung darstellt.

Die Ersatzversorgung tritt dann ein, wenn Ihr Energielieferant das Recht auf Netznutzung verliert oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. In diesen aufgeführten Beispielen fallen Haushaltskund/innen in die Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung, also die Belieferung von Energie, wird vom Grundversorger bereitgestellt. Bei dieser Versorgung handelt es sich übrigens um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Keine Versorgungsunterbrechungen Durch die Ersatzversorgung ist die Energieversorgung von Haushalten immer gesichert. Die Belieferung wird nahtlos durch den Ersatzversorger übernommen, ganz gleich, ob Ihr Energielieferant insolvent geht oder die Netzkosten nicht bezahlt.

Diese Informationen muss ein Stromvertrag enthalten

Goldene Münze mit Haken steht für Stromvertrag

Kund/innen, die sich für die Wahl Ihres Energieanbieters entscheiden, treten in ein individuelles Vertragsverhältnis ein. Der wettbewerbliche Energieversorger muss sich an vorgegebene Angaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 41 EnWG) halten und diese im Stromvertrag festhalten.

Sie finden folgende Angaben nicht in Ihrem Stromvertrag? Schauen Sie doch in den Anlagen Ihrer Rechnungen, in den Werbematerialien Ihres Energieanbieters oder auf der Internetseite des Unternehmens nach.

TIPP: Überprüfen Sie vor jeder Vertragsunterzeichnung das Dokument auf seine Vollständigkeit.

  • Informationen, die ein Stromvertrag enthalten muss:
  • Vertragsdauer: Welche Mindestvertragslaufzeit enthält der Stromvertrag?
  • Preisanpassung: Gibt es eine Preisgarantie? Was passiert bei Preiserhöhungen?
  • Kündigungstermin und - Fristen: Wann kann der Stromvertrag und mit welcher Frist gekündigt werden?
  • Rücktrittsrecht: Wie viele Zeit bleibt dem Kunden, um von seinem Stromvertrag zurückzutreten?
  • Erbringende Leistungen: Welches Produkt stellt der Energieanbieter bereit?
  • Zahlungsart: Wie kann der/die Kund/in, die ihm bereitgestellte Energie bezahlen?
  • Vertragsbruch: Was passiert, wenn die im Stromvertrag vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden?
  • Lieferantenwechsel: Energieanbieterwechsel ist kostenlos
  • Energieprodukte: Stromvertrag muss festhalten, wie Kund/innen Informationen zu Ihren Tarifen erhalten können
  • Streitbeilegungsverfahren: Energieanbieter muss Kontaktangaben für Verbraucherbeschwerden angeben

Individueller Stromvertrag vs. Grundversorgung

Mann mit Stromvertrag

Individuelle Stromverträge als auch Grundversorgunsgverträge bringen sowohl positive als negative Aspekte mit sich. So sichert die Grundversorgung Ihre Energielieferung ab, auch dann, wenn Sie vergessen haben, sich um eine Stromanmeldung zu kümmern. Der Grundversorger ist außerdem angehalten alle Kund/innen anzunehmen, ganz gleich welche Bonitätsstufe oder dergleichen vorliegt. Folgende Vor- und Nachteile enthält die Grundversorgung:

  • Jeder Haushalt hat Anspruch
  • Kurze Kündigungsfristen
  • Höhere Strompreise

Individuelle Stromverträge haben eine große Bandweite an Produkten. Die Deckung jeder einzelnen Bedürfnisse ist somit einfacher. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn individuelle Stromverträge haben nicht selten lange Vertragslaufzeiten und kundenunfreundliche Service. Folgende Vor- und Nachteile enthalten individuelle Energielieferverträge:

  • Günstige Strompreise
  • Individuelle Tarife
  • Längere Vertragslaufzeiten

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