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Restaurant eröffnen: Checkliste, Genehmigungen, Beratung

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Restaurant eroeffnen Banner

Ein Restaurant eröffnen, bedeutet für viele ihren Traum endlich erfüllen und selbstständig ein Betrieb leiten zu können. Wer ein Restaurant eröffnen will, muss vorab gründlich planen: Attraktives Konzept, sinnvoller Standort, gute Marketingstrategie, Genehmigungen, Versicherungen, gut ausgearbeiteter Businessplan und Finanzierung. Erhalten Sie in diesem Artikel einen Leitfaden zu “Restaurant eröffnen”.

Eigenes Restaurant eröffnen: Persönliche Eignung

Die Eröffnung eines Restaurants stellt für viele Menschen eine reizvolle Perspektive dar. Selbstständig zu sein, sein eigener Chef zu sein und seine Ideen umsetzen - das alles führt zum Wunsch einer Existenzgründung.

Gründerinnen und Gründer müssen bei der Restauranteröffnung aber auch den wahren Tatsachen ins Auge blicken. Zuallererst muss die eigene persönliche Zuverlässigkeit geprüft werden. Habe ich die Eignung für die Gastronomie? Das Führen eines Gastronomiebetriebes bedeutet, sich auf lange Arbeitszeiten einstellen zu müssen, die mit harter, anspruchsvoller Arbeit verbunden ist.

Eigenes Restaurant eröffnen: Idee, die exklusiv sein muss

Eine exklusive Idee kann bei einer Restauranteröffnung ganz erheblich zum Erfolg einer Gastronomiestätte beitragen. Dabei muss man sich fragen, ob man den Kunden etwas bieten kann, das sie bei einem anderen Restaurant - der Konkurrenz - nicht erhalten können. Unter anderem muss man sich fragen, welches Speisenangebot und welches Klientel man ansprechen will.

  • Grundkonzept
  • Speisenangebot ist festgelegt?
  • Aussehen des Restaurant steht fest?
  • Gewünschtes Klientel bestimmt?
  • Standort des Restaurants bestimmt?

Eigenes Restaurant eröffnen: Checkliste, die weiterhilft

Ist die Idee und ist das Grundkonzept einmal festgelegt, muss zur tatsächlichen Planung übergegangen werden. Um ein Restaurant eröffnen zu können, muss an eine Menge gedacht werden und es wird Zeit brauchen bis zur Eröffnung.

Unter anderem müssen Gründerinnen und Gründer die notwendigen Voraussetzung mitbringen. Oftmals reicht eine behördliche Erlaubnis, sprich Gewerbeschein, nicht aus, um ein Restaurant betreiben zu können. Empfohlen werden dabei Erfahrungen in der Gastronomie, kaufmännisches Wissen und beispielsweise eine Ausbildung als Koch.

  1. Gewerbeschein: Das Betreiben eines Restaurant ist nur mit einem Gewerbeschein möglich. Der Gewerbeschein erlaubt offiziell die Ausführung eines Gewerbes. Für den Antrag sind Gewerbeämter zuständig, in der das Restaurant seinen Standort haben wird.
  2. Gaststättenerlaubnis: Betreiber von Gaststätten, Hotels, Restaurants, Pubs, Kneipen und Imbisskneipen fallen unter die Kategorie “erlaubnispflichtiges Gewerbe”. Das bedeutet, dass zusätzlich zum Gewerbeschein eine Konzession, z.B. zur Ausgabe von Speisen oder zum Ausschank von alkoholischen Getränken, benötigt wird. Das Beantragen einer Konzession ist mit Kosten verbunden und kann erst mit dem Miet- oder Pachtvertrag, Gesundheitszeugnis und polizeilichen Führungszeugnis angefragt werden.
  3. Standortsuche: Die Suche des geeigneten Standorts ist knifflig. Denn dabei muss die Lage stimmen und die Miete darf nicht zu hoch sein. Gründerinnen und Gründer müssen unter anderem an die Infrastruktur, Konkurrenz, Kapazität und Nachbarn denken. Können Kunden das Restaurant leicht erreichen? Habe ich Chance auf Laufkundschaft?
  4. Businessplan: Die Erstellung eines Businessplans ist essentiell für die Führung eines erfolgreichen Restaurants. Ein guter Geschäftsplan erlaubt, Kreditinstitut und mögliche Geschäftspartner vom Gründungsvorhaben zu überzeugen. In einem Finanzplan sollten die Pachtkosten, Personalkosten, Ein- und Ausgaben, Rentabilität und Gründungskosten (Renovierungs-, Ausstattungskosten) enthalten sein.
  5. Finanzierung: Bis zur Eröffnung eines Restaurants müssen Investitionen getätigt werden - das ist normal. Gründerinnen und Gründern stehen dabei verschiedene Möglichkeit die Finanzierung bereit. Es gibt die staatliche Unterstützung oder private Kreditgeber.
  6. Personalplanung: Das richtige Personal - Teambildung - entscheidet über den Erfolg eines Unternehmens. Die Gäste wollen stets vom freundlichen Personal bedient werden und als Arbeitgeber will man engagiertes Personal haben. Wählen Sie Ihr Personal daher gründlich aus. Bedenken Sie außerdem die zulässigen Pausen, Krankheitsausfälle und anfallende Urlaubstage. Ebenso benötigen Ihre Mitarbeiter vor Arbeitsantritt ein Gesundheitszeugnis.
  7. Rechtliches: Auflagen, die erfüllt werden müssen, um ein Restaurant betreiben zu können, sind vielfältig und können sich je nach Bundesland unterscheiden. Unter anderem müssen die Ladenöffnungszeiten, Brandschutzverordnungen und Hygienegesetze berücksichtigt werden. Das Abspielen von Musik ist ebenso ein wichtiges Thema. In diesen Fällen wird zu einer fachlichen Beratung geraten. Beratungen führt beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) durch.
  8. Marketing: Wie kann man Gäste ins Restaurant locken? Das Bekanntmachen eines Restaurant ist entscheidend für Gästegewinnung. Mithilfe von Social Media (Facebook, Instagram, Tiktok, Pinterest) und Handzetteln und Flyern können potentielle Kunden aufmerksam gemacht werden - Interesse und Aufmerksamkeit wecken, ist das A und O.
  9. Versicherungsschutz: Ganz gleich wie gut man sich auf das Restaurant Eröffnen vorbereitet, bestimmte Sachen sind nicht vorhersehbar und können zusätzliche Kosten verursachen. In diesen Fällen stehen Restaurantbesitzern verschiedene Versicherungen zur Auswahl. Versicherungsschutz für ein erst kürzlich eröffnetes Restaurant kann sehr nützlich sein.
  10. Strom- und Gasverbrauch: Zu einem gut funktionierenden Restaurant gehört auch der Anschluss an das Strom- und Gasnetz. Überprüfen Sie vorher, ob dieses gegeben ist. Gas- oder Stromanschlüsse können zusätzliche Kosten verursachen. Hat das Restaurant bereits die notwendigen Anschlüssen, so müssen Sie sich nur noch an einen vertrauenswürdigen und kostengünstigen Energieanbieter wenden. Auf der Suche nach einem passenden Anbieter? Lesen Sie sich gerne den passenden Artikel dazu durch: Gewerbestromanbieter 2021.
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Die laufenden Kosten eines Gastrobetriebs

Tagtäglich setzen diese Betriebe Energie ein, um Arbeitsprozesse auszuführen. Es stellt sich daher automatisch die Frage, wie viel ein Betrieb im Durchschnitt an Strom und Gas verbraucht. Dieser Verbrauch ist besonders für Betriebe interessant, welche einen Neustart beginnen.

Berechnung Stromverbrauch: Der durchschnittliche Stromverbrauch eines Gastgewerbes, dazu zählen die Gastronomie als auch das Beherbergungsgewerbe, liegt bei 200 bis 260 kWh/m² Gesamtfläche pro Jahr.

Zum größten Energieverbrauch in der Gastronomie tragen die Kochprozesse bei. Rund 40 % des gesamten jährlichen Stromverbrauchs können auf das Kochen zurückgeführt werden. An zweiter Stelle befinden sich Kälteanlagen, sprich Kühl- und Gefriergeräte. Das Abwaschen und die Beleuchtung dürfen ebenso nicht außer Acht gelassen werden, denn diese tragen mit rund 27 % zum gesamten Energieverbrauch bei.

(Quelle: Information für die Gastronomie, energieessen.de, 2021)

Restaurant eröffnen: Beratungsstellen zur Existenzgründung

Die Selbstständigkeit eröffnet vielen Menschen neue Chancen, eine neue Existenz aufzubauen und ihre Ideen zu verwirklichen. Oftmals können Menschen dadurch ihre Arbeitszeiten besser planen und sich um ihre Kinder oder pflegebedürftige Personen kümmern.

Wer die Entscheidung getroffen hat, ein Restaurant, eine Physiotherapiepraxis, eine Bar oder ein Handwerksbetrieb zu eröffnen, dem wird schnell klar, dass die Vorbereitung und die 100 % Erfassung aller notwendigen Schritte nicht immer ganz einfach ist. Dafür gibt es unterschiedliche Stellen, die sich mit der Beratung zu Existenzgründung beschäftigen.

  Eine Möglichkeit besteht darin, die örtliche Industrie- und Handelskammer zu kontaktieren. Abgekürzt als IHK versteht man darunter die Organisierung aller branchenübergreifender Verbände aus Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen. Deutschlandweit gibt es 79 Industrie- und Handelskammer, die für unterschiedliche Regionen zuständig sind.

Beratung zur Existenzgründung: Industrie- und Handelskammer
Beratung Beschreibung
Gründung
  • Erste Schritte für Gründer
  • Informationsangebote
  • Businessplan
  • Coaching
  • Gewerberäume und Standortwahl
  • Was ist ein Start-up?
  • Gründer aus dem Ausland
Finanzierung
  • Liquidität
  • Förderprogramme
  • Innovationsfinanzierung
  • Gründungsfinanzierung
  • Beteiligungskapital
  • Crowdfunding
Bestimmen Sie Ihre IHK

  Eine weitere Möglichkeit besteht, sich an den Bundesverband DEHOGA - Deutsche Hotel- und Gaststättenverband - zu wenden. Dieser Bundesverband bietet unter anderem entsprechende Gründerseminare an. Der Verband besteht aus 65.000 Mitgliedern mit einem Gründungsdatum von 1949. Eine Mitgliedschaft kann sich durchaus lohnen, denn Mitglieder erhalten eine Rechts-, Betriebs-, Existenzgründungsberatung. Außerdem erhalten DEHOGA Mitglieder branchenaktuelle Informationen und Fort- und Weiterbildungen.

Beratung zur Existenzgründung: Bundesverband DEHOGA
Beratung
  • Rechtsberatung
  • Betriebsberatung
  • Beratung für Existenzgründer
  • Beratung für junge Unternehmer
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Erfahrungsaustausch
Werden Sie schnell DEHOGA Mitglied

  Ebenso können Existenzgründer, wenn z.B. das Vorhaben besteht, ein Restaurant eröffnen zu wollen, an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Die Bundesagentur für Arbeit hilft bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Neben vielen nützlichen Informationen, die online zur Verfügung gestellt werden, bietet die Agentur ebenfall eine persönliche Beratung an.

Der Termin zur persönlichen Beratung kann entweder telefonisch unter 0800 4 555500 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erfragt werden oder online über das Kontaktformular.

Restaurant eröffnen: Genehmigungen, die man braucht

Bevor ein Restaurant eröffnet werden kann, müssen alle erforderlichen Dokumente, Genehmigung und Konzessionen vorliegen. Eine Restauranteröffnung ohne alle Dokumente wird nicht empfohlen - Ordnungswidrigkeiten und mögliche Verwarngelder sollten unbedingt vermieden werden.

  • Welche “Restaurant eröffnen” Genehmigungen brauche ich?
  • Gewerbeschein: Das offizielle Dokument zur Ausübung eines Gewerbes erhält man beim zuständigen Gewerbeamt. Für die sogenannte Gewerbeanmeldung werden Personalausweis, Gewerbeanmeldung Formular, Sondererlaubnis und Geld für die Bearbeitungsgebühr (zwischen 15,00 € und 60,00 €) benötigt. Die Gewerbeerteilung benötigt in den meisten Fällen einige Tage, manche Gewerbeämter setzen einen Bearbeitungszeitraum von zwei Wochen fest.
  • Konzession: Bei einem Restaurant handelt es sich um ein Gewerbe, das besondere Erlaubnisse benötigt. Um Speisen servieren oder Alkohol ausschenken zu können, müssen erteilte Konzessionen bzw. Gewerbeerlaubnis vorliegen. Gründerinnen und Gründer wenden sich an ihr Gewerbeamt.
  • Versicherungen: Sorgfältig ausgewählte Versicherungen können Existenzgründer sicher vor ungeplanten Geschehnissen schützen. Gründerinnen und Gründer sollten an private Krankenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung und Rechtschutzversicherung denken.
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