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Gewerbe ummelden: Online, Frist, Kosten, Beispiele Städte

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Wie kann ich mein Gewerbe ummelden?

Wer sein Gewerbe ummelden möchte, macht es aus unterschiedlichen Gründen. Eine Gewerbeummeldung kann aus einem Standortwechsel, Dienstleitungswechel oder Inhaberwechsel des Unternehmens resultieren. Sein Gewerbe ummelden muss man beim zuständigen Gewerbeamt, das entweder persönlich oder online erfolgen kann - unterschiedlich je nach Stadt und Gemeinde. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Gewerbe ummelden - Schritt für Schritt erklärt.

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Wie kann ich mein Gewerbe ummelden?

Das Betreiben eines Unternehmens erfordert zwangsweise die Anmeldung eines Gewerbes. Bei der Gewerbeanmeldung werden unter anderem die Art des Gewerbes, Name des Inhabers und Ort des Gewerbes angegeben. Sobald sich diese Daten, und wie in der unten angeführten Tabelle weitere Daten, ändern, muss man sein Gewerbe ummelden.

Die Gewerbeummeldung funktioniert prinzipiell wie die Gewerbeanmeldung. Hierbei muss das Formular “Gewerbeummeldung” ausgefüllt werden und entsprechende Dokumente müssen vorliegen. Wer sein Gewerbe ummelden muss, sollte ebenfalls die Bearbeitungsgebühr nicht außer Acht lassen.

Wie kann ich mein Gewerbe ummelden?
Schritt für Schritt zur Gewerbeummeldung Zusätzliche Informationen
1. Schritt: Ist eine Gewerbeanmeldung tatsächlich notwendig?
  • Wechselt Ihr Unternehmen den Inhaber?
  • Zieht Ihr Unternehmen in eine andere Gemeinde/Stadt?
  • Sie werden demnächst eine zusätzliche Dienstleistung anbieten?
  • Ihr Unternehmen wechselt den Bereich?
2. Schritt: Gewerbeamt bestimmen
  • Die Gewerbeummeldung muss grundsätzlich bei dem Gewerbeamt vorgenommen werden, bei dem die Gewerbeanmeldung stattgefunden hat.
3. Schritt: Ummeldeverfahren bestimmen
  • Mittlerweile bieten die meisten Gewerbeämter zwei Optionen an: Persönliche Gewerbeummeldung oder Online Gewerbeummeldung.
4. Schritt: Persönliche Gewerbeummeldung
  • Falls Sie sich für die persönliche Gewerbeummeldung entscheiden, so müssen Sie vorab einen Termin beim Gewerbeamt organisieren - Denken Sie daran im Voraus!
5. Schritt: Kriterien erfolgreicher Gewerbeummeldung
  • Bereiten Sie die notwendigen Dokumente und das Formular “Gewerbe ummelden” vor.
  • Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Gewerbeschein, Formular “Gewerbe ummelden”, Handelsregisterauszug, Besondere Erlaubnis (Meisterprüfung, Reisegewerbekarte, etc.).
6. Schritt: Bearbeitungsgebühr entrichten
  • Die Gewerbeummeldung wird direkt bearbeitet, vorausgesetzt Sie haben den Gang zum Gewerbeamt gewählt. Bei diesem Termin müssen Sie direkt die Bearbeitungsgebühr entrichten und anschließend erhält der Gewerbetreibende eine schriftliche Gewerbeummeldung Bestätigung.
7. Schritt: Gewerbe ummelden: Erledigt
  • Solange Sie alle Schritte sorgfältig vorbereiten, wird Ihre Gewerbeummeldung mit Sicherheit beim ersten Versuch ein Erfolg.

Gewerbe ummelden Berlin

Wer sein Gewerbe in Berlin hat, muss bei Verlegung des Unternehmens innerhalb Berlins oder bei Ausdehnung des Unternehmens - beispielsweise es werden zusätzliche Dienstleistungen angeboten - das Gewerbe ummelden.

Für die Gewerbeummeldung sind die zuständigen Ordnungsämter Berlins verantwortlich. Die Ummeldung des Gewerbes kann entweder durch das persönliche Erscheinen beim Ordnungsamt oder über das elektronische Verfahren vorgenommen werden.

Wer sein Gewerbe in ein anderes Bundesland verlegen will, für den gilt: Gewerbeabmeldung in Berlin vornehmen und Gewerbeanmeldung am neuen Standort vornehmen. Für das Gewerbe Ummelden Berlin benötigen Sie unter anderem Ihren Personalausweis bzw. ein amtliches Ausweisdokument, das Ummeldeformular und gegebenenfalls Beiblatt zur Ummeldung Vertretungsberechtigte - das gilt für Gewerbe, die von mehreren Personen betrieben werden.

Gewerbe ummelden Berlin: Kontakt & Kosten
🏠 Gewerbeummeldung Nennenswerte Infos
Gewerbeämter in Berlin Gewerbeangelegenheiten liegen in der Hand der Ordnungsämter. Davon gibt es insgesamt 12 in Berlin.
“Gewerbe ummelden” Kosten 20,00 € Persönlicher Termin
15,00 € Elektronisches Verfahren

Gewerbe ummelden München

Für Gewerbebetriebe in München kann eine Gewerbeummeldung aufgrund des Standortwechsels innerhalb Münchens oder aufgrund der Angebotserweiterung - zusätzliche Ware oder Dienstleistung - resultieren.

Gewerbetreibende müssen in diesen Fällen sich an das Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Gewerbeangelegenheiten München wenden. Dieses Gewerbeamt hat seinen Standort in der Implerstraße 11 in München.

Gewerbe ummelden München: Kontakt & Kosten
🥨 Gewerbeummeldung Nennenswerte Infos
Gewerbeamt in München Kreisverwaltungsreferat für Gewerbeangelegenheiten München
“Gewerbe ummelden” Kosten 28,00 € Die Zahlungsaufforderung wird gesondert zugestellt

Gewerbe ummelden Köln

Gewerbliche Tätigkeit bedeutet, dass diese selbstständig ausgeübt wird, auf Dauer ausgerichtet ist und das Ziel verfolgt, einen Gewinn zu erzielen. Selbstständige Tätigkeiten - Ausnahmen bilden Freie Berufe und Land- und Forstwirte - erfordern daher immer die Gewerbeanmeldung.

Sobald der Betriebssitz des Gewerbes sich ändert, eine zusätzliche Zweigniederlassung oder eine Ausdehnung des Gewerbegegenstandes dazukommen, muss man sein Gewerbe ummelden.

Die Gewerbeummeldung in Köln kann auf drei unterschiedliche Arten vorgenommen werden: persönlich, schriftlich oder elektronisch. Übrigens kann die Stadt Köln ein Verwarngeld erheben, wenn die Gewerbeummeldung länger als vier Wochen zurückliegen sollte.

Gewerbe ummelden Köln: Kontakt & Kosten
📝 Gewerbeummeldung Nennenswerte Infos
Gewerbeamt in Köln Für die Gewerbe An-, Um- oder Abmeldung ist die Behörde in der Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln zuständig.
“Gewerbe ummelden” Kosten 26,00 € Natürliche Personen
33,00 € Juristische Personen
13,00 € Weitere juristische Personen

Gewerbe ummelden Hamburg

Die Gewerbeummeldung in Hamburg muss immer dann erfolgen, wenn der Betrieb verlegt oder eine Waren- oder Dienstleistungsausdehnung vorgenommen wird. Dabei erhält man die Möglichkeit sein Gewerbe entweder durch eine persönliche Vorsprache, schriftlich per Post, per E-Mail oder Fax durchzuführen.

Wer sein Gewerb ummelden muss, kann sich dabei an die Bezirksämter, Handelskammer Hamburg oder Handwerkskammer Hamburg wenden.

Gewerbe ummelden Hamburg: Kontakt & Kosten
🚢 Gewerbeummeldung Nennenswerte Infos
Gewerbeämter Hamburg Zuständigkeit liegt entweder bei Bezirksämtern, Handwerkskammer oder Handelskammer in Hamburg.
“Gewerbe ummelden” Kosten 20,00 € Geschäftsverlegung
00,00 € Umfirmierungen, Tätigkeitserweiterung
10,00 € Zweitschrift der Bestätigung

Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?

Unterschiedliche Gründe können zu einer Gewerbeummeldung führen. Wer ein Gewerbe betreibt, sollte sich stets gründlich bei seinem zuständigen Gewerbeamt informieren und dadurch Verwarngelder und mögliche Ordnungswidrigkeiten vermeiden.

  • Beispiel Gewerbeummeldung
  • Standortwechsel eines Betriebs, einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb der Gemeinde
  • Warenangebot des Unternehmens wird erweitert
  • Dienstleistungsangebot eines Gewerbes wird erweitert oder geändert
  • Das Gewerbe wechselt seinen Inhaber
  • Gewerbegegenstand wird gewechselt (Elektroinstallationsbetrieb wandelt sich in ein Heizungsinstallationsbetrieb um)

Wie funktioniert Gewerbe ummelden online?

Viele Gewerbeämter vereinfachen den Gewerbetreibenden die Gewerbeummeldung indem sie die Ummeldung per Onlineverfahren anbieten. Stellt die zuständige Behörde für Gewerbeangelegenheiten so ein Verfahren zur Verfügung, so gilt es den Anweisungen auf der Website zu folgen.

Dabei kann die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr entweder im Anschluss an das Onlineverfahren erfolgen oder indem eine Rechnung erstellt und danach separat zugeschickt wird. Die Bearbeitungsdauer kann ebenfall je nach Stadt und Gemeinde variieren. In Hamburg kann die Gewerbeummeldung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Muss ich Gewerbe ummelden bei Umzug?

Ja, bei einem Gewerbeumzug muss der neue Standort mitgeteilt werden. Hier gelten jedoch zwei Optionen. Wer seinen Gewerbestandort innerhalb einer Stadt wechselt, muss eine Gewerbeummeldung vornehmen. Wer seinen Gewerbestandort in eine andere Stadt verlegt, muss sein Gewerbe am alten Standort abmelden und am neuen Standort neu anmelden.

  1. Standortwechsel innerhalb einer Gemeinde oder Stadt → Das zuständige Gewerbeamt ändert sich nicht → Hier muss lediglich eine Gewerbeummeldung stattfinden
  2. Standortwechsel außerhalb einer Gemeinde oder Stadt → Das zuständige Gewerbeamt ändert sich → Hier muss zuerst eine Gewerbeabmeldung und danach eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden.

Welche “Gewerbe ummelden” Frist muss ich beachten?

Generell gilt, dass mit der Verlegung des Gewerbebetriebes, Ausdehnung der Dienstleistung oder angebotenen Ware und Wechsel des Standortes gleichzeitig auch die Gewerbeummeldung stattfinden muss.

Manche Gewerbeämter legen eine “Gewerbe ummelden” Frist von vier Wochen fest. Wird zum Beispiel bei einem Standortwechsel erst nach vier Wochen die Gewerbeummeldung umgesetzt, so kann der Gewerbetreibende möglicherweise ein Verwarngeld erhalten.

Mit welchen “Gewerbe ummelden” Kosten muss ich rechnen?

Die Kosten bzw. sogenannte Bearbeitungsgebühren können je nach Stadt und Gemeinde variieren. Dies hat damit zu tun, dass es keine bundesweite Regelungen gibt. Ebenfalls kann die Bearbeitungsgebühr auch bei einer Gewerbeanmeldung variieren.

Durchschnittlich können sich Gewerbetreibende auf eine Gebühr zwischen 15,00 € und 50,00 € vorbereiten.

“Gewerbe ummelden” Kosten - Gebühren im Überblick
Stadt Kosten
Gewerbe ummelden Berlin 20,00 € Termin beim Gewerbeamt
15,00 € Onlineverfahren
Gewerbe ummelden München 28,00 € Die Rechnung wird gesondert zugestellt
Gewerbe ummelden Köln 26,00 € Natürliche Personen
33,00 € Juristische Personen
13,00 € Weitere juristische Personen
Gewerbe ummelden Hamburg 20,00 € Geschäftsverlegung
00,00 € Umfirmierungen, Tätigkeitserweiterung
10,00 € Zweitschrift der Bestätigung
Gewerbe ummelden Düsseldorf 26,00 € Einzelunternehmer
33,00 € Juristische Person
13,00 € Weitere geschäftsführende Person
15,00 € Zweitschrift
10,00 € Eigenauskunft
Gewerbe ummelden Frankfurt 28,00 € Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige
Gewerbe ummelden Dresden 40,00 € Natürliche Personen
50,00 € Juristische Personen
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