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Die Heizperiode 2023 fängt ab Oktober los und dauert bis Ende April. Für Vermieter/innen bedeutet das, dass sie vor allem in diesem Zeitraum ermöglichen müssen, dass die Mieter/innen ihre Wohnungen auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius heizen können. Mehr zu den Heizpflichten für Mieter/innen und Vermieter/innen, und wertvolle Energietipps zum Heizkosten Senken auch außerhalb der Heizperiode, erhalten Sie in diesem Artikel.
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In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf die exakte Dauer der Heizperiode. Dennoch hat sich der Zeitraum zwischen Anfang Oktober bis Ende April als genereller Richtwert etabliert.
So dauerte beispielsweise auch die Heizperiode 2022 von Anfang Oktober bis Ende April und die gleiche Zeitspanne ist auch für die Heizperiode 2023 anzunehmen. Trotzdem kann es natürlich zu Änderungen in den Außentemperaturen kommen, die zu Abweichungen in der Heizperiode Deutschland führen kñnnen.
Ein häufiger Fall, in dem das vorkommt, sind die sogenannten Eisheiligen im Mai. Darunter versteht man einige Tage im Monat Mai, in denen die Temperaturen abrupt sinken und oft für Frostschäden an Pflanzen sorgen. Je nach Dauer der Eisheiligen kann es sich lohnen, die Heizung auch einige Tage außerhalb der Heizperiode anzuschalten, um nicht zu frieren.
Egal, ob Sie eine Ölheizung, Gasheizung oder andere Heizungsart haben, wenn es um Mietwohnungen geht, spielt das richtige Heizen eine wichtige Rolle. Zum einen gibt es Pflichten, welche den/die Vermieter/in betreffen und zum anderen muss auch der/die Mieter/in Pflichten in Bezug auf die Heizperiode erfüllen.
Im Folgenden lesen Sie die wichtigsten Regeln für beide Seiten kompakt zusammengefasst, damit Sie sich in beiden Fällen richtig verhalten und eventuelle Streitigkeiten vermeiden.
Vermieter/innen müssen dafür Sorge tragen, dass die Heizung in der vermieteten Wohnung während, aber in gewissen Umständen auch außerhalb der Heizperiode, funktioniert. Das heißt:
Sollte der/die Vermieter/in nicht für eine funktionsfähige Heizung sorgen, so haben Sie als Mieter/in die Möglichkeit, eine Mietminderung einzufordern. Die gesetzliche Grundlage für dieses Recht bildet der Paragraph 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Sollte ein Mangel an der Mietsache bestehen oder der Zustand des Objektes nicht vertragsgemäß sein, so können Mieter/innen die Miete reduzieren. Der Umfang einer Mietminderung ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt.
Gibt es gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Raumtemperatur?Die angegebenen Werte sind als Richtwerte zu verstehen, denn gesetzliche Vorschriften gibt es keine. Es liegen aber verschiedene Gerichtsurteile zu Mietminderungen aufgrund von nicht funktionierenden Heizungsanlagen vor, an denen man sich orientieren kann. Zur Verfügung stehen auch Mietminderungstabellen, welche eine Vielzahl dieser Gerichtsurteile zu unterschiedlichen Mängelbeschreibungen enthalten.
Obwohl die mietende Person während der Heizperiode grundsätzlich immer dann heizen darf, wann sie möchte, muss sie sicherstellen, dass die Wohnung durch das Heizen keinen Schaden nimmt. Schaden kann beispielsweise entstehen, wenn die Mietpartei ihre Wohnung während der Heizperiode nicht heizt und Schimmel entsteht. In diesem Fall muss der/die Mieter/in die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen!
Außerdem hat die mietende Person die Pflicht, den/die Vermieter/in zu kontaktieren, sollte die Heizung während der Heizperiode nicht richtig funktionieren. So kann potenzieller Schaden verhindert, sowie Streitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Wenn Sie in einem Eigenheim wohnen, sind Sie während der Heizperiode natürlich nicht an gesetzliche Regelungen gebunden. Jeder Hausbesitzende kann heizen, wann er möchte und so viel wie er möchte. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, nur dann zu heizen, wenn die Außentemperaturen so stark sinken, dass auch die Temperatur in den Innenräumen auf weniger als 18 Grad Celsius sinken würde.
Ein richtiges Heizverhalten hat neben finanziellen und umweltschonenden Aspekten insbesondere zwei weitere Vorteile für den/die Hausbesitzer/in:
Konkrete Tipps zum richtigen Heizverhalten während der Heizperiode erhalten Sie im nächsten Kapitel "Wie kann ich beim Heizen sparen?".
Hausbesitzer/innen sollten bereits vor Beginn der Heizperiode prüfen, ob die Heizungsanlage funktioniert. Tun Sie dies bereits im Spätsommer oder zumindest vor Beginn der Heizperiode mithilfe einer Fachkraft. Diese kann die Heizung warten und, wenn nötig, entsprechende Reparaturarbeiten vornehmen. Auf diese Weise verhindern Sie unnötig hohe Energiekosten oder sogar kalte Tage während der Heizperiode!
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Zuletzt gibt es wertvolle Tipps, um Ihre Energiekosten während der Heizperiode zu senken. Alleine durch das richtige Heizen können Sie als Mieter/in Ihre Nebenkostenabrechnung bzw. als Hauseigentümer/in Ihre Heizkosten senken.
Zum Beispiel sollten Sie trotz bestehender Heizperiode nur dann heizen, wenn es kalt ist und die Heizungsanlage nicht ständig ein- und ausschalten, um die Effizienz der Anlage nicht unnötig zu reduzieren. Weitere Tipps zum Energiesparen und zum Senken Ihrer Heizkosten inden Sie hier:
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