Widerrufsrecht bei Strom- & Gasvertrag: Das ist zu beachten

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Widerrufsrecht Bild

Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, haben Sie als Kund/in ein Widerrufsrecht. Wenn Sie von diesem Gebrauch machen, sind Sie nicht weiter an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über das Widerrufsrecht, wie lange dies gilt und wie Sie Ihr Strom- oder Gasvertrag widerrufen können. Auch unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen gerne beim Widerruf oder Wechsel weiter, telefonisch oder über unseren praktischen Chat!

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Was genau ist ein Widerrufsrecht beim Strom- oder Gasvertrag?

Wenn Sie als Verbraucher/in einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, haben Sie immer ein Widerrufsrecht bei dem im Vertrag stehenden Tarif. Das Widerrufsrecht ist fester Bestandteil Ihrer Vertragsbedingungen und ist im Paragraph 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. In Europa gibt es eine einheitliche Widerrufsbelehrung, die von den Energieversorgern eingesetzt werden kann.

Das Widerrufsrecht bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, den abgeschlossenen Vertrag für unwirksam erklären zu können. Sobald Sie dieses Recht in Anspruch genommen haben, sind Sie von den im Vertrag festgehaltenen Abmachungen befreit und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.

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Widerrufsrecht Vertrag: Das gilt beim Strom- und Gasvertrag

Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, unabhängig davon, wie Sie Ihr Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben:

  • im sogenannten Fernabsatz, wie z.B. per Telefon, per Brief, per Postkarte, per E-Mail, SMS oder im Internet
  • außerhalb geschlossener Geschäftsräume, wie z.B. an der Haustür bei einem Vertreterbesuch
  • an einem Werbestand in der Fußgängerzone

Bitte beachten Sie: Seit dem 27. Juli 2021 können Strom- und Gasverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Ein Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung muss in Textform erfolgen.
Quelle: Verbraucherzentrale und Augsburger Allgemeine

Die 14 Tage Widerrufsrecht bei Strom- und Gasverträgen

Blatt Papier mit Stift

Damit Sie Ihr Widerruf wirksam machen können, muss er in einer vorgegebenen Frist ausgeübt werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 14 Tage. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss. Sie als Verbraucher/in müssen über Ihr Recht zum Widerruf informiert worden sein. Das kann entweder schriftlich über eine Auftragsbestätigung, ein Begrüßungsschreiben oder als separater Information per Mail, Fax oder Post erfolgen.

Die 14-tägige Frist gilt erst, wenn Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden.

Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht Vertrag nicht oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. In diesem Falle haben Sie ab Vertragsschluss insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Bitte achten Sie darauf, Ihren Widerruf rechtzeitig abzuschicken!

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Widerrufsrecht Vertrag Vorlage: Was muss es beinhalten

  • Die folgenden Punkte sollten in Ihrer Widerrufserklärung des Strom- oder Gasvertrags enthalten sein:
  • Name, Vorname der Person, auf die der Energievertrag abgeschlossen wurde
  • Adresse; Straße, Hausnummer, Ort
  • Korrekte Anschrift des Energieversorgers
  • Vertragsinformationen: Vertrags- bzw. Kundennummer, Zählernummer
  • Datum des Schreibens
  • Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Vertragsauflösung

So können Sie einen Strom- oder Gasvertrag widerrufen

Person mit Vertrag

Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie eine formlose schriftliche Widerrufserklärung an Ihren Energieanbieter schicken. Sie müssen die Gründe für den Widerruf nicht angeben. Ebenfalls müssen Sie keine bestimmte Formulierungen in der Erklärung verwenden oder vorgefertigte Formulare benutzen, um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen.

Wichtig: Damit Sie den Widerruf Vertrag beweisen können, empfehlen wir Ihnen, diesen schriftlich zu tätigen und per Einschreiben zuzuschicken.

Um Ihren Gas- oder Stromvertrag zu widerrufen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können eine eindeutige Erklärung selbst oder mittels einer Vorlage formulieren (z.B. „Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe den hier genannten Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist“).
  2. Alternativ können Sie das Widerrufsformular nutzen, das der Energieversorger zur Verfügung stellen muss (z.B. auf seiner Website oder per Mail).

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Widerrufsrecht: Was gilt als Vertragsschluss?

In manchen Fällen ist für Verbraucher/innen nicht klar, ab wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Bei einem persönlichen Vertragsschluss ist der Unterschrift und die Widerrufsbelehrung nötig, um den Vertrag als abgeschlossen zu betrachten.

Allerdings, wenn Kund/innen online Strom- oder Gasverträge bestellen, zählt noch nicht der Klick auf den Kaufen-Button. Erst wenn auf die Bestellbestätigung auch eine Auftragsbestätigung (oft auch Begrüßungsschreiben genannt) vom Energieversorger versendet wird, gilt dies als Vertragsschluss.

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Das passiert nach dem Widerruf Ihres Strom- oder Gasvertrages

Mann mit Dokument steht für Widerruf

Nachdem Sie Ihren Energieversorger Ihren Widerruf mitgeteilt haben, sind Sie nicht mehr an Ihrem Vertrag gebunden. Das heißt, dass der Vertrag nicht mehr besteht.

  Sollten Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor Lieferbeginn widerrufen, ist der Vertrag für Sie nicht mehr gültig. In dem Fall müssen Sie auch nichts an den Energielieferanten zahlen.

  Wenn Sie bis zum Widerruf Stromvertrag schon Strom oder Gas geliefert bekommen haben, müssen Sie für diese erhaltenen Leistungen bezahlen. In dem Fall sind Sie dazu verpflichtet, für gelieferten Strom und/oder geliefertes Gas zu bezahlen. Das gilt in erster Linie dann, wenn Sie vom Energieanbieter explizit verlangt haben, dass er mit der Strom- und/oder Gasversorgung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll. Zugleich wurden Sie auch über Ihr Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen informiert wurden (Grundlage: § 357 Abs. 8 BGB).

  Beim Online-Vertragsabschluss erklären Sie Ihr Einverständnis zum vorzeitigen Lieferbeginn meistens durch eine Bestätigung, wie z.B. Markierung einer Kästchen.

Endet Ihre Widerrufsfrist am Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird diese bis zum nächsten Werktag verlängert. Für das Einhalten der Frist zählt der Tag, an dem Sie als Verbraucher/in Ihren Widerruf Stromvertrag absenden. Und nicht der Tag, an dem der Brief beim Anbieter ankommt.

Wichtig: Für das Einhalten der Widerrufsfrist der Tag zählt, an dem Sie als Verbraucher/in Ihren Widerruf Vertrag absenden.

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Ihre nächsten Schritte beim Anbieterwechsel nach Widerruf Stromvertrag

  1. Energiemarie Energieexpert/innen anrufen und sich zurücklehnen: 089 380 388 88
  2. Alternativ: Tarifrechner nutzen, mit Ihrem jährlichen Verbrauch in kWh und Ihrer Postleitzahl, Tarife einsehen, vergleichen und den passenden auswählen.
  3. Ihre Daten im Anmeldeformular eingeben und Auftrag bestätigen.
  4. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung per E-Mail, diese enthält die von Ihnen angegebenen Daten.
  5. Der Wechselprozess beginnt - Der Anbieter kümmert sich um die Kündigung bei Ihrem bisherigen Energielieferanten und meldet die neue Belieferung bei Ihrem Netzbetreiber an.
  6. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben per E-Mail oder Post in dem bestätigt wird, dass der Wechselprozess erfolgreich durchgeführt wurde.
  7. Im Begrüßungsschreiben steht nun das Startdatum, ab welchen Sie von Ihrem neuen Anbieter beliefert werden.

Eine ausführliche Erklärung über die einzelnen Schritte erhalten Sie in unserem Artikel: Anbieterwechsel leicht gemacht

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