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Die angegebenen Preise beziehen sich auf einen jährlichen Stromverbrauch von 2.500 kWh, es handelt sich um Bruttoangaben.
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Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, haben Sie als Kund/in ein Widerrufsrecht. Wenn Sie von diesem Gebrauch machen, sind Sie nicht weiter an den abgeschlossenen Vertrag gebunden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über das Widerrufsrecht, wie lange dies gilt und wie Sie Ihr Strom- oder Gasvertrag widerrufen können. Auch unsere Energieexpert/innen helfen Ihnen gerne beim Widerruf oder Wechsel weiter, telefonisch oder über unseren praktischen Chat!
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Wenn Sie als Verbraucher/in einen Strom- oder Gasvertrag abschließen, haben Sie immer ein Widerrufsrecht bei dem im Vertrag stehenden Tarif. Das Widerrufsrecht ist fester Bestandteil Ihrer Vertragsbedingungen und ist im Paragraph 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt. In Europa gibt es eine einheitliche Widerrufsbelehrung, die von den Energieversorgern eingesetzt werden kann.
Das Widerrufsrecht bedeutet, dass Sie die Möglichkeit haben, den abgeschlossenen Vertrag für unwirksam erklären zu können. Sobald Sie dieses Recht in Anspruch genommen haben, sind Sie von den im Vertrag festgehaltenen Abmachungen befreit und der Vertrag ist nicht mehr wirksam.
Sie haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, unabhängig davon, wie Sie Ihr Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben:
Bitte beachten Sie: Seit dem 27. Juli 2021 können Strom- und Gasverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Ein Strom- oder Gasvertrag außerhalb der Grundversorgung muss in Textform erfolgen.
Quelle: Verbraucherzentrale und Augsburger Allgemeine
Damit Sie Ihr Widerruf wirksam machen können, muss er in einer vorgegebenen Frist ausgeübt werden. In den meisten Fällen beträgt diese Frist 14 Tage. Die Frist beginnt ab Vertragsschluss. Sie als Verbraucher/in müssen über Ihr Recht zum Widerruf informiert worden sein. Das kann entweder schriftlich über eine Auftragsbestätigung, ein Begrüßungsschreiben oder als separater Information per Mail, Fax oder Post erfolgen.
Die 14-tägige Frist gilt erst, wenn Sie über das Widerrufsrecht informiert wurden.
Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht Vertrag nicht oder ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate. In diesem Falle haben Sie ab Vertragsschluss insgesamt ein Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Bitte achten Sie darauf, Ihren Widerruf rechtzeitig abzuschicken!
Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Sie eine formlose schriftliche Widerrufserklärung an Ihren Energieanbieter schicken. Sie müssen die Gründe für den Widerruf nicht angeben. Ebenfalls müssen Sie keine bestimmte Formulierungen in der Erklärung verwenden oder vorgefertigte Formulare benutzen, um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen.
Wichtig: Damit Sie den Widerruf Vertrag beweisen können, empfehlen wir Ihnen, diesen schriftlich zu tätigen und per Einschreiben zuzuschicken.
Um Ihren Gas- oder Stromvertrag zu widerrufen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Über lekker
Über Montana
Über E wie Einfach
Jetzt durch einen Anbietervergleich Kosten sparen! Die Verbraucherzentrale Deutschland empfiehlt allen Verbraucher/innen einen Strom- und Gasvergleich durchzuführen, da sich die Lage am Energiemarkt entspannt und Tarife trotz den Preisbremsen stark variieren.
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In manchen Fällen ist für Verbraucher/innen nicht klar, ab wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei einem persönlichen Vertragsschluss ist der Unterschrift und die Widerrufsbelehrung nötig, um den Vertrag als abgeschlossen zu betrachten.
Allerdings, wenn Kund/innen online Strom- oder Gasverträge bestellen, zählt noch nicht der Klick auf den Kaufen-Button. Erst wenn auf die Bestellbestätigung auch eine Auftragsbestätigung (oft auch Begrüßungsschreiben genannt) vom Energieversorger versendet wird, gilt dies als Vertragsschluss.
Nachdem Sie Ihren Energieversorger Ihren Widerruf mitgeteilt haben, sind Sie nicht mehr an Ihrem Vertrag gebunden. Das heißt, dass der Vertrag nicht mehr besteht.
Sollten Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor Lieferbeginn widerrufen, ist der Vertrag für Sie nicht mehr gültig. In dem Fall müssen Sie auch nichts an den Energielieferanten zahlen.
Wenn Sie bis zum Widerruf Stromvertrag schon Strom oder Gas geliefert bekommen haben, müssen Sie für diese erhaltenen Leistungen bezahlen. In dem Fall sind Sie dazu verpflichtet, für gelieferten Strom und/oder geliefertes Gas zu bezahlen. Das gilt in erster Linie dann, wenn Sie vom Energieanbieter explizit verlangt haben, dass er mit der Strom- und/oder Gasversorgung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll. Zugleich wurden Sie auch über Ihr Widerrufsrecht und die Rechtsfolgen informiert wurden (Grundlage: § 357 Abs. 8 BGB).
Beim Online-Vertragsabschluss erklären Sie Ihr Einverständnis zum vorzeitigen Lieferbeginn meistens durch eine Bestätigung, wie z.B. Markierung einer Kästchen.
Endet Ihre Widerrufsfrist am Samstag, Sonntag oder Feiertag, so wird diese bis zum nächsten Werktag verlängert. Für das Einhalten der Frist zählt der Tag, an dem Sie als Verbraucher/in Ihren Widerruf Stromvertrag absenden. Und nicht der Tag, an dem der Brief beim Anbieter ankommt.
Wichtig: Für das Einhalten der Widerrufsfrist der Tag zählt, an dem Sie als Verbraucher/in Ihren Widerruf Vertrag absenden.
Informieren Sie sich über die Grundpreise Strom
Eine ausführliche Erklärung über die einzelnen Schritte erhalten Sie in unserem Artikel: Anbieterwechsel leicht gemacht
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