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Die Verjährung von Stromrechnungen, Gasrechnungen oder Rechnungen von Handwerkern tritt im Regelfall nach drei Jahren ein. Rechnungen, die innerhalb der Verjährungsfrist nicht beglichen bzw. nicht erstellt wurden, verlieren ihre Rechtsgültigkeit. Der Anspruch ist somit erloschen. Damit Privat- und Gewerbepersonen weder eine verjährte Rechnung bezahlen noch eine verjährte Rechnung erstellen, werden im folgenden Artikel “Verjährung Rechnung” die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
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Privat- und Gewerbepersonen werden nicht selten mit diesen Begriffen konfrontiert. Alle diese Wörter haben die Gemeinsamkeit, dass eine Rechnung verjährt ist. Doch was bedeutet eigentlich der Begriff Verjährung?
Unter Verjährung versteht man, dass nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist, sogenannter Verjährungsfrist, der Schuldner die Erfüllung eines Anspruchs verweigern und der Gläubiger seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann.
Als Beispiel einer Rechnung Verjährung kann die Bestellung einer Ware genommen werden. Die Person A liefert am 5. September 2020 an die Person B die bestellte Ware. Am 9. September 2020 wird diese Lieferung in Rechnung gestellt. Da die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres beginnt und für Rechnungen drei Jahre beträgt, würde der Zahlungsanspruch von der Person A am 31. Dezember 2023 enden - sollte die Person B die Ware innerhalb der drei Jahren nicht bezahlen.
Tagtäglich werden eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen. Der Abschluss von Verträgen kann dabei zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, aber auch nur zwischen Kaufleuten stattfinden. Aus diesen Vertragsabschlüssen entstehen Verpflichtungen, die beispielsweise in der Bezahlung eines Kaufpreises resultieren.
Verträge, die zu Verpflichtungen führen, sind unter anderem Kaufverträge, Werkverträge oder Dienstleistungsverträge. Alle diese Verträge haben gemeinsam, dass die bestehenden Ansprüche bzw. offene Forderungen eine zeitliche Grenze haben. Für den Gläubiger bedeutet es, dass er in den meisten Fällen nur innerhalb der ersten drei Jahren die ausstehenden Forderungen vom Schuldner eintreiben kann. Für den Schuldner bedeutet es, dass er nach Ablauf von drei Jahren sich auf das Vorliegen der Verjährung berufen kann und die bestehende Forderung nicht mehr bezahlen muss.
Die Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen sollten nicht außer Acht gelassen werden. Die Industrie- und Handelskammer weist darauf hin, dass jährlich Millionenbeträge durch versäumte Verjährungsfristen verloren gehen. Dabei können insbesondere Existenzgründer und junge Unternehmen einen erheblichen Schaden erleiden.
Beispiel | Verjährungsfrist |
---|---|
Generell unterliegen alle Rechnungen einer Regelverjährung (Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträge) | Regelverjährung beträgt 3 Jahre, sofern keine Sonderverjährungsregeln angewendet werden. |
Mängelansprüche (z.B. die falsche Anzahl an gelieferten Fenstern) | 3 Jahre |
Heimtückisches Verschweigen eines Mangels der Kaufsache durch den Käufer | 3 Jahre |
Entgeltforderungen Freier Berufe | 3 Jahre |
Mängelansprüche an Bauwerken | 5 Jahre |
Ansprüche aus einem rechtskräftigen Urteil | 30 Jahre |
Forderungen aus einem bestätigten Konkurs | 30 Jahre |
Um die Forderungen von Schuldner nicht zu verlieren, haben Gläubiger eine Reihe von Möglichkeit die Verjährung von Rechnungen zu verhindern. Generell gilt, dass einfache Zahlungserinnerung oder Mahnungen, sprich die außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen, die Verjährung nicht verhindern können.
Damit die Verjährung einer Forderung nicht eintritt, kann ein sogenannter Neubeginn oder eine Hemmung veranlasst werden. Die wesentlichen Hemmungstatbestände bestehen aus der Einreichung einer Klage bei Gericht oder die Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren.
Handwerkerrechnungen verjähren nach einer Frist von drei Jahren und unterliegen somit der Regelverjährung. Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit Ablauf des Jahres und endet nach drei Jahren.
Bei Verjährungsfristen einer Handwerkerrechnung spielen außerdem die Fertigstellung und die Abnahme des Werkes eine wichtige Rolle. Die Verjährungsfrist beginnt daher meistens nach der Abnahme des Werkes. Erfüllt der Handwerker seine Vertragspflicht und nimmt der Auftraggeber das vorliegende Werk ab, so startet die Verjährungsfrist für die Zahlungspflicht.
Bei einer Handwerkerrechnung handelt es sich um einen Werkvertrag, sodass der Werklohnanspruch mit der Abnahme des Werkes entsteht. Beispiel einer Verjährung eines Werkvertrages: Der Auftraggeber beauftragt einen Handwerker am 10. August 2020 mit der Errichtung eines Carports. Am 25. August 2020 wird das Bauwerk vom Auftraggeber abgenommen. Die Verjährungsfrist beginnt somit am 31.12.2020 und enden am 31.12.2023.
Die Vergütungsansprüche von Anwälten verjähren ebenso nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Jahres in dem der Anspruch fällig geworden ist. Die Vergütung von Anwälten wird immer dann fällig, wenn ein Auftrag beendet oder erledigt wird. Die Vergütung wird auch dann fällig, wenn das Verfahren ruht oder eine Kostenentscheidung ergangen ist.
Die Verjährungsfrist von Strom- und Gasrechnungen beträgt ebenfalls drei Jahre. Laut BGB beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger ebenfalls davon informiert war.
Die Frage nach Verjährungsfrist kommt immer dann auf, wenn der Schuldner, sprich der Energiekunde, die Rechnung nicht bezahlen kann, weil diese entweder falsch erstellt war oder die Jahresrechnung das Budget übersteigt.
Hier lohnt es sich, in regelmäßigen Abständen, die monatlichen Abschläge zu kontrollieren und gegebenenfalls den Abschlag an neue Strom- und Gasverbräuche anpassen. Nicht selten machen auch Energieversorger Fehler bei der Berechnung von Rechnungen. Hier gilt es, die Strom- oder Gasrechnung gründlich zu studieren und wenn notwendig, auch einen Experten zu Rate zu ziehen.
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