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Kleingewerbe Anmelden, Kosten, Umsatzsteuer, Steuererklärung

Aktualisiert am
Min. Lesezeit
Was ist ein Kleingewerbe und wie melden man es an?

Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) halten muss. Kleingewerbetreibende sind demnach auch keine Kaufleute im Sinne des HBG. Kleingewerbe muss nicht im Handelsregister eingetragen werden und die doppelte Buchführung und Erstellung von Bilanzen entfallen ebenso. Wie Kleingewerbe anmelden? Welche Kleingewerbe Steuern fallen an? Muss Kleingewerbe Steuererklärung ablegen? Das alles, hier erfahren!

Was ist ein Kleingewerbe?

  1. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist aufregend, erfordert Mut und gute Recherche vorab. Zuallererst gilt es, seine selbstständige Tätigkeit in die richtige Kategorie einordnen zu lassen.
  2. Generell werden alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, die selbstständig, auf eigene Rechnung und mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, als Gewerbe bezeichnet.
  3. Bestimmte Berufsgruppen, obwohl sie selbstständig ausgeübt werden, fallen nicht unter Gewerbe. Dazu zählen Freiberufe wie Arzt, Journalist, Steuerberater, Künstler, Landwirt und Forstwirt.
  4. Eine gewerbliche Tätigkeit wird dann als Kleingewerbe bezeichnet, wenn diese nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Anders als Gewerbetreibende können Kleingewerbetreibende keine Kaufleute sein, sodass auf sie viele Rechte und Pflichten nicht zutreffen.

Kleingewerbe versus Gewerbe

Ob Kleingewerbe oder ein “normales” Gewerbe - alle Tätigkeiten werden eigenverantwortlich, selbstständig und mit dem Ziel, ein Gewinn zu erzielen, ausgeübt. Ob es sich um ein Kleingewerbe oder ein sozusagen “normales” Gewerbe handelt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eines schon vorweg: Für die Anmeldung eines Kleingewerbes gibt es kein eigenes Formular. Kleingewerbe und Gewerbe haben denselben Anmeldeprozess.

Wie wird Kleingewerbe abgegrenzt?
Merkmale eines Kleingewerbes Merkmale eines “normalen” Gewerbes
Kleingewerbe kann alleine oder im Team gegründet werden. Mögliche Rechtsformen sind Einzelunternehmer oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Gemäß Handelsgesetzbuch sind mögliche Rechtsformen Kaufmann e.K, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH oder UG. Der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht.
Rechtsgrundlage orientiert sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Rechtsgrundlage orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB).
Gewinngrenze liegt bei 60.000 € pro Jahr.

Umsatzgrenze liegt bei 600.000 € pro Jahr.

Werden die Gewinn- und Umsatzgrenzen überschritten, so wandelt sich die Rechtsform Einzelunternehmer in die Rechtsform Kaufmann um.
Kein Startkapital notwendig. Kleingewerbetreibende haften mit dem gesamten Firmen- oder Privatvermögen. Unternehmen, die im Handelsregister angemeldet sind, müssen eine Bezeichnung wählen.
Vereinfachte Vorschriften bei Buchhaltung und Jahresabschluss. Doppelte Buchführung ist erforderlich.
Gewinn wird im Rahmen der Einkommensteuer versteuert.
Zusätzlich wird auch die Gewerbesteuer bezahlt. Kleingewerbe haben einen Freibetrag von 24.000 € pro Jahr.

Ab wann Kleingewerbe anmelden?

Sobald mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit begonnen wird, muss das Kleingewerbe angemeldet werden. Der Umfang der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle, sondern der Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns.

Wer sein Kleingewerbe vorzeitig anmeldet, befindet sich auf der sicheren Seite. Übrigens, wenn Sie bereits vor der eigentlichen Kleingewerbe Anmeldung einige Rechnungen ausstellen, so ist das kein großes Problem. Gewerbeämter und Finanzämter untersuchen solche Situationen nicht sehr genau. Natürlich sollten Sie Ihre Gewerbeanmeldung nicht auf Wochen hinaus weiter verschieben und dabei eifrig Umsatz erzielen.

Sollte Ihre Frage “Ab wann Kleingewerbe anmelden?” darauf abzielen, ob es einen Mindestumsatz gibt, so muss die Antwort verneint werden. Denn ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht und nicht, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird.

Wie Kleingewerbe anmelden?

Kleingewerbe muss über das zuständige Gewerbeamt, das oftmals im Bürgeramt angegliedert ist, angemeldet werden. Viele Gewerbeämter bieten mittlerweile die elektronische Gewerbeanmeldung an. Dabei müssen angehende Kleingewerbetreibende keinen persönlichen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren und können bequem von Zuhause aus Ihr Kleingewerbe anmelden.

Eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung erfordert das ausgefüllte “Gewerbe anmelden” Formular. Kleingewerbe haben den Vorteil, dass sie sich nicht im Handelsregister eintragen lassen müssen - dieser Schritt wird somit erspart. Beachten Sie, dass einige Berufsgruppen gesonderte Genehmigungen benötigen.

Wenn diese beim Termin im Gewerbeamt nicht vorgelegt werden können, so verzögert sich die Anmeldung des Kleingewerbes. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind Fahrschulen, Maler, Lackierer und Immobilienmakler - um nur einige nennen zu können. Weitere Auskunft erteilen Ihnen die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer.

Sobald die Anmeldung des Kleingewerbes vorgenommen wurde, schickt das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - in der Regel geschieht das automatisch. Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt eine Steuernummer.

Kleingewerbe anmelden Berlin

Die Anmeldung von Kleingewerbe wird in Berlin durch die Bezirksämter vorgenommen. Ebenfalls kann das Kleingewerbe online abgewickelt werden. Zum persönlichen Termin müssen der Personalausweis und das ausgefüllte Formular “Gewerbeanmeldung” vorgelegt werden.

Die Berliner Bezirksämter erheben dabei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 26,00 €. Das elektronische Verfahren ist dabei günstiger und beträgt lediglich 15,00 €. Die zuständige Behörde ist das Bezirksamt in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.

Welche Kleingewerbe Steuern werden erhoben?

Welche Steuern muss Kleingewerbe zahlen?

  Unternehmerische Tätigkeiten eines Kleingewerbes führen zu Gewinnen und Umsätzen, die mit der Einkommensteuer besteuert werden. Das heißt Kleingewerbetreibende versteuern ihren Gewinn über ihre Einkommensteuer - eine direkte Besteuerung gibt es nicht. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich dabei nach der Höhe des Gewinns. Wer neben seinem Kleingewerbe einer abhängigen Beschäftigung nachgeht, muss mit einer höheren Einkommensteuer rechnen.

  Ebenfalls zahlen Kleingewerbe eine Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer orientiert sich an der Höhe des Unternehmensgewinns. Die Gewerbesteuer unterliegt dem Gewerbesteuergesetz (GewStG). Kleinbetriebe haben den Vorteil, von einem Freibetrag in Höhe von 24.000 € profitieren zu können. Übrigens, die Gewerbesteuer wird pro Betrieb erhoben. Unternehmen mit zwei Standorten müssen mit einer Gewerbesteuer pro Unternehmensstandort rechnen.

  Die Umsatzsteuer darf ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. Unter Umsatzsteuer wird die Steuer verstanden, die auf alle Umsätze erhoben wird. Beim Kauf einer Ware oder Dienstleistung wird diese Steuer erhoben - gilt aber nur für Waren im Inland! Der reguläre Satz der Umsatzsteuer liegt bei 19 % und der ermäßigte beträgt 7 %.

  Kleingewerbe, die Arbeitnehmer einstellen, müssen die sogenannte Lohnsteuer bezahlen. Die Lohnsteueranmeldung kann monatlich, pro Quartal oder jährlich vorgenommen werden. Die Lohnsteuer wird dabei an das Finanzamt abgeführt. Für die Lohnsteueranmeldung werden administrative Daten wie Firmenbezeichnung, Adresse, zuständige Finanzamt und Mitarbeiteranzahl benötigt.

  Kleingewerbetreibende, die ein Firmenauto besitzen, zahlen in diesen Fällen die Kfz-Steuer. Das Kfz-Steuer-Gesetz ändert sich übrigens zum Januar 2021. Alle Neuzulassungen an diesem Stichtag müssen mit einer Änderung der Kfz-Steuer rechnen. Dabei wird es steuerliche Förderung emissionsreduzierender Fahrzeuge geben. Ihre Kfz-Steuer können Sie über das Bundesministerium der Finanzen berechnen.

Wie hoch ist die Kleingewerbe Umsatzsteuer?

Kleingewerbe unterliegen der Umsatzsteuer-Regelungsbesteuerung - ausgenommen sind Kleinunternehmer. Kleingewerbetreibende erfahren durch diese Besteuerung zwar keine finanzielle Belastung, müssen sich jedoch auf einen bürokratischen Aufwand einstellen.

Kleinunternehmer müssen hingegen keine Umsatzsteuer abführen. Es sei gesagt, dass Kleingewerbe nicht gleich Kleinunternehmer ist. Die Umsätze eines Kleinunternehmers dürfen im vergangenen Jahr nicht höher als 22.000 € betragen und im aktuellen Jahr nicht über 55.000 € liegen.

Gewerbetreibende, die die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen wollen, können diese über den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”, das vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung zugeschickt wird, mitteilen. Entscheiden sich Unternehmen für diese Regelung, so ist diese fünf Kalenderjahre bindend.

Ist beim Kleingewerbe Steuererklärung Pflicht?

Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende müssen eine Steuererklärung abgeben, da sie Gewinneinkünfte erzielen. Selbstständige und Kleinunternehmer sind dabei verpflichtet, ihre Steuererklärung abzugeben.

Wie hoch sind “Kleingewerbe anmelden” Kosten?

Bevor ein Kleingewerbe mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit starten muss, muss dieses bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Mit der Erstellung des Gewerbescheins kann der Kleingewerbetreibende seine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.

Die Gewerbeämter, die oftmals Bezirksämter bzw. Bürgerämter darstellen, verlangen eine Bearbeitungsgebühr. Je nach Stadt und Gemeinde können sich diese Kosten allerdings unterscheiden. Im Durchschnitt sollten angehende Kleingewerbetreibende mit einer Gebühr zwischen 15 € und 60 € rechnen.