Günstigen Stromtarif finden:
Es handelt sich um durchschnittliche Preise für ein 3-Personen-Haushalt (3.500 kWh) in Berlin-Mitte.

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Die staatliche Förderung Wärmepumpe 2025 bietet Ihnen die Change auf eine umweltfreundliche Heiztechnologie umzusteigen und mit bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen viel Geld zu sparen. Ob Neubau oder Modernisierung - jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um von der attraktiven Wärmepumpenförderung zu profitieren und Ihre Energiekosten langfristig zu senken.
Bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen
Seit Ende August 2024 können alle Eigentümer eine Wärmepumpe Förderung beantragen
Der Förderungsantrag wird bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingereicht, online im Kundenportal „Meine KfW“.
Das Limit an förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 €, was bedeutet, dass die Förderung maximal 21.000 € beträgt
Wärmepumpen in Neubauten werden nur gefördert, wenn es ein Effizienzhaus ist (Die Förderung beträgt zwischen 15 - 30 %.)
Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als "Heizungsgesetz" bekannt, das 2024 in Kraft trat, hat die Bundesregierung die Förderung für den Austausch von Heizungen neu gestaltet.
Das Heizungsgesetz 2024 schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen ihren Energiebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Dies betrifft unter anderem den Einbau von umweltfreundlichen Technologien wie Wärmepumpen. Bis spätestens 2028 müssen die Vorgaben in ganz Deutschland umgesetzt sein!
Auf dieser Basis traten, ebenfalls 2024, auch die neuen Richtlinien für die Förderung von Heizungsanlagen in Kraft. Ziel der überarbeiteten Förderung ist es, den Heizungstausch attraktiver und klimafreundlicher zu gestalten, um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben.
BEG EM: Was ist das genau?
Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden unterstützt. Es richtet sich insbesondere an Privatpersonen und fördert den Einbau energieeffizienter Heizsysteme wie Wärmepumpen, aber auch andere Maßnahmen der Gebäudetechnik oder der Dämmung.
Förderfähiges Projekt prüfen: Prüfen Sie, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Nutzen Sie den KfW Vorab Check.
Fachunternehmen kontaktieren: Suchen Sie ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen auf und sprechen Sie die Wärmepumpen-Förderung an. Sie müssen sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen lassen. Für die Antragserstellung ist eine 15-stellige BzA-ID notwendig.
Angebote vergleichen & Vertrag abschließen: Holen Sie mehrere Angebote ein und schließen Sie mit einem Fachunternehmen einen Vertrag über die neue, förderfähige Heizung ab. Achten Sie darauf, dass das geplante Umsetzungsdatum und die Förderzusage der KfW Vertragsbestandteile sind.
Registrieren & KfW-Zuschuss beantragen: Registrieren Sie sich im Kundenportal "Meine KfW" & stellen Sie den Antrag (Sie beötigen: 15-stellige BzA-ID, Liefer- und Leistungsvertrag, inkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre - bei Einkommensbonus.Warten Sie auf die Zusage der Förderung.
Umsetzung nach Zusage: Lassen Sie die Wärmepumpe nach Erhalt der Zuschusszusage installieren und eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen.
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Reichen Sie die Nachweise ein, lassen Sie sie prüfen und erhalten Sie den Zuschuss.
Achten Sie auf die Fristen
Marie's Expertentipp:
Neben der KfW-Heizungsförderung können Sie die Kosten für eine Wärmepumpe auch über einen Steuerbonus geltend machen. Laut § 35c EStG ist es möglich, 20 % der Kosten (bis zu 200.000 €) als Steuerermäßigung abzusetzen. So können Sie entweder Fördergelder beantragen oder die Kosten steuerlich absetzen, je nachdem, welche Option für Sie finanziell vorteilhafter ist.
Wurde Ihre Wärmepumpe gefördert, ist es nicht möglich, zusätzlich eine Steuerermäßigungen zu erhalten.
Auch ein Strom- und Gaspreisvergleich ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Energiekosten senken möchten. Meist lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter. Unsere Energiemarie-Experten helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich weiter und beraten Sie gerne.
Aus der Tabelle können Sie entnehmen, welche ETAs Ihre Wärmepumpe für die Förderung erfüllen sollte.
Wärmequelle | ETAs bei 35 °C | ETAs bei 55 °C |
---|---|---|
Luft | 135 % | 120 % |
Erdwärme | 150 % | 135 % |
Wasser | 150 % | 135 % |
Sonstige Wärmequellen (z.B. Solarwärme, Abwärme) | 150 % | 135 % |
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen im Neubau nur bei Effizienzhäusern und die einzelne Förderung einer Wärmepumpe entfällt.
Die Investitionskosten für eine Wärmepumpe im Neubau können über das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) der BEG gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Die Förderung erfolgt über die KfW in Form günstiger Darlehen, wobei der Antrag über die Hausbank gestellt wird. Die Höhe des Kredits hängt von der erreichten Förderstufe ab und unterstützt die Installation energieeffizienter Wärmeerzeuger.
Nachdem Sie sich erfolgreich identifiziert haben und die KfW die Durchführung des Projekts positiv geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Dies geschieht in der Regel am Ende des Monats, der auf die erfolgreiche Prüfung folgt.
Es gibt noch kein Enddatum der Wärmepumpen Förderung. Doch bis 2028 profitieren Sie von höheren Fördersätzen, danach wird die Förderung schrittweise reduziert. Daher raten wir Ihnen, dass Sie sich frühzeitig für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.
Das Heizungsgesetz regelt, welche Heizungen förderfähig sind. Förderfähig nach dem GEG sind:
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für die Bearbeitung von Zuschussanträgen zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen zuständig, wie z. B. für die Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung, bei denen ein Energieberater erforderlich ist.
Seit 2024 übernimmt jedoch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Verantwortung für die Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizungssystemen. Sie verwaltet die Zuschüsse und Förderprogramme im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Weitere interessante Förderungen für Sie:
Stadt | Förderprogramm | Was wird gefördert? |
---|---|---|
Bottrop | InnovationCity Bottrop | Wärmepumpenförderung bis 2.300 € im Stadtteil Fuhlenbrock/Vonderort |
Braunschweig | Förderprogramm für regenerative Energien | 1.000 € Zuschuss für die Wärmepumpe |
Düsseldorf | Düsseldorfer Solarservice (DÜSS) | 1.000 € Innovationsbonus für Kombination aus Wärmepumpe, PV-Anlage und Speicher |
Freiburg | Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen | 1.000 € für eine Wärmepumpe bei Wechsel von einer fossilen Heizung |
Fürth | Förderprogramm KlimaOffensive | 500 € für eine Wärmepumpe |
Hannover | proKlima | 10 % Förderung der Kosten, bis max. 3.000 € |
Mannheim | MVV-Klimaschutzfonds | 25 € pro Quadratmeter des Hauses für eine Wärmepumpe |
München | Klimaneutrale Gebäude | 10 % Zuschuss zur Wärmepumpe |
Münster | Klimafreundliche Wohngebäude | 3.000 € für Wärmepumpen bei Austausch einer fossilen Heizung |
Oberhausen | InnovationCity Oberhausen | 2.000 € für eine Wärmepumpe in bestimmten Stadtteilen |
Oldenburg | Klimaschutzmaßnahmen im Altbau | 10 % der Investitionskosten bis max. 7.500 € |
Recklinghausen | InnovationCity | 3.000 € für eine Wärmepumpe, 800 € bei Austausch der alten Heizung |
Stuttgart | Wärmepumpen‐Programm | 2.500 € Pauschale für eine Wärmepumpe |
Tübingen | Förderprogramm für PV-Anlagen | 1.000 € für die Wärmepumpe |
Ulm | Energieförderprogramm 2024 | Bis zu 5.000 € Zuschuss für eine Wärmepumpe |
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