Die neue Wärmepumpen Förderung 2024: Wie ist sie aufgebaut?

Heizungsgesetz 2024

Im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch als "Heizungsgesetz" bekannt, das 2024 in Kraft trat, hat die Bundesregierung die Förderung für den Austausch von Heizungen neu gestaltet.

Das Heizungsgesetz 2024 schreibt vor, dass neue Heizungsanlagen ihren Energiebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen decken müssen. Dies betrifft unter anderem den Einbau von umweltfreundlichen Technologien wie Wärmepumpen. Bis spätestens 2028 müssen die Vorgaben in ganz Deutschland umgesetzt sein!

Heizungsförderung gem. BEG EM

Auf dieser Basis traten, ebenfalls 2024, auch die neuen Richtlinien für die Förderung von Heizungsanlagen in Kraft. Ziel der überarbeiteten Förderung ist es, den Heizungstausch attraktiver und klimafreundlicher zu gestalten, um die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben.

  • Grundförderung: 30  % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude;
  • Soziale Komponente: 30  % für Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000  €;
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 % Zuschlag für schnellen Einbau oder Netzanschluss, ab 2029 alle zwei Jahre um 3 % reduziert;
  • Effizienzbonus (nur für Wärmepumpen): 5  % für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen oder mit natürlichem Kältemittel;
  • Ergänzungskredit für selbstgenutztes Wohneigentum: Max. Kreditsumme 120.000  € pro Wohneinheit, Zinsvergünstigung max. 2,5  % bei 30 Jahren Laufzeit, Voraussetzung Einkommensnachweis < 90.000  € und eine KfW-Zuschusszusage.

BEG EM: Was ist das genau?

Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden unterstützt. Es richtet sich insbesondere an Privatpersonen und fördert den Einbau energieeffizienter Heizsysteme wie Wärmepumpen, aber auch andere Maßnahmen der Gebäudetechnik oder der Dämmung.

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KfW Förderung 2024: Antrag

Achten Sie auf die Fristen

  • Die erforderlichen Nachweise müssen spätestens 6 Monate nach Fertigstellung des Projekts eingereicht werden;
  • Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Wenn dieser vollständig ausgenutzt wird, müssen die Nachweise spätestens 42 Monate nach der Bewilligung vorliegen.
Stefanie Schäffer

Stefanies Tipp

Neben der KfW-Heizungsförderung können Sie die Kosten für eine Wärmepumpe auch über einen Steuerbonus geltend machen. Laut § 35c EStG ist es möglich, 20  % der Kosten (bis zu 200.000  €) als Steuerermäßigung abzusetzen. So können Sie entweder Fördergelder beantragen oder die Kosten steuerlich absetzen, je nachdem, welche Option für Sie finanziell vorteilhafter ist.

Wurde Ihre Wärmepumpe gefördert, ist es nicht möglich, zusätzlich eine Steuerermäßigungen zu erhalten.

Auch ein Strom- und Gaspreisvergleich ist sinnvoll, wenn Sie Ihre Energiekosten senken möchten. Meist lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Energieanbieter. Unsere Energiemarie-Experten helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich weiter und beraten Sie gerne.

Was für Voraussetzungen gibt für die KfW Heizungsförderung?

  • Ihre Wärmepumpe sollte eine integrierte Energie- und Verbrauchsanzeige vorweisen oder getrennten Strom- und Wärmemengenzähler haben;
  • Beim Austausch der Heizung sollte Ihre Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen;
  • Ihre Wärmepumpe muss seit der Einführung der neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) eine bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) erfüllen, anstelle der früheren Jahresarbeitszahl (JAZ).

Aus der Tabelle können Sie entnehmen, welche ETAs Ihre Wärmepumpe für die Förderung erfüllen sollte.

Wärmepumpen-Effizienz nach Wärmequelle und Temperaturstufe
Wärmequelle ETAs bei 35  °C ETAs bei 55  °C
Luft 135  % 120  %
Erdwärme 150  % 135  %
Wasser 150  % 135  %
Sonstige Wärmequellen (z.B. Solarwärme, Abwärme) 150  % 135  %
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Lohnt sich das für mich? § 14a-Modul und dynamischer Tarif im Spar-Check

Frage von 5 Ergebnis

Welches § 14a-Modul senkt Ihr Netzentgelt, und bringt ein dynamischer Tarif obendrauf etwas? Diese beiden Fragen gehören zusammen. In fünf Schritten sehen Sie beide Antworten als eine Empfehlung.

Welche steuerbaren Geräte betreiben Sie?

Gemeint sind Geräte über 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb sind. Mehrfachauswahl möglich.

Wie viel Strom verbrauchen Ihre steuerbaren Geräte im Jahr?

Richtwerte: Wärmepumpe rund 5.000 bis 8.000 kWh, Wallbox rund 2.000 bis 3.500 kWh. Schätzen genügt.

Hat Ihr steuerbares Gerät einen separaten Stromzähler?

Ein eigener Zählpunkt ist die Voraussetzung für Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis).

Haben Sie ein intelligentes Messsystem (Smart Meter)?

Es ist die Voraussetzung für Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) und für jeden dynamischen Tarif.

Können Sie Ihren Verbrauch in günstige Stunden verschieben?

Zum Beispiel programmiertes Laden über Nacht, ein Pufferspeicher oder ein Energiemanagementsystem (HEMS). Das entscheidet am stärksten, ob sich ein dynamischer Tarif lohnt.

Ihre Empfehlung

Netzentgelt-Ersparnis (§ 14a)

 €/Jahr

Tarif-Ersparnis (dynamisch statt fest)

Ihre Stromkosten pro Jahr (reiner Arbeitspreis, gerundet)

Festtarif, ohne Optimierung  €
Mit unserer Empfehlung  €

Geschätzte Gesamtersparnis:  €/Jahr. Netzentgelt- und Tarif-Ersparnis addieren sich; die Grundgebühr fällt bei beiden Tarifarten ähnlich an und bleibt außen vor.

Ehrlich gesagt: Ohne Flexibilität lohnt ein dynamischer Tarif nicht.

Wer Lasten nicht in günstige Stunden verschieben kann, zahlt im dynamischen Tarif im Schnitt eher mehr, und in einer Dunkelflaute sind Preisspitzen von über 80 ct/kWh möglich. Die sichere Ersparnis holen Sie über Ihr § 14a-Modul und einen günstigen Festpreistarif.

Achten Sie beim dynamischen Tarif auf einen Preisdeckel gegen Winter-Spitzen. In einer Dunkelflaute kann der Börsenpreis kurzzeitig über 80 ct/kWh springen; die obige Spanne rechnet mit dem Jahresmittel.

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Ist das etwas für mich?

Geeignet, wenn Sie Verbrauch verschieben können – typisch mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher – und einen Smart Meter haben oder bekommen. Bei konstantem Verbrauch ohne Flexibilität bleibt ein Festpreistarif meist die bessere Wahl.

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  • Transparentes Preismodell: Der Börsenpreis wird weitergegeben, Grundgebühr und Aufschlag sind offen ausgewiesen – Sie sehen jederzeit, was Sie zahlen.
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Wie wir rechnen

Die Schätzung vergleicht Ihre Stromkosten im günstigen Festpreistarif (37,00 ct/kWh, reiner Arbeitspreis, Stand: Juli 2026) mit dem optimierten Setup aus § 14a-Modul und, falls sinnvoll, dynamischem Tarif. Der Börsenanteil folgt dem Day-Ahead-Preis (EPEX Spot, Marktgebiet DE/LU); als dynamischer Effektivpreis rechnen wir je nach Flexibilität mit rund 19 bis 27 ct/kWh.

§ 14a-Kennzahlen: Modul 1 rund 110 bis 190 €/Jahr (pauschal, je nach Netzbetreiber), Modul 2 rund 60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis (rund 8 ct/kWh Standard) abzüglich Messentgelt, Modul 3 zeitvariabel zusätzlich zu Modul 1. Modul 3 ist nur mit Modul 1 kombinierbar, nicht mit Modul 2.

Alle Werte sind gerundete Modellrechnungen mit Spannen und keine Zusage. Ihr tatsächlicher Wert hängt von Netzgebiet, Tarif, Börsenpreis und Verbrauchsprofil ab. Quellen: BNetzA-Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22-0010-A, SMARD (Day-Ahead-Preise, CC BY 4.0).

Wärmepumpen Förderung 2024: Ihre Fragen von uns beantwortet

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Einbau energieeffizienter Wärmepumpen im Neubau nur bei Effizienzhäusern und die einzelne Förderung einer Wärmepumpe entfällt.

Die Investitionskosten für eine Wärmepumpe im Neubau können über das Programm „Klimafreundlicher Neubau" (297/298) der BEG gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Die Förderung erfolgt über die KfW in Form günstiger Darlehen, wobei der Antrag über die Hausbank gestellt wird. Die Höhe des Kredits hängt von der erreichten Förderstufe ab und unterstützt die Installation energieeffizienter Wärmeerzeuger.

Nachdem Sie sich erfolgreich identifiziert haben und die KfW die Durchführung des Projekts positiv geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr angegebenes Konto überwiesen. Dies geschieht in der Regel am Ende des Monats, der auf die erfolgreiche Prüfung folgt.

Es gibt noch kein Enddatum der Wärmepumpen Förderung. Doch bis 2028 profitieren Sie von höheren Fördersätzen, danach wird die Förderung schrittweise reduziert. Daher raten wir Ihnen, dass Sie sich frühzeitig für den Einbau einer Wärmepumpe entscheiden, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.

Das Heizungsgesetz regelt, welche Heizungen förderfähig sind. Förderfähig nach dem GEG sind:

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für die Bearbeitung von Zuschussanträgen zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen zuständig, wie z. B. für die Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung, bei denen ein Energieberater erforderlich ist.

Seit 2024 übernimmt jedoch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die Verantwortung für die Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizungssystemen. Sie verwaltet die Zuschüsse und Förderprogramme im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

KfW Förderung Wärmepumpe in deutschen Städten

Überblick über Zuschüsse deutscher Städte zum Kauf einer Wärmepumpe (Stand: 10/2024)
Stadt Förderprogramm Was wird gefördert?
Bottrop InnovationCity Bottrop Wärmepumpenförderung bis 2.300  € im Stadtteil Fuhlenbrock/Vonderort
Braunschweig Förderprogramm für regenerative Energien 1.000  € Zuschuss für die Wärmepumpe
Düsseldorf Düsseldorfer Solarservice (DÜSS) 1.000  € Innovationsbonus für Kombination aus Wärmepumpe, PV-Anlage und Speicher
Freiburg Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen 1.000  € für eine Wärmepumpe bei Wechsel von einer fossilen Heizung
Fürth Förderprogramm KlimaOffensive 500  € für eine Wärmepumpe
Hannover proKlima 10  % Förderung der Kosten, bis max. 3.000  €
Mannheim MVV-Klimaschutzfonds 25  € pro Quadratmeter des Hauses für eine Wärmepumpe
München Klimaneutrale Gebäude 10  % Zuschuss zur Wärmepumpe
Münster Klimafreundliche Wohngebäude 3.000  € für Wärmepumpen bei Austausch einer fossilen Heizung
Oberhausen InnovationCity Oberhausen 2.000  € für eine Wärmepumpe in bestimmten Stadtteilen
Oldenburg Klimaschutzmaßnahmen im Altbau 10  % der Investitionskosten bis max. 7.500  €
Recklinghausen InnovationCity 3.000  € für eine Wärmepumpe, 800  € bei Austausch der alten Heizung
Stuttgart Wärmepumpen‐Programm 2.500  € Pauschale für eine Wärmepumpe
Tübingen Förderprogramm für PV-Anlagen 1.000  € für die Wärmepumpe
Ulm Energieförderprogramm 2024 Bis zu 5.000  € Zuschuss für eine Wärmepumpe

www.waermepumpen.info