Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler
Grundsätzlich werden Ihre Zähler einmal jährlich von beauftragten Außendienstmitarbeitern abgelesen, um die Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen. Sie müssen Ihren Zählerstand also in der Regel nicht selbst melden, können dies aber jederzeit freiwillig tun, etwa bei Zwischenabrechnungen oder Umzügen. Fehlt ein Zählerstand zur Abrechnung, wird der Verbrauch auf Basis früherer Daten geschätzt.
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Wege der Meldung
Online über das Kundenportal oder die Funktion „Zählerstand melden“, telefonisch beim Kundenservice unter 03641 688-366 oder per E-Mail an den Kundenservice; im Netzgebiet kann der Stand auch über das spezielle Online-Formular des Netzbetreibers übermittelt werden.
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Erforderliche Daten
Kunden- und Zählernummer bzw. Auftragsnummer der Ablesekarte sowie der abgelesene Zählerstand mit Datum; bei Online-Eingaben können zusätzliche Angaben zur Identifikation (PLZ, Straße) notwendig sein.
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Ablauf bei Vor-Ort-Ablesung
Sie werden vorab schriftlich über den Ablesetermin informiert; bei Abwesenheit kann der Stand sichtbar an der Wohnungstür hinterlegt oder über eine Ablesekarte nachgemeldet werden.
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Wichtigkeit
Regelmäßige, korrekte Zählerstandsmeldungen vermeiden Schätzungen, sorgen für nachvollziehbare Rechnungen und helfen, Abschläge realistisch anzupassen, sodass hohe Nachzahlungen oder Guthaben weitgehend vermieden werden.
Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular
Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Viele Anbieter wie Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH bieten heute die Möglichkeit, den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.
Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:
Alles bereit – Sie können den Zählerstand jetzt melden.
Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.
Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?
Geben Sie Ihre PLZ ein und wir zeigen Ihnen, in welchem Monat Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH und Ihr Netzbetreiber die Ableseaufforderung üblicherweise versenden – damit Sie genau wissen, wann der Zählerstand übermittelt werden muss.
Wir helfen Ihnen herauszufinden, welches Sparpotenzial sich in Ihrer Rechnung versteckt!
Sie werden Ihre Jahresabrechnung
im erhalten.
Die Jahresabrechnung ist der ideale Moment, um Preise & Tarife zu vergleichen und zu einem besseren Energieanbieter zu wechseln.
Mehrere Orte unter dieser PLZ – bitte den passenden Ort wählen:
- Versand im
Die Jahresabrechnung ist der ideale Moment, um Preise & Tarife zu vergleichen und zu einem besseren Energieanbieter zu wechseln.
Die Jahresrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr versendet (4–6 Wochen nach Ableseaufforderung). Die hier angezeigten Monate beruhen auf dem Standard-Ablesezyklus pro PLZ und können je nach Anbieter geringfügig variieren.
Profi-Tipp
Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.
Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick
Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung einer Kunden-App wie der MeinJena … meine App. App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller. Wo keine App angeboten wird, bleibt zusätzlich die telefonische Durchsage beim Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Kundenservice möglich.
Die Vorteile der App-Meldung
Foto-Funktion (Scan)
Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.
Sofortige Bestätigung
Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.
Verlaufskontrolle
In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.
Keine Zettelwirtschaft
Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Laden Sie hier die App herunter und nutzen Sie die Vorteile der mobilen Übermittlung:
Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?
Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.
Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist
Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.
Warum ist das so wichtig?
Beweispflicht
Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.
Präzision
Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.
Nahtloser Übergang
Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.
Tipp
Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.
Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH vorliegen muss
Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH im Auge behalten.
In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.
- Auszug – Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern ;
- Einzug – Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.
Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.
Zähler-Service: Installation und Aktualisierung
Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.
Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung
Für Einbau, Betrieb und Wartung der Strom- und Gaszähler ist im Netzgebiet der Stadtwerke Jena Netze der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig. Dieser übernimmt den gesetzlich geregelten Messstellenbetrieb inklusive Zählermontage und -wechsel. Beim Austausch alter Zähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme werden Sie mindestens drei Monate vorab schriftlich informiert, der eigentliche Zählerwechsel erfolgt in der Regel kostenfrei.
Zuständigkeit
Technische Installation und Wartung der Zähler liegen beim Netzbetreiber Stadtwerke Jena Netze als grundzuständigem Messstellenbetreiber; Stadtwerke Energie Jena-Pößneck ist Ihr Lieferant und Ansprechpartner für Vertragsfragen.
Ablauf
Informationsschreiben mindestens drei Monate vor geplantem Einbau oder Wechsel, anschließend Terminankündigung mit Datum; bei Verhinderung kann ein neuer Termin vereinbart werden, sofern der Zugang zum Zählerplatz gewährleistet ist.
Unterlagen
Für Neubauten oder größere Änderungen sind in der Regel Netzanschlussanträge und technische Daten des Elektroinstallateurs erforderlich; bei einfachen Zählerwechseln reicht die Zuordnung über Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID und Kontaktdaten.
Besonderheiten
Der Zähler wird möglichst am vorhandenen Zählerplatz montiert; ist dieser nicht mehr normgerecht, muss der Anschlussnehmer (Haus- oder Wohnungseigentümer) vorab den Zählerplatz anpassen lassen.
Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist
Der Umbau von analogen Stromzählern auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme erfolgt schrittweise durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Bis 2032 sollen alle konventionellen Zähler durch moderne Lösungen ersetzt sein, wobei Kunden mit höherem Jahresverbrauch oder größerer Erzeugungsleistung vorrangig ein Smart Meter erhalten. Der Zählerwechsel selbst ist nach aktueller Regelung kostenfrei, die Messentgelte werden über die Stromrechnung abgerechnet.
Ablauf
Mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau erhalten Sie ein Informationsschreiben, später folgt eine Terminankündigung; bei Bedarf kann ein alternativer Termin vereinbart werden, sofern der Zugang zum Zählerplatz gesichert ist.
Zuständigkeit
Die Stadtwerke Jena Netze organisieren Planung, Einbau und Betrieb der modernen Messeinrichtungen und Smart Meter; Stadtwerke Energie Jena-Pößneck bleibt Ihr Vertragspartner für die Energielieferung.
Unterlagen
Für den regulären Austausch reichen Adresse, Zählernummer bzw. MaLo-ID und Kontaktdaten; bei Sonderwünschen (z. B. vorgezogener Einbau) empfiehlt sich eine direkte Abstimmung mit der Messtechnik.
Vorteile
Smart Meter erfassen Verbrauchsdaten viertelstündlich und übertragen sie einmal täglich verschlüsselt; damit entfällt das manuelle Ablesen, Sie erhalten detaillierte Verbrauchsinformationen und können Lastspitzen erkennen, Effizienzmaßnahmen planen oder perspektivisch dynamische Tarife nutzen.
Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos
Kunden mit installiertem intelligentem Messsystem (Smart Meter) profitieren von einer automatischen, viertelstündlichen Erfassung und täglichen Übertragung ihrer Verbrauchsdaten. Damit entfällt das manuelle Ablesen, und Sie können Ihren Stromverbrauch über Online-Portale komfortabel im Blick behalten. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und unterliegt strengen gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
- Nutzung : Registrierung in den bereitgestellten Portalen (z. B. Kundenportal bzw. spezielles PlusPortal des Netzbetreibers) mit Kundendaten und Zählernummer; dort können Sie Lastgänge, Tages- und Monatsverläufe Ihrer Verbräuche einsehen.
- Benötigte Daten : Zugangsdaten für das Portal, Zählernummer bzw. MaLo-ID und gegebenenfalls eine PIN für weitergehende Anzeigen am Zähler, die Sie bei der Messtechnik anfordern können.
- Vorteile : Hohe Transparenz über den eigenen Energieverbrauch, frühzeitiges Erkennen ungewöhnlicher Verläufe, bessere Planung von Effizienzmaßnahmen und die Möglichkeit, Verbrauch zeitlich zu verlagern, um von dynamischen oder lastabhängigen Tarifen zu profitieren.
- Sicherheit : Smart Meter Gateways übertragen Daten verschlüsselt und erfüllen die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; physischer Zugriff ist zusätzlich durch PIN/Passwort abgesichert.
Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt
- Kein Ablesen mehr – Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett ;
- Volle Transparenz – Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven „Stromfresser" sofort ;
- Dynamische Tarife – Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine) ;
- Pflicht-Rollout – Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht – Details siehe Bundesnetzagentur.
Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?
Zählerstand melden: Wie zuverlässig ist die Abrechnung bei Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH?
Die Übermittlung Ihres Zählerstandes ist die Basis für eine korrekte Jahresrechnung. Doch wie reibungslos funktioniert die anschließende Abrechnung bei Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH wirklich? Wir haben aktuelle Kundenmeinungen und Testberichte analysiert, um Ihnen einen Einblick in die Servicequalität und die Verlässlichkeit der Rechnungsstellung zu geben.
| Plattform | Durchschnittliche Bewertung | Anzahl der Bewertungen |
|---|---|---|
| Trustpilot | 2 / 5 | 10 |
Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben
Bei Zählerproblemen unterscheidet man zwischen Lieferstörungen (z. B. kein Strom oder Gas) und Auffälligkeiten bei der Messung, etwa ungewöhnlich hohe Verbräuche oder fehlerhafte Anzeigen. Für akute Störungen und Gefahren ist der 24-Stunden-Havariedienst des Netzbetreibers zuständig, während bei rein messtechnischen Auffälligkeiten der Kundenservice bzw. die Messtechnik kontaktiert werden sollte.
- Typische Probleme : Dunkles oder fehlerhaftes Display, Zähler dreht sichtbar ohne erkennbaren Verbrauch, stark abweichende Verbräuche im Vergleich zu Vorjahren, mechanische Beschädigungen des Zählers oder Plomben.
- Erste Schritte : Hausinstallation (Sicherungen) prüfen, aktuelle Zählerstände notieren und mit früheren Abrechnungen vergleichen; bei Gas immer auf Geruch achten und Sicherheitsregeln befolgen.
- Kontaktwege : Bei Strom- oder Fernwärmestörungen den 24-h-Störungsdienst unter 03641 688-888, bei Gasproblemen die Notfallnummer 0800 0688 886 anrufen; bei reinen Messfragen den Kundenservice oder die Messtechnik per E-Mail kontaktieren.
- Lösungen : Der Netzbetreiber kann eine technische Überprüfung oder einen Zählerwechsel veranlassen; ergibt eine amtliche Prüfung einen Fehler außerhalb zulässiger Toleranzen, wird der Zähler korrigiert oder ersetzt und die Abrechnung angepasst, gegebenenfalls ohne Kosten für Sie.
Typische Störungen und Sofortmaßnahmen
Wenn etwas mit Ihrem Zähler nicht stimmt, sollten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach abarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Ursache dokumentiert ist und die Zuständigkeiten sauber geklärt werden:
Foto machen
Dokumentieren Sie den Zustand des Zählers und den aktuellen Stand.
Messstellenbetreiber kontaktieren
Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung unter „Messstellenbetrieb".
Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH informieren
Melden Sie die Störung zusätzlich dem Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Kundenservice, damit Ihre Abschlagszahlungen angepasst werden können.
Prüfung beantragen
Bei Verdacht auf Fehlmessung können Sie beim Messstellenbetreiber eine Eichprüfung anfordern (kostenpflichtig, wenn der Zähler einwandfrei arbeitet).
Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?
Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.
In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:
- Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt ;
- Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.
Welcher Netzbetreiber für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung unter dem Punkt „Netznutzung" oder über unsere Netzbetreiber-Übersicht.
Netzbetreiber-Störung
24h-Störungsdienst: Fernwärme/Strom 03641 688-888
Gas 0800 0688 886
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Kundenservice auf einen Blick
Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal, ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
| Telefonnummer | 03641 688-0 |
| Öffnungszeiten | Mo–Fr 08:00–18:00 |
| E-Mail-Adresse | [email protected] |
| Adresse | Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena |
| Kontaktformular | Zum Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Kontaktformular |
| Kundenportal | kundenportal.stadtwerke-jena.de |
| Mobile App |
MeinJena … meine App.
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Häufige Fragen zum Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Zählerstand melden
In der Regel wird der Zählerstand einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgefragt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie über die offizielle Ableseaufforderung von Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH oder dem zuständigen Messstellenbetreiber. Zusätzlich sollten Sie den Stand bei Umzug, Anbieterwechsel oder Verdacht auf Fehlmessung übermitteln.
Wenn keine fristgerechte Selbstablesung erfolgt, darf der Energieversorger Ihren Verbrauch gemäß § 40 Abs. 4 EnWG schätzen – meist auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Diese Schätzung fällt häufig zu Ungunsten des Kunden aus. Den korrekten Wert können Sie in der Regel innerhalb der Einspruchsfrist nachreichen.
Sie benötigen in der Regel Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand (nur die Ziffern vor dem Komma) und – je nach Formular – Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bei mehreren Tarifregistern (HT/NT) übermitteln Sie beide Werte.
Ja, die meisten Versorger bieten ein Online-Formular ohne Registrierung. Sie identifizieren sich dort über zwei Merkmale (z. B. Vertragskontonummer + Zählernummer) und übermitteln den Stand in wenigen Sekunden. Alternativ ist die Meldung per Kunden-App, Telefon oder – bei Smart Metern – automatisch über das Smart Meter Gateway möglich.
Für die technische Funktion und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber verantwortlich – meist Ihr lokaler Netzbetreiber. Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH ist Ihr Lieferant und kümmert sich um Vertrag und Abrechnung, besitzt aber nicht die Hardware in Ihrem Keller. Bei Defekt zuerst den Messstellenbetreiber kontaktieren; eine Eichprüfung ist über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt.
Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 2030 eine schrittweise Einbaupflicht. Bis 2032 sollen 95 % aller Pflichtmessstellen umgerüstet sein. Mehr dazu in unserem Smart Meter Ratgeber.
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