Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler

Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch erfassen die Zählerstände in der Regel einmal jährlich zum Jahreswechsel. Kunden erhalten hierzu ein Anschreiben mit personalisiertem QR‑Code, der direkt in das Online-Ableseportal führt. Dort sind Kunden- und Zählernummer bereits hinterlegt; die Stände können zwischen Weihnachten und Anfang Januar komfortabel digital eingegeben werden.

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    Prozess Jahresablesung – Ablesebrief kurz vor Weihnachten, empfohlene Meldung zwischen 24. Dezember und 6. Januar. Eingabe im Ableseportal per QR‑Code oder manuellem Login mit Kunden- und Zählernummer; alternativ Meldung per Telefon, E‑Mail oder persönlich im Kundenzentrum.

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    Unterjährige Ablesung – Kunden werden ermutigt, etwa zum 30. Juni Zwischenstände zu notieren, um Abschläge mit dem realen Verbrauch abzugleichen und unerwartet hohe Nachzahlungen frühzeitig zu vermeiden.

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    Smart-Meter-Kunden – bei intelligenten Messsystemen werden die Zählerstände automatisch übertragen; eine Vor-Ort-Ablesung entfällt. Kunden können ihre Verbräuche über das Display der modernen Messeinrichtung oder das freigeschaltete Ausleseprofil nachvollziehen.

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    Warum regelmäßige Meldung wichtig ist – exakte Zählerstände ermöglichen eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung, verhindern hohe Schätzungen, erleichtern die Abschlagsanpassung und helfen, ungewöhnlichen Mehrverbrauch (z. B. durch defekte Geräte oder Leckagen) frühzeitig zu erkennen.

Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular

Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Viele Anbieter wie Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH bieten heute die Möglichkeit, den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.

Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:

Alles bereit – Sie können den Zählerstand jetzt melden.

Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.

Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?

Geben Sie Ihre PLZ ein und wir zeigen Ihnen, in welchem Monat Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH und Ihr Netzbetreiber die Ableseaufforderung üblicherweise versenden – damit Sie genau wissen, wann der Zählerstand übermittelt werden muss.

Die Jahresrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr versendet (4–6 Wochen nach Ableseaufforderung). Die hier angezeigten Monate beruhen auf dem Standard-Ablesezyklus pro PLZ und können je nach Anbieter geringfügig variieren.

Profi-Tipp

Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.

Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick

Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung einer Kunden-App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller. Wo keine App angeboten wird, bleibt zusätzlich die telefonische Durchsage beim Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice möglich.

Die Vorteile der App-Meldung

Foto-Funktion (Scan)

Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.

Sofortige Bestätigung

Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.

Verlaufskontrolle

In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.

Keine Zettelwirtschaft

Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?

Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.

Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist

Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.

Warum ist das so wichtig?

Beweispflicht

Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.

Präzision

Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.

Nahtloser Übergang

Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.

Tipp

Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.

Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH vorliegen muss

Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH im Auge behalten.

In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.

  1. Auszug – Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern ;
  2. Einzug – Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.

Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.

Zähler-Service: Installation und Aktualisierung

Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.

Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung

Für den Einbau und die Installation von Stromzählern ist bei den Neustadtwerken der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig; im eigenen Netzgebiet übernimmt dies die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH selbst. Neuzählersetzungen erfolgen in der Regel nach Anmeldung durch einen eingetragenen Elektroinstallationsbetrieb, der die notwendigen Netzanschluss- und Fertigmeldeformulare einreicht.

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Prozess Strom – Bauherr bzw. Kunde beauftragt einen zugelassenen Elektriker. Dieser stellt Netzanschlussmeldung und Stromnetzanschluss-/Fertigmeldung aus. Nach technischer Prüfung plant der Messstellenbetreiber den Einbau der (modernen) Messeinrichtung und teilt den Termin schriftlich mit.

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Prozess Gas/Wasser – vergleichbare Abläufe über Gasnetzanschluss-Anfrage sowie Wasserbezugsantrag/Fertigmeldung. Der jeweilige Netzbereich der Neustadtwerke koordiniert die Montage und Inbetriebnahme der Zähler.

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Erforderliche Unterlagen – ausgefüllte Netzanschluss- und Fertigmeldeformulare, Daten zum Objekt (Adresse, Anschlussleistung), Installateurnachweis sowie ein abgeschlossener Liefervertrag. Der Kunde muss den Zählerplatz frei zugänglich halten, damit Monteure die Montage sicher durchführen können.

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Zuständigkeit – technische Verantwortung liegt nach Messstellenbetriebsgesetz beim Messstellenbetreiber; Kunden müssen Zähler weder selbst kaufen noch installieren, sondern lediglich die Arbeiten durch Fachbetriebe vorbereiten lassen.

Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist

Die Umrüstung von klassischen Ferraris-Zählern auf digitale Messsysteme erfolgt im Rahmen des bundesweiten Rollouts. Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, bis 2032 flächendeckend moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme einzubauen. Betroffene Kunden werden mindestens zwei Wochen vor dem Umbautermin schriftlich informiert; ein eigenständiger Auftrag ist meist nicht erforderlich.

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Prozess – schriftliche Ankündigung des Zählerwechsels mit Termin, Monteur erscheint vor Ort und tauscht den analogen gegen einen digitalen Zähler (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys). Die Abrechnung erfolgt weiterhin über den bestehenden Liefervertrag; Zählernummer und Anfangsstand werden automatisch übernommen.

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Unterlagen – Kunden müssen in der Regel keine Dokumente bereitstellen, sollten aber Zugang zum Zählerschrank ermöglichen und das Informationsschreiben bereithalten. Für Sonderwünsche (z. B. Wahl eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers) sind zusätzliche Vereinbarungen erforderlich.

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Vorteile eines Smart Meters – transparente Verbrauchsdarstellung mit tages-, wochen- und monatsgenauen Werten, Zwei-Jahres-Verlaufsdarstellung, Grundlage für zeitvariable Tarife und automatische Übermittlung der Zählerstände. Dies erleichtert Energieeinsparungen, reduziert Ableseaufwand und unterstützt ein genaueres Kostenmanagement.

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Zuständigkeit – Einbau und Wartung liegen beim Messstellenbetreiber (in der Regel die Neustadtwerke); Kunden können Pflichtumrüstungen in gesetzlich definierten Fällen nicht ablehnen, aber unter Umständen alternative Messstellenbetreiber beauftragen.

Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos

Smart Meter werden bei den Neustadtwerken als moderne Messeinrichtungen (mME) oder intelligente Messsysteme (iMSys) betrieben. Während Ferrariszähler nur den Gesamtverbrauch anzeigen, stellen digitale Zähler detaillierte Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerte bereit. Bei iMSys werden die Daten zusätzlich über ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway automatisch an den Messstellenbetreiber übertragen, sodass keine Vor-Ort-Ablesung mehr nötig ist.

  • Nutzung – Kunden können am Display der mME per Tastendruck verschiedene OBIS-Werte abrufen, etwa separate Hochtarif- und Niedertarifverbräuche. Auf Wunsch wird die erweiterte Verbrauchsanzeige per PIN freigeschaltet; hierfür ist ein unterschriebener Freigabeantrag an den Messstellenbetreiber erforderlich.
  • Daten und Unterlagen – zur Aktivierung zusätzlicher Smart-Meter-Funktionen benötigen Sie die Zählernummer, Kunden- oder Marktlokations-ID sowie das ausgefüllte Formular zur Freigabe der Datenauslesung. Die Datenschutzhinweise der Neustadtwerke erläutern, welche Messwerte gespeichert und zu Abrechnungszwecken genutzt werden.
  • Vorteile – präzisere Kontrolle des Energieverbrauchs, frühzeitiges Erkennen ineffizienter Geräte, Wegfall der manuellen Ablesung bei intelligenten Messsystemen, Grundlage für dynamische oder zeitvariable Tarife und mehr Transparenz bei Kostenverläufen über mehrere Jahre.

Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt

  • Kein Ablesen mehr – Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett ;
  • Volle Transparenz – Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven „Stromfresser" sofort ;
  • Dynamische Tarife – Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine) ;
  • Pflicht-Rollout – Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht – Details siehe Bundesnetzagentur.

Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?

Hier geht es zu unserem ausführlichen Smart Meter Ratgeber

Zählerstand melden: Wie zuverlässig ist die Abrechnung bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH?

Die Übermittlung Ihres Zählerstandes ist die Basis für eine korrekte Jahresrechnung. Doch wie reibungslos funktioniert die anschließende Abrechnung bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH wirklich? Wir haben aktuelle Kundenmeinungen und Testberichte analysiert, um Ihnen einen Einblick in die Servicequalität und die Verlässlichkeit der Rechnungsstellung zu geben.

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Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben

Bei Auffälligkeiten am Zähler – etwa sprunghaft gestiegenem Verbrauch, unplausiblen Anzeigen oder Verdacht auf Zählerverwechslung – sollten Sie sich umgehend an die Neustadtwerke wenden. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke für Prüfung, Tausch und Eichkonformität der Stromzähler verantwortlich und koordinieren ggf. auch Maßnahmen bei Gas- und Wasserzählern über die zuständigen Fachbereiche.

  • Häufige Probleme – ungewöhnlich hoher Verbrauch, stehendes oder flackerndes Display, unklare OBIS-Codes bei elektronischen Zählern, sichtbare Beschädigungen des Gehäuses oder Verdacht, dass eine falsche Wohnung an Ihren Zähler angeschlossen ist.
  • Vorgehen des Kunden – aktuellen Zählerstand notieren, möglichst ein Foto des Zählers (inklusive Nummer und Anzeige) machen und Datum festhalten. Anschließend den Kundenservice oder die Ansprechpartner im Hausanschluss-/Zählerwesen telefonisch oder per E‑Mail informieren.
  • Maßnahmen des Versorgers – Prüfung der Plausibilität anhand historischer Verbräuche, ggf. Vor-Ort-Termin eines Monteurs, technische Überprüfung oder Austausch des Zählers. Bei nachgewiesenem Zählerfehler wird die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben korrigiert; ist der Zähler in Ordnung, bleiben die gemessenen Werte grundsätzlich maßgeblich.
  • Besonderheit Zählerverwechslung – wird festgestellt, dass Zähler versehentlich vertauscht wurden, dürfen Korrekturen künftig nur noch mit Wirkung für die Zukunft erfolgen; rückwirkende Änderungen sind seit den neuen Marktregeln nicht mehr zulässig.

Typische Störungen und Sofortmaßnahmen

Wenn etwas mit Ihrem Zähler nicht stimmt, sollten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach abarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Ursache dokumentiert ist und die Zuständigkeiten sauber geklärt werden:

Foto machen

Dokumentieren Sie den Zustand des Zählers und den aktuellen Stand.

Messstellenbetreiber kontaktieren

Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung unter „Messstellenbetrieb".

Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH informieren

Melden Sie die Störung zusätzlich dem Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice, damit Ihre Abschlagszahlungen angepasst werden können.

Prüfung beantragen

Bei Verdacht auf Fehlmessung können Sie beim Messstellenbetreiber eine Eichprüfung anfordern (kostenpflichtig, wenn der Zähler einwandfrei arbeitet).

Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?

Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.

In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:

  • Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt ;
  • Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.

Welcher Netzbetreiber für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung unter dem Punkt „Netznutzung" oder über unsere Netzbetreiber-Übersicht.

Netzbetreiber-Störung

Strom/Wasser: 0800 785 1234
Gas: 0180 27136 00

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Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice auf einen Blick

Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal, ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kontaktdaten auf einen Blick
Telefonnummer +49 9161 785-500
E-Mail-Adresse [email protected]
Adresse Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a.d. Aisch, Deutschland
Kundenportal portal.neustadtwerke.de
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Häufige Fragen zum Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Zählerstand melden

In der Regel wird der Zählerstand einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgefragt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie über die offizielle Ableseaufforderung von Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH oder dem zuständigen Messstellenbetreiber. Zusätzlich sollten Sie den Stand bei Umzug, Anbieterwechsel oder Verdacht auf Fehlmessung übermitteln.

Wenn keine fristgerechte Selbstablesung erfolgt, darf der Energieversorger Ihren Verbrauch gemäß § 40 Abs. 4 EnWG schätzen – meist auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Diese Schätzung fällt häufig zu Ungunsten des Kunden aus. Den korrekten Wert können Sie in der Regel innerhalb der Einspruchsfrist nachreichen.

Sie benötigen in der Regel Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand (nur die Ziffern vor dem Komma) und – je nach Formular – Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bei mehreren Tarifregistern (HT/NT) übermitteln Sie beide Werte.

Ja, die meisten Versorger bieten ein Online-Formular ohne Registrierung. Sie identifizieren sich dort über zwei Merkmale (z. B. Vertragskontonummer + Zählernummer) und übermitteln den Stand in wenigen Sekunden. Alternativ ist die Meldung per Kunden-App, Telefon oder – bei Smart Metern – automatisch über das Smart Meter Gateway möglich.

Für die technische Funktion und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber verantwortlich – meist Ihr lokaler Netzbetreiber. Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH ist Ihr Lieferant und kümmert sich um Vertrag und Abrechnung, besitzt aber nicht die Hardware in Ihrem Keller. Bei Defekt zuerst den Messstellenbetreiber kontaktieren; eine Eichprüfung ist über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt.

Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 2030 eine schrittweise Einbaupflicht. Bis 2032 sollen 95 % aller Pflichtmessstellen umgerüstet sein. Mehr dazu in unserem Smart Meter Ratgeber.

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