Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 9161 785-500.
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
+49 9161 785-500
Kundenportal
Zum Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH LoginPostanschrift
Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a.d. Aisch, Deutschland
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | +49 9161 785-500 |
| Notfallnummer | Strom/Wasser: 0800 785 1234; Gas: 0180 27136 00 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Postanschrift | Markgrafenstraße 24, 91413 Neustadt a.d. Aisch, Deutschland |
| Fax | +49 9161 785-150 |
| Kundenportal | Zum Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Zugang |
| Soziale Medien |
Wie lautet die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Telefonnummer?
Der zentrale Kundenservice der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH ist unter Telefon 09161 785‑500 erreichbar. Die Servicezeiten des Kundenzentrums in der Markgrafenstraße 24 sind montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 16:30 Uhr. In diesen Zeiten erhalten Sie persönliche Beratung zu Tarifen, Rechnungen, Umzug und allgemeinen Fragen.
Für technische Notfälle steht ein eigener Störungsdienst zur Verfügung. Strom- und Wasserstörungen melden Sie gebührenfrei unter 0800 785‑12 34, Gasstörungen unter 0180 271 36‑00 (24‑Stunden-Bereitschaft). Bei Gasgeruch sollen Sie sich aus Sicherheitsgründen immer von der Gefahrenstelle entfernen und den Anruf von außerhalb des betroffenen Gebäudes tätigen.
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Hotline
+49 9161 785-500
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom/Wasser: 0800 785 1234; Gas: 0180 27136 00 melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom/Wasser: 0800 785 1234
Gas: 0180 27136 00
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH melden
Die Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch erfassen die Zählerstände in der Regel einmal jährlich zum Jahreswechsel. Kunden erhalten hierzu ein Anschreiben mit personalisiertem QR‑Code, der direkt in das Online-Ableseportal führt. Dort sind Kunden- und Zählernummer bereits hinterlegt; die Stände können zwischen Weihnachten und Anfang Januar komfortabel digital eingegeben werden.
- Prozess Jahresablesung – Ablesebrief kurz vor Weihnachten, empfohlene Meldung zwischen 24. Dezember und 6. Januar. Eingabe im Ableseportal per QR‑Code oder manuellem Login mit Kunden- und Zählernummer; alternativ Meldung per Telefon, E‑Mail oder persönlich im Kundenzentrum.
- Unterjährige Ablesung – Kunden werden ermutigt, etwa zum 30. Juni Zwischenstände zu notieren, um Abschläge mit dem realen Verbrauch abzugleichen und unerwartet hohe Nachzahlungen frühzeitig zu vermeiden.
- Smart-Meter-Kunden – bei intelligenten Messsystemen werden die Zählerstände automatisch übertragen; eine Vor-Ort-Ablesung entfällt. Kunden können ihre Verbräuche über das Display der modernen Messeinrichtung oder das freigeschaltete Ausleseprofil nachvollziehen.
- Warum regelmäßige Meldung wichtig ist – exakte Zählerstände ermöglichen eine verbrauchsgenaue Jahresabrechnung, verhindern hohe Schätzungen, erleichtern die Abschlagsanpassung und helfen, ungewöhnlichen Mehrverbrauch (z. B. durch defekte Geräte oder Leckagen) frühzeitig zu erkennen.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Erdgas besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit; Verträge können mit der nach Energiewirtschaftsrecht vorgesehenen kurzen Frist gekündigt werden. Diese Grundversorgung greift automatisch, wenn kein Sondervertrag besteht, ist dafür aber in der Regel teurer als die speziellen Produkte der Neustadtwerke.
Für Sonderverträge wie „NW Strom“, „NW Erdgas“ oder Regional- und Heizstromtarife gelten eigene Vertragsbedingungen. Üblich sind feste Laufzeiten, häufig bis zum jeweiligen Kalenderjahresende, sowie vertraglich geregelte Kündigungsfristen. Bei Preisänderungen erhalten betroffene Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zum Wirksamwerden der neuen Preise. Die exakten Fristen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen und Preisblättern zu entnehmen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Tarife vergleichen
Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH Erfahrungen lesen
Bewertungen anderer Kunden zum Service.
Anbieter wechseln
In wenigen Schritten zum günstigeren Tarif.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH auf Sozialen Medien
Wenn Sie Stadtwerke Neustadt a.d. Aisch GmbH über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.