Das Wichtigste auf einen Blick
- Den eprimo Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 60 60 110 (Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im eprimo Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht eprimo, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0800 60 60 110
Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr
Kundenportal
Zum eprimo LoginPostanschrift
eprimo GmbH, Flughafenstraße 20, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland
eprimo Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0800 60 60 110 |
| Notfallnummer | 06969 76700 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr |
| Postanschrift | eprimo GmbH, Flughafenstraße 20, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland |
| Fax | 069 69 76 70 111 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum eprimo Zugang |
| Soziale Medien |
Wie lautet die eprimo Telefonnummer?
eprimo Hotline
0800 60 60 110
Service-Zeiten: Montag–Freitag 09:00–18:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
eprimo Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte eprimo telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den eprimo Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum eprimo LoginEnergieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Anliegen im eprimo Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das eprimo Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den eprimo Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von eprimo ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die 06969 76700 melden.
Netzbetreiber-Störung
06969 76700
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei eprimo. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an eprimo melden
Die Zählerstandablesung erfolgt bei eprimo überwiegend durch die Kundinnen und Kunden selbst oder im Rahmen von Turnusablesungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers. Kundinnen und Kunden lesen ihren Strom- oder Gaszähler ab, notieren die Zählernummer und den aktuellen Stand (in der Regel nur die Ziffern vor dem Komma) und übermitteln diese Daten an eprimo. Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung: das Online-Kundenportal, die eprimo App (häufig mit Fotofunktion für den Zählerstand), spezielle Online-Formulare ohne Login, die telefonische Durchgabe über die Service-Hotline sowie der Versand per E-Mail oder Post. Zählerstände sind insbesondere zum Lieferbeginn, zum Vertragsende, bei Umzügen sowie zu von eprimo oder dem Netzbetreiber vorgegebenen Stichtagen wichtig.
- Wichtige Angaben: Kundennummer, Zählernummer, aktueller Zählerstand mit Ablesedatum und die Adresse der Verbrauchsstelle; bei Übermittlung per E-Mail oder Post empfiehlt sich zusätzlich ein Foto des Zählers zur besseren Nachvollziehbarkeit.
- Verantwortlichkeiten: Der örtliche Netz- oder Messstellenbetreiber ist für die Messeinrichtung selbst, ihre Eichung und gegebenenfalls für Vor-Ort-Ablesungen zuständig; eprimo nutzt die gemeldeten oder übermittelten Daten, um Verbrauch und Abschläge abzurechnen.
- Übermittlungswege: Digital über Kundenportal und App (inklusive Fotoupload), über ein Online-Kontaktformular ohne Login, telefonisch über die Servicehotline, schriftlich per E-Mail an den Kundenservice oder per Post mit ausgefüllter Ablesekarte.
- Bedeutung regelmäßiger Meldungen: Wer Zählerstände regelmäßig und korrekt meldet, vermeidet Schätzungen, reduziert das Risiko unerwartet hoher Nachzahlungen und sorgt dafür, dass Abschläge rechtzeitig an veränderte Verbrauchsgewohnheiten angepasst werden können, was insbesondere nach Einzug, Auszug oder größeren Veränderungen im Haushalt wichtig ist.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
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2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem eprimo Login an.
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3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
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4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
eprimo Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei eprimo kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Die Vertragslaufzeiten bei eprimo hängen vom jeweils gewählten Tarif ab und reichen von flexiblen Verträgen ohne feste Mindestlaufzeit bis hin zu klassischen Laufzeiten von meist 12 oder 24 Monaten. Viele Standardtarife kombinieren eine Laufzeit von einem oder zwei Jahren mit einer Preisgarantie und sehen eine Kündigungsfrist von in der Regel einem Monat, teilweise auch zwei Wochen, zum Ende der Erstlaufzeit oder zum Monatsende vor. Daneben bietet eprimo spezielle Flex-Tarife mit kurzer Bindung, bei denen der Vertrag meist monatlich kündbar ist, sowie die gesetzliche Grundversorgung mit besonders kurzer Kündigungsfrist, die jedoch preislich oft weniger attraktiv ist.
- Tarife mit 12- oder 24-monatiger Mindestvertragslaufzeit eignen sich vor allem für Kundinnen und Kunden, die Wert auf planbare Preise und oft höhere Neukundenboni oder Sachprämien legen und nicht vorhaben, sehr kurzfristig den Anbieter zu wechseln; sie profitieren von Preisgarantien und häufig deutlichen Vergünstigungen im ersten Lieferjahr.
- Flexible Tarife ohne feste Laufzeit oder mit sehr kurzer Mindestbindung sind besonders interessant für Menschen, die maximale Flexibilität wünschen, beispielsweise bei unsicherem Verbrauch, bevorstehendem Umzug oder wenn sie regelmäßig Anbieter vergleichen und wechseln möchten; dafür sind die Energiepreise in diesen Tarifen häufig etwas höher und Bonusleistungen geringer.
- Die Grundversorgung bei eprimo bzw. im jeweiligen Netzgebiet zeichnet sich durch eine sehr kurze Kündigungsfrist (typischerweise zwei Wochen) aus und bietet ein hohes Maß an Flexibilität, ist jedoch im Vergleich zu Sondertarifen in vielen Fällen teurer und daher eher als Übergangslösung oder Sicherheitsnetz geeignet.
Für alle Vertragsmodelle gilt, dass sich Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit üblicherweise stillschweigend verlängern, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird; durch die aktuelle Gesetzeslage sind die Kündigungsfristen nach der ersten Verlängerung jedoch in der Regel auf maximal einen Monat begrenzt, was Bestandskunden zusätzlichen Spielraum für einen Wechsel verschafft.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei eprimo kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit eprimo teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der eprimo Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen eprimo Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum eprimo Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant eprimo, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den eprimo Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu eprimo gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
eprimo Strom anmelden
Neukunde werden: Anmeldung Schritt für Schritt.
eprimo kündigen
Vertrag beenden: Fristen und Musterschreiben.
Strompreise vergleichen
Über 1.000 Anbieter vergleichen und günstiger wechseln.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Kostenlose Beratung zu Energieverträgen und Anbieterwechsel – rufen Sie uns an.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
eprimo auf Sozialen Medien
Wenn Sie eprimo über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.