Netzbetreiber
Energieversorgung Sylt GmbH
- Telefon
- 08000 925-999
Grundversorger
Energieversorgung Sylt
Postleitzahlen im Versorgungsgebiet
7 Orte mit insgesamt 7 Postleitzahlen.
Klicken Sie auf eine Postleitzahl, um exakte Preise für diesen Ort anzuzeigen. Die Tarife unten werden gegen den Tarifkatalog für die jeweilige PLZ neu abgefragt.
Schaltzeiten von Energieversorgung Sylt
Für Energieversorgung Sylt liegen uns aktuell keine separaten Schaltzeiten vor. Das bedeutet in der Regel, dass nur ein Eintarif (Hochtarif) angeboten wird. Ein Doppeltarifzähler ist dort nicht notwendig.
Grundversorgungs-Tarif von Energieversorgung Sylt
Der angezeigte Tarif ist der aktuelle Grundversorgungs-Strom von Energieversorgung Sylt. Bestandskunden im Standardtarif zahlen häufig deutlich mehr als Neukunden bei alternativen Anbietern. Sie können kostenlos einen Empfehlungstarif anfordern, um Ihr mögliches Sparpotenzial zu sehen.
syltstrom natur basis EH
Arbeitspreis
23,78 ct/kWh
Grundpreis
€
€
- Bestellweg
- Online & Telefon
Preise inkl. Steuern und Abgaben, Stand 30/09/2026. Voreingestellt für einen Musterhaushalt mit 2.500 kWh/Jahr. Passen Sie die Verbrauchsangabe an, um Ihre persönliche Berechnung zu erhalten.
Klassische Stromtarife im Versorgungsgebiet
Reguläre Haushaltsstromtarife für Sylt (PLZ 25980) bei einem Referenzverbrauch von 2.500 kWh/Jahr, sortiert nach Jahrespreis. Je Anbieter wird der günstigste Tarif gezeigt.
syltstrom komfort online
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
FüüürsorglichSofortSparen
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
PBNZE FlowSecure 12
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
ClassicRegio
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
SWF | Deutschland
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Aras Easy Basic
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Stadtwerke SH Strom extra
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Mein Münster:Strom 12M
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
ÖkoStrom Basic (12M)
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
LogoStrom home & mobile
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Energieversorgung Sylt
Grundversorgung: Referenzpreis im Versorgungsgebiet
723 €/Jahr 60,26 €/Monat
23,78 ct/kWh + 129 € Grundpreis/Jahr
Quelle: Selectra-Tarifkatalog. Reihenfolge nach Jahrespreis bei 2.500 kWh/Jahr (Referenzhaushalt 2 Personen). Für einen ausführlichen Vergleich aller Stromtarife bundesweit nutzen Sie den Strompreisvergleich.
Wärmestrom-Tarife mit Modul-2-Option
Spezialtarife für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen mit getrennter Messung in Sylt (PLZ 25980). Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, profitiert nach § 14a EnWG von reduzierten Netzentgelten und wählt dabei eines von drei Modulen. Ein separater Zähler, wie bei diesen Tarifen, ist die Voraussetzung für Modul 2 (prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises). Sortiert nach Jahrespreis bei einem Referenzverbrauch von 5.000 kWh/Jahr (entspricht etwa einer Wärmepumpe in einem gut gedämmten Haus von 120–150 m² Wohnfläche).
Die drei Module nach § 14a EnWG
Modul 1: pauschaler Jahresrabatt (ca. 120–165 €), kein Extra-Zähler nötig.
Modul 2: prozentuale Arbeitspreis-Reduzierung, separater Zähler erforderlich (diese Tarife).
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte, nur mit Smart Meter und nur zusätzlich zu Modul 1, ideal in Kombination mit einem dynamischen Tarif.
SWF | Wärmepumpe
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Wirklich Wärmepumpenstrom
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
ÖkoStrom Basic W (12M)
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Stadtwerke SH Strom extra Wärmepumpe
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
ClassicRegioNachtspeicher
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Bordesholm Wärmepumpentarif
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Quelle: Selectra-Tarifkatalog. Reihenfolge nach Jahrespreis bei 5.000 kWh/Jahr (typisch für eine Wärmepumpe in 120–150 m² Wohnfläche). Für einen ausführlichen Vergleich aller Stromtarife bundesweit nutzen Sie den Strompreisvergleich.
Autostrom- & Wallbox-Tarife mit Modul-2-Option
Spezialtarife fürs Laden des E-Autos zu Hause über eine steuerbare Wallbox mit getrennter Messung in Sylt (PLZ 25980). Auch hier gelten die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG. Der separate Zähler, wie bei diesen Tarifen, ist die Voraussetzung für Modul 2 (prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises). Sortiert nach Jahrespreis bei einem Referenzverbrauch von 2.500 kWh/Jahr.
Die drei Module nach § 14a EnWG
Modul 1: pauschaler Jahresrabatt (ca. 120–165 €), kein Extra-Zähler nötig.
Modul 2: prozentuale Arbeitspreis-Reduzierung, separater Zähler erforderlich (diese Tarife).
Modul 3: zeitvariable Netzentgelte, nur mit Smart Meter und nur zusätzlich zu Modul 1, ideal in Kombination mit einem dynamischen Tarif.
naturstrom emobil
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
EWS Autostrom Kombi incl. 0,5 Sonnencent
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
123öko-emobil basic
Bruttopreis inkl. Netzentgelte & MwSt
Quelle: Selectra-Tarifkatalog. Reihenfolge nach Jahrespreis bei 2.500 kWh/Jahr. Für einen ausführlichen Vergleich aller Stromtarife bundesweit nutzen Sie den Strompreisvergleich.
Smart-Meter-Rollout bei Energieversorgung Sylt
Der Netzbetreiber ist im Regelfall auch Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und damit für den Einbau des Smart Meters zuständig. Wie weit Energieversorgung Sylt beim Rollout ist, zeigt die folgende Einordnung.
Die aktuelle Smart-Meter-Rollout-Quote für Energieversorgung Sylt liegt uns aktuell nicht vor. Sobald das Rollout-Monitoring der Bundesnetzagentur einen belastbaren Wert für dieses Netzgebiet ausweist, ergänzen wir ihn hier – bis dahin verzichten wir bewusst auf eine Schätzung.
Wann bekomme ich einen Smart Meter?
Pflicht ist das intelligente Messsystem nur in bestimmten Fällen: über 6.000 kWh Jahresverbrauch, steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Wallbox) oder Erzeugungsanlage über 7 kW. Für diese Pflichteinbaufälle muss der Messstellenbetreiber bis Ende 2032 mindestens 90 % der Messstellen umgerüstet haben. Alle anderen Haushalte sind optionale Einbaufälle und erhalten garantiert nur eine moderne Messeinrichtung – den Einbau aktiv verlangen können Sie aber seit 2025; ausführlich erklärt auf Smart Meter beantragen.
Nicht auf den regulären Rollout warten?
Seit 2025 können Sie ein intelligentes Messsystem aktiv beantragen – auf Wunsch über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Häufige Fragen zum Smart Meter
Ein intelligentes Messsystem ist nicht für jeden Haushalt Pflicht. Verpflichtend ausgestattet werden Messstellen mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (Wärmepumpe, Wallbox) sowie Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung (§ 29 Absatz 1 MsbG). Für diese Pflichteinbaufälle muss Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 mindestens 90 % der auszustattenden Messstellen umgerüstet haben (§ 45 MsbG). Alle übrigen Haushalte sind optionale Einbaufälle: Hier darf der Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem einbauen, muss es aber nicht – garantiert ist bis Ende 2032 nur eine moderne Messeinrichtung, also ein digitaler Zähler ohne Kommunikationsanbindung. Unabhängig davon können Sie den Einbau seit dem 1. Januar 2025 aktiv verlangen – der Messstellenbetreiber hat dann vier Monate Zeit. Wie schnell Ihr Netzbetreiber ausrollt, zeigt die Rollout-Quote auf dieser Seite.
Die Quote gibt an, welcher Anteil der Messstellen im Netzgebiet bereits auf ein intelligentes Messsystem umgestellt ist. Sie wird von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Smart-Meter-Rollout-Monitorings erhoben. Eine hohe Quote ist ein Anhaltspunkt dafür, dass Sie eher zeitnah an der Reihe sind – ein Anspruch auf einen bestimmten Termin lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Ja. Seit 2016 dürfen Sie statt des grundzuständigen einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen – oft ein Anbieter, der den Einbau mit einem dynamischen Stromtarif bündelt. Details und eine Musterformulierung finden Sie auf unserer Seite Smart Meter beantragen.
Für den grundzuständigen Einbau gelten gesetzliche Preisobergrenzen nach § 30 MsbG, gestaffelt nach Verbrauch – und sie sind aufgeteilt: Bei 6.000 bis 10.000 kWh im Jahr dürfen brutto höchstens 120 € jährlich anfallen, davon nicht mehr als 40 € für Sie als Anschlussnutzer; den Rest trägt der Netzbetreiber. Bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG liegt die Grenze bei 130 € insgesamt und 50 € für Sie. Lassen Sie freiwillig einbauen, obwohl Sie kein Pflichteinbaufall sind, gilt eine Obergrenze von 60 € jährlich (davon 30 € für Sie) zuzüglich einmalig bis zu 100 € für die vorzeitige Ausstattung (§ 35 MsbG). Diese Obergrenzen binden nur den grundzuständigen Messstellenbetreiber – wettbewerbliche Anbieter vereinbaren ihre Konditionen frei.
Versorgungsgebiet auf der Karte
Die Karte zeigt, welche dreistelligen Postleitzahlbereiche zum Versorgungsgebiet von Energieversorgung Sylt gehören.