Das Wichtigste in Kürze
- Das Verzeichnis enthält alle 1.077 deutschen Versorgungsgebiete mit Netzbetreiber, Schaltzeiten und Grundversorger.
- Der Netzbetreiber betreibt die Strominfrastruktur vor Ort und ist an die Postleitzahl gebunden – er kann nicht gewechselt werden.
- Der Grundversorger beliefert Sie automatisch, solange Sie keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen haben – durch einen Wechsel zu einem alternativen Anbieter ersetzbar.
- Bei einem Stromausfall ist der Netzbetreiber Ihre erste Anlaufstelle – die 24/7-Störungshotline finden Sie weiter unten über das Meldeformular.
Alle 1.077 Versorgungsgebiete im Überblick
Sie kennen Ihren Netzbetreiber bereits oder möchten gezielt nach einem bestimmten Versorgungsgebiet suchen? Wählen Sie es aus der Liste – die zugehörige Region wird auf der Deutschlandkarte hervorgehoben.
Verzeichnis nach Netzbetreiber
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Versorgungsgebiete – tippen Sie mindestens zwei Buchstaben.
Versorgungsgebiet
- Netzbetreiber
- Postleitzahlen
- PLZ · Orte
- Beispielorte
Netzbetreiber, Grundversorger, Stromanbieter: Wer ist wofür zuständig?
Auf einer Stromrechnung tauchen oft drei verschiedene Unternehmen auf. Die folgende Tabelle erklärt, wer welche Rolle einnimmt:
| Akteur | Aufgabe | Frei wählbar? |
|---|---|---|
| Netzbetreiber | Betreibt das physische Stromnetz, liest die Zähler ab und stellt die Netzentgelte in Rechnung. | Nein, an die PLZ gebunden. |
| Grundversorger | Liefert Sie automatisch im Tarif der Grundversorgung, solange Sie keinen anderen Anbieter wählen. | Nein für die Grundversorgung selbst, aber jederzeit durch einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ersetzbar. |
| Stromanbieter | Liefert Ihnen den Strom zum vereinbarten Tarif und stellt die Rechnung. | Ja, bundesweit frei wählbar. |
Bestandskunden in der Grundversorgung zahlen häufig deutlich mehr als Neukunden bei alternativen Stromanbietern. Wie groß der Unterschied gegenüber Ihrem aktuellen Grundversorgungs-Tarif konkret ausfällt, zeigt unser Strompreisvergleich in wenigen Sekunden.
Was bedeuten Schaltzeiten (HT/NT)?
Schaltzeiten sind die vom Netzbetreiber festgelegten Zeitfenster, in denen ein Doppeltarifzähler zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) umschaltet. Sie sind relevant für:
- Haushalte mit Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe, die einen separaten Stromzähler nutzen;
- Tarife mit zeitvariabler Preisstruktur (zum Beispiel günstiger Strom in der Nacht);
- die korrekte Abrechnung von Solaranlagen mit Eigenverbrauch und Einspeisung.
In der Regel verläuft die Hauptschaltgrenze zwischen 06:00 und 22:00 Uhr (Hochtarif tagsüber, Niedertarif nachts). Die exakten Bänder unterscheiden sich jedoch je nach Netzbetreiber – wählen Sie Ihr Versorgungsgebiet im Verzeichnis aus, um die Bänder direkt aus dem Netzbetreiber-Profil zu erhalten.
Stromausfall: Was tun und Notfallhotline finden
Bei einem Stromausfall ist Ihr Netzbetreiber die erste Anlaufstelle – er betreibt das Stromnetz vor Ort und schickt die Störungsmonteure. Bevor Sie anrufen, prüfen Sie kurz:
- Sind Nachbarn ebenfalls betroffen? Falls ja, handelt es sich um einen Netzausfall – melden Sie ihn über das Formular unten.
- Falls nur Ihr Haushalt betroffen ist, kontrollieren Sie zuerst den Sicherungskasten und den FI-Schutzschalter.
- Halten Sie für den Anruf Ihre Zählernummer und die Anschlussadresse bereit.
- Trennen Sie empfindliche Geräte vom Netz, um Schäden durch Spannungsspitzen beim Wiedereinschalten zu vermeiden.
Melden Sie den Stromausfall anonym über das folgende Formular – sobald Sie eine Adresse auswählen, erscheint darunter die zuständige Störungshotline Ihres Netzbetreibers.
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Für diese Adresse liegen uns aktuell keine Kontaktdaten vor.
Den zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder über die Liste der Versorgungsgebiete.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Stromausfall: Was tun? – inklusive Schadenersatz nach § 18 NAV, Wiederfreischaltungskosten und Notvorrats-Checkliste.
Häufige Fragen zum Netzverzeichnis
Der Netzbetreiber hat in seinem Gebiet eine sogenannte natürliche Monopolstellung: Es wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll, parallele Stromnetze zu betreiben. Die Bundesnetzagentur reguliert deshalb die Netzentgelte, die der Netzbetreiber pro Kilowattstunde verlangen darf. Sie zahlen den Netzbetreiber nicht direkt, sondern über Ihren Stromanbieter, der den Anteil weiterleitet.
Die Grundversorgung ist der Tarif des Grundversorgers für Haushalte ohne aktiven Vertrag, in der Regel nach einem Umzug oder einer Anbieterinsolvenz. Die Ersatzversorgung springt für maximal drei Monate ein, wenn die normale Belieferung unterbrochen wird (zum Beispiel weil der bisherige Anbieter ausfällt). Danach werden Kunden automatisch in die Grundversorgung überführt, sofern sie keinen neuen Vertrag abschließen.
Die Preise stammen aus dem zentralen Tarifkatalog von Selectra. Neben dem Tarifnamen wird das Datum der letzten Zertifizierung angezeigt. Grundversorger sind gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen mindestens sechs Wochen im Voraus anzukündigen, sodass kurzfristige Sprünge selten sind. Für eine verbindliche Auskunft hilft ein Blick in Ihre letzte Preismitteilung – oder Sie nutzen den kostenlosen Energieservice von Energiemarie:
In wenigen Fällen liegt für eine PLZ noch keine Verzeichnisdatenfreigabe vor, etwa bei sehr kleinen Stadtwerken. Sie können dann den Namen direkt Ihrer Stromrechnung entnehmen oder unseren Energieservice telefonisch kontaktieren. Alternativ hilft die Bundesnetzagentur mit der vollständigen Liste aller Verteilernetzbetreiber.
Alle Versorgungsgebiete nach Bundesland
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Baden-Württemberg
166 VersorgungsgebieteBayern
247 VersorgungsgebieteBerlin
5 VersorgungsgebieteBrandenburg
30 VersorgungsgebieteBremen
4 VersorgungsgebieteHamburg
29 VersorgungsgebieteHessen
75 VersorgungsgebieteMecklenburg-Vorpommern
20 VersorgungsgebieteNiedersachsen
71 VersorgungsgebieteNordrhein-Westfalen
145 VersorgungsgebieteRheinland-Pfalz
66 VersorgungsgebieteSaarland
18 VersorgungsgebieteSachsen
51 VersorgungsgebieteSachsen-Anhalt
32 VersorgungsgebieteSchleswig-Holstein
40 VersorgungsgebieteThüringen
38 VersorgungsgebieteKeine Treffer für „". Versuchen Sie einen anderen Suchbegriff oder durchstöbern Sie die Liste oben.
Quelle: Selectra-Tarifkatalog. Insgesamt 1.037 Versorgungsgebiete in 16 Bundesländern.