Konzessionsabgabe 2025: Strom & Gas, Definition, Verordnung

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Die Konzessionsabgabe Strom 2023 ist in der Konzessionsabgabeverordnung (KAV) festgelegt und beträgt für Tarifkunden zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro kWh. Sondervertragskund/innen zahlen weniger, da für diese die Konzessionsabgabe Strom 2023 auf 0,11 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Im folgenden Artikel finden Sie weitere wichtige Informationen über die Konzessionsabgabe 2023, die Zusammensetzung des Strompreises und die Konzessionsabgabe Gas.

Was ist die Konzessionsabgabe und wieso wird sie erhöht?

Die Konzessionsabgabe ist die Nutzungsgebühr für Nutzung der Strom- und Gasnetze bei öffentlichen Straßen. Zugleich gehört die Konzessionsabgabe zu den Steuern, Abgaben und Umlagen bei den Strompreisen sowie bei Gaspreisen.

Was genau ist die Strompreiszusammensetzung?

Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Elementen, die sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen.

Zusammensetzung des Arbeitspreises ( Cent/kWh):

  1. Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter
  2. Netznutzungsentgelte: Diese werden von Netzbetreibern erhoben
  3. Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt

Steuern, Abgaben und Umlagen

  1. EEG-Umlage
  2. Konzessionsabgabe
  3. KWK-Umlage
  4. Mehrwertsteuer und Stromsteuer
  5. Offshore-Netzumlage
  6. §19 NEV- Umlage

Lesen Sie hier mehr über die Energiepreis Zusammensetzung

Konzessionsabgabe (KA) für Städte und Gemeinden

Haushalte und Betriebe werden mit Strom und Gas versorgt. Dafür ist ein Leitungsnetz erforderlich. Dieses wird von Netzbetreibern meist im öffentlichen Bereich, also in öffentlichen Verkehrswegen, verlegt. So werden Strom- und Gasleitungen zum Beispiel unter Gehwegen und Straßen eingerichtet.

Für das Recht, diese öffentlichen Räume zu nutzen, müssen die Netzbetreiber eine Gebühr an Städte und Gemeinden bezahlen. Diese ist die Konzessionsabgabe (KA). Diese Abgabe geben die Energieversorger über den Strompreis an die Endverbraucher weiter. Somit erhalten Gemeinden und Städte von den Netzbetreibern die Konzessionsabgabe.

Die Konzessionsabgabe gilt somit als Gegenleistung für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Das bedeutet, dass die Konzessionsabgabe für Städte und Gemeinden eine zusätzliche Einnahmequelle ist.

Die Höhe der Konzessionsabgabe wurde in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Die Energieversorger geben diese entstandenen Kosten direkt an ihre Verbraucher weiter. Aus diesem Grund sind diese auch ein Bestandteil der Gas- und Strompreise.

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag sowie nach der genauen Einwohnerzahl der Gemeinde. Je größer die Gemeinde ist, desto höher ist in der Regel die Konzessionsabgabe.

Als Teil der Strom- und Gaspreise erheben Städte und Gemeinden die Kosten immer pro verbrauchter Kilowattstunde. Der Anteil der Konzessionsabgabe am Strompreis beträgt etwa 6 Prozent, am Gaspreis hingegen nur 0,5 Prozent.

Der Grenzpreis der Konzessionsabgabe ohne Umsatzsteuer wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht.

Unterschiede Tarifkunden, Sondervertragskunden und Großkunden

  • Wer gilt als Tarifkunde?
  • Tarifkunden sind:
  • Alle Strom- und Gasverbraucher ohne jeglichen Zusatzvereinbarungen
  • Wer gilt als Sondervertragskunde?
  • Als Sondervertragskunde gelten Verbraucher mit:
  • Jahresverbrauch über 30.000 kWh
  • Die gemessene Leistung im Abrechnungsjahr überschreitet in zwei Monaten des Jahres mindestens einmal 30 kW
  • Wer gilt als Großkunde?
  • Voraussetzung dafür ist, eine der folgenden Bedingungen zu erfüllen:
  • Verbrauch von mehr als fünf Mio. Kilowattstunden Gas im Jahr
  • Unterschreitung der Grenzpreise des Statistischen Bundesamtes

Höhe der Konzessionsabgabe Strom

Die Höhe der Konzessionsabgabe Strom ist in der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt.

Dies besagt, dass Tarifkunden zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Das gilt allerdings nicht für sogenannten Schwachlaststrom in den lastschwachen Zeiten (Nachtstrom). Dieser Zeitraum wird vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt. Es wird mit einer Abgabe von maximal 0,61 Cent pro Kilowattstunde abgerechnet.

Nur Sondervertragskunden zahlen weniger Konzessionsabgabe als Tarifkunden. Als Sondervertragskunde gelten Kunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf. In diesem Fall ist die Konzessionsabgabe für Strom auf 0,11 Cent pro Kilowattstunden begrenzt. Somit sparen sie über 95 % der Konzessionsabgabe.

Konzessionsabgabe Strom in Detail
Anzahl EinwohnerCent pro Kilowattstunde
bis 25.0001,32
bis 100.0001,59
bis 500.0001,99
über 500.0002,39

Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV), Stand: Juni 2025

Weitere Infos über Strompreise netto brutto

Höhe der Konzessionsabgabe Gas

Die Höhe der Konzessionsabgabe Gas ist ebenfalls in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt. Es wurde festgelegt, dass Tarifkunden zwischen 0,51 und 0,93 Cent pro Kilowattstunde zahlen.

Hier gilt auch, dass Sondervertragskunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf weniger Konzessionsabgabe zahlen. In diesem Fall ist die Konzessionsabgabe für Gas auf 0,03 Cent pro Kilowattstunden begrenzt.

Konzessionsabgabe Gas in Detail
Anzahl EinwohnerCent pro Kilowattstunde
bis 25.0000,51
bis 100.0000,61
bis 500.0000,77
über 500.0000,93

Quelle: Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV), Stand: [current-date:aktueller:monat]

Wer wird von der Konzessionsabgabe befreit?

Strom- und Gaskunden können bei der Konzessionsabgabe sparen. Voraussetzung dafür ist, dass sie Sondervertragskunde sind und Liefervertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen haben.

Während die sogenannten Sondervertragskunden mit hohem Energie- oder Leistungsbedarf deutlich mehr bei der Konzessionsabgabe sparen können, entfällt die Abgabe bei Großkunden teilweise komplett.

Zum Beispiel bei einem Gas-Jahresverbrauch von über 5 Mio. kWh entfällt die Konzessionsabgabe sogar vollständig. Das bedeutet, dass Befreiungen nur für Großkunden infrage kommen. Bei Gas profitieren alle Unternehmen von einer reduzierten Konzessionsabgabe, die nicht im Rahmen der Grundversorgung oder Ersatzbesorgung beliefert werden.

Die Beantragung der Befreiung muss jährlich wiederholt werden.

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