Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Rhenag Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0221 93731-0 (Mo–Fr 07:30–18:00 Uhr (Kundenservice)).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Rhenag Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Rhenag, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0221 93731-0
Mo–Fr 07:30–18:00 Uhr (Kundenservice)
Kundenportal
Zum Rhenag LoginPostanschrift
Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln
Rhenag Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0221 93731-0 |
| Notfallnummer | 0800 6 48 48 48 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Fr 07:30–18:00 Uhr (Kundenservice) |
| Postanschrift | Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln |
| Fax | 0221 93731-170 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum Rhenag Zugang |
| Soziale Medien |
Wie lautet die Rhenag Telefonnummer?
Rhenag Hotline
0221 93731-0
Service-Zeiten: Mo–Fr 07:30–18:00 Uhr (Kundenservice)
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Rhenag Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Rhenag telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Rhenag Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Rhenag LoginEnergieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Anliegen im Rhenag Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Rhenag Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Rhenag Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Rhenag ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die 0800 6 48 48 48 melden.
Netzbetreiber-Störung
0800 6 48 48 48
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Rhenag. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Rhenag melden
Die Ablesung der Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme erfolgt im Versorgungsgebiet von rhenag überwiegend als Selbstablesung durch die Kunden oder durch den zuständigen Netzbetreiber. rhenag stellt dazu verschiedene Kanäle zur Verfügung: Zählerstände können bequem im Online-Kundenportal oder in der rhenag-App eingegeben, über Zählerstandskarten per Post zurückgesendet oder telefonisch beziehungsweise per E-Mail übermittelt werden. In Erklärmaterialien wird hervorgehoben, dass die digitale Übermittlung via App oder Portal besonders schnell und komfortabel ist, weil sie direkt in die Abrechnungssysteme einfließt. In einigen Netzen werden nach wie vor Mitarbeiter des Netzbetreibers zur Vor-Ort-Ablesung eingesetzt, insbesondere stichprobenartig oder bei speziellen Zählertypen.
Eine regelmäßige und korrekte Zählerstandsmeldung ist wichtig, damit die Jahresrechnung auf tatsächlichen Verbräuchen basiert und nicht auf Schätzungen. So lassen sich unerwartet hohe Nachzahlungen vermeiden, und Kunden behalten einen besseren Überblick über ihren Energie- und Wasserverbrauch. Bei Umzügen oder Tarifwechseln werden zusätzlich spezielle Stände zum Aus- und Einzug benötigt, die möglichst zeitnah dokumentiert und an rhenag bzw. den Netzbetreiber gemeldet werden sollten.
- Wege der Zählerstandsmeldung: Online über das Kundenportal, per rhenag-App (inklusive Fotoerfassung), per Zählerstandskarte, telefonisch oder per E-Mail.
- Zuständigkeit: Die formale Verantwortung für die Messung liegt beim Netz- bzw. Messstellenbetreiber; rhenag bündelt die Meldungen und nutzt sie für die Energielieferabrechnung.
- Benötigte Angaben: Kundennummer, Zählernummer, abgelesener Stand und Ablesedatum; diese Daten finden sich auf der letzten Rechnung und auf dem Zähler selbst.
- Regelmäßigkeit: Mindestens einmal jährlich zur Erstellung der Jahresrechnung, zusätzlich bei Umzug, Anbieterwechsel oder auffälligen Verbrauchsänderungen.
- Vorteile korrekter Ablesung: Vermeidung von Schätzungen, mehr Transparenz über den eigenen Verbrauch und rechtzeitiges Erkennen von ungewöhnlich hohem Energie- oder Wasserbedarf.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
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2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Rhenag Login an.
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3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
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4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Rhenag Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Rhenag kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Bei rhenag unterscheiden sich die Vertragslaufzeiten je nach Tarifart. In der Grundversorgung sind Strom- und Gaslieferverträge gesetzlich besonders flexibel gestaltet und können typischerweise mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Sonderverträge für Strom und Gas, die über den Tarifrechner oder in der Beratung abgeschlossen werden, haben meist feste Mindestlaufzeiten von 12, 18 oder 24 Monaten. Für diese Verträge gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von etwa einem Monat zum Laufzeitende; ohne fristgerechte Kündigung verlängern sie sich in der Regel automatisch, oft zu verkürzten oder flexibleren Kondigungsfristen. Viele Tarife beinhalten zudem eine eingeschränkte Preisgarantie für einen festgelegten Zeitraum, was insbesondere in volatilen Energiemärkten Planungssicherheit schaffen soll.
Welche Laufzeit sich eignet, hängt vom individuellen Bedarf ab: Wer maximale Flexibilität wünscht oder einen baldigen Umzug plant, ist mit der Grundversorgung oder kurzen Sonderlaufzeiten gut beraten, nimmt dafür aber häufig höhere Arbeitspreise in Kauf. Langfristige Verträge mit 24 Monaten Laufzeit richten sich eher an preissensible Kunden, die auf stabile Konditionen und Preisgarantien setzen und mittelfristig keinen Anbieterwechsel planen.
- Grundversorgung: Unbefristete Verträge mit kurzer Kündigungsfrist (typischerweise 14 Tage), geeignet für Kunden mit hohem Flexibilitätsbedarf oder als Übergangslösung, jedoch meist ohne besondere Preisvorteile.
- Sonderverträge 12 Monate: Gängige Wahl für viele Haushalte, verbindet eine moderate Bindung mit planbaren Preisen und eingeschränkten Preisgarantien.
- Sonderverträge 18–24 Monate: Längere Bindung mit häufig attraktiveren Konditionen; interessant für Kunden, die länger in derselben Wohnung bleiben und von stabilen Tarifen profitieren wollen.
- Besondere Laufzeiten bei Zusatzprodukten (z. B. Wärmepumpenpacht oder Serviceverträgen): Teilweise deutlich längere Bindungen, dafür umfassende Servicepakete inklusive Wartung und Reparaturen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Rhenag kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit Rhenag teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Rhenag Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Rhenag Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Rhenag Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Rhenag, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Rhenag Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Rhenag gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
Rhenag Strom anmelden
Neukunde werden: Anmeldung Schritt für Schritt.
Rhenag kündigen
Vertrag beenden: Fristen und Musterschreiben.
Strompreise vergleichen
Über 1.000 Anbieter vergleichen und günstiger wechseln.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Kostenlose Beratung zu Energieverträgen und Anbieterwechsel – rufen Sie uns an.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Rhenag auf Sozialen Medien
Wenn Sie Rhenag über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.