Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den GGEW Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 06251 1301-0 (Mo–Fr 08:00–18:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im GGEW Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht GGEW, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

06251 1301-0

Mo–Fr 08:00–18:00

Kundenportal

Zum GGEW Login

Postanschrift

Dammstraße 68, 64625 Bensheim

GGEW Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

GGEW Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon 06251 1301-0
Notfallnummer 0800 8030-300 (24/7) 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Fr 08:00–18:00
Postanschrift Dammstraße 68, 64625 Bensheim
Fax 06251 1301-229
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum GGEW Zugang

Wie lautet die GGEW Telefonnummer?

GGEW ist über mehrere Hotlines erreichbar. Die zentrale Kundenservice‑Nummer lautet 06251 1301‑0 und ist montags bis freitags in der Regel von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus existieren spezialisierte Rufnummern für Störungen, Messstellenbetrieb, Straßenbeleuchtung und den Bereich Energieried in Lampertheim.

Für akute Versorgungsstörungen bei Strom, Gas oder Wasser steht eine kostenfreie 24‑Stunden‑Hotline zur Verfügung. Kunden im Netzgebiet Energieried erhalten zusätzlich lokale Betreuung über das Servicebüro in Lampertheim, das werktags tagsüber erreichbar ist. Fachanfragen zu Zählern und Smart Metern werden über eine eigene Messstellen‑Hotline bearbeitet.

  • Zentrale Kundenhotline: 06251 1301‑0, Servicezeiten in der Regel Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr.
  • Störungsdienst Strom/Gas/Wasser: 0800 80 30 300, kostenfrei und rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
  • Kundenservice Bereich Energieried (Lampertheim): 06206 92 84 840, Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr und 13:00–17:00 Uhr.
  • Messstellenbetrieb / Smart Meter: 06251 1301‑500, erreichbar während der üblichen Servicezeiten für Fragen zu Zählern und intelligenten Messsystemen.
  • Team Straßenbeleuchtung (defekte Straßenlampen, LED‑Projekte): 06251 1301‑485, werktags zu Bürozeiten.

GGEW Hotline

06251 1301-0

Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–18:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

GGEW Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte GGEW telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den GGEW Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum GGEW Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die GGEW Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im GGEW Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das GGEW Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den GGEW Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von GGEW ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die 0800 8030-300 (24/7) melden.

Netzbetreiber-Störung

0800 8030-300 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei GGEW. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an GGEW melden

GGEW erfasst Zählerstände für Strom, Gas und Wasser jährlich, entweder durch eigene Mitarbeiter, beauftragte Dienstleister oder durch Selbstablesung der Kunden. Sie können Ihre Zählerstände bequem online, über die GGEW App, per Rückmeldekarte oder per E‑Mail übermitteln. Informationen zu laufenden Ablesekampagnen veröffentlicht GGEW regelmäßig auf der Website.

Für eine korrekte Jahresabrechnung ist es wichtig, den Zählerstand möglichst zum Stichtag (z. B. Jahresende oder Schlüsselübergabe beim Umzug) zu melden. Fehlen aktuelle Werte, muss GGEW den Verbrauch schätzen, was zu Nachzahlungen oder unnötig hohen Abschlägen führen kann. Regelmäßige Meldungen erhöhen Transparenz und helfen, ungewöhnliche Verbräuche frühzeitig zu erkennen.

  • Ablesedatum, Zählernummer und abgelesener Stand für jede Sparte (Strom, Gas, Wasser).
  • Kundennummer oder Vertragskontonummer zur eindeutigen Zuordnung.
  • Bei Online- oder App-Meldungen idealerweise ein Foto des Zählerstands.
  • Bei vor Ort tätigen Ablesern: Ausweis prüfen; Ablesung erfolgt ausschließlich im Auftrag von GGEW.
  • Möglichkeit zur Selbstablesung und Meldung bei Umzug, Eigentümerwechsel oder Zwischenabrechnung.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem GGEW Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

GGEW Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei GGEW kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

In der Grundversorgung für Strom und Gas gelten die gesetzlichen Regeln der Strom‑ und GasGVV. Diese Verträge haben keine feste Mindestlaufzeit und können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sie eignen sich für Kunden, die maximale Flexibilität wünschen, zahlen dafür aber meist etwas höhere Arbeitspreise als in Sondertarifen.

Sonderverträge von GGEW – etwa Fixpreis‑ oder Ökostromtarife, Heizstrom sowie Internet- und Glasfaserprodukte – haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten, mit anschließender monatlicher Kündbarkeit und einmonatiger Kündigungsfrist. Die genaue Laufzeit, Preisgarantien und Kündigungsfristen sind jeweils im Produktinformationsblatt bzw. in den AGB des gewählten Tarifs ausgewiesen.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei GGEW kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit GGEW teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der GGEW Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

GGEW Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen GGEW Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum GGEW Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant GGEW, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den GGEW Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu GGEW gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
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