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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den GASAG Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 30 7072 0000-0 (Mo–Fr 08:00–18:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im GASAG Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht GASAG, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 30 7072 0000-0

Mo–Fr 08:00–18:00

Kundenportal

Zum GASAG Login

Postanschrift

EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin

GASAG Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

GASAG Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 30 7072 0000-0
Notfallnummer Gas-Entstörungsdienst Berlin (NBB): +49 30 7872 72 (24/7) 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Fr 08:00–18:00
Postanschrift EUREF-Campus 23–24, 10829 Berlin
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum GASAG Zugang
Soziale Medien

Wie lautet die GASAG Telefonnummer?

GASAG ist über mehrere Hotlines und Kontaktwege erreichbar, die je nach Anliegen unterschiedliche Zeiten und Zuständigkeiten haben. Die zentrale Service-Hotline dient als erste Anlaufstelle für die meisten Vertrags- und Rechnungsfragen, während es gesonderte Nummern für Kündigungswünsche, Energieschuldenberatung sowie für den Messenger-Service über WhatsApp und Telegram gibt. Gasstörungen werden über den Entstörungsdienst des Netzbetreibers gemeldet.

  • GASAG Service-Hotline: 030 7072 0000-0, aktuell Montag bis Freitag in der Regel tagsüber erreichbar (laut Service-Seiten mit vorübergehend verkürzten Zeiten von 8 bis 16 Uhr); zuständig für allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Tariffagen.
  • Kündigungsservice: 030 7072 0000-55, Montag bis Freitag üblicherweise 8 bis 18 Uhr; speziell für Kunden, die ihren Energievertrag beenden oder auf Alternativen umstellen möchten.
  • WhatsApp-/Telegram-Service: Messenger-Kontakt über die Mobilnummer 030 7872 1130, nach einmaliger Anmeldung mit dem Stichwort „START“; ermöglicht die schriftliche Klärung vieler Standardanliegen in digitaler Form.
  • Gas-Entstörungsdienst (Netzbetreiber, z. B. NBB in Berlin): 030 7872-72, rund um die Uhr bei Gasgeruch oder Versorgungsstörungen; nicht für Vertragsfragen, sondern ausschließlich für technische Notfälle am Netz und an Gasinstallationen.

GASAG Hotline

+49 30 7072 0000-0

Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–18:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

GASAG Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte GASAG telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den GASAG Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum GASAG Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die GASAG Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im GASAG Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das GASAG Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den GASAG Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von GASAG ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Gas-Entstörungsdienst Berlin (NBB): +49 30 7872 72 (24/7) melden.

Netzbetreiber-Störung

Gas-Entstörungsdienst Berlin (NBB): +49 30 7872 72 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei GASAG. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an GASAG melden

Die jährliche Turnusablesung erfolgt meist durch den Netzbetreiber oder per Selbstablesung, während GASAG die gemeldeten Zählerstände zur Abrechnung nutzt. Sie können Ihre Werte zusätzlich jederzeit selbst erfassen, um Schätzungen zu vermeiden. Wichtig sind dabei immer Zählernummer, Zählerstand und Ablesedatum; die Übermittlung erfolgt bequem über MEINE GASAG, telefonisch oder über entsprechende Formulare.

  • Ablauf: Zählerstand von links nach rechts ablesen, nur die Ziffern vor dem Komma notieren, Ablesedatum notieren und zusammen mit der Zählernummer an GASAG übermitteln.
  • Übermittlung: Online im Onlineservice MEINE GASAG, über das entsprechende Kontaktformular, telefonisch oder als Antwort auf Ablesekarten des Netzbetreibers.
  • Verantwortlichkeiten: Der Netzbetreiber organisiert die jährliche Ablesung und übermittelt die Werte an GASAG; zusätzliche Zwischenablesungen können Sie selbst melden, etwa bei Umzug oder Tarifwechsel.
  • Wichtigkeit: Regelmäßige, korrekte Zählerstände verhindern Schätzungen, sorgen für nachvollziehbare Jahresrechnungen und helfen, unerwartet hohe Nachzahlungen oder Rückzahlungen zu vermeiden.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem GASAG Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

GASAG Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei GASAG kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

In der Grundversorgung von GASAG gibt es keine Mindestvertragslaufzeit; Kunden können mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Sonderverträge für Strom und Gas werden dagegen meist mit flexibler Laufzeit ohne Mindestbindung oder mit festen Mindestvertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten angeboten, wobei während der Laufzeit in der Regel eine Preissicherheit für den Energiepreis gilt.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gelten die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen, häufig zwischen zwei Wochen und einem Monat zum Laufzeitende. Viele Tarife erlauben danach eine monatliche Kündigung. Für Kunden, die maximale Flexibilität wünschen, eignen sich die laufzeitfreien Produkte, während längere Laufzeiten tendenziell günstigere Arbeitspreise und höhere Neukundenboni ermöglichen.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei GASAG kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit GASAG teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der GASAG Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

GASAG Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen GASAG Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum GASAG Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant GASAG, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den GASAG Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu GASAG gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

GASAG auf Sozialen Medien

Wenn Sie GASAG über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.