Das Wichtigste auf einen Blick
- Den EVH Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter (0345) 581-0 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im EVH Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht EVH, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
(0345) 581-0
Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
Kundenportal
Zum EVH LoginPostanschrift
Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale), Deutschland
EVH Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | (0345) 581-0 |
| Notfallnummer | Strom/Wärme/Straßenbeleuchtung: (0345) 581-3000; Erdgas: (0345) 581-1444 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr |
| Postanschrift | Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale), Deutschland |
| Fax | (0345) 581-1717 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum EVH Zugang |
Wie lautet die EVH Telefonnummer?
Die EVH ist über das gemeinsame Stadtwerke-Kundencenter sowie über spezielle Störungshotlines erreichbar. Für allgemeine Vertrags-, Rechnungs- und Umzugsfragen dienen vor allem die Kundencenter-Nummern, während technische Probleme über Entstördienste der Stadtwerke-Gruppe gemeldet werden.
- Kundencenter EVH/Stadtwerke: Telefon (0345) 5 81‑33 33 sowie kostenfreie Hotline 0800 581 33 33, erreichbar zu den Kundencenter-Zeiten (Mo–Do 8.30–12.00 und 13.00–16.30 Uhr, Di bis 18.00 Uhr, Fr bis 13.00 Uhr).
- Allgemeine EVH-Zentrale: Telefon (0345) 5 81‑0 für zentrale Anfragen und Weitervermittlung an die zuständigen Fachbereiche.
- Störungsnummer Strom/Wärme/Straßenbeleuchtung: Entstördienst unter (0345) 5 81‑30 00 für Meldungen zu Versorgungsunterbrechungen und defekten Leuchten.
- Störungsnummer Erdgas/Gasgeruch: Notfallhotline (0345) 5 81‑14 44 bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung oder Gasgeruch.
- Weitere Infrastruktur: Wasser/Abwasser unter (0345) 5 81‑61 11 sowie Entsorgung/Reinigung unter (0345) 5 81‑41 00, jeweils für die zuständigen Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe.
EVH Hotline
(0345) 581-0
Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
EVH Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte EVH telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum EVH LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im EVH Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das EVH Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den EVH Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von EVH ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom/Wärme/Straßenbeleuchtung: (0345) 581-3000; Erdgas: (0345) 581-1444 melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom/Wärme/Straßenbeleuchtung: (0345) 581-3000
Erdgas: (0345) 581-1444
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei EVH. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an EVH melden
Die formale Verantwortung für Zählerablesungen liegt beim Messstellenbetreiber, in Halle überwiegend bei der Energieversorgung Halle Netz GmbH. Kunden können ihre Zählerstände jedoch jederzeit selbst erfassen und digital an EVH oder Netz Halle übermitteln, um Schätzwerte zu vermeiden und eine korrekte Abrechnung zu sichern.
- Wege der Übermittlung: Online-Formular „Zählerstand melden“ im EVH-Servicebereich, Zählerstandmitteilung über das Formular von Netz Halle, Nutzung der SelbstAPPleser‑App oder persönliche/telefonische Weitergabe über das Kundencenter.
- Erforderliche Angaben: Kundennummer (bei EVH), Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum sowie Angabe, ob es sich um Einzug, Auszug, Jahresablesung oder eine Zwischenablesung handelt.
- Zuständigkeit: Netz Halle führt turnusmäßige Ablesungen im Stadtgebiet durch; bei nicht angetroffenen Kunden wird häufig auf Selbstablesung und Rückmeldung der Werte verwiesen.
- Wichtigkeit regelmäßiger Meldungen: Sie vermeiden hohe Nachzahlungen durch geschätzte Verbräuche, helfen bei der frühzeitigen Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchsspitzen und dienen als Grundlage für eine nachvollziehbare Jahresrechnung.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem EVH Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
EVH Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei EVH kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
In der Grundversorgung gibt es keine feste Mindestvertragslaufzeit; der Vertrag läuft unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sonderverträge mit Preisgarantie wie Halplus Strom / FIX oder Halplus Erdgas / FIX haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich anschließend auf unbestimmte Zeit.
Variable Tarife wie Halplus Strom / SPAR+ oder Halplus Erdgas / VARIO+ sind unbefristet, typischerweise mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Seit dem 6. Juni 2025 ist ein Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich; rückwirkende An- und Abmeldungen von Ein- oder Auszügen sind jedoch ausgeschlossen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei EVH kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit EVH teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der EVH Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen EVH Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum EVH Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant EVH, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den EVH Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu EVH gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
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Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
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Bewertungen anderer Kunden zum Service.
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