Das Wichtigste auf einen Blick
- Den EVD Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 70 850 10 (Montag–Freitag 08:00–18:00).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im EVD Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht EVD, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0800 70 850 10
Montag–Freitag 08:00–18:00
Kundenportal
Zum EVD LoginPostanschrift
Mittelstr. 11-13, 40789 Monheim am Rhein
EVD Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0800 70 850 10 |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Montag–Freitag 08:00–18:00 |
| Postanschrift | Mittelstr. 11-13, 40789 Monheim am Rhein |
| Fax | 0800 70 850 20 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum EVD Zugang |
Wie lautet die EVD Telefonnummer?
Für allgemeine Anfragen steht Ihnen der EVD-Kundenservice unter der kostenfreien Servicenummer 0800 70 850 10 zur Verfügung. Von Montag bis Freitag erreichen Sie dort zwischen 8 und 18 Uhr einen persönlichen Ansprechpartner. Für Anrufe aus dem Mobilfunknetz bietet EVD zusätzlich die Rufnummer 069 20 43 45 021 an, bei der die üblichen Mobilfunkgebühren Ihres Anbieters anfallen.
Für schriftliche oder ergänzende Anliegen können Sie ein Fax an 0800 70 850 20 senden oder das Online-Kontaktformular und das Kundenportal meinEVD nutzen. Umzüge melden Sie besonders bequem über die spezielle, ebenfalls kostenfreie Umzugsnummer 0800 76 66 737. Für technische Störungen an Leitungen oder Anschlüssen ist dagegen der örtliche Netzbetreiber zuständig, dessen Störungsnummer auf Ihren Netzunterlagen angegeben ist.
EVD Hotline
0800 70 850 10
Service-Zeiten: Montag–Freitag 08:00–18:00
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
EVD Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte EVD telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum EVD LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im EVD Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das EVD Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den EVD Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig. Eine spezifische EVD Kundenservice Hotline bei Stromausfall gibt es daher nicht.
Netzbetreiber-Störung
Hotline auf der Jahresabrechnung
Zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei EVD. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an EVD melden
Bei EVD lesen Sie Ihren Zählerstand in der Regel selbst ab. Der Strom- oder Gaszähler befindet sich meist in der Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller und wird einmal jährlich sowie zu besonderen Anlässen (Umzug, Vertragsende) abgelesen. Die Übermittlung erfolgt bequem über das Kundenportal meinEVD oder über eine automatisierte Funktion der Service-Hotline, nachdem Sie sich mit Vertragsdaten identifiziert haben.
Zum Ende des Belieferungsjahres fordert EVD Sie üblicherweise schriftlich auf, den Zählerstand bis zu einem bestimmten Datum mitzuteilen. Bei Kunden mit intelligentem Messsystem (Smart Meter/iMS) entfällt die manuelle Ablesung, da die Werte automatisch an den Messstellenbetreiber und weiter an EVD übertragen werden. Regelmäßige, korrekte Meldungen vermeiden Schätzungen und damit unerwartet hohe Nachzahlungen.
- Benötigte Daten: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum und zugeordnete Lieferadresse.
- Übermittlungswege: Login in meinEVD und Eingabe unter „Zählerstand eingeben“, Nutzung des in der Aufforderung verlinkten Online-Formulars oder Eingabe über die automatisierte Service-Hotline.
- Besondere Anlässe: Bei Ein- oder Auszug, bei Lieferantenwechsel oder Vertragsende ist ein aktueller Zählerstand zwingend erforderlich, um die Schlussrechnung korrekt zu erstellen.
- Wichtigkeit: Regelmäßige Meldungen stellen sicher, dass Ihr tatsächlicher Verbrauch abgerechnet wird; dadurch vermeiden Sie hohe Nachzahlungen nach Schätzungen und behalten Ihre Kosten besser im Blick.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem EVD Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
EVD Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei EVD kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Die konkreten Vertragslaufzeiten hängen vom gewählten EVD-Tarif ab. Typisch sind Erstvertragslaufzeiten von 12 Monaten, bei einigen Produkten auch längere Bindungen mit erweiterter Preisgarantie. Während der vereinbarten Preisfixierung bleiben die Energiepreise für Sie stabil, es können jedoch staatliche Abgaben und Steuern angepasst werden. Details finden Sie jeweils in den Tarifunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit werden Verträge in der Regel auf unbestimmte Zeit fortgeführt und können dann gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit Monatsfrist gekündigt werden. Besonders flexible Produkte, etwa dynamische Smart-Meter-Tarife, sehen häufig von Beginn an kurze Kündigungsfristen vor. Sie sollten daher vor Abschluss prüfen, ob Ihnen eher Preisstabilität oder hohe Flexibilität wichtiger ist.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei EVD kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit EVD teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der EVD Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen EVD Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum EVD Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant EVD, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den EVD Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu EVD gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
EVD Tarife vergleichen
Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
EVD Erfahrungen lesen
Bewertungen anderer Kunden zum Service.
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Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr