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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den energis Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 681 9069 2660 (Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im energis Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht energis, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 681 9069 2660

Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr

Kundenportal

Zum energis Login

Postanschrift

Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken

energis Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

energis Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 681 9069 2660
Notfallnummer Stördienst Strom: +49 681 4030 2611; Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610; Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr
Postanschrift Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken
Fax +49 681 9069 1575
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum energis Zugang
Soziale Medien

Wie lautet die energis Telefonnummer?

Der zentrale Kundenservice von energis ist unter der Rufnummer 0681 9069 2660 erreichbar; nach aktueller Ausgestaltung in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr für allgemeine Fragen zu Verträgen, Rechnungen, Tarifen, Umzügen und Zählerständen. Für Kündigungen von Strom- und Gasverträgen wird zusätzlich eine spezielle Hotline genutzt, die mit der Nummer 0681 9069 8803 angegeben ist und werktags üblicherweise zwischen 07:30 und 20:00 Uhr erreichbar ist. Technische Störungen im Netzgebiet – etwa bei Strom, Erdgas oder Wasser – bearbeitet die energis-Netzgesellschaft über eigene 24/7-Störungsnummern: Für Stromstörungen steht typischerweise die 0681 9069 2611 bereit, für Gasstörungen die 0681 9069 2610 und für Wasserstörungen die 0681 9069 2613. Darüber hinaus existieren Servicerufnummern der Netzgesellschaft für Fragen zu Hausanschlüssen und technischen Themen (z. B. 0681 4030 1566), sowie regionale Glasfaser-Hotlines, etwa 0681 9069 8824 für Highspeed- und Ausbauanfragen. Kundinnen und Kunden können zudem die lokalen Nummern der einzelnen Kundencenter nutzen, die jedoch meist auf die zentrale Servicehotline 0681 9069 2660 weiterführen.

energis Hotline

+49 681 9069 2660

Service-Zeiten: Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

energis Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte energis telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den energis Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum energis Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die energis Webseite.

Zum Formular
Experte verfügbar Jederzeit online

Energieanbieter wechseln mit Selectra

Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.

089 380 388 88

Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr

Günstigen Tarif online sichern * * Affiliate-Link: Schließen Sie über diesen Link einen Vertrag ab, erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Anliegen im energis Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das energis Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den energis Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von energis ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Stördienst Strom: +49 681 4030 2611; Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610; Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613 melden.

Netzbetreiber-Störung

Stördienst Strom: +49 681 4030 2611
Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610
Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Stromausfall melden

Vielen Dank für Ihre Meldung

Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.

Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei energis. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an energis melden

Die Ablesung der Zählerstände bei energis erfolgt überwiegend als Selbstablesung durch die Kundinnen und Kunden. Für Strom- und Gaszähler stellt energis komfortable digitale Wege bereit: Über das Kundenportal „meine energis“, ein spezielles Onlineformular oder – nach schriftlicher Aufforderung – direkt an die energis-Netzgesellschaft können Zählerstände eingegeben werden. Dabei werden in der Regel Postleitzahl, Zählernummer, aktueller Zählerstand und das Ablesedatum abgefragt. Für Wasserzähler existiert ein eigenes Wasser-Kundenportal, über das im vorgesehenen Ablesezeitraum die Stände gemeldet werden können. In einigen Gemeinden werden zusätzlich Ablesekarten versendet, deren Daten an die Netzgesellschaft zurückgegeben werden müssen.

Regelmäßige und korrekte Zählerstandsmeldungen sind wichtig, um den Verbrauch exakt abzurechnen, Nachzahlungen oder hohe Guthaben zu vermeiden und Abschlagszahlungen realistisch festzulegen. Bei fehlenden oder verspäteten Meldungen muss der Verbrauch geschätzt werden, was insbesondere bei stark schwankendem Verbrauch zu deutlichen Abweichungen führen kann. Kundinnen und Kunden sollten daher insbesondere zum Jahresende, bei Umzug und bei Tarifwechsel den Zählerstand sorgfältig ablesen und dokumentieren.

  • Wege der Meldung: Online über das „meine energis“-Kundenportal, über ein separates Onlineformular auf der Website, nach Aufforderung direkt an die energis-Netzgesellschaft oder telefonisch über den Kundenservice.
  • Erforderliche Angaben: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Postleitzahl der Lieferstelle und ggf. Kundennummer; zur Beweissicherung empfiehlt sich ein Foto der Zähleranzeige.
  • Rolle der Netzgesellschaft: Die energis-Netzgesellschaft definiert die Ablesezeiträume im Netzgebiet und verschickt ggf. Ablesekarten; sie ist technisch für die Messung zuständig und leitet die Daten an den Lieferanten weiter.
  • Bedeutung regelmäßiger Meldungen: Vermeidung von Schätzungen, transparente Jahresabrechnung, frühzeitige Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchsänderungen und die Möglichkeit, Abschläge anzupassen.
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    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

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    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem energis Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

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    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

energis Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei energis kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Die Vertragslaufzeiten bei energis unterscheiden sich je nach Produkt und Tarifart. In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Erdgas besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit; der Vertrag läuft unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sonderverträge mit Preisgarantie, wie sie für die meisten Strom- und Erdgastarife angeboten werden, haben in der Regel eine Erstlaufzeit von 12 bis 24 Monaten, die im jeweiligen Angebot klar ausgewiesen ist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich diese Verträge üblicherweise auf unbestimmte Zeit, können dann aber mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden, was den aktuellen verbraucherschützenden Vorgaben entspricht.

Welche Vertragsdauer sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Wer maximale Flexibilität benötigt, etwa bei kurzfristigen Wohnortwechseln oder unsicherer Lebensplanung, profitiert eher von Grundversorgung oder Tarifen mit kurzer Restlaufzeit. Kundinnen und Kunden, die längerfristig in derselben Wohnung bleiben und Planungssicherheit bevorzugen, entscheiden sich häufig für Sonderverträge mit 12- oder 24-monatiger Preisgarantie. Ergänzend bietet energis zunehmend digitale und dynamische Tarifmodelle an, bei denen die Vertragsbindung zwar meist gering ist, der Arbeitspreis sich jedoch stärker am Marktgeschehen orientiert.

  • Grundversorgung: Unbefristeter Vertrag ohne feste Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen; eignet sich für Kundinnen und Kunden, die maximale Flexibilität wünschen oder kurzfristig versorgt werden müssen.
  • 12-Monats-Sonderverträge: Erstlaufzeit von einem Jahr mit definierter Preisgarantie; sinnvoll für Haushalte, die ihre Kosten ein Jahr im Voraus planen möchten, sich aber nicht zu lange binden wollen.
  • 24-Monats-Sonderverträge: Längere Erstlaufzeit mit entsprechend ausgedehnter Preisgarantie; attraktiv für preissensible Kundinnen und Kunden, die von stabilen Konditionen profitieren und selten den Anbieter wechseln möchten.
  • Digitale und dynamische Tarife: Meist mit kurzen Kündigungsfristen, dafür variablen Preisen, die stärker markt- und zeitabhängig sind; geeignet für technikaffine Haushalte mit Smart Meter, die ihren Verbrauch aktiv steuern und an Börsenpreisen ausrichten wollen.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei energis kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit energis teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der energis Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

energis Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen energis Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum energis Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant energis, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den energis Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu energis gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Experte verfügbar Jederzeit online

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089 380 388 88

Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr

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energis auf Sozialen Medien

Wenn Sie energis über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.