Das Wichtigste auf einen Blick
- Den energis Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 681 9069 2660 (Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im energis Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht energis, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
+49 681 9069 2660
Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr
Kundenportal
Zum energis LoginPostanschrift
Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken
energis Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | +49 681 9069 2660 |
| Notfallnummer | Stördienst Strom: +49 681 4030 2611; Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610; Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr |
| Postanschrift | Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken |
| Fax | +49 681 9069 1575 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum energis Zugang |
| Soziale Medien |
Wie lautet die energis Telefonnummer?
energis Hotline
+49 681 9069 2660
Service-Zeiten: Telefonischer Kundenservice: Montag bis Freitag 07:00–20:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
energis Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte energis telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den energis Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum energis LoginEnergieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Anliegen im energis Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das energis Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den energis Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von energis ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Stördienst Strom: +49 681 4030 2611; Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610; Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613 melden.
Netzbetreiber-Störung
Stördienst Strom: +49 681 4030 2611
Stördienst Erdgas: +49 681 4030 2610
Stördienst Wasser: +49 681 4030 2613
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei energis. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an energis melden
Die Ablesung der Zählerstände bei energis erfolgt überwiegend als Selbstablesung durch die Kundinnen und Kunden. Für Strom- und Gaszähler stellt energis komfortable digitale Wege bereit: Über das Kundenportal „meine energis“, ein spezielles Onlineformular oder – nach schriftlicher Aufforderung – direkt an die energis-Netzgesellschaft können Zählerstände eingegeben werden. Dabei werden in der Regel Postleitzahl, Zählernummer, aktueller Zählerstand und das Ablesedatum abgefragt. Für Wasserzähler existiert ein eigenes Wasser-Kundenportal, über das im vorgesehenen Ablesezeitraum die Stände gemeldet werden können. In einigen Gemeinden werden zusätzlich Ablesekarten versendet, deren Daten an die Netzgesellschaft zurückgegeben werden müssen.
Regelmäßige und korrekte Zählerstandsmeldungen sind wichtig, um den Verbrauch exakt abzurechnen, Nachzahlungen oder hohe Guthaben zu vermeiden und Abschlagszahlungen realistisch festzulegen. Bei fehlenden oder verspäteten Meldungen muss der Verbrauch geschätzt werden, was insbesondere bei stark schwankendem Verbrauch zu deutlichen Abweichungen führen kann. Kundinnen und Kunden sollten daher insbesondere zum Jahresende, bei Umzug und bei Tarifwechsel den Zählerstand sorgfältig ablesen und dokumentieren.
- Wege der Meldung: Online über das „meine energis“-Kundenportal, über ein separates Onlineformular auf der Website, nach Aufforderung direkt an die energis-Netzgesellschaft oder telefonisch über den Kundenservice.
- Erforderliche Angaben: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Postleitzahl der Lieferstelle und ggf. Kundennummer; zur Beweissicherung empfiehlt sich ein Foto der Zähleranzeige.
- Rolle der Netzgesellschaft: Die energis-Netzgesellschaft definiert die Ablesezeiträume im Netzgebiet und verschickt ggf. Ablesekarten; sie ist technisch für die Messung zuständig und leitet die Daten an den Lieferanten weiter.
- Bedeutung regelmäßiger Meldungen: Vermeidung von Schätzungen, transparente Jahresabrechnung, frühzeitige Erkennung ungewöhnlicher Verbrauchsänderungen und die Möglichkeit, Abschläge anzupassen.
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1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
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2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem energis Login an.
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3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
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4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
energis Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei energis kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Die Vertragslaufzeiten bei energis unterscheiden sich je nach Produkt und Tarifart. In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Erdgas besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit; der Vertrag läuft unbefristet und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Sonderverträge mit Preisgarantie, wie sie für die meisten Strom- und Erdgastarife angeboten werden, haben in der Regel eine Erstlaufzeit von 12 bis 24 Monaten, die im jeweiligen Angebot klar ausgewiesen ist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich diese Verträge üblicherweise auf unbestimmte Zeit, können dann aber mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden, was den aktuellen verbraucherschützenden Vorgaben entspricht.
Welche Vertragsdauer sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Wer maximale Flexibilität benötigt, etwa bei kurzfristigen Wohnortwechseln oder unsicherer Lebensplanung, profitiert eher von Grundversorgung oder Tarifen mit kurzer Restlaufzeit. Kundinnen und Kunden, die längerfristig in derselben Wohnung bleiben und Planungssicherheit bevorzugen, entscheiden sich häufig für Sonderverträge mit 12- oder 24-monatiger Preisgarantie. Ergänzend bietet energis zunehmend digitale und dynamische Tarifmodelle an, bei denen die Vertragsbindung zwar meist gering ist, der Arbeitspreis sich jedoch stärker am Marktgeschehen orientiert.
- Grundversorgung: Unbefristeter Vertrag ohne feste Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist zwei Wochen; eignet sich für Kundinnen und Kunden, die maximale Flexibilität wünschen oder kurzfristig versorgt werden müssen.
- 12-Monats-Sonderverträge: Erstlaufzeit von einem Jahr mit definierter Preisgarantie; sinnvoll für Haushalte, die ihre Kosten ein Jahr im Voraus planen möchten, sich aber nicht zu lange binden wollen.
- 24-Monats-Sonderverträge: Längere Erstlaufzeit mit entsprechend ausgedehnter Preisgarantie; attraktiv für preissensible Kundinnen und Kunden, die von stabilen Konditionen profitieren und selten den Anbieter wechseln möchten.
- Digitale und dynamische Tarife: Meist mit kurzen Kündigungsfristen, dafür variablen Preisen, die stärker markt- und zeitabhängig sind; geeignet für technikaffine Haushalte mit Smart Meter, die ihren Verbrauch aktiv steuern und an Börsenpreisen ausrichten wollen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei energis kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit energis teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der energis Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen energis Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum energis Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant energis, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den energis Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu energis gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
energis Strom anmelden
Neukunde werden: Anmeldung Schritt für Schritt.
energis kündigen
Vertrag beenden: Fristen und Musterschreiben.
Strompreise vergleichen
Über 1.000 Anbieter vergleichen und günstiger wechseln.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Kostenlose Beratung zu Energieverträgen und Anbieterwechsel – rufen Sie uns an.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
energis auf Sozialen Medien
Wenn Sie energis über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.