Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den energis Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 681 9069 2660 (Mo–Fr 07:00–20:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im energis Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht energis, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 681 9069 2660

Mo–Fr 07:00–20:00

Kundenportal

Zum energis Login

Postanschrift

Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken, Deutschland

energis Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

energis Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 681 9069 2660
Notfallnummer Strom: +49 681 4030 2611; Erdgas: +49 681 4030 2610; Wasser: +49 681 4030 2613 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Fr 07:00–20:00
Postanschrift Heinrich-Böcking-Str. 10–14, 66121 Saarbrücken, Deutschland
Fax +49 681 9069 2632
Kundenportal Zum energis Zugang

Wie lautet die energis Telefonnummer?

Für allgemeine Fragen zu Verträgen, Rechnungen oder Tarifen erreichen Sie den energis-Kundenservice unter 0681 9069 2660. Diese Servicehotline ist von Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr besetzt und eignet sich für fast alle Anliegen rund um Strom, Erdgas, Internet und weitere Produkte. Alternativ können Sie Ihr Anliegen jederzeit über das Online-Kundenportal oder per E-Mail einreichen.

Bei technischen Störungen stehen separate 24-Stunden-Hotlines zur Verfügung: Für Stromstörungen wählen Sie 0681 4030 2611, für Erdgasstörungen 0681 4030 2610 und für Probleme in der Wasserversorgung 0681 4030 2613. Diese Rufnummern sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen, und verbinden Sie direkt mit dem zuständigen Störungsdienst.

energis Hotline

+49 681 9069 2660

Service-Zeiten: Mo–Fr 07:00–20:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

energis Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte energis telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den energis Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum energis Login

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im energis Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das energis Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den energis Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von energis ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: +49 681 4030 2611; Erdgas: +49 681 4030 2610; Wasser: +49 681 4030 2613 melden.

Netzbetreiber-Störung

Strom: +49 681 4030 2611
Erdgas: +49 681 4030 2610
Wasser: +49 681 4030 2613

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei energis. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an energis melden

Die Zählerstandserfassung bei energis erfolgt komfortabel online oder klassisch über den Netzbetreiber. Sie können Ihren Strom- oder Gaszählerstand jederzeit über das Kundenportal „meine energis“, ein Online-Formular oder nach Aufforderung direkt an die Netzgesellschaft übermitteln. Regelmäßige Meldungen sorgen dafür, dass Abschläge angepasst und Jahresabrechnungen auf tatsächlichen Verbrauch statt auf Schätzwerte gestützt werden.

  • Wichtige Daten: Postleitzahl, Zählernummer, aktueller Zählerstand und Ablesedatum; bei Online-Übermittlung reichen diese Angaben aus, um Ihren Verbrauch eindeutig zuordnen zu können.
  • Übermittlungswege: Online-Kundenportal, spezielles Zählerstandsformular auf der Website oder – nach schriftlicher Aufforderung – direkte Meldung an die energis-Netzgesellschaft; telefonisch ist eine Mitteilung ebenfalls möglich.
  • Bedeutung regelmäßiger Meldungen: Häufigere Ablesungen ermöglichen realistische Abschläge, vermeiden hohe Nachzahlungen und helfen, ungewöhnliche Verbrauchsanstiege frühzeitig zu erkennen.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem energis Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

energis Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei energis kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Sonderverträge von energis (z. B. Strom- oder Erdgastarife mit Preisgarantie) besitzen eine vertraglich festgelegte Erstlaufzeit, häufig im Bereich von 12 bis 24 Monaten, die im jeweiligen Angebot konkret datiert ist. Nach Ablauf der Erstlaufzeit laufen diese Verträge in der Regel auf unbestimmte Zeit weiter und können mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden, entsprechend der aktuellen Verbraucherschutzvorgaben.

In der gesetzlich definierten Grundversorgung für Strom oder Erdgas besteht keine Mindestvertragslaufzeit. Hier können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen, etwa bei Anbieterwechsel oder Umzug. Da Laufzeit und Preisgarantie von Tarif zu Tarif abweichen, sollten Sie stets das konkrete Preisblatt und die AGB Ihres gewählten Produkts prüfen.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei energis kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit energis teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der energis Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

energis Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen energis Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum energis Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant energis, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den energis Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu energis gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
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