3,1 / 5 · 539 Bewertungen auf Google Reviews

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den eins energie Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter (0371) 525 - 0 (Mo–Do 08:00–18:00, Fr 08:00–15:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im eins energie Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht eins energie, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

(0371) 525 - 0

Mo–Do 08:00–18:00, Fr 08:00–15:00

Kundenportal

Zum eins energie Login

Postanschrift

Johannisstraße 1, 09111 Chemnitz, Deutschland

eins energie Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

eins energie Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon (0371) 525 - 0
Notfallnummer Strom: 0800 1111 489 10; Erdgas: 0800 1111 489 20; Trinkwasser: 0800 1111 489 30; Fernwärme/-kälte: 0800 1111 489 40; Straßenbeleuchtung: 0800 1111 489 11; Abwasser: 0800 1111 489 70 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Do 08:00–18:00, Fr 08:00–15:00
Postanschrift Johannisstraße 1, 09111 Chemnitz, Deutschland
Fax (0371) 525 - 2175
Kundenportal Zum eins energie Zugang

Wie lautet die eins energie Telefonnummer?

Für allgemeine Anfragen zu Verträgen, Rechnungen und Tarifen erreichen Sie den eins‑Kundenservice unter der Nummer (0371) 525‑2525. Die Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr. Über diese Hotline erhalten Sie Unterstützung zu Strom‑, Erdgas‑, Internet‑, Wärme‑ und Trinkwasserthemen.

Die zentrale Unternehmensnummer lautet (0371) 525‑0 und verbindet Sie mit der Verwaltung in Chemnitz. Technische Störungen an Netzen und Anlagen melden Sie direkt beim Netzbetreiber inetz über kostenfreie Hotlines: Strom 0800 1111 489 10, Erdgas 0800 1111 489 20, Trinkwasser 0800 1111 489 30, Fernwärme/-kälte 0800 1111 489 40, Abwasser 0800 1111 489 70, Straßenbeleuchtung 0800 1111 489 11.

eins energie Hotline

(0371) 525 - 0

Service-Zeiten: Mo–Do 08:00–18:00, Fr 08:00–15:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

eins energie Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte eins energie telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den eins energie Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum eins energie Login

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im eins energie Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das eins energie Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den eins energie Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von eins energie ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: 0800 1111 489 10; Erdgas: 0800 1111 489 20; Trinkwasser: 0800 1111 489 30; Fernwärme/-kälte: 0800 1111 489 40; Straßenbeleuchtung: 0800 1111 489 11; Abwasser: 0800 1111 489 70 melden.

Netzbetreiber-Störung

Strom: 0800 1111 489 10
Erdgas: 0800 1111 489 20
Trinkwasser: 0800 1111 489 30
Fernwärme/-kälte: 0800 1111 489 40
Straßenbeleuchtung: 0800 1111 489 11
Abwasser: 0800 1111 489 70

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei eins energie. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an eins energie melden

Die jährliche Ablesung der Zähler in Chemnitz und Südsachsen führt überwiegend inetz als zuständiger Messstellenbetreiber durch. Ableser erfassen die Stände vor Ort oder Kunden erhalten Selbstablesekarten. Zusätzlich können Sie Zwischen‑ oder Standsmeldungen an eins übermitteln, etwa bei Umzug oder Preisänderungen, damit die Abrechnung nicht auf Schätzungen, sondern auf tatsächlichen Verbrauchsdaten basiert.

  • Verantwortung: inetz liest Strom‑, Gas‑, Wasser‑ und Wärmezähler turnusmäßig ab; die Daten dienen eins und anderen Lieferanten als Grundlage für Ihre Jahresrechnung.
  • Selbstablesung: Sie erhalten von inetz eine Ablesekarte oder Online‑Erfassungsmöglichkeit; Zählerstand, Datum, Zählernummer und Adresse müssen vollständig eingetragen und fristgerecht zurückgesendet werden.
  • Zusätzliche Meldungen: Für Abschlagsanpassungen oder Umzüge können Sie Zählerstände direkt an eins weitergeben, z. B. über den Onlineservice, per Telefon oder E‑Mail.
  • Bedeutung: Regelmäßige, korrekte Meldungen vermeiden hohe Nachzahlungen, sorgen für plausible Abschläge und helfen Ihnen, Veränderungen im Energieverbrauch frühzeitig zu erkennen.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem eins energie Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

eins energie Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei eins energie kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Die meisten Sondertarife von eins für Strom und Erdgas sind als Fix‑Verträge mit Erstlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten ausgestaltet (z. B. einsStrom Fix12, einsStrom Fix24, einsErdgas Fix12/24). Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich diese Verträge in der Regel auf unbestimmte Zeit und können dann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Für Kunden mit höherem Flexibilitätsbedarf bietet eins auch Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit, die monatlich kündbar sind (z. B. einsStrom Flex). In der Grundversorgung gelten wie branchenüblich kürzere Kündigungsfristen, meist zwei Wochen. Maßgeblich sind jeweils die konkreten Vertragsunterlagen und Preisblätter des gewählten Tarifs, die alle Fristen und Verlängerungsregeln detailliert ausweisen.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei eins energie kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit eins energie teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der eins energie Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

eins energie Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit eins energie

Klicken Sie auf einen Stern, um eine Bewertung abzugeben

Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen eins energie Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum eins energie Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant eins energie, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den eins energie Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu eins energie gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern