Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den Bürgerwerke Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 6221 35700-64 (Mo.–Fr. 08:00–17:00 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Bürgerwerke Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht Bürgerwerke, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 6221 35700-64

Mo.–Fr. 08:00–17:00 Uhr

Postanschrift

Palo-Alto-Platz 11, 69124 Heidelberg, Deutschland

Bürgerwerke Kontaktdaten auf einen Blick

Bürgerwerke Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 6221 35700-64
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo.–Fr. 08:00–17:00 Uhr
Postanschrift Palo-Alto-Platz 11, 69124 Heidelberg, Deutschland
Fax +49 6221 39289-22
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Soziale Medien

Wie lautet die Bürgerwerke Telefonnummer?

Ob bereits Kunde mit Fragen zu Ihrer Rechnung, Ihrem Vertrag oder lediglich Interessent, können Sie den Bürgerwerke Kundenservice telefonisch folgendermaßen erreichen:

Bürgerwerke Hotline

+49 6221 35700-64

Service-Zeiten: Mo.–Fr. 08:00–17:00 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. Aus diesem Grund stehen Ihnen alternative Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, die meist eine schnellere und unkompliziertere Kommunikation ermöglichen.

Bürgerwerke Hotline nicht erreichbar? - Was Sie tun können

Sollte Bürgerwerke telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Bürgerwerke Kundenservice.

[email protected]

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die Bürgerwerke Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
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Achtung Stromausfall! Wo anrufen?

Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig. Eine spezifische Bürgerwerke Kundenservice Hotline bei Stromausfall gibt es daher nicht.

Netzbetreiber-Störung

Hotline auf der Jahresabrechnung

Zuständig für das Stromnetz vor Ort

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Bürgerwerke. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Zählerstand an Bürgerwerke melden

Wie bei anderen Energieanbietern für Strom und Gas auch müssen Sie Ihren Bürgerwerke Zählerstand - also Ihren Energieverbrauch - regelmäßig mitteilen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können den Zählerstand per E-Mail, über das Kundenportal oder durch ein Kontaktformular übermitteln.

  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem Bürgerwerke Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

Bürgerwerke Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei Bürgerwerke kündigen?

Wenn Sie Ihren Vertrag mit Bürgerwerke kündigen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um den Prozess reibungslos und korrekt abzuwickeln.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

In der Regel 4–6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei Bürgerwerke kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Unzufrieden oder Fragen zum Service?

Bevor Sie Kontakt aufnehmen oder über eine Kündigung nachdenken, lohnt sich ein Blick auf die Erfahrungen anderer Kunden. Erfahren Sie in unserem Bewertungsportal, wie andere Haushalte aktuelle Service-Herausforderungen bei Bürgerwerke gelöst haben und ob der Anbieter (noch) zu Ihren Bedürfnissen passt.

Bürgerwerke Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit Bürgerwerke

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Bürgerwerke Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum Bürgerwerke Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Telefonisch erreichen Sie Bürgerwerke in der Regel innerhalb weniger Minuten – Wartezeiten zu Stoßzeiten (montagvormittags, nach Preisanpassungen) können jedoch deutlich länger sein. Auf E-Mail-Anfragen antworten Energieversorger erfahrungsgemäß innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Vertraglich relevant ist der Erhalt einer Antwort innerhalb angemessener Frist im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Bürgerwerke, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Bürgerwerke Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu Bürgerwerke gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

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Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
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Bürgerwerke auf Sozialen Medien

Wenn Sie Bürgerwerke über Social Media kontaktieren möchten, können Sie dies auf den offiziellen Kanälen tun. Einfach eine Nachricht senden oder öffentlich kommentieren, und das Kundenserviceteam wird schnell auf Ihre Anfrage reagieren. Social Media bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten oder Neuigkeiten zu erfahren.