Das Wichtigste auf einen Blick
- Den 1&1 Energie Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0721 958 831 76 (Montag–Freitag 08:30–17:30 (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im 1&1 Energie Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht 1&1 Energie, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0721 958 831 76
Montag–Freitag 08:30–17:30 (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Kundenportal
Zum 1&1 Energie LoginPostanschrift
Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland
1&1 Energie Kontaktdaten auf einen Blick
| Kundenservice Telefon | 0721 958 831 76 |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Montag–Freitag 08:30–17:30 (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) |
| Postanschrift | Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum 1&1 Energie Zugang |
Wie lautet die 1&1 Energie Telefonnummer?
Ob bereits Kunde mit Fragen zu Ihrer Rechnung, Ihrem Vertrag oder lediglich Interessent, können Sie den 1&1 Energie Kundenservice telefonisch folgendermaßen erreichen:
1&1 Energie Hotline
0721 958 831 76
Service-Zeiten: Montag–Freitag 08:30–17:30 (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. Aus diesem Grund stehen Ihnen alternative Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, die meist eine schnellere und unkompliziertere Kommunikation ermöglichen.
1&1 Energie Hotline nicht erreichbar? - Was Sie tun können
Sollte 1&1 Energie telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den 1&1 Energie Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum 1&1 Energie LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im 1&1 Energie Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das 1&1 Energie Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den 1&1 Energie Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig, und danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen!
1&1 Energie Login: Registrierung & Funktionen
Achtung Stromausfall! Wo anrufen?
Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig. Eine spezifische 1&1 Energie Kundenservice Hotline bei Stromausfall gibt es daher nicht.
Netzbetreiber-Störung
Hotline auf der Jahresabrechnung
Zuständig für das Stromnetz vor Ort
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei 1&1 Energie. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Zählerstand an 1&1 Energie melden
Wie bei anderen Energieanbietern für Strom und Gas auch müssen Sie Ihren 1&1 Energie Zählerstand - also Ihren Energieverbrauch - regelmäßig mitteilen. Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können den Zählerstand per E-Mail, über das Kundenportal oder durch ein Kontaktformular übermitteln.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem 1&1 Energie Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
1&1 Energie Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei 1&1 Energie kündigen?
Wenn Sie Ihren Vertrag mit 1&1 Energie kündigen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um den Prozess reibungslos und korrekt abzuwickeln.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
In der Regel 4–6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei 1&1 Energie kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Unzufrieden oder Fragen zum Service?
Bevor Sie Kontakt aufnehmen oder über eine Kündigung nachdenken, lohnt sich ein Blick auf die Erfahrungen anderer Kunden. Erfahren Sie in unserem Bewertungsportal, wie andere Haushalte aktuelle Service-Herausforderungen bei 1&1 Energie gelöst haben und ob der Anbieter (noch) zu Ihren Bedürfnissen passt.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen 1&1 Energie Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum 1&1 Energie Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Telefonisch erreichen Sie 1&1 Energie in der Regel innerhalb weniger Minuten – Wartezeiten zu Stoßzeiten (montagvormittags, nach Preisanpassungen) können jedoch deutlich länger sein. Auf E-Mail-Anfragen antworten Energieversorger erfahrungsgemäß innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Vertraglich relevant ist der Erhalt einer Antwort innerhalb angemessener Frist im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant 1&1 Energie, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den 1&1 Energie Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu 1&1 Energie gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
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