Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Stadtwerke Neuss Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 5310 135 (Mo–Fr: 07:00–20:00 Uhr; Sa: 08:00–14:00 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Stadtwerke Neuss Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Stadtwerke Neuss, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0800 5310 135
Mo–Fr: 07:00–20:00 Uhr; Sa: 08:00–14:00 Uhr
Kundenportal
Zum Stadtwerke Neuss LoginPostanschrift
Moselstraße 25-27, 41464 Neuss, Deutschland
Stadtwerke Neuss Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0800 5310 135 |
| Notfallnummer | Strom: 0800 411 2244; Erdgas/Wasser/Wärme: 02131 5310 531 (24h) 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Fr: 07:00–20:00 Uhr; Sa: 08:00–14:00 Uhr |
| Postanschrift | Moselstraße 25-27, 41464 Neuss, Deutschland |
| Fax | 02131 5310 199 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum Stadtwerke Neuss Zugang |
Wie lautet die Stadtwerke Neuss Telefonnummer?
Stadtwerke Neuss ist über mehrere Hotlines erreichbar, die unterschiedliche Bereiche und Servicezeiten abdecken. Für Energie- und Wasserkunden steht eine kostenlose Servicehotline mit langen Erreichbarkeitszeiten zur Verfügung; bei Störungen oder Gefahrenlagen im Gas-, Wasser- oder Wärmenetz existiert zudem ein 24-Stunden-Notdienst. Spezielle Rufnummern gelten für Nahverkehr und Fundbüro.
- Energie & Wasser Kundenservice: 0800 5310 135 (kostenlos), telefonische Erreichbarkeit in der Regel Montag bis Freitag 7:00–20:00 Uhr, Samstag 8:00–14:00 Uhr.
- Gas-, Wasser- und Wärme-Störungen / Notdienst: 02131 5310 531, rund um die Uhr für dringende Störungsmeldungen erreichbar.
- Stromstörungen (Netzbetreiber Westnetz): 0800 411 2244 (kostenfrei), 24-Stunden-Hotline für Ausfälle und Netzstörungen im Strombereich.
- Nahverkehr KundenCenter: 0800 6 50 40 30 (kostenlos aus allen deutschen Netzen), regulär Montag bis Freitag 10:00–18:30 Uhr, Samstag 9:00–13:00 Uhr (in den Sommerferien samstags geschlossen).
- Fundbüro Bus und Bahn: 02131 5310 320 für Fundsachen in Bussen, 02131 5310 312 für Regionalbahnen RB34/RB39 (zu Bürozeiten).
- Zentrale Stadtwerke Neuss GmbH: 02131 5310 0, allgemeine Vermittlung während der üblichen Geschäftszeiten.
Stadtwerke Neuss Hotline
0800 5310 135
Service-Zeiten: Mo–Fr: 07:00–20:00 Uhr; Sa: 08:00–14:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Stadtwerke Neuss Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Stadtwerke Neuss telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Stadtwerke Neuss Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Stadtwerke Neuss LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im Stadtwerke Neuss Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Stadtwerke Neuss Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Stadtwerke Neuss Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Stadtwerke Neuss ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: 0800 411 2244; Erdgas/Wasser/Wärme: 02131 5310 531 (24h) melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom: 0800 411 2244
Erdgas/Wasser/Wärme: 02131 5310 531 (24h)
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Stadtwerke Neuss. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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Stadt (PLZ)*
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- Webseite
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Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Stadtwerke Neuss melden
Zählerstände können Sie bei Stadtwerke Neuss besonders einfach digital übermitteln: Ein Online-Formular, das Energiekundenportal und die App ermöglichen die Eingabe oder das Hochladen von Fotos für Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzähler. Zusätzlich steht eine Servicehotline zur Verfügung. Regelmäßige Meldungen vermeiden Schätzungen und sorgen für korrekte Jahresabrechnungen, Zwischenrechnungen und Umzugsabrechnungen.
- Wege der Meldung: Online-Formular auf der Website, Kundenportal, Stadtwerke-Neuss-App (inklusive Foto-Upload) oder telefonische Durchgabe an den Kundenservice.
- Erforderliche Angaben: Kundennummer, Lieferadresse, Versorgungsart, Zählernummer, abgelesener Zählerstand und Ablesedatum; bei mehreren Zählern jeweils separate Einträge.
- Verantwortlichkeiten: Für die eigentliche Ablesung am Gerät sind Sie als Haushaltskunde meist selbst zuständig; in Sonderfällen beauftragt der Messstellenbetreiber eigene Ableser.
- Bedeutung: Pünktige und korrekte Zählerstände verhindern Nachzahlungen durch hohe Nachberechnungen, bilden die Grundlage für die Anpassung von Abschlägen und dienen als Beleg bei Tarif- oder Anbieterwechseln.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Stadtwerke Neuss Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Stadtwerke Neuss Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Stadtwerke Neuss kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Gas bestehen keine festen Mindestvertragslaufzeiten; Ihr Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Ein Lieferantenwechsel ist kostenfrei möglich. Sonderverträge von Stadtwerke Neuss können dagegen feste Erstlaufzeiten umfassen, meist bis zu 24 Monaten, mit anschließender stillschweigender Verlängerung.
Beim Treue-Stromtarif gilt eine Energiepreisgarantie bis Ende 2026, der Vertrag selbst läuft danach unbefristet weiter, sofern Sie nicht kündigen. Der dynamische Stromtarif „neuss|strom dynamisch“ sieht ausdrücklich keine Mindestvertragslaufzeit vor, dafür aber eine flexible, börsenpreisabhängige Preisgestaltung. Die jeweils gültigen Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus den individuellen Tarifbedingungen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Stadtwerke Neuss kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
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Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Stadtwerke Neuss Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Stadtwerke Neuss Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Stadtwerke Neuss Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Stadtwerke Neuss, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Stadtwerke Neuss Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Stadtwerke Neuss gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
Stadtwerke Neuss Tarife vergleichen
Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
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Bewertungen anderer Kunden zum Service.
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In wenigen Schritten zum günstigeren Tarif.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr