Kündigungskosten

0 €

Kostenlos, unabhängig von der Methode

Kündigungsfrist

1 Monat

Bei Sonderverträgen, 2 Wochen in der Grundversorgung

Stromunterbrechung

Nein

Grundversorger übernimmt nahtlos

Widerrufsrecht

14 Tage

Bei Online- oder Telefonabschluss

SÜWAG kündigen — typische Gründe

Eine Kündigung bei SÜWAG kommt aus verschiedenen Gründen in Frage:

  • Preiserhöhung — bei einer Preisanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht ;
  • Umzug — falls SÜWAG an Ihrem neuen Wohnort nicht liefert ;
  • Besseres Angebot bei einem anderen Anbieter ;
  • Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder den Vertragsbedingungen ;
  • Vertragsende bei Erstvertrag mit fester Laufzeit.

Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits einen Tarifvergleich durchgeführt und einen neuen Anbieter ausgewählt haben — dieser übernimmt in den meisten Fällen die Kündigung für Sie.

Kündigungsfrist bei SÜWAG

Für Sonderverträge im Strom- und Gasbereich bietet Süwag überwiegend Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten an. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag meist um weitere 12 Monate. Preisgarantien laufen häufig kürzer als die Vertragslaufzeit und sind in den Tarifbedingungen konkret datiert.

In der Grundversorgung besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist liegt gesetzlich bei 14 Tagen. Online-Sondertarife oder zeitlich begrenzte Aktionsangebote können abweichende Laufzeiten und Garantien haben. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Produktinformationsblätter und AGB vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen, insbesondere bei kombinierter Nutzung von Strom- und Gastarifen.

Den genauen Vertragsbeginn und das Vertragsende finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung oder in Ihrem Kundenportal.

Sonderkündigungsrecht bei SÜWAG

In bestimmten Situationen können Sie SÜWAG außerordentlich kündigen — also vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit:

  • Preiserhöhung: Sie haben ab dem Datum der Ankündigung in der Regel 2 Wochen Zeit für eine Sonderkündigung ;
  • Umzug: Liefert SÜWAG am neuen Wohnort nicht oder zu anderen Konditionen, dürfen Sie kündigen ;
  • Vertragsanpassung: Bei einseitigen Änderungen der AGB durch SÜWAG.

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Die 3 Methoden, um SÜWAG zu kündigen

Wählen Sie die Methode, die zu Ihrer Situation passt. Am schnellsten geht es mit einem Anruf bei unserem Energieberater — er übernimmt sowohl die Kündigung als auch den neuen Vertrag in wenigen Minuten.

Empfohlen
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Kündigung + neuer Vertrag in 5 Minuten

  1. 1 Rufen Sie unseren kostenlosen Service unter 089 380 388 95 an
  2. 2 Ein Berater übernimmt alles (Kündigung + neuer Vertrag)
  3. 3 Keine Stromunterbrechung während des Wechsels
  4. 4 Schlussrechnung von SÜWAG folgt innerhalb von 6 Wochen
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Über den neuen Anbieter

Wenn Sie den Anbieter wechseln

  1. 1 Wählen Sie Ihren neuen Strom- oder Gasanbieter
  2. 2 Schließen Sie den neuen Vertrag online ab (Zählernummer + IBAN)
  3. 3 Der neue Anbieter kündigt SÜWAG fristgerecht für Sie
  4. 4 Schlussrechnung von SÜWAG folgt innerhalb von 6 Wochen
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Brief oder Direktkontakt

Umzug oder Kündigung ohne Wechsel

  1. 1 Nutzen Sie das Kündigungsformular oder unsere Vorlage unten
  2. 2 Geben Sie Ihre Vertrags-/Kundennummer und das Wunschdatum an
  3. 3 Lesen Sie Ihren Zählerstand am Stichtag ab und dokumentieren ihn
  4. 4 Schlussrechnung folgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Zur Kündigungsvorlage

Kostenlose Vorlage, vorausgefüllt

Folgende Angaben gehören in jede Kündigung — haken Sie ab, was Sie schon bereit haben:

Kündigungsschreiben — kostenlose Vorlage

Füllen Sie das Formular aus — die Vorlage wird automatisch erstellt. Sie können das Schreiben kopieren, herunterladen oder direkt ausdrucken.

Ihre Angaben

Live-Vorschau

aktualisiert sich automatisch

                    

Tipp: Versenden Sie die Vorlage am sichersten per Einschreiben mit Rückschein an die oben angegebene Postanschrift.

SÜWAG kündigen bei Umzug

Beim Umzug können Sie Ihren Süwag-Vertrag in der Regel einfach mitnehmen; eine gesonderte Kündigung ist meist nicht nötig. Spätestens etwa 14 Tage vor dem Umzug sollten Sie den Auszug und die neue Adresse über das Online-Kundenportal, die „Meine Süwag“-App oder telefonisch melden, da Umzüge ab 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend verarbeitet werden dürfen.

  1. 01

    Melden Sie den Umzug frühzeitig im Süwag-Kundenportal oder in der App und wählen Sie „Umzug/Ummeldung“.

  2. 02

    Geben Sie Auszugs- und Einzugsdatum, alte und neue Adresse sowie Ihre Kundennummer an.

  3. 03

    Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe die Zählerstände an alter und neuer Adresse ab und notieren Sie die Zählernummern.

  4. 04

    Entscheiden Sie, ob der bisherige Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt oder beendet werden soll; Süwag bestätigt Umzug oder Kündigung schriftlich.

Was passiert nach der SÜWAG Kündigung?

In wenigen Schritten ist der Wechsel abgeschlossen. So sieht der typische Ablauf nach Eingang Ihrer Kündigung aus:

  1. T Kündigung Sie reichen Ihre Kündigung ein
  2. +3 Bestätigung SÜWAG bestätigt das Vertragsende
  3. +21 Wechsel Neuer Anbieter übernimmt die Belieferung
  4. +30 Schlussablesung Zählerstand wird abgelesen
  5. +45 Schlussrechnung Endabrechnung kommt per Post

Richtwerte in Tagen ab Eingang der Kündigung. Konkrete Fristen variieren je nach Vertrag.

Nach Eingang der Kündigung bestätigt SÜWAG schriftlich das Vertragsende. Sie sollten genau prüfen, ob das genannte Enddatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt — andernfalls widersprechen Sie umgehend.

Haben Sie keinen neuen Anbieter ausgewählt, beliefert Sie automatisch der örtliche Grundversorger — meist zu deutlich höheren Preisen. Wir empfehlen daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Vertrag abzuschließen.

Vergessen Sie nicht, Ihren Zählerstand am Stichtag abzulesen und zu dokumentieren. So schützen Sie sich vor falschen Endabrechnungen.

Wie waren Ihre Erfahrungen mit SÜWAG?

Helfen Sie anderen Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Anbieterwahl: Bewerten Sie SÜWAG mit einem Klick — Service, Preis, Vertragsabwicklung. Ihre Bewertung erscheint anonym auf der SÜWAG Bewertungsseite.

SÜWAG Logo

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SÜWAG Kündigungsadresse und Kontakt

Hier finden Sie alle Kontaktdaten, an die Sie Ihre Kündigung richten können:

SÜWAG Kündigungsadresse und Kontaktdaten
SÜWAG Logo
Postanschrift Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main
E-Mail-Adresse [email protected]
Fax 069 31072686
Telefon (für Rückfragen) 069 95013030
Mo–Fr 08:00–18:00; Sa 09:00–14:00
Online-Kontaktformular Über SÜWAG Webseite
Kundenportal SÜWAG Kundenportal öffnen

Nach der Kündigung: Neuen Anbieter finden

Vermeiden Sie die teure Grundversorgung, indem Sie rechtzeitig einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein, um die günstigsten Tarife für Ihre Adresse zu sehen.

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Mehr Tipps zum Anbieterwechsel finden Sie in unserem Ratgeber Strom kündigen sowie auf der Übersicht aller Stromanbieter.

Stromausfall? Nicht SÜWAG, sondern Ihr Netzbetreiber hilft

Bei einem Stromausfall ist nicht der Lieferant SÜWAG zuständig, sondern Ihr örtlicher Netzbetreiber. Dessen Störungshotline sowie den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber finden Sie hier:

Netzbetreiber-Störung

Strom-Störung: 0800 7962787
Gas-Störung: 0800 7962427 (24/7)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

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Häufige Fragen zur SÜWAG Kündigung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Frist, Kosten, Sonderkündigung und Anbieterwechsel.

Eine Kündigung bei SÜWAG ist immer kostenlos — unabhängig davon, ob Sie online, per E-Mail oder per Brief kündigen. Auch beim regulären Anbieterwechsel entstehen für Sie keine Kosten: Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung gratis.

Bei Sonderverträgen mit fester Laufzeit beträgt die Frist üblicherweise 1 Monat zum Vertragsende. Verlängerte Verträge sind seit März 2022 jederzeit mit 1 Monat Frist kündbar. In der Grundversorgung gilt eine 2-wöchige Frist.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem bei einer Preiserhöhung (in der Regel 2 Wochen ab Ankündigung), bei einem Umzug, wenn SÜWAG am neuen Wohnort nicht liefert, sowie bei einseitigen Änderungen der AGB durch den Versorger.

Ja. Die meisten Anbieter bieten ein Online-Kündigungsformular an. Alternativ können Sie eine E-Mail an den Kundenservice schicken oder die Kündigung im Kundenportal einreichen. Wichtig ist nur die Textform — eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.

Nein. In Deutschland ist der Grundversorger gesetzlich verpflichtet, Sie automatisch zu beliefern, sobald Ihr aktueller Vertrag endet — ohne Stromunterbrechung. Wir empfehlen jedoch, rechtzeitig einen neuen Vertrag abzuschließen, da die Grundversorgung meist deutlich teurer ist.

Die Schlussrechnung muss spätestens 6 Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Grundlage ist der abgelesene Zählerstand am Stichtag — dokumentieren Sie diesen unbedingt selbst, um falsche Endabrechnungen zu vermeiden.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands läuft Ihr Vertrag in der Regel an der neuen Adresse weiter, sofern SÜWAG dort liefert. Liefert SÜWAG am neuen Wohnort nicht oder nur zu anderen Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum nächsten möglichen Termin. Ein Widerruf hingegen ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich, wenn der Vertrag online oder telefonisch geschlossen wurde — und gilt rechtlich so, als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.