Das Wichtigste auf einen Blick
- Den SÜWAG Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 069 95013030 (Mo–Fr 08:00–18:00; Sa 09:00–14:00).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im SÜWAG Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht SÜWAG, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
069 95013030
Mo–Fr 08:00–18:00; Sa 09:00–14:00
Kundenportal
Zum SÜWAG LoginPostanschrift
Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main
SÜWAG Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 069 95013030 |
| Notfallnummer | Strom-Störung: 0800 7962787; Gas-Störung: 0800 7962427 (24/7) 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Fr 08:00–18:00; Sa 09:00–14:00 |
| Postanschrift | Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main |
| Fax | 069 31072686 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum SÜWAG Zugang |
Wie lautet die SÜWAG Telefonnummer?
Süwag und die Netztochter Syna bieten mehrere Hotlines für unterschiedliche Anliegen. Zentrale Anlaufstelle für die meisten Privatkunden ist die Süwag-Kundenhotline 069 950 130 30, erreichbar montags bis freitags von 08:00–18:00 Uhr und samstags von 09:00–14:00 Uhr. Für Störungen im Strom- und Gasnetz stehen rund um die Uhr kostenfreie Entstörungsnummern zur Verfügung.
- Allgemeiner Süwag-Kundenservice (Verträge, Rechnungen, Tarife): 069 950 130 30, Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, Sa 09:00–14:00 Uhr.
- Solar, Wärme, Elektromobilität: 069 950 130 20, Servicezeiten wie allgemeiner Kundenservice.
- Nahwärme-Anfragen: 069 950 130 40, Servicezeiten wie allgemeiner Kundenservice.
- Störung Strom (Syna-Netzgebiet): 0800 796 2787, 24 Stunden täglich erreichbar.
- Störung Gas (Syna-Netzgebiet): 0800 796 2427, 24 Stunden täglich erreichbar.
- Störung Nahwärme Rhein-Main-Lahn: 069 3107 2353, 24/7-Entstörungsdienst.
- Störung Nahwärme Ludwigsburg: 07144 266 211, 24/7-Entstörungsdienst.
- Störung Wassernetz Runkel/Selters: 069 3107 2888, 24/7-Entstörungsdienst.
SÜWAG Hotline
069 95013030
Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–18:00; Sa 09:00–14:00
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
SÜWAG Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte SÜWAG telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den SÜWAG Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum SÜWAG LoginSÜWAG anmelden? Wir sind für Sie da!
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im SÜWAG Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das SÜWAG Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den SÜWAG Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von SÜWAG ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom-Störung: 0800 7962787; Gas-Störung: 0800 7962427 (24/7) melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom-Störung: 0800 7962787
Gas-Störung: 0800 7962427 (24/7)
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei SÜWAG. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
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Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an SÜWAG melden
Die Abrechnung bei Süwag basiert auf den tatsächlichen Zählerständen; deshalb sollten Sie mindestens einmal jährlich sowie bei Ein- und Auszug aktuelle Werte übermitteln. Neben klassischen Ablesekarten setzt Süwag stark auf digitale Kanäle: Kundenportal, „Meine Süwag“-App mit Foto-Scan, Onlineformular ohne Login und den Chatbot Karl. Teilweise beauftragt der Netzbetreiber auch Vor-Ort-Ablesungen.
- Benötigte Daten: Kundennummer, Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum und ggf. Foto des Zählers.
- Digitale Meldung: Eingabe im Online-Portal, per Foto-Scan in der App oder über das Onlineformular/den Chatbot ohne separaten Login.
- Vor-Ort-Ablesung: In einigen Netzgebieten liest ein beauftragter Dienstleister den Zähler ab; prüfen Sie das Ableseprotokoll und bewahren Sie es auf.
- Bedeutung: regelmäßige Meldungen verhindern Schätzungen, vermeiden hohe Nachzahlungen und stellen sicher, dass Preisänderungen korrekt zeitanteilig berücksichtigt werden.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem SÜWAG Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
SÜWAG Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei SÜWAG kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Für Sonderverträge im Strom- und Gasbereich bietet Süwag überwiegend Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten an. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag meist um weitere 12 Monate. Preisgarantien laufen häufig kürzer als die Vertragslaufzeit und sind in den Tarifbedingungen konkret datiert.
In der Grundversorgung besteht keine feste Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist liegt gesetzlich bei 14 Tagen. Online-Sondertarife oder zeitlich begrenzte Aktionsangebote können abweichende Laufzeiten und Garantien haben. Es ist daher wichtig, die jeweiligen Produktinformationsblätter und AGB vor Vertragsabschluss sorgfältig zu prüfen, insbesondere bei kombinierter Nutzung von Strom- und Gastarifen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei SÜWAG kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
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Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der SÜWAG Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen SÜWAG Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum SÜWAG Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant SÜWAG, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den SÜWAG Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu SÜWAG gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
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Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
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Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr