Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Stadtwerke Barth GmbH Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 038231 6830 (Mo–Di & Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 7–11 Uhr; zusätzlich nach Vereinbarung: Di 16–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Stadtwerke Barth GmbH Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Stadtwerke Barth GmbH, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
038231 6830
Mo–Di & Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 7–11 Uhr; zusätzlich nach Vereinbarung: Di 16–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr
Kundenportal
Zum Stadtwerke Barth GmbH LoginPostanschrift
Hölzern-Kreuz-Weg 11, 18356 Barth
Stadtwerke Barth GmbH Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 038231 6830 |
| Notfallnummer | 038231 683-11 (24/7 Störungsmeldungen) 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Di & Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 7–11 Uhr; zusätzlich nach Vereinbarung: Di 16–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr |
| Postanschrift | Hölzern-Kreuz-Weg 11, 18356 Barth |
| Fax | 038231 68333 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum Stadtwerke Barth GmbH Zugang |
Wie lautet die Stadtwerke Barth GmbH Telefonnummer?
Stadtwerke Barth ist telefonisch über mehrere Rufnummern erreichbar. Die zentrale Servicenummer für Kundenanliegen ist das Servicetelefon 038231 683-12. Für allgemeine Auskünfte wird darüber hinaus eine Zentrale unter 038231 683-0 genannt. Spezielle Hotlines bestehen u. a. für Zählerstandsmeldungen und Störungsfälle.
- Kundenzentrum/Servicetelefon: 038231 683-12; Servicezeiten im Kundenzentrum: Montag, Dienstag, Donnerstag 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Freitag 7–11 Uhr, zusätzlich Dienstag 16–18 Uhr und Mittwoch 8–12 Uhr nach Vereinbarung.
- Zentrale: 038231 683-0; dient insbesondere für allgemeine Rückfragen, Verifizierung von Außendienstmitarbeitern und Weiterleitung an Fachabteilungen.
- Zählerstand-Hotline: 038231 683-78 für telefonische Übermittlung von Zählerständen während der Ableseperiode.
- Störungsdienst: Kurzrufnummer 683-11 (über die Ortsvorwahl erreichbar) für Meldungen technischer Störungen, insbesondere im Bereich Fernwärme und Energieversorgung.
Stadtwerke Barth GmbH Hotline
038231 6830
Service-Zeiten: Mo–Di & Do 8–12 und 13–16 Uhr; Fr 7–11 Uhr; zusätzlich nach Vereinbarung: Di 16–18 Uhr, Mi 8–12 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Stadtwerke Barth GmbH Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Stadtwerke Barth GmbH telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Stadtwerke Barth GmbH Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Stadtwerke Barth GmbH LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im Stadtwerke Barth GmbH Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Stadtwerke Barth GmbH Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Stadtwerke Barth GmbH Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Stadtwerke Barth GmbH ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die 038231 683-11 (24/7 Störungsmeldungen) melden.
Netzbetreiber-Störung
038231 683-11 (24/7 Störungsmeldungen)
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Stadtwerke Barth GmbH. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Stadtwerke Barth GmbH melden
Im Stadtgebiet Barth werden alle Strom- und Gaszähler im Auftrag des Netzbetreibers von Stadtwerke Barth abgelesen. Zusätzlich können Kunden ihre Zählerstände selbst melden. Eine regelmäßige, korrekte Übermittlung verhindert Schätzungen und sorgt für eine verbrauchsgenaue Abrechnung, was insbesondere bei Tarifwechseln oder Umzügen wichtig ist.
- Turnusablesung: Mitarbeiter lesen im genannten Zeitraum vor Ort ab; bei Abwesenheit wird eine Ablesekarte hinterlassen.
- Selbstablesung: Meldung online über das Kundenportal, über das Zählerstand-Portal des Netzbetreibers oder mittels Formular; alternativ telefonisch über die angegebene Ablese-Hotline.
- Benötigte Angaben: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Datum der Ablesung, Adresse der Verbrauchsstelle und Kundendaten.
- Bedeutung regelmässiger Meldungen: Vermeidung von Nachzahlungen durch hohe Schätzwerte, frühzeitiges Erkennen ungewöhnlich hohen Verbrauchs und korrekte Abrechnung bei Umzug oder Anbieterwechsel.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Stadtwerke Barth GmbH Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Stadtwerke Barth GmbH Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Stadtwerke Barth GmbH kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
In der Grundversorgung für Strom und Erdgas gelten bei Stadtwerke Barth unbefristete Verträge mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kunden werden automatisch der Grundversorgung zugeordnet, wenn sie sich am Anschluss anmelden und keinen gesonderten Sondervertrag wählen; ein eigenständiger, befristeter Liefervertrag ist hierfür nicht erforderlich.
Sonderverträge wie Vineta-Strom oder Vineta-Gas haben in der Regel eine bis zu einem Stichtag (oft zum Jahresende) befristete Erstlaufzeit und eine Kündigungsfrist von meist zwei Monaten vor Laufzeitende. Erfolgt keine Kündigung, verlängern sich diese Verträge auf unbestimmte Zeit, können dann aber wiederum mit der vereinbarten Frist beendet werden, was eine bessere Planbarkeit für preissensible Kunden ermöglicht.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Stadtwerke Barth GmbH kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit Stadtwerke Barth GmbH teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Stadtwerke Barth GmbH Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Stadtwerke Barth GmbH Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Stadtwerke Barth GmbH Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Stadtwerke Barth GmbH, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Stadtwerke Barth GmbH Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Stadtwerke Barth GmbH gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
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