Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Rheinpower Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0203/393935 (Mo–Fr 08:00–20:00, Sa 08:00–14:00).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Rheinpower Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Rheinpower, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0203/393935
Mo–Fr 08:00–20:00, Sa 08:00–14:00
Kundenportal
Zum Rheinpower LoginPostanschrift
Bungertstr. 27, 47053 Duisburg, Deutschland
Rheinpower Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0203/393935 |
| Notfallnummer | Störung (24/7) 0203 604-2000 / Gas/Wasser Notfall 0203 604-2286 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Fr 08:00–20:00, Sa 08:00–14:00 |
| Postanschrift | Bungertstr. 27, 47053 Duisburg, Deutschland |
| Fax | 0203 604 2900 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum Rheinpower Zugang |
Wie lautet die Rheinpower Telefonnummer?
R(H)EINPOWER ist über mehrere Hotlines erreichbar. Die zentrale Kundenservice‑Nummer lautet 0203 393935 und ist üblicherweise von Montag bis Freitag 08:00–20:00 Uhr sowie samstags 08:00–14:00 Uhr besetzt. Zusätzlich existieren eine kostenlose 0800‑Servicenummer im Umfeld des Onlineportals sowie spezielle Rufnummern für Partner‑ und Störungshotlines.
- Kundenservice allgemein: 0203 393935, Servicezeiten meist Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr, Sa 08:00–14:00 Uhr.
- Kostenlose Service‑Hotline (Stadtwerke/R(H)EINPOWER, teilweise Portalumfeld): 0800 839 39 39, Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr, Sa 08:00–14:00 Uhr.
- VIVAWEST‑Sondertarif‑Hotline: 0203 39 39 41, Mo–Fr 08:00–20:00 Uhr (für Fragen zu VIVAWEST‑Ökostrom‑Tarifen).
- Entstörungsnummern im Netzgebiet Duisburg (Netze Duisburg): Stromstörung 0203 604‑2000 (24/7), Gas/Wasser‑Notfall 0203 604‑2286; diese Nummern dienen der technischen Störungsmeldung, nicht der Vertragsbetreuung.
- Allgemeine Zentrale Stadtwerke Duisburg: 0203 604‑0 (Vermittlung, keine spezialisierte R(H)EINPOWER‑Hotline).
Rheinpower Hotline
0203/393935
Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–20:00, Sa 08:00–14:00
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Rheinpower Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Rheinpower telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Rheinpower Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Rheinpower LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im Rheinpower Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Rheinpower Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Rheinpower Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Rheinpower ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Störung (24/7) 0203 604-2000 / Gas/Wasser Notfall 0203 604-2286 melden.
Netzbetreiber-Störung
Störung (24/7) 0203 604-2000 / Gas/Wasser Notfall 0203 604-2286
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Rheinpower. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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- Webseite
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Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Rheinpower melden
R(H)EINPOWER verlangt – wie andere Versorger – regelmäßige Meldungen des Zählerstandes, insbesondere für Jahresabrechnungen sowie bei Ein‑ und Auszug. Die Übermittlung ist bequem über das Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER, per E‑Mail oder über entsprechende Onlineformulare möglich. Erfolgt keine fristgerechte Meldung, wird der Verbrauch auf Basis historischer Daten und Netzbetreiber‑Informationen geschätzt.
Es ist wichtig, Zählerstände termingerecht mitzuteilen, damit Ihre Rechnung Ihren tatsächlichen Verbrauch widerspiegelt und Nachzahlungen oder hohe Guthaben vermieden werden. Bei fehlerhaft gemeldeten Ständen kann der Kundenservice den Wert korrigieren; bleiben Zählerstände ganz aus, wird auf Schätzwerte zurückgegriffen, die von Ihrem realen Verbrauch abweichen können.
- Daten für die Meldung: Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Kundennummer.
- Kanäle: Kundenportal MEIN R(H)EINPOWER, E‑Mail an den Kundenservice oder spezielle Onlineformulare.
- Zeitpunkte: Regelmäßig zur angeforderten Ablese, zusätzlich bei Einzug, Auszug oder nach Zählerwechsel.
- Verantwortung: Technische Ablesungen können auch durch den Messstellenbetreiber erfolgen, doch die eigenständige Meldung durch den Kunden erhöht die Abrechnungsgenauigkeit.
- Grund für regelmäßige Meldung: Vermeidung von Schätzungen und damit von unerwarteten Nachzahlungen oder Streitigkeiten über den Verbrauch.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Rheinpower Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Rheinpower Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Rheinpower kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
R(H)EINPOWER bietet unterschiedliche Vertragslaufzeiten: Besonders flexible Tarife wie MeinStrom Pur und MeinStrom Pur Natur haben eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat mit einmonatiger Kündigungsfrist. Klassische Naturstromtarife wie MeinStrom 12 Natur oder Strom Komfort laufen in der Regel 12 Monate, Komfort plus‑Varianten etwa 24 Monate, jeweils mit gleich langer Preisgarantie.
In Sondertarifen – etwa für VIVAWEST‑Mieter – gibt es teilweise kürzere Erstlaufzeiten, zum Beispiel drei Monate, anschließend monatlich kündbar. Unabhängig vom Tarif gilt laut FAQ meist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit; ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag je nach Tarif um 1 bis 12 Monate.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Rheinpower kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit Rheinpower teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Rheinpower Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Rheinpower Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Rheinpower Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Rheinpower, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Rheinpower Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Rheinpower gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
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Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
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Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr