naturstrom Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler

An der Zählerablesung ändert ein Wechsel zu naturstrom grundsätzlich nichts: Der örtliche Netz- bzw. Messstellenbetreiber liest Ihren Zähler in festen Intervallen ab oder bittet Sie schriftlich um Mitteilung des Standes. Zusätzlich können Sie naturstrom Zwischenstände melden, um Abschlagsbeträge anzupassen und so Nachzahlungen oder hohe Guthaben weitgehend zu vermeiden.

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    Verantwortung

    Netz- bzw. Messstellenbetreiber legt den Ablesetermin fest; der Termin ist im Kundenportal unter „Stichtag für die Zählerablesung“ einsehbar.

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    Selbstablesung

    Kunden notieren Zählerstand, Ablesedatum und Zählernummer und übermitteln diese per Online-Formular, Kundenportal, Telefon oder auf dem Ableseformular.

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    Erforderliche Angaben

    Vertrags- oder Kundennummer, Lieferadresse, Zählernummer, aktueller Zählerstand und Datum der Ablesung.

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    Wichtigkeit regelmäßiger Meldungen

    Sorgt für realitätsnahe Abschläge, reduziert Schätzungen und hilft, ungewöhnlich hohen Verbrauch frühzeitig zu erkennen.

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    Smart Meter

    Bei intelligenten Messsystemen werden die Werte automatisch übermittelt; eine aktive Zählerstandsmitteilung ist dann in der Regel nicht mehr nötig.

Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular

Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Viele Anbieter wie naturstrom bieten heute die Möglichkeit, den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.

Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:

Alles bereit – Sie können den Zählerstand jetzt melden.

Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.

Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?

Geben Sie Ihre PLZ ein und wir zeigen Ihnen, in welchem Monat naturstrom und Ihr Netzbetreiber die Ableseaufforderung üblicherweise versenden – damit Sie genau wissen, wann der Zählerstand übermittelt werden muss.

Die Jahresrechnung wird in der Regel einmal pro Jahr versendet (4–6 Wochen nach Ableseaufforderung). Die hier angezeigten Monate beruhen auf dem Standard-Ablesezyklus pro PLZ und können je nach Anbieter geringfügig variieren.

Profi-Tipp

Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.

Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick

Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung einer Kunden-App wie der naturstrom smartcharge App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller. Wo keine App angeboten wird, bleibt zusätzlich die telefonische Durchsage beim naturstrom Kundenservice möglich.

Die Vorteile der App-Meldung

Foto-Funktion (Scan)

Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.

Sofortige Bestätigung

Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.

Verlaufskontrolle

In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.

Keine Zettelwirtschaft

Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

Laden Sie hier die App herunter und nutzen Sie die Vorteile der mobilen Übermittlung:

Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?

Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.

Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist

Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.

Warum ist das so wichtig?

Beweispflicht

Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.

Präzision

Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.

Nahtloser Übergang

Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.

Tipp

Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.

Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei naturstrom vorliegen muss

Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von naturstrom im Auge behalten.

In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.

  1. Auszug – Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern ;
  2. Einzug – Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher naturstrom den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.

Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.

Zähler-Service: Installation und Aktualisierung

Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von naturstrom für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.

Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung

Für den Einbau und die Installation von Strom- und Gaszählern ist nicht naturstrom, sondern in der Regel der örtliche Messstellen- bzw. Netzbetreiber zuständig. Bei Neubauten wird häufig zunächst ein Bauzähler installiert. Sobald der reguläre Haushaltszähler eingebaut ist, kann naturstrom auf Basis der neuen Zählernummer die Belieferung aufnehmen oder einen Lieferantenwechsel veranlassen.

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Zuständigkeit

Technische Planung, Montage, Austausch und Wartung des Zählers erfolgen durch den Messstellen- bzw. Netzbetreiber; naturstrom ist reiner Lieferant.

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Ablauf bei Neubau

Nach Installation des Haushaltszählers im naturstrom-Antrag „Neueinzug (Datum Zählereinbau)“ wählen und als Vormieter z. B. „Neubau“ angeben.

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Benötigte Daten

Exakte Lieferadresse, Zählernummer, Einbaudatum, voraussichtlicher Jahresverbrauch und – falls vorhanden – MaLo-ID.

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Rolle von naturstrom

Übernimmt die Anmeldung beim Netzbetreiber und koordiniert den Lieferbeginn, greift aber nicht in die technische Zählerinstallation ein.

Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist

Für den Wechsel von einem analogen oder einfachen digitalen Zähler auf ein vollwertiges Smart Meter ist der Messstellenbetreiber verantwortlich. Dieser rüstet gemäß gesetzlichem Rollout-Plan sukzessive um; ab 2025 können Haushalte zudem aktiv ein intelligentes Messsystem bestellen. Naturstrom selbst baut keine Zähler ein, prüft jedoch, ob Ihr Zähler für dynamische Tarife wie naturstrom smart geeignet ist.

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Ansprechpartner

Messstellen- bzw. Netzbetreiber, bei dem der Einbau eines Smart Meters beantragt wird.

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Benötigte Daten

Name, Adresse der Entnahmestelle, Zählernummer, aktueller Jahresverbrauch und Kontaktdaten; ein Wunschtermin kann meist angegeben werden.

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Kosten

Beim freiwilligen Einbau darf der Messstellenbetreiber eine einmalige Gebühr erheben; laufende Entgelte fließen in die Netzentgelte ein.

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Vorteile

Automatische 15-Minuten-Messung, keine manuelle Ablesung, hohe Verbrauchstransparenz und Zugang zu dynamischen Tarifen mit potenziellen Kostenvorteilen.

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Bedeutung

Smart Meter erleichtern die Integration von Wind- und Solarstrom und ermöglichen Kunden, ihren Verbrauch flexibler und klimafreundlicher auszurichten.

Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos

Mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) können naturstrom-Kunden ihren Verbrauch viertelstundengenau erfassen und Tarife wie naturstrom smart nutzen. Der Zähler sendet die Messwerte automatisch an Netzbetreiber und Lieferant, sodass manuelle Ablesungen entfallen. Über geeignete Software oder Apps erhalten Sie detaillierte Auswertungen Ihres Stromverbrauchs und können energieintensive Geräte gezielt in Zeiten niedriger Preise verschieben.

  • Voraussetzungen : Digitaler Stromzähler mit zusätzlichem Smart-Meter-Gateway; der zuständige Messstellenbetreiber muss das System installiert und aktiviert haben.
  • Unterlagen für Tarifwechsel : Kundennummer, Zählernummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung; naturstrom prüft im Anmeldeprozess automatisch, ob Ihr Smart Meter für dynamische Tarife geeignet ist.
  • Vorteile : Höhere Transparenz, frühzeitige Erkennung von Stromfressern, präzisere Abrechnung und Wegfall von Schätzwerten.
  • Nutzung mit dynamischen Tarifen : Kunden können Verbrauch (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, E-Auto) auf Zeiten mit niedrigen Börsenstrompreisen verlagern und so Kosten sparen.
  • Datenschutz : Die Datenübertragung erfolgt über zertifizierte Gateways und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Messdaten.

Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt

  • Kein Ablesen mehr – Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett ;
  • Volle Transparenz – Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven „Stromfresser" sofort ;
  • Dynamische Tarife – Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine) ;
  • Pflicht-Rollout – Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht – Details siehe Bundesnetzagentur.

Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?

Hier geht es zu unserem ausführlichen Smart Meter Ratgeber

Zählerstand melden: Wie zuverlässig ist die Abrechnung bei naturstrom?

Die Übermittlung Ihres Zählerstandes ist die Basis für eine korrekte Jahresrechnung. Doch wie reibungslos funktioniert die anschließende Abrechnung bei naturstrom wirklich? Wir haben aktuelle Kundenmeinungen und Testberichte analysiert, um Ihnen einen Einblick in die Servicequalität und die Verlässlichkeit der Rechnungsstellung zu geben.

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Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben

Bei Störungen oder Auffälligkeiten am Zähler – etwa wenn das Display ausfällt, der Zähler surrt oder ungewöhnliche Verbrauchswerte auftreten – bleibt der örtliche Netz- bzw. Messstellenbetreiber Ihr erster Ansprechpartner. Naturstrom unterstützt Sie, indem der Kundenservice Kontaktdaten nennt, Hinweise einholt oder Beschwerden dokumentiert, ist aber nicht Eigentümer oder Betreiber des Messgeräts.

  • Häufige Probleme : Keine Anzeige oder Fehlermeldung, stehender oder auffällig schnell laufender Zähler, Verdacht auf Messfehler, Gasgeruch oder Versorgungsunterbrechung.
  • Zuständige Stelle : Technische Störungen meldet der Kunde der Störungs- bzw. Entstörhotline des Netzbetreibers; bei Gasgeruch gilt der örtliche Gas-Notdienst.
  • Wichtige Informationen : Zählernummer, Lieferadresse, beobachtete Symptome und Zeitpunkt der Auffälligkeit bereithalten.
  • Rolle von naturstrom : Kundenservice prüft Abrechnungen, leitet Beanstandungen weiter und informiert über weitere Schritte, nimmt jedoch keine technischen Eingriffe am Zähler vor.

Typische Störungen und Sofortmaßnahmen

Wenn etwas mit Ihrem Zähler nicht stimmt, sollten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach abarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Ursache dokumentiert ist und die Zuständigkeiten sauber geklärt werden:

Foto machen

Dokumentieren Sie den Zustand des Zählers und den aktuellen Stand.

Messstellenbetreiber kontaktieren

Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung unter „Messstellenbetrieb".

naturstrom informieren

Melden Sie die Störung zusätzlich dem naturstrom Kundenservice, damit Ihre Abschlagszahlungen angepasst werden können.

Prüfung beantragen

Bei Verdacht auf Fehlmessung können Sie beim Messstellenbetreiber eine Eichprüfung anfordern (kostenpflichtig, wenn der Zähler einwandfrei arbeitet).

Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?

Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.

In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:

  • Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt ;
  • naturstrom als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.

Welcher Netzbetreiber für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung unter dem Punkt „Netznutzung" oder über unsere Netzbetreiber-Übersicht.

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naturstrom Kundenservice auf einen Blick

Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal, ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von naturstrom steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

naturstrom Kontaktdaten auf einen Blick
Telefonnummer 0211 77900-0
Öffnungszeiten Mo–Fr 08:00–18:00
E-Mail-Adresse [email protected]
Adresse Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf, Deutschland
Kontaktformular Zum naturstrom Kontaktformular
Kundenportal kundenservice.naturstrom.de
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Häufige Fragen zum naturstrom Zählerstand melden

In der Regel wird der Zählerstand einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgefragt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie über die offizielle Ableseaufforderung von naturstrom oder dem zuständigen Messstellenbetreiber. Zusätzlich sollten Sie den Stand bei Umzug, Anbieterwechsel oder Verdacht auf Fehlmessung übermitteln.

Wenn keine fristgerechte Selbstablesung erfolgt, darf der Energieversorger Ihren Verbrauch gemäß § 40 Abs. 4 EnWG schätzen – meist auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Diese Schätzung fällt häufig zu Ungunsten des Kunden aus. Den korrekten Wert können Sie in der Regel innerhalb der Einspruchsfrist nachreichen.

Sie benötigen in der Regel Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand (nur die Ziffern vor dem Komma) und – je nach Formular – Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bei mehreren Tarifregistern (HT/NT) übermitteln Sie beide Werte.

Ja, die meisten Versorger bieten ein Online-Formular ohne Registrierung. Sie identifizieren sich dort über zwei Merkmale (z. B. Vertragskontonummer + Zählernummer) und übermitteln den Stand in wenigen Sekunden. Alternativ ist die Meldung per Kunden-App, Telefon oder – bei Smart Metern – automatisch über das Smart Meter Gateway möglich.

Für die technische Funktion und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber verantwortlich – meist Ihr lokaler Netzbetreiber. naturstrom ist Ihr Lieferant und kümmert sich um Vertrag und Abrechnung, besitzt aber nicht die Hardware in Ihrem Keller. Bei Defekt zuerst den Messstellenbetreiber kontaktieren; eine Eichprüfung ist über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt.

Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 2030 eine schrittweise Einbaupflicht. Bis 2032 sollen 95 % aller Pflichtmessstellen umgerüstet sein. Mehr dazu in unserem Smart Meter Ratgeber.

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