Das Wichtigste auf einen Blick
- Den N-ERGIE Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 1008009 (Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im N-ERGIE Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht N-ERGIE, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0800 1008009
Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Kundenportal
Zum N-ERGIE LoginPostanschrift
Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg
N-ERGIE Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0800 1008009 |
| Notfallnummer | Strom: 0800 234-2500; Erdgas/Wasser: 0800 234-3600; Fernwärme: 0800 234-4500 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr |
| Postanschrift | Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg |
| Fax | 0911 802-3780 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum N-ERGIE Zugang |
Wie lautet die N-ERGIE Telefonnummer?
Für allgemeine Vertrags‑ und Rechnungsfragen steht Privatkundinnen und ‑kunden die kostenlose Service‑Hotline von N‑ERGIE unter der Nummer 0800 1008009 zur Verfügung; sie ist montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Die zentrale Telefonzentrale des Unternehmens ist zudem über die Rufnummer 0911 802‑01 erreichbar und verbindet bei Bedarf an die zuständigen Fachabteilungen weiter. Für individuelle Energie‑ und Umweltberatung existiert eine eigene Durchwahl (z. B. 0911 802‑58222), unter der werktags während der üblichen Geschäftszeiten Beratungstermine vereinbart und Fragen zu Sanierung, Heizungstausch und Fördermitteln geklärt werden können.
Technische Störungen im Netzbereich werden direkt von der N‑ERGIE Netz GmbH bearbeitet, die hierfür rund um die Uhr kostenfreie Störungsnummern bereitstellt: Für Strom lautet die Nummer 0800 234‑2500, für Erdgas und Wasser 0800 234‑3600 und für Fernwärme 0800 234‑4500. Darüber hinaus bietet N‑ERGIE Netz eine allgemeine Netz‑Service‑Hotline (etwa 0800 271‑5000), über die montags bis freitags tagsüber sowie teilweise samstags Fragen zu Hausanschlüssen, Zählern, Erzeugungsanlagen und Netzthemen beantwortet werden. Spezielle Rufnummern für Zahlungsvereinbarungen und Abwendungsvereinbarungen stehen Kundinnen und Kunden mit Zahlungsrückständen zur Verfügung und sind während der üblichen Servicezeiten werktags erreichbar.
N-ERGIE Hotline
0800 1008009
Service-Zeiten: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
N-ERGIE Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte N-ERGIE telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den N-ERGIE Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum N-ERGIE LoginEnergieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Anliegen im N-ERGIE Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das N-ERGIE Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den N-ERGIE Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von N-ERGIE ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: 0800 234-2500; Erdgas/Wasser: 0800 234-3600; Fernwärme: 0800 234-4500 melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom: 0800 234-2500
Erdgas/Wasser: 0800 234-3600
Fernwärme: 0800 234-4500
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei N-ERGIE. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an N-ERGIE melden
Die Ablesung der Zählerstände für Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme erfolgt im Versorgungsgebiet von N‑ERGIE in der Regel durch die Kundinnen und Kunden selbst. Einmal jährlich – sowie bei Ein‑ und Auszug oder bei einem Versorgerwechsel – wird der Zählerstand zum angegebenen Stichtag abgelesen und an N‑ERGIE beziehungsweise an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Am bequemsten geschieht dies über das Online‑Kundenkonto, in dem Zählerstände eingegeben, die Ablesehistorie eingesehen und der eigene Verbrauch über mehrere Jahre hinweg verglichen werden können. Alternativ können Zählerstände telefonisch, per E‑Mail, über Ablesekarten oder über spezielle Zählerstand‑Formulare gemeldet werden.
- Wichtige Daten bei der Meldung: Für jede Verbrauchsstelle werden Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Kundennummer und Lieferadresse benötigt. In Haushalten mit mehreren Zählern (z. B. Haushaltsstrom plus Wärmepumpe oder Wallbox) ist darauf zu achten, dass der richtige Zählerstand jeweils der passenden Marktlokation zugeordnet wird.
- Übermittlungswege: Die komfortabelste Variante ist die Eingabe im Online‑Kundenkonto von N‑ERGIE, wo die bisherigen Verbräuche und Zählerstände übersichtlich dargestellt werden. Zusätzlich stehen eine telefonische Meldung beim Kundenservice, der Versand per E‑Mail sowie Ablesekarten oder – sofern angeschrieben – Online‑Portale des Netzbetreibers zur Verfügung.
- Zuständigkeit von Lieferant und Netzbetreiber: Ist N‑ERGIE zugleich Lieferant und Netzbetreiber, reicht die Meldung an das Unternehmen aus. In Gebieten, in denen ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, müssen Zählerstände unter Umständen direkt an diesen übermittelt werden; entsprechende Hinweise finden sich in den Anschreiben zur Jahresablesung.
- Bedeutung regelmäßiger Ablesung: Aus den gemeldeten Zählerständen wird der tatsächliche Jahresverbrauch ermittelt, auf dessen Basis die Endabrechnung erstellt und der Abschlag angepasst wird. Werden keine Zählerstände gemeldet, muss der Verbrauch geschätzt werden, was zu Nachzahlungen oder zu hohen Abschlägen führen kann. Regelmäßige, möglichst stichtagsgenaue Ablesungen helfen, unerwartet hohe Rechnungen zu vermeiden und ungewöhnliche Verbrauchsänderungen frühzeitig zu erkennen.
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1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
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2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem N-ERGIE Login an.
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3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
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4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
N-ERGIE Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei N-ERGIE kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Die Vertragslaufzeiten bei N‑ERGIE unterscheiden sich je nach Produktart. Die gesetzliche Grundversorgung für Strom und Gas läuft unbefristet und kann von Kundinnen und Kunden mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die meisten Sonderprodukte wie STROM SMART oder ERDGAS SMART haben hingegen eine Erstvertragslaufzeit von in der Regel zwölf Monaten; nach Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird. Ergänzend gibt es Tarife mit besonderer Flexibilität, etwa dynamische Stromprodukte wie STROM AGIL, die mit einer kurzen, monatlichen Kündigungsfrist ausgestattet sind und sich vor allem an preissensible oder besonders aktive Kundinnen und Kunden richten.
- Grundversorgung (unbefristet, kurze Kündigungsfrist): Sinnvoll für Haushalte, die maximale Flexibilität wünschen, häufig den Anbieter vergleichen oder nur vorübergehend beliefert werden möchten. Die Kündigungsfrist von zwei Wochen erlaubt einen schnellen Wechsel zu anderen Produkten oder Anbietern, allerdings meist zu höheren Arbeitspreisen als in Sondertarifen.
- Sonderverträge mit zwölf Monaten Erstlaufzeit: Typische Produkte wie STROM SMART oder ERDGAS SMART (einschließlich Kombivarianten) bieten gegenüber der Grundversorgung in der Regel günstigere Konditionen und oft eine Preisgarantie über die Erstlaufzeit. Sie eignen sich für Kundinnen und Kunden, die Planungssicherheit und einen stabilen Energiepreis schätzen und dafür eine Bindung von einem Jahr akzeptieren.
- Flexible und dynamische Tarife: Spezielle Produkte mit monatlicher Kündbarkeit und teilweise dynamischer Preisbildung an der Strombörse richten sich an informierte Kundinnen und Kunden, die ihren Verbrauch aktiv steuern und so von günstigen Stundenpreisen profitieren möchten. Voraussetzung ist meist ein intelligentes Messsystem, dafür bleiben sie bei Tarif‑ oder Anbieterwechsel sehr beweglich.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei N-ERGIE kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit N-ERGIE teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der N-ERGIE Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Eine Bestätigungs-E-Mail wurde an Sie gesendet. Ihre Bewertung wird nach der Bestätigung veröffentlicht.
Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen N-ERGIE Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum N-ERGIE Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant N-ERGIE, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den N-ERGIE Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu N-ERGIE gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
N-ERGIE Strom anmelden
Neukunde werden: Anmeldung Schritt für Schritt.
N-ERGIE kündigen
Vertrag beenden: Fristen und Musterschreiben.
Strompreise vergleichen
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