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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den N-ERGIE Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 911 802-01 (Hotline 0800 1008009: Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–13:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im N-ERGIE Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht N-ERGIE, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 911 802-01

Hotline 0800 1008009: Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–13:00

Kundenportal

Zum N-ERGIE Login

Postanschrift

Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg, Deutschland

N-ERGIE Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

N-ERGIE Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 911 802-01
Notfallnummer Strom: 0800 234-2500; Erdgas/Wasser: 0800 234-3600; Fernwärme: 0800 234-4500 (24/7, kostenlos in DE) 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Hotline 0800 1008009: Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–13:00
Postanschrift Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg, Deutschland
Fax +49 911 802-3780
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum N-ERGIE Zugang

Wie lautet die N-ERGIE Telefonnummer?

N‑ERGIE stellt verschiedene Telefonnummern für Serviceanfragen und Störungen bereit. Die zentrale, kostenfreie Service-Hotline für Privatkunden ist unter 0800 1008009 erreichbar. Für allgemeine Auskünfte zur N‑ERGIE Aktiengesellschaft existiert zusätzlich eine Zentrale, und für Versorgungsstörungen betreibt die N‑ERGIE Netz GmbH rund um die Uhr erreichbare Entstörungsnummern für die einzelnen Sparten.

  • Kundenservice Privatkunden: 0800 1008009 (kostenfrei, Montag bis Freitag 8:00–18:00 Uhr) für Vertragsfragen, Rechnungen, Umzugsmeldungen und allgemeine Beratung.
  • Zentrale N‑ERGIE AG: 0911 802‑01 (Allgemeine Unternehmensauskunft, Weitervermittlung an zuständige Stellen zu üblichen Geschäftszeiten).
  • Störung Strom (N‑ERGIE Netz GmbH): 0800 234‑2500 (kostenfrei, 24 Stunden täglich) zur Meldung von Stromausfällen und Netzstörungen.
  • Störung Erdgas/Wasser: 0800 234‑3600 (kostenfrei, 24 Stunden täglich) bei Gasgeruch, Gasstörungen oder Problemen in der Wasserversorgung.
  • Störung Fernwärme: 0800 234‑4500 (kostenfrei, 24 Stunden täglich) bei Ausfällen oder Störungen der Fernwärmeversorgung.

N-ERGIE Hotline

+49 911 802-01

Service-Zeiten: Hotline 0800 1008009: Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–13:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

N-ERGIE Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte N-ERGIE telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den N-ERGIE Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum N-ERGIE Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die N-ERGIE Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im N-ERGIE Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das N-ERGIE Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den N-ERGIE Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von N-ERGIE ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: 0800 234-2500; Erdgas/Wasser: 0800 234-3600; Fernwärme: 0800 234-4500 (24/7, kostenlos in DE) melden.

Netzbetreiber-Störung

Strom: 0800 234-2500
Erdgas/Wasser: 0800 234-3600
Fernwärme: 0800 234-4500 (24/7, kostenlos in DE)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei N-ERGIE. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an N-ERGIE melden

Die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser werden bei N‑ERGIE überwiegend vom Kunden selbst abgelesen. Über das Online-Kundenkonto oder ein spezielles Webformular können Sie Zählerstände jederzeit bequem übermitteln, etwa zu Jahresabrechnung, Einzug, Auszug oder als Zwischenablesung. Alternativ sind Meldungen telefonisch, per E‑Mail oder über den Netzbetreiber möglich. Ohne Meldung wird der Verbrauch geschätzt, was zu Abweichungen führen kann.

  • Ablauf der Ablesung: Zählerstand am Gerät (kWh oder m³) zum angegebenen Stichtag erfassen, Zählernummer prüfen und Wert ohne Nachkommastellen notieren; bei HT/NT-Zählern beide Werte melden.
  • Übermittlungsmöglichkeiten: Online-Services (mit Login), separates Online-Formular, Telefonkontakt zum Kundenservice oder – falls angeschrieben – direkte Meldung an den zuständigen Netzbetreiber.
  • Erforderliche Angaben: Kundennummer, betroffene Lieferadresse, Zählernummer oder Marktlokation, Ablesedatum und Zählerstand.
  • Warum regelmäßige Meldung wichtig ist: Nur aktuelle Zählerstände ermöglichen eine verbrauchsgenaue Abrechnung, vermeiden hohe Nachzahlungen oder zu hohe Abschläge und geben Ihnen Transparenz über Ihren tatsächlichen Energieverbrauch.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem N-ERGIE Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

N-ERGIE Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei N-ERGIE kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

In der Grundversorgung für Strom und Gas bestehen keine festen Vertragslaufzeiten; Haushaltskunden können mit gesetzlicher Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderprodukte wie STROM SMART oder ERDGAS SMART werden dagegen typischerweise mit einer Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten angeboten. Danach verlängert sich der Vertrag, meist auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von in der Regel einem Monat gekündigt wird.

Geschäftskundentarife oder spezielle Produkte (zum Beispiel für kleinere Gewerbekunden) haben häufig ebenfalls einjährliche Laufzeiten mit Kündigungsfristen von etwa einem Monat vor Ablauf. Preisgarantien sind meist an die Erstvertragslaufzeit gekoppelt und umfassen in der Regel nur den Energiekostenanteil, nicht jedoch gesetzliche Steuern, Umlagen und Netzentgelte, die sich unabhängig vom Vertrag ändern können.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei N-ERGIE kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit N-ERGIE teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der N-ERGIE Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

N-ERGIE Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit N-ERGIE

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen N-ERGIE Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum N-ERGIE Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant N-ERGIE, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den N-ERGIE Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu N-ERGIE gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern