Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den LichtBlick Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 (0)40 80803030 (Mo–Fr 08:00–18:00).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im LichtBlick Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht LichtBlick, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 (0)40 80803030

Mo–Fr 08:00–18:00

Kundenportal

Zum LichtBlick Login

Postanschrift

Klostertor 1, 20097 Hamburg, Deutschland

LichtBlick Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

LichtBlick Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 (0)40 80803030
Notfallnummer +49 800 0670 000 (Störungsnummer LichtBlick eMobility) 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Fr 08:00–18:00
Postanschrift Klostertor 1, 20097 Hamburg, Deutschland
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum LichtBlick Zugang
Soziale Medien

Wie lautet die LichtBlick Telefonnummer?

Der zentrale Kundenservice von LichtBlick ist unter der Rufnummer 040 808 030 30 erreichbar. Diese Hotline steht in der Regel Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für Fragen zu Verträgen, Rechnungen, Umzug oder Zählerständen zur Verfügung. Darüber hinaus sind Schriftkontakt per E‑Mail und die Nutzung des Kundenportals ausdrücklich vorgesehen.

Für Themen rund um E-Mobilität gibt es zusätzliche Telefonnummern. Die allgemeine Service-Hotline der LichtBlick eMobility GmbH lautet 09321 9319 101 und ist zu üblichen Bürozeiten erreichbar; bei Störungen im Ladebetrieb steht die kostenfreie Rufnummer 0800 0670 000 rund um die Uhr zur Verfügung. Regionale Netzbetreiber unterhalten eigene Entstörungsnummern für Stromausfälle.

LichtBlick Hotline

+49 (0)40 80803030

Service-Zeiten: Mo–Fr 08:00–18:00

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

LichtBlick Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte LichtBlick telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den LichtBlick Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum LichtBlick Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die LichtBlick Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im LichtBlick Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das LichtBlick Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den LichtBlick Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von LichtBlick ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die +49 800 0670 000 (Störungsnummer LichtBlick eMobility) melden.

Netzbetreiber-Störung

+49 800 0670 000 (Störungsnummer LichtBlick eMobility)

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei LichtBlick. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an LichtBlick melden

LichtBlick setzt bei Strom- und Gaszählern überwiegend auf Selbstablesung durch die Kundinnen und Kunden. Sie lesen den Zählerstand selbst ab und übermitteln ihn bequem über Kundenportal, App oder Kontaktformular. Wichtig ist die Meldung mindestens einmal jährlich sowie zu Einzug, Auszug, Vertragsbeginn oder Vertragsende, damit die Abrechnung auf realen statt auf geschätzten Werten basiert.

In manchen Netzgebieten oder für bestimmte Zählertypen kann weiterhin der Netz- oder Messstellenbetreiber vor Ort ablesen; die Daten werden dann an LichtBlick weitergeleitet. Regelmäßige, korrekte Meldungen schützen Sie vor hohen Nachzahlungen oder unnötigen Guthaben. Sie erlauben zudem, den eigenen Verbrauch besser zu kontrollieren und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.

  • Ablesezeitpunkte: Mindestens einmal jährlich, zusätzlich bei Wohnungswechsel, Vertragsbeginn und Vertragsende.
  • Übermittlungskanäle: Kundenportal, LichtBlick App oder Kontaktformular; in Einzelfällen auch über Ablesekarten.
  • Benötigte Angaben: Kundennummer, Zählernummer, abgelesener Stand und Datum der Ablesung.
  • Verantwortlichkeit: In der Regel Selbstablesung, bei manchen Zählern Ablesung durch Netz- oder Messstellenbetreiber.
  • Nutzen: Vermeidung von Schätzungen, korrekte Verbrauchsabrechnung und bessere Kontrolle des Energieverbrauchs.
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    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

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    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem LichtBlick Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

LichtBlick Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei LichtBlick kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Bei LichtBlick unterscheiden sich die Laufzeiten je nach Tarif. Die ÖkoStrom-Tarife Relax und Komfort haben feste Erstlaufzeiten von 24 beziehungsweise 12 Monaten mit zugehöriger Preisgarantie. Der Tarif Vario ist dagegen auf unbestimmte Zeit angelegt und kann monatlich gekündigt werden. Ähnliche Strukturen mit Laufzeit- und Flex-Tarifen finden Sie bei vielen Gas- und Wärmestromprodukten.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängern sich Laufzeitverträge stillschweigend, jedoch nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können dann in der Regel mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für Verträge in der Grundversorgung gelten kürzere Kündigungsfristen, während Sonderprodukte wie dynamische Stromtarife zusätzliche, produktspezifische Bedingungen zur Laufzeit enthalten können.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei LichtBlick kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit LichtBlick teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der LichtBlick Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

LichtBlick Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen LichtBlick Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum LichtBlick Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant LichtBlick, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den LichtBlick Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu LichtBlick gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

LichtBlick auf Sozialen Medien

Wenn Sie LichtBlick über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.