Diese Seite erklärt ausschließlich das Lekker Zählerstand melden. Aktuelle Tarife, Preise, Erfahrungen und alle weiteren Kontaktwege von Lekker finden Sie in unserer Übersicht.
Lekker Zählerstand ablesen 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Drehstrom- und Digitalzähler
Die jährliche Zählerablesung dient bei Kundinnen und Kunden von lekker Energie als Grundlage für eine korrekte Jahresabrechnung von Strom und Gas. In vielen Netzgebieten übernimmt der örtliche Netz- bzw. Messstellenbetreiber die Ablesung vor Ort oder bittet die Haushalte darum, die Zählerstände selbst zu erfassen und zu übermitteln. lekker Energie erhält diese Werte anschließend über die Marktprozesse und nutzt sie zur Abrechnung. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden Zählerstände auch direkt an lekker melden, zum Beispiel über das Online-Kundenportal „Mein lekker“, per E-Mail oder telefonisch, insbesondere dann, wenn sie eine Zwischenabrechnung wünschen oder Unstimmigkeiten im Verbrauch vermuten.
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Die routinemäßige Jahresablesung erfolgt meist durch den örtlichen Netz- bzw. Messstellenbetreiber; Kundinnen und Kunden können ihre Zählerstände aber zusätzlich direkt über „Mein lekker“, telefonisch oder per E-Mail an lekker Energie übermitteln.
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Für jede Meldung sollten Zählernummer, aktueller Zählerstand, Ablesedatum, Name und Adresse sowie idealerweise die Kundennummer bereitgehalten werden.
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Bei digitalen Zählern ist in Standardtarifen der Gesamtverbrauch (z. B. Anzeige „1.8.0“) maßgeblich; bei Zwei-Tarif-Zählern müssen Hoch- und Niedertarifstände unterschieden werden.
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Regelmäßige Zählerstandsmeldungen reduzieren Schätzungen in der Abrechnung, ermöglichen realistische Abschläge und beugen hohen Nachzahlungen oder unerwarteten Guthaben vor.
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Beim Ein- und Auszug sowie bei Lieferanten- oder Tarifwechsel sollten Kundinnen und Kunden den Zählerstand am Stichtag dokumentieren und für spätere Rückfragen aufbewahren.
Übermittlung ohne Login: So nutzen Sie das schnelle Online-Formular
Die schnellste Methode, um Ihre Daten zu übermitteln, ist oft der Gast-Zugang. Viele Anbieter wie Lekker bieten heute die Möglichkeit, den Zählerstand ohne Registrierung zu melden. Dies ist ideal für alle, die ihre Zugangsdaten für das Kundenportal gerade nicht zur Hand haben oder sich den Prozess der Registrierung komplett sparen möchten.
Was Sie für die Meldung bereithalten müssen: Um sich im Formular zu verifizieren, benötigt das System in der Regel zwei Identifikationsmerkmale. Halten Sie daher folgende Daten bereit:
Alles bereit – Sie können den Zählerstand jetzt melden.
Für wen eignet sich dieser Weg? Besonders lohnenswert ist das Online-Formular für Kunden, die lediglich einmal im Jahr zur Jahresabrechnung ihren Stand durchgeben müssen oder für Mieter, die beim Ein- oder Auszug eine schnelle Bestätigung für das Übergabeprotokoll benötigen. Da keine Anmeldung erforderlich ist, kann die Meldung innerhalb weniger Sekunden sogar bequem von unterwegs über das Smartphone erledigt werden.
Wann erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung?
Geben Sie Ihre PLZ ein und wir zeigen Ihnen, in welchem Monat Lekker und Ihr Netzbetreiber die Ableseaufforderung üblicherweise versenden – damit Sie genau wissen, wann der Zählerstand übermittelt werden muss.
Die Jahresabrechnung ist der ideale Moment, um Preise & Tarife zu vergleichen und zu einem besseren Energieanbieter zu wechseln.
Mehrere Orte unter dieser PLZ – bitte den passenden Ort wählen:
- Versand im
Die Jahresabrechnung ist der ideale Moment, um Preise & Tarife zu vergleichen und zu einem besseren Energieanbieter zu wechseln.
Profi-Tipp
Machen Sie mit Ihrem Smartphone ein Foto vom Zähler, bevor Sie das Formular öffnen. So vermeiden Sie Zahlendreher und haben bei Rückfragen direkt einen Beleg zur Hand.
Meldung via App oder Telefon: Die komfortablen Alternativen im Überblick
Für alle, die es noch einfacher mögen, ist die Nutzung einer Kunden-App wie der Mein lekker App oft der bequemste Weg. Anstatt Daten manuell in ein Web-Formular abzutippen, verwandelt die App Ihr Smartphone in ein smartes Lesegerät. Dies ist die modernste Form der Zählerstandsmeldung und spart Ihnen das mühsame Notieren von Ziffernfolgen im dunklen Keller. Wo keine App angeboten wird, bleibt zusätzlich die telefonische Durchsage beim Lekker Kundenservice möglich.
Die Vorteile der App-Meldung
Foto-Funktion (Scan)
Die meisten Apps verfügen über eine Scan-Funktion. Sie richten einfach die Kamera auf das Zählwerk, und der Wert wird automatisch erkannt und übernommen.
Sofortige Bestätigung
Sie erhalten direkt nach dem Absenden eine Bestätigung in der App – kein Bangen mehr, ob die Daten angekommen sind.
Verlaufskontrolle
In der App haben Sie Ihre historischen Verbräuche oft grafisch aufbereitet im Blick und können so Ihren Energiebedarf besser steuern.
Keine Zettelwirtschaft
Alle Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihrem Zähler sind digital an einem Ort gebündelt.
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten: Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuellste Version der App installiert haben und dass die Kameralinse Ihres Smartphones sauber ist, damit der Scan fehlerfrei funktioniert. Sollte der Keller zu dunkel sein, lässt sich bei den meisten Apps direkt über die Scan-Funktion das Blitzlicht Ihres Handys zuschalten. Diese Methode lohnt sich besonders für technikaffine Nutzer und alle, die ihren Energieverbrauch regelmäßig (z. B. monatlich) im Blick behalten wollen, um böse Überraschungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
Umzug, Einzug oder Anbieterwechsel?
Ein Wohnungswechsel ist meist mit Stress verbunden, doch die Kommunikation mit Ihrem Energielieferanten sollte dabei ganz oben auf der Checkliste stehen. Nur mit einem präzisen Zählerstand zum Stichtag wird sichergestellt, dass Sie nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbraucht haben – und nicht die Kosten Ihres Vor- oder Nachmieters übernehmen.
Zählerstand beim Umzug mitteilen: Warum das Übergabeprotokoll so wichtig ist
Wenn Sie ausziehen oder eine neue Wohnung beziehen, ist der Zählerstand das rechtliche Bindeglied zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Energieversorger. Wir empfehlen dringend, den Stand gemeinsam mit dem Vermieter oder dem Nachmieter abzulesen und in einem Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten.
Warum ist das so wichtig?
Beweispflicht
Das unterschriebene Protokoll dient als Beleg, falls es später Unstimmigkeiten bei der Schlussrechnung gibt.
Präzision
Ohne offizielle Meldung muss der Energieversorger den Verbrauch auf Basis von Schätzwerten berechnen – das fällt oft zu Ungunsten des Kunden aus.
Nahtloser Übergang
Bei einem Anbieterwechsel garantiert der exakte Stand zum Wechseltermin eine centgenaue Abrechnung zwischen altem und neuem Lieferanten.
Tipp
Machen Sie am Tag der Schlüsselübergabe ein Foto des Zählers, auf dem auch die Zählernummer deutlich erkennbar ist. So haben Sie einen digitalen Zeitstempel als zusätzlichen Nachweis.
Fristen beachten: Wann die Meldung spätestens bei Lekker vorliegen muss
Zeit ist beim Umzug ein kritischer Faktor. Damit die Abmeldung an Ihrer alten Adresse und die Anmeldung im neuen Heim reibungslos funktionieren, sollten Sie die Fristen von Lekker im Auge behalten.
In der Regel sollte die Meldung des Zählerstands innerhalb von zwei Wochen rund um den Termin der Schlüsselübergabe erfolgen.
- Auszug – Melden Sie den Stand idealerweise am Tag der Übergabe, spätestens jedoch wenige Tage danach, um die Schlussrechnung anzufordern;
- Einzug – Hier haben Sie meist etwas mehr Spielraum, aber auch hier gilt: Je früher Lekker den Startwert kennt, desto präziser können Ihre monatlichen Abschlagszahlungen berechnet werden.
Sollten Sie die Frist versäumen, erfolgt eine gesetzlich zulässige Schätzung Ihres Verbrauchs. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie am besten sofort nach der Schlüsselübergabe das Online-Portal.
Zähler-Service: Installation und Aktualisierung
Hinter jeder Stromrechnung steckt eine präzise Technik, die über Jahre hinweg zuverlässig funktionieren muss. Doch ein Zähler ist kein Gerät für die Ewigkeit. Ob Sie gerade Ihr Traumhaus bauen, eine alte Immobilie sanieren oder die gesetzlichen Eichfristen ablaufen – es gibt viele Momente, in denen der Zähler-Service von Lekker für Sie wichtig wird. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie der Austausch eines Geräts abläuft und welche modernen Möglichkeiten die neue Technikgeneration bietet.
Zähler-Installation: Ablauf und Kosten bei Neubau oder Sanierung
Für den Einbau und die Installation von Strom- und Gaszählern ist in Deutschland grundsätzlich nicht der Lieferant, sondern der Messstellenbetreiber zuständig, der in den meisten Fällen identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber ist. Auch bei Kundinnen und Kunden von lekker Energie wird der Zähler daher in der Regel vom lokalen Netz- bzw. Messstellenbetreiber eingebaut, gewartet und bei Bedarf ausgetauscht. lekker Energie übernimmt in diesem Zusammenhang vor allem die Anmeldung der Belieferung, die Abrechnung und die Kommunikation der relevanten Stammdaten, nutzt aber den vorhandenen Zähler und ist nicht selbst für die technische Installation verantwortlich.
Zuständig für Einbau, Austausch und technische Wartung von Zählern ist der Messstellenbetreiber, meist identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber, nicht lekker Energie selbst.
lekker nutzt den vorhandenen Zähler für die Belieferung und Abrechnung und übermittelt die notwendigen Vertrags- und Verbrauchsdaten im Rahmen der Marktprozesse an den Messstellen- und Netzbetreiber.
Bei Neubauten, Zählertausch oder Umbauten erhalten Kundinnen und Kunden in der Regel eine Terminankündigung vom Netz- bzw. Messstellenbetreiber, der den Vor-Ort-Einbau vornimmt.
Für einen reibungslosen Ablauf sollten Kundinnen und Kunden sicherstellen, dass der Zählerplatz gut zugänglich ist und gegebenenfalls Vermieter oder Hausverwaltung informiert sind.
Bei Unklarheiten zum zuständigen Netzbetreiber oder zur Zählernummer unterstützt der Kundenservice von lekker Energie, etwa indem er anhand der Adresse den zuständigen Netzbetreiber benennt.
Zähler-Aktualisierung: Wann ein Austausch (z. B. wegen Eichfrist) notwendig ist
Der Wechsel von einem klassischen Ferraris- oder digitalen Standardzähler zu einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) wird in Deutschland durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und liegt organisatorisch bei den Messstellenbetreibern, nicht bei lekker Energie selbst. In definierten Verbrauchs- und Anwendungsfällen – etwa bei hohen Jahresverbräuchen, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder bei Stromerzeugungsanlagen – besteht für den Messstellenbetreiber eine gesetzliche Pflicht, schrittweise Smart Meter einzubauen. Kundinnen und Kunden werden hierzu vom Messstellenbetreiber rechtzeitig informiert und erhalten einen Installationstermin; die bisherigen Zähler werden dabei ausgebaut und durch das neue System ersetzt.
Der Einbau und die Modernisierung von Zählern zu intelligenten Messsystemen erfolgt durch den Messstellenbetreiber, nicht direkt durch lekker Energie.
Für bestimmte Kundengruppen (z. B. hoher Jahresverbrauch, steuerbare Verbrauchseinrichtungen oder Erzeugungsanlagen) besteht eine gesetzliche Einbaupflicht; in anderen Fällen kann auf Wunsch ein Smart Meter bestellt werden.
Die Kosten für den Smart-Meter-Betrieb sind gesetzlich gedeckelt und werden als jährliche Messentgelte erhoben; sie ersetzen die bisherigen Zählermieten.
Mit einem Smart Meter entfallen in der Regel manuelle Zählerstandsabgaben, und Kundinnen und Kunden erhalten detailliertere Informationen über ihren Stromverbrauch.
Um dynamische Stromtarife von lekker Energie abschließen und von stündlichen Marktpreisen profitieren zu können, ist ein bereits installiertes intelligentes Messsystem zwingende Voraussetzung.
Smart Meter: Die digitale Zukunft – Vorteile und Rollout-Infos
Smart Meter – bei lekker Energie als intelligente Messsysteme bezeichnet – bilden die Grundlage für besonders moderne und flexible Stromtarife. Kundinnen und Kunden, bei denen bereits ein solches System installiert ist, können spezielle Tarife nutzen, bei denen sich der Strompreis an den stündlichen Börsenpreisen orientiert. Über diese dynamischen Tarife ist es möglich, den Stromverbrauch in Zeiten niedriger Preise zu verlagern, etwa indem Waschmaschine, Geschirrspüler oder Ladevorgänge für Elektroautos gezielt in günstigere Stunden gelegt werden. Die Messwerte werden dabei verschlüsselt und automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt, sodass keine manuelle Zählerstandsmeldung mehr erforderlich ist.
- Voraussetzung für die Nutzung dynamischer Stromtarife von lekker Energie ist ein bereits installiertes intelligentes Messsystem (Smart Meter) an der Verbrauchsstelle.
- Mit einem Smart Meter entfallen in der Regel manuelle Zählerstandsmeldungen, da Verbräuche automatisch und sicher übermittelt werden.
- Über das Kundenportal und die Tarifinformationen können Kundinnen und Kunden stündliche Preisverläufe einsehen und ihren Verbrauch an kostengünstige Zeiten anpassen.
- Smart Meter erhöhen die Transparenz über den eigenen Energieverbrauch, helfen bei der Identifikation von Stromfressern und unterstützen so aktiv beim Energiesparen.
- Die technische Installation und Wartung des Smart Meters verantwortet der Messstellenbetreiber; lekker Energie nutzt die Messwerte für Abrechnung und Tarifgestaltung.
Auf einen Blick: Warum sich ein Smart Meter für Sie lohnt
- Kein Ablesen mehr – Die manuelle Übermittlung des Zählerstands entfällt komplett;
- Volle Transparenz – Über Apps oder Webportale sehen Sie Ihren Verbrauch in Echtzeit und entlarven „Stromfresser" sofort;
- Dynamische Tarife – Nutzen Sie Strom dann, wenn er am günstigsten ist (z. B. nachts für das E-Auto oder die Waschmaschine);
- Pflicht-Rollout – Ab 2025/2026 greift für viele Haushalte (insb. mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder hohem Verbrauch über 6.000 kWh) die Einbaupflicht – Details siehe Bundesnetzagentur.
Sie möchten wissen, ob Sie bereits zur Pflichtgruppe gehören, welche Kosten auf Sie zukommen und wie der Einbau genau abläuft?
Hilfe bei Störungen: Probleme mit dem Zähler beheben
Treten rund um den Strom- oder Gaszähler Unregelmäßigkeiten auf, sollten Kundinnen und Kunden von lekker Energie zunächst unterscheiden, ob es sich um ein technisches Zählerproblem oder um eine Abrechnungsfrage handelt. Technische Defekte – etwa ein ausgefallenes Display, ungewöhnliche Geräusche, sichtbare Beschädigungen, Brandgeruch oder eine offensichtlich falsche Zählbewegung – fallen in die Zuständigkeit des Messstellenbetreibers, der in der Regel identisch mit dem örtlichen Netzbetreiber ist. In solchen Fällen ist eine schnelle Meldung an den Netzbetreiber bzw. dessen Störungshotline erforderlich, damit der Zähler überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden kann. lekker Energie ist an diesen Vorgängen beteiligt, nutzt aber die vom Messstellenbetreiber bereitgestellten Messwerte.
- Offensichtliche technische Defekte (kein oder flackerndes Display, sichtbare Schäden, ungewöhnliche Geräusche, Geruchsentwicklung) sind umgehend dem zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber zu melden.
- Bei Stromausfällen im Haus oder in der Straße ist nicht der Lieferant, sondern der Netzbetreiber bzw. die regionale Störungshotline zuständig; dessen Kontaktdaten finden sich auf der Jahresrechnung oder am Hausanschlusskasten.
- Unklare oder auffällig hohe Verbräuche sollten durch eigene Zählerstandskontrollen über mehrere Tage überprüft und mit dem Kundenservice von lekker Energie besprochen werden.
- Bei stark von der Realität abweichenden Schätzungen können Kundinnen und Kunden aktuelle Zählerstände nachmelden und eine Korrektur der Abrechnung beantragen.
- Im Ausnahmefall ist eine Zählerprüfung durch den Messstellenbetreiber möglich; stellt sich der Zähler als fehlerhaft heraus, werden Verbrauch und Kosten korrigiert, andernfalls können Prüfkosten anfallen.
Typische Störungen und Sofortmaßnahmen
Wenn etwas mit Ihrem Zähler nicht stimmt, sollten Sie die folgenden Schritte der Reihe nach abarbeiten. So stellen Sie sicher, dass die Ursache dokumentiert ist und die Zuständigkeiten sauber geklärt werden:
Foto machen
Dokumentieren Sie den Zustand des Zählers und den aktuellen Stand.
Messstellenbetreiber kontaktieren
Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung unter „Messstellenbetrieb".
Lekker informieren
Melden Sie die Störung zusätzlich dem Lekker Kundenservice, damit Ihre Abschlagszahlungen angepasst werden können.
Prüfung beantragen
Bei Verdacht auf Fehlmessung können Sie beim Messstellenbetreiber eine Eichprüfung anfordern (kostenpflichtig, wenn der Zähler einwandfrei arbeitet).
Messstellenbetrieb: Wer ist für die Reparatur zuständig?
Wenn der Zähler streikt, stellt sich sofort die Frage: Wer trägt die Verantwortung und die Kosten? Hier ist die Antwort recht eindeutig: Die Zuständigkeit liegt beim sogenannten Messstellenbetrieb.
In den meisten Fällen ist das Ihr lokaler Netzbetreiber (grundzuständiger Messstellenbetreiber), es kann aber auch ein unabhängiger Dienstleister sein, den Sie selbst gewählt haben. Als Faustregel gilt:
- Der Messstellenbetreiber ist für die technische Sicherheit, die Eichung und die ordnungsgemäße Funktion des Geräts verantwortlich. Er muss den Zähler reparieren oder austauschen, wenn ein technischer Defekt vorliegt;
- Lekker als Ihr Energielieferant ist Ihr Ansprechpartner für die Abrechnung und die Aufnahme der gemeldeten Daten, besitzt aber in der Regel nicht die physische Hardware (den Zähler) in Ihrem Keller.
Welcher Netzbetreiber für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung unter dem Punkt „Netznutzung" oder über unsere Netzbetreiber-Übersicht.
Störungshotline
Netzbetreiber-Störung
0800 15 44 800 (Störungsnummer Netzbetreiber Alliander Netz Heinsberg)
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Netzbetreiber finden
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Lekker Kundenservice auf einen Blick
Manchmal lassen sich technische Fragen oder Unklarheiten bei der Zählerstandsmeldung am besten im direkten Gespräch klären. Egal, ob Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen oder eine Unstimmigkeit in Ihrer Abrechnung klären möchten – das Serviceteam von Lekker steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
| Telefonnummer | 030 30 80 99 77 |
| Öffnungszeiten | Montag–Freitag 08:00–18:00 Uhr |
| E-Mail-Adresse | [email protected] |
| Adresse | lekker Energie GmbH, Invalidenstraße 17 a, 10115 Berlin, Deutschland |
| Kontaktformular | Zum Lekker Kontaktformular |
| Kundenportal | mein.lekker.de/ |
| Mobile App |
Mein lekker
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| Social Media |
Häufige Fragen zum Lekker Zählerstand melden
In der Regel wird der Zählerstand einmal jährlich zur Jahresabrechnung abgefragt. Den genauen Zeitpunkt erfahren Sie über die offizielle Ableseaufforderung von Lekker oder dem zuständigen Messstellenbetreiber. Zusätzlich sollten Sie den Stand bei Umzug, Anbieterwechsel oder Verdacht auf Fehlmessung übermitteln.
Wenn keine fristgerechte Selbstablesung erfolgt, darf der Energieversorger Ihren Verbrauch gemäß § 40 Abs. 4 EnWG schätzen – meist auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Diese Schätzung fällt häufig zu Ungunsten des Kunden aus. Den korrekten Wert können Sie in der Regel innerhalb der Einspruchsfrist nachreichen.
Sie benötigen in der Regel Ihre Vertragskontonummer, Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand (nur die Ziffern vor dem Komma) und – je nach Formular – Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID). Bei mehreren Tarifregistern (HT/NT) übermitteln Sie beide Werte.
Ja, die meisten Versorger bieten ein Online-Formular ohne Registrierung. Sie identifizieren sich dort über zwei Merkmale (z. B. Vertragskontonummer + Zählernummer) und übermitteln den Stand in wenigen Sekunden. Alternativ ist die Meldung per Kunden-App, Telefon oder – bei Smart Metern – automatisch über das Smart Meter Gateway möglich.
Für die technische Funktion und Eichung des Zählers ist der Messstellenbetreiber verantwortlich – meist Ihr lokaler Netzbetreiber. Lekker ist Ihr Lieferant und kümmert sich um Vertrag und Abrechnung, besitzt aber nicht die Hardware in Ihrem Keller. Bei Defekt zuerst den Messstellenbetreiber kontaktieren; eine Eichprüfung ist über das Mess- und Eichgesetz (MessEG) geregelt.
Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) gilt für Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, mit Photovoltaik-Anlage über 7 kW oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox) bis 2030 eine schrittweise Einbaupflicht. Bis 2032 sollen 95 % aller Pflichtmessstellen umgerüstet sein. Mehr dazu in unserem Smart Meter Ratgeber.
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