Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den immergrün Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0221 985 99 985 (Mo.–Fr. 9–18 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im immergrün Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht immergrün, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

0221 985 99 985

Mo.–Fr. 9–18 Uhr

Kundenportal

Zum immergrün Login

Postanschrift

Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen

immergrün Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

immergrün Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon 0221 985 99 985
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo.–Fr. 9–18 Uhr
Postanschrift Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum immergrün Zugang

Wie lautet die immergrün Telefonnummer?

Aktuell führt immergrün zwei zentrale Hotlines: Die Service-Hotline für Bestandskunden unter 0221 985 99 985 (Mo‑Fr 9‑18 Uhr) und eine Interessenten-Hotline unter 0221 985 99 988 mit denselben Servicezeiten. Diese Nummern sind für Fragen zu Vertrag, Rechnung, Wechsel, Umzug sowie allgemeinen Auskünften vorgesehen.

Darüber hinaus steht der Kundenservice jederzeit per E‑Mail ([email protected]) und Kontaktformular zur Verfügung, während postalische Schreiben an das Postfach in Köln bzw. die Anschrift Lohrstraße 81, 51371 Leverkusen gerichtet werden können. Prüfen Sie vor einem Anruf kurz die jeweils aktuellen Servicezeiten auf der Webseite, da externe Informationsseiten vereinzelt abweichende Zeitangaben machen.

immergrün Hotline

0221 985 99 985

Service-Zeiten: Mo.–Fr. 9–18 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

immergrün Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte immergrün telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den immergrün Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum immergrün Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die immergrün Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im immergrün Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das immergrün Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den immergrün Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig. Eine spezifische immergrün Kundenservice Hotline bei Stromausfall gibt es daher nicht.

Netzbetreiber-Störung

Hotline auf der Jahresabrechnung

Zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei immergrün. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an immergrün melden

Immergrün nutzt Zählerstände für Jahres- und Schlussrechnungen sowie für die monatliche Abrechnung im dynamischen Tarif. Kunden können ihre Zählerstände im Kundenportal, telefonisch oder per E‑Mail übermitteln; häufigere Meldungen erhöhen die Genauigkeit der Abrechnung, sind aber nicht zwingend monatlich vorgeschrieben.

  • Benötigte Angaben: Aktueller Zählerstand mit Datum, Zählernummer, Lieferadresse sowie Kunden- bzw. Vertragsnummer.
  • Kanäle: Online-Kundenportal, Kontaktformular, E‑Mail an den Kundenservice oder Telefonhotline; teils gibt es spezielle Formulare für die Zählerstandsmeldung.
  • Netzbetreiberablesung: In regelmäßigen Abständen liest der Netz- oder Messstellenbetreiber den Zähler vor Ort ab; diese Werte werden immergrün elektronisch übermittelt.

Regelmäßige Eigenablesung und Meldung ist wichtig, um Schätzwerte und fehlerhafte Rechnungen zu vermeiden, die bei immergrün in der Vergangenheit häufig Anlass für Beschwerden waren. Halten Sie daher Ihre Meldungen schriftlich fest, bewahren Sie Fotos der Zähleranzeige auf und prüfen Sie jede Jahres- oder Schlussrechnung zeitnah.

  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem immergrün Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

immergrün Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei immergrün kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Viele klassische Strom- und Gastarife von immergrün haben eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bis 24 Monaten; Beispieltarife zeigen meist 12 Monate Laufzeit, teils mit automatischer Verlängerung um weitere 12 Monate und Kündigungsfristen von bis zu sechs Wochen vor Laufzeitende. Der dynamische Tarif EnerFlex ist dagegen ohne Mindestlaufzeit und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat monatlich kündbar.

Unabhängig vom gewählten Tarif haben Sie ein 14‑tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsschluss sowie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Es ist sinnvoll, mehrere Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit die Konditionen zu prüfen, fristgerecht schriftlich zu kündigen und sich eine Kündigungsbestätigung schicken zu lassen, um automatische Vertragsverlängerungen zu vermeiden.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei immergrün kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit immergrün teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der immergrün Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

immergrün Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit immergrün

Klicken Sie auf einen Stern, um eine Bewertung abzugeben

Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen immergrün Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum immergrün Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant immergrün, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den immergrün Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu immergrün gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern