Das Wichtigste auf einen Blick
- Den EWR Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 0 164 164 (Telefon-Hotline 0800 0 164 164: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr). für Ihre Anfrage. @endif
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im EWR Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht EWR, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
0800 0 164 164
Telefon-Hotline 0800 0 164 164: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Kundenportal
Zum EWR LoginPostanschrift
Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid
EWR Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | 0800 0 164 164 |
| Notfallnummer | Strom/Wasser/Wärme/Straßenbeleuchtung: 0800 0 16 99 99; Gas: 0800 0 16 99 93 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Telefon-Hotline 0800 0 164 164: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr |
| Postanschrift | Neuenkamper Straße 81-87, 42855 Remscheid |
| Fax | 02191 16 52 01 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum EWR Zugang |
Wie lautet die EWR Telefonnummer?
EWR Hotline
0800 0 164 164
Service-Zeiten: Telefon-Hotline 0800 0 164 164: Montag bis Freitag 08:00–18:00 Uhr
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
EWR Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte EWR telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum EWR LoginEnergieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Anliegen im EWR Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das EWR Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den EWR Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von EWR ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom/Wasser/Wärme/Straßenbeleuchtung: 0800 0 16 99 99; Gas: 0800 0 16 99 93 melden.
Netzbetreiber-Störung
Strom/Wasser/Wärme/Straßenbeleuchtung: 0800 0 16 99 99
Gas: 0800 0 16 99 93
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei EWR. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber!
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an EWR melden
Die Ablesung der Zählerstände im Netzgebiet Remscheid erfolgt überwiegend im Auftrag der EWR GmbH als Netz- und Messstellenbetreiber. In regelmäßigen Intervallen – meist einmal jährlich oder zu besonderen Abrechnungsterminen – veranlasst EWR, dass Zähler vor Ort abgelesen oder per Selbstablesung erfasst werden. Kundinnen und Kunden können ihre Zählerstände bequem online im EWR-Online-ServiceCenter, über spezielle Webformulare oder – soweit angeboten – über Apps melden; alternativ werden klassische Ablesekarten oder persönliche Ablesungen durch Monteure genutzt. Eine regelmäßige und korrekte Meldung der Zählerstände ist wichtig, um geschätzte Verbräuche zu vermeiden und Nachzahlungen oder hohe Guthaben zu minimieren.
- Zuständigkeit: Die technische Verantwortung für Zählerstände liegt bei EWR als Messstellenbetreiber; die eigentlichen Verbrauchsdaten liefert jedoch die Kundschaft durch Selbstablesung oder lässt diese von EWR-Mitarbeitern erfassen.
- Übermittlungswege: Online-ServiceCenter, digitale Formulare mit Möglichkeit zum Foto-Upload, telefonische Meldung an den Kundenservice oder Rücksendung ausgefüllter Ablesekarten; in Sonderfällen persönliche Ablesung durch EWR-Monteurinnen und -Monteure.
- Benötigte Angaben: Kundennummer, Adresse der Verbrauchsstelle, Zählernummer, aktueller Zählerstand mit Ablesedatum sowie – bei Mehrtarifzählern – getrennte Werte für Hoch- und Niedertarif.
- Bedeutung der regelmäßigen Meldung: Wer seine Zählerstände zeitnah meldet, erhält Rechnungen auf Basis realistischer Verbräuche, kann Einsparmöglichkeiten früh erkennen und vermeidet sowohl unerwartet hohe Nachzahlungen als auch stark schwankende Abschläge.
- Besonderheiten bei Smart Metern: Bei installierten intelligenten Messsystemen kann ein Großteil der Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt werden; trotzdem empfiehlt es sich, gelegentlich Kontrollablesungen durchzuführen und die angezeigten Werte mit den Abrechnungen zu vergleichen.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
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2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem EWR Login an.
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3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
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4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
EWR Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei EWR kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Die Vertragslaufzeiten bei der EWR GmbH unterscheiden sich je nach Produktart. In der gesetzlichen Grundversorgung für Strom und Gas besteht keine feste Mindestlaufzeit; Verträge können dort in der Regel mit der gesetzlich vorgesehenen Frist von zwei Wochen beendet werden. Sonderverträge und Fix-Tarife, etwa EWR*STROM Fix oder EWR*GAS Fix sowie deren Natur- und Plus-Varianten, haben dagegen eine feste Grundlaufzeit von meist 12 oder 24 Monaten, während der die vereinbarten Energiepreise weitgehend stabil bleiben. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich diese Verträge üblicherweise auf unbestimmte Zeit und können dann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Grundversorgung ohne feste Laufzeit: sinnvoll für Kundinnen und Kunden, die maximale vertragliche Flexibilität wünschen oder nur kurzfristig in Remscheid wohnen; im Gegenzug sind die Preise hier in der Regel höher als in Sondertarifen.
- Fix-Tarife mit etwa 12 Monaten Laufzeit: bieten einen guten Kompromiss aus Planungssicherheit und überschaubarer Bindung und lohnen sich für Haushalte mit relativ stabilem Verbrauch, die für ein Jahr einen weitgehend festen Preis bevorzugen.
- Langfristige Fix-Tarife mit bis zu 24 Monaten Preisgarantie: richten sich an Kundinnen und Kunden, die ihre Energieausgaben langfristig kalkulieren möchten und von hoher Preisstabilität profitieren wollen; während der Grundlaufzeit ist ein Anbieterwechsel nur eingeschränkt möglich.
- Monatlich kündbare Folgelaufzeit nach der Erstlaufzeit: erlaubt es, nach Ablauf der Preisgarantie flexibel auf neue Tarife, veränderte Lebenssituationen oder veränderte Marktpreise zu reagieren, ohne sofort wieder eine lange Bindung einzugehen.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei EWR kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit EWR teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der EWR Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen EWR Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum EWR Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant EWR, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den EWR Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu EWR gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
EWR Strom anmelden
Neukunde werden: Anmeldung Schritt für Schritt.
EWR kündigen
Vertrag beenden: Fristen und Musterschreiben.
Strompreise vergleichen
Über 1.000 Anbieter vergleichen und günstiger wechseln.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Kostenlose Beratung zu Energieverträgen und Anbieterwechsel – rufen Sie uns an.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr