Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den E WIE EINFACH Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0221 789 658 00 (Kundenservice: Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr; Bestellservice: Mo.–Fr. 08:00–20:00 Uhr, Sa. 08:00–15:00 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im E WIE EINFACH Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht E WIE EINFACH, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

0221 789 658 00

Kundenservice: Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr; Bestellservice: Mo.–Fr. 08:00–20:00 Uhr, Sa. 08:00–15:00 Uhr

Postanschrift

Salierring 47-53, 50677 Köln, Deutschland

E WIE EINFACH Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

E WIE EINFACH Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon 0221 789 658 00
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Kundenservice: Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr; Bestellservice: Mo.–Fr. 08:00–20:00 Uhr, Sa. 08:00–15:00 Uhr
Postanschrift Salierring 47-53, 50677 Köln, Deutschland
Fax 0221 789 658 04
Kundenportal Zum E WIE EINFACH Zugang
Soziale Medien

Wie lautet die E WIE EINFACH Telefonnummer?

E WIE EINFACH stellt mehrere Service-Hotlines mit klar definierten Zuständigkeiten bereit. Für Bestandskunden ist die zentrale Kundenservice-Nummer 0221 789 658 00, Interessenten nutzen in der Regel die kostenlose Bestellhotline 0800 44 11 800. Für Umzug, Kündigung und Rückgewinnungsangebote existiert zusätzlich eine spezielle Servicenummer.

  • Kundenservice (Bestandskunden): 0221 789 658 00, erreichbar Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr, für Fragen zu bestehenden Verträgen, Rechnungen, Zählerständen, Abschlägen oder Vertragsänderungen.
  • Bestellservice (Interessenten): 0800 44 11 800, erreichbar Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag von 08:00 bis 15:00 Uhr, für Tarifberatung und Vertragsabschlüsse.
  • Umzugs- und Kündigungshotline: 0221 789 658 06, Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Diese Nummer wird speziell für Umzugsmitteilungen, Beratungen vor einer Kündigung sowie Rückgewinnungsangebote hervorgehoben.

E WIE EINFACH Hotline

0221 789 658 00

Service-Zeiten: Kundenservice: Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr; Bestellservice: Mo.–Fr. 08:00–20:00 Uhr, Sa. 08:00–15:00 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

E WIE EINFACH Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte E WIE EINFACH telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den E WIE EINFACH Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum E WIE EINFACH Login

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im E WIE EINFACH Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das E WIE EINFACH Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den E WIE EINFACH Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig. Eine spezifische E WIE EINFACH Kundenservice Hotline bei Stromausfall gibt es daher nicht.

Netzbetreiber-Störung

Hotline auf der Jahresabrechnung

Zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei E WIE EINFACH. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an E WIE EINFACH melden

E WIE EINFACH setzt stark auf Eigenablesung durch den Kunden: Sie erhalten in der Regel einmal jährlich eine Ableseaufforderung (Ablesekarte) und können Ihren Zählerstand bequem online im Kundenportal, in der App, telefonisch oder per Foto-Upload übermitteln. So wird Ihr tatsächlicher Verbrauch in der Jahresabrechnung berücksichtigt, anstatt nur Schätzwerte zu verwenden.

  • Übermittlungswege: Eingabe des Zählerstands im Kundenportal oder der App (inkl. Scan-Funktion), Zusendung eines Fotos per Chat oder E‑Mail, oder telefonische Meldung über die Service-Hotline. Wichtig sind Zählernummer, aktueller Stand und Ablesedatum, damit der Wert eindeutig Ihrer Entnahmestelle zugeordnet werden kann.
  • Bedeutung regelmäßiger Meldungen: Häufige und korrekte Zählerstandsmeldungen helfen, Nachzahlungen zu vermeiden, weil Abschläge anhand des realen Verbrauchs angepasst werden können. In den Energiespar-Hinweisen empfiehlt E WIE EINFACH ausdrücklich eine regelmäßige Kontrolle des Verbrauchs und die Nutzung des Abschlags‑Checks im Kundenportal oder in der App.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem E WIE EINFACH Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

E WIE EINFACH Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei E WIE EINFACH kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

Die wichtigsten E‑WIE‑EINFACH‑Tarife haben klar definierte Erstvertragslaufzeiten: EinfachBasic und MeinÖkoTarif laufen in der Regel 12 Monate, MeinSmartTarif 24 Monate, während FlexTarife monatlich kündbar sind. Meist entspricht die Preisgarantie der jeweiligen Erstlaufzeit, sodass Preise für diesen Zeitraum weitgehend stabil bleiben.

Verträge können nach Ablauf der Erstlaufzeit in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden; Details sind in den AGB des jeweiligen Tarifs geregelt. Der FlexTarif bietet dabei die größte Flexibilität mit sehr kurzer Bindung, während Tarife mit 24‑monatiger Laufzeit im Gegenzug oft höhere Boni oder Zusatzleistungen bieten.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei E WIE EINFACH kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit E WIE EINFACH teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der E WIE EINFACH Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

E WIE EINFACH Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit E WIE EINFACH

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen E WIE EINFACH Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum E WIE EINFACH Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant E WIE EINFACH, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den E WIE EINFACH Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu E WIE EINFACH gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

E WIE EINFACH auf Sozialen Medien

Wenn Sie E WIE EINFACH über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.