Rolle im Strommarkt
Bayernwerk ist Netzbetreiber, kein Stromanbieter
Über die Bayernwerk Netz GmbH können Sie keinen Strom kaufen. Das Unternehmen betreibt das Verteilnetz in Bayern – rund 155.000 km Stromleitungen und 5.900 km Gasleitungen auf etwa 41.200 km² in Ober- und Unterfranken, der Oberpfalz sowie Nieder- und Oberbayern. Es transportiert den Strom bis zu Ihrem Zähler, verkauft ihn aber nicht.
Das ist gesetzlich so vorgeschrieben: Seit der Entflechtung von Netz und Vertrieb muss der Netzbetrieb rechtlich vom Energieverkauf getrennt sein. Die frühere E.ON Bayern AG wurde deshalb 2013 in Bayernwerk umbenannt. Ihren Stromanbieter wählen Sie frei, Ihren Netzbetreiber nicht – er steht mit Ihrer Adresse fest.
Störung melden
Bei Stromausfall oder Gasgeruch ist der Netzbetreiber zuständig, nicht Ihr Stromanbieter. Diese Nummern sind rund um die Uhr besetzt.
Stromstörung
0941 28003366
24/7 erreichbar
Gasstörung / Gasgeruch
0941 28003355
24/7 erreichbar
Sie suchen Ihren Netzbetreiber?
Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, hängt allein von der Postleitzahl ab – wählbar ist er nicht.
Netzbetreiber nach Postleitzahl finden – dort erklären wir auch, wofür der Netzbetreiber zuständig ist und wofür Ihr Stromanbieter.
Sie möchten Strom beziehen?
Innerhalb des Konzerns verkauft Bayernwerk Regio Energie Strom an Haushalte. Die Vertriebstochter mit Sitz in Regensburg bietet regionale Ökostromtarife an, bei denen der Strom aus Anlagen in der jeweiligen Region stammt.
Welcher Tarif in Ihrem Netzgebiet der günstigste ist, zeigt ein Vergleich – der Netzbetreiber bleibt dabei derselbe.
Energieanbieter wechseln mit Selectra
Ein Selectra-Berater vergleicht die Angebote und begleitet Sie beim Wechsel.
Mo.–Fr. 8:00–19:00 Uhr
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bayernwerk bietet derzeit keine Kundenhotline – nutzen Sie E-Mail, Kontaktformular oder Kundenportal für Ihre Anfrage.
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Bayernwerk Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Bayernwerk, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Wenn ein Stromausfall vorliegt, kann normalerweise der Stromlieferant nichts tun, denn für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes ist der Netzbetreiber zuständig.
Netzbetreiber-Störung
0941 28003366
24/7-Störungshotline · Störungsannahme von Bayernwerk
Stromausfall melden
Vielen Dank für Ihre Meldung
Ihre Meldung wurde erfolgreich registriert und trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei.
Anonyme Meldung · Trägt zur Echtzeit-Kartierung der Störungen bei
Unser Tipp: In diesem Fall sind Sie bereits beim richtigen Ansprechpartner: Bayernwerk betreibt das Netz und nimmt Störungsmeldungen entgegen – rund um die Uhr unter 0941 28003366. Ihr Stromanbieter kann bei einer Netzstörung nichts ausrichten.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Häufige Fragen zum Bayernwerk Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Nein. Bayernwerk ist Netzbetreiber und nicht wählbar – die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrer Adresse. Kündigen und wechseln können Sie ausschließlich Ihren Stromanbieter; an Netzanschluss, Zähler und Störungsdienst ändert das nichts.
Ja. Als Netzbetreiber ist Bayernwerk für Betrieb und Entstörung des Stromnetzes verantwortlich. Melden Sie eine Störung über die Störungsnummer oben auf dieser Seite, rund um die Uhr. Ihr Stromanbieter kann bei einer Netzstörung nichts ausrichten.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Bayernwerk Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.