Das Wichtigste auf einen Blick
- Den Albwerk Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 7331 209 0 (Mo–Do 07:30–17:00, Fr 07:30–16:00).
- Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Albwerk Kundenportal.
- Bei einem Stromausfall ist nicht Albwerk, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
- Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.
Telefon
+49 7331 209 0
Mo–Do 07:30–17:00, Fr 07:30–16:00
Kundenportal
Zum Albwerk LoginPostanschrift
Eybstraße 98–102, 73312 Geislingen an der Steige
Albwerk Kontaktdaten auf einen Blick
Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.
| Kundenservice Telefon | +49 7331 209 0 |
| Notfallnummer | +49 7331 209 777 24/7 erreichbar |
| [email protected] | |
| Servicezeiten | Mo–Do 07:30–17:00, Fr 07:30–16:00 |
| Postanschrift | Eybstraße 98–102, 73312 Geislingen an der Steige |
| Fax | +49 7331 209 450 |
| Kontaktformular | Über Webseite verfügbar |
| Kundenportal | Zum Albwerk Zugang |
Wie lautet die Albwerk Telefonnummer?
Albwerk ist über mehrere Telefonnummern erreichbar. Zentrale Anlaufstelle ist die allgemeine Rufnummer 07331 209‑0 für Auskünfte zur Energieversorgung und Weitervermittlung. Den Kundenservice für Stromkunden erreichen Sie direkt unter 07331 209‑600 während der üblichen Servicezeiten. Vor Ort im Kundenzentrum gelten die veröffentlichten Öffnungszeiten, die sich von den telefonischen Servicezeiten geringfügig unterscheiden können.
Für Störungen im Stromnetz steht die Entstörungsnummer 07331 209‑777 rund um die Uhr zur Verfügung. Spezielle Fachthemen wie Verbrauchszähler oder Einspeisung haben eigene Durchwahlen bei der Netzwirtschaft. Insgesamt bietet Albwerk damit klar getrennte Hotlines für allgemeine Fragen, Vertragsangelegenheiten, technische Themen und Notfälle, sodass Sie schnell den richtigen Ansprechpartner finden.
- Zentrale Albwerk: 07331 209‑0, Service in der Regel werktags tagsüber.
- Stromkunden‑Service / Kundenzentrum: 07331 209‑600, meist Mo–Mi 08:00–16:00 Uhr, Do 08:00–17:00 Uhr, Fr 08:00–14:00 Uhr.
- Störungsnummer Strom: 07331 209‑777, 24 Stunden täglich erreichbar.
- Team Netzwirtschaft (Verbrauchszähler): 07331 209‑400, während der üblichen Geschäftszeiten.
- Team Einspeiser (Einspeisezähler): 07331 209‑420, während der üblichen Geschäftszeiten.
Albwerk Hotline
+49 7331 209 0
Service-Zeiten: Mo–Do 07:30–17:00, Fr 07:30–16:00
Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.
Albwerk Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun
Sollte Albwerk telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:
E-Mail schreiben
Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Albwerk Kundenservice.
[email protected]Kundenportal nutzen
Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.
Zum Albwerk LoginKostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr
Anliegen im Albwerk Kundenportal klären
Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Albwerk Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Albwerk Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.
Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.
Stromausfall: An wen Sie sich wenden
Die Notfallhotline von Albwerk ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die +49 7331 209 777 melden.
Netzbetreiber-Störung
+49 7331 209 777
24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort
Melden Sie einen Stromausfall
Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.
Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.
Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡
Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.
Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.
Finden Sie Ihren Netzbetreiber !
Stadt (PLZ)*
- Marke
- Telefon
- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Albwerk. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.
Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.
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Stadt (PLZ)*
- Marke
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- Störungshotline
- Adresse
- Webseite
- Gebiete
Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.
Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*
089 380 388 88Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.
Zählerstand an Albwerk melden
Albwerk setzt stark auf die eigenständige Zählerstandserfassung durch Kunden. Über das Online‑Formular ‚Zählerstand melden‘ können Sie Ihren Stand in wenigen Minuten übermitteln; alternativ sind Meldungen über Kundenportal oder telefonisch möglich. Sie benötigen dafür vor allem Zählernummer und aktuellen Stand; bei Doppeltarifzählern werden Hoch‑ und Niedertarif getrennt erfasst (HT/NT‑Felder).
Regelmäßige und korrekte Zählerstände sind wichtig, damit Ihre Abrechnung nicht auf Schätzungen basiert und Sie Nachzahlungen oder hohe Gutschriften vermeiden. Außerdem helfen aktuelle Werte, den eigenen Verbrauch besser einzuschätzen und Einsparpotenziale früh zu erkennen. Albwerk informiert Sie, wann Ablesezeiträume anstehen oder eine Selbstablesung erforderlich ist.
- Übermittlung: Online‑Formular ‚Zählerstand melden‘, Stromkunden‑Portal oder telefonischer Service.
- Erforderliche Daten: Zählernummer, Zählerstand (bei Zweitarifzählern HT und gegebenenfalls NT), Kontaktdaten.
- Zuständigkeit: Im Albwerk‑Netzgebiet erfolgt die Ablesung überwiegend durch Sie selbst; bei Sonderfällen organisiert Albwerk Messpersonal.
- Nutzen: Exakte Abrechnung, Vermeidung von Schätzungen, bessere Kontrolle des Stromverbrauchs.
-
1
Zähler ablesen
Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.
-
2
Im Kundenportal einloggen
Melden Sie sich mit Ihrem Albwerk Login an.
-
3
Zählerstand eingeben
Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.
-
4
Bestätigen & fertig
Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.
Albwerk Zählerstand jetzt übermitteln
Wie kann ich bei Albwerk kündigen?
Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.
Für die meisten Sonderverträge von Albwerk – etwa Alb.NaturStrom oder Alb.MixStrom – gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten, meist kombiniert mit einer entsprechenden Energiepreisgarantie. Während dieser Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung in der Regel erst zum Laufzeitende möglich; danach greifen die gesetzlichen Vorgaben mit deutlich kürzeren Kündigungsfristen.
In der Grund‑ und Ersatzversorgung bestehen keine festen Laufzeiten; hier können Sie üblicherweise mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Nach jeder Verlängerung laufen Verträge auf unbestimmte Zeit weiter und sind mit kurzer Frist kündbar. Zusätzlich haben Sie nach Vertragsabschluss ein 14‑tägiges Widerrufsrecht, das Albwerk in einer separaten Widerrufsbelehrung erläutert.
Schriftlich kündigen
Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Kündigungsfrist beachten
Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.
Bestätigung anfordern
Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.
Wenn Sie bei Albwerk kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.
Ihre Erfahrung mit Albwerk teilen
Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Albwerk Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.
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Eine Bestätigungs-E-Mail wurde an Sie gesendet. Ihre Bewertung wird nach der Bestätigung veröffentlicht.
Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Albwerk Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.
Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen
Häufige Fragen zum Albwerk Kundenservice
Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.
Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.
Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Albwerk, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.
Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Albwerk Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.
Ihre nächsten Schritte
Sie haben den passenden Kontaktweg zu Albwerk gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:
Albwerk Tarife vergleichen
Aktuelle Strom- und Gaspreise im Überblick.
Albwerk Erfahrungen lesen
Bewertungen anderer Kunden zum Service.
Anbieter wechseln
In wenigen Schritten zum günstigeren Tarif.
Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung
Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr