Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den Rheinenergie Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter +49 221 34645-300 (Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im Rheinenergie Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht Rheinenergie, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

+49 221 34645-300

Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr

Kundenportal

Zum Rheinenergie Login

Postanschrift

Parkgürtel 24, 50823 Köln

Rheinenergie Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

Rheinenergie Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon +49 221 34645-300
Notfallnummer +49 221 34645-600 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr
Postanschrift Parkgürtel 24, 50823 Köln
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum Rheinenergie Zugang
Soziale Medien

Wie lautet die Rheinenergie Telefonnummer?

Für Privatkunden ist RheinEnergie vor allem über zwei zentrale Hotlines erreichbar: Die Neukunden‑Hotline unter 0221 2220‑9996 (Montag bis Freitag 8:00–18:00 Uhr) und die Bestandskunden‑Hotline unter 0221 34645‑300 (Montag bis Freitag 8:00–18:00 Uhr). Für Störungen in Strom‑, Gas‑, Wasser‑ oder Fernwärmenetzen steht rund um die Uhr die Entstörnummer 0221 34645‑600 zur Verfügung.

Geschäftskunden erreichen RheinEnergie unter 0221 34645‑555 (Gewerbekunden, Montag bis Freitag 7:00–18:00 Uhr, Samstag 9:00–20:00 Uhr) bzw. 0221 2220‑9575 für Wohnungs‑ und Immobilienwirtschaft sowie Industrie‑ und Stadtwerkepartner (jeweils werktags tagsüber). Für Zähler‑ und Tariffragen gibt es zusätzlich die Servicenummer 0221 3464‑5300, erreichbar montags bis freitags von 8:00–18:00 Uhr.

Rheinenergie Hotline

+49 221 34645-300

Service-Zeiten: Mo.–Fr., 08:00–18:00 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

Rheinenergie Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte Rheinenergie telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den Rheinenergie Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum Rheinenergie Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die Rheinenergie Webseite.

Zum Formular

Kostenlose & unverbindliche Beratung zu Energiethemen

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Anliegen im Rheinenergie Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das Rheinenergie Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den Rheinenergie Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von Rheinenergie ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die +49 221 34645-600 melden.

Netzbetreiber-Störung

+49 221 34645-600

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei Rheinenergie. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Stadt (PLZ)*

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Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

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Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an Rheinenergie melden

Die regelmäßige Zählerablesung erfolgt im Netzgebiet über den Messstellenbetreiber RheinNetz oder andere Netzbetreiber, die RheinEnergie häufig mit der Erfassung beauftragen. Turnusmäßig wird meist einmal jährlich abgelesen; zusätzlich können Sie Zählerstände jederzeit selbst digital im OnlineService melden. Zum Jahreswechsel akzeptiert RheinEnergie selbst abgelesene Stände für einen bestimmten Zeitraum rückwirkend, sofern Ablesedatum und Wert plausibel sind.

  • Wichtige Daten: Kundennummer, Zählernummer, aktueller Zählerstand und Ablesedatum; idealerweise ergänzen Sie ein Foto des Zählers, um Rückfragen zu vermeiden.
  • Übermittlungswege: OnlineService mit Login, Online‑Formular ohne Registrierung (unter Angabe von Kunden‑ oder Zählernummer), telefonische Meldung über die Service‑Hotline oder persönliche Mitteilung im Kundenzentrum.
  • Bedeutung: Regelmäßige und korrekte Zählerstände vermeiden Schätzungen, hohe Nachzahlungen und falsche Abschläge; bei intelligenten Messsystemen erfolgt die Übermittlung automatisiert, was Ablesetermine vor Ort überflüssig macht.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem Rheinenergie Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

Rheinenergie Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei Rheinenergie kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

In der Grundversorgung bietet RheinEnergie Strom und Erdgas ohne feste Mindestvertragslaufzeit an. Diese Verträge sind unbefristet und können mit der gesetzlichen Frist – in der Regel zwei Wochen – gekündigt werden; Preisänderungen werden gesondert angekündigt. Für viele Haushalte eignet sich die Grundversorgung daher vor allem als flexible Zwischenlösung, nicht zwingend als dauerhaft günstigste Tarifoption.

Für preisbewusste Kunden gibt es Laufzeitverträge, typischerweise mit zwölf oder 24 Monaten Erstlaufzeit und entsprechender Preisgarantie. Beispieltarife wie Fair Ökostrom 12 sehen eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat vor; anschließend läuft der Vertrag unbefristet weiter, bis er gekündigt wird. Ein rechtzeitiger Tarifvergleich vor Laufzeitende hilft, neue Konditionen frühzeitig zu sichern.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei Rheinenergie kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit Rheinenergie teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der Rheinenergie Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

Rheinenergie Logo

Bewerten Sie Ihre Erfahrung mit Rheinenergie

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen Rheinenergie Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum Rheinenergie Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant Rheinenergie, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den Rheinenergie Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu Rheinenergie gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Sparen Sie bei Ihrer Stromrechnung

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

089 380 388 88
Rückruf anfordern

Rheinenergie auf Sozialen Medien

Wenn Sie Rheinenergie über Social Media kontaktieren möchten, stehen Ihnen die offiziellen Kanäle zur Verfügung – per Direktnachricht oder öffentlichem Kommentar. Antwortzeiten und Reaktionsfreundlichkeit variieren je nach Plattform und Anbieter. Über Social Media erfahren Sie zudem Hinweise auf Tarifänderungen, Störungen und neue Angebote.