Das Wichtigste auf einen Blick

  • Den enviaM Kundenservice erreichen Sie telefonisch unter 0800 2 040506 (Mo–Fr 9–16 Uhr).
  • Zählerstand, Rechnungen und Vertragsdetails klären Sie am schnellsten direkt im enviaM Kundenportal.
  • Bei einem Stromausfall ist nicht enviaM, sondern Ihr Netzbetreiber zuständig – die Notfallnummer steht auf Ihrer Jahresabrechnung.
  • Eine Kündigung erfolgt schriftlich (per E-Mail oder Brief); fordern Sie immer eine schriftliche Bestätigung an und beachten Sie die Kündigungsfrist.

Telefon

0800 2 040506

Mo–Fr 9–16 Uhr

Kundenportal

Zum enviaM Login

Postanschrift

envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz

enviaM Kontaktdaten auf einen Blick

Kontaktdaten zuletzt geprüft: Mai 2026 · Quelle: offizielle Anbieter-Webseite und Selectra-Recherche.

enviaM Kundenservice: Auf einen Blick
Kundenservice Telefon 0800 2 040506
Notfallnummer Strom: 0800 2 305070; Gas: 0800 2 200922 24/7 erreichbar
E-Mail [email protected]
Servicezeiten Mo–Fr 9–16 Uhr
Postanschrift envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz
Fax +49 (0)371 482-2999
Kontaktformular Über Webseite verfügbar
Kundenportal Zum enviaM Zugang

Wie lautet die enviaM Telefonnummer?

enviaM stellt für unterschiedliche Anliegen eigene Hotlines bereit. Für Haushaltskunden ist die kostenfreie Servicenummer die zentrale Anlaufstelle für Vertrags‑ und Rechnungsfragen, ergänzt um spezielle Nummern für Geschäftskunden, Störungen, E-Mobilität und Solarprodukte. Die meisten Hotlines sind werktags tagsüber erreichbar, die Störungsnummer für Strom rund um die Uhr.

Wichtige Rufnummern (Auswahl)
Haushaltskunden-Service: 0800 2 040506 (Mo–Fr ca. 8:00–17:00 Uhr)
Geschäftskunden-Service: 0800 0 522222 (Mo–Fr ca. 8:00–17:00 Uhr)
Störung Strom im Netzgebiet MITNETZ STROM: 0800 2 305070 (24/7 erreichbar)
Störung Erdgas (regionaler Netzbetreiber, häufig MITNETZ GAS): 0800 2 200922 (Notruf, 24/7)
E-Mobilität/Webshop-Hotline: 0800 3 706070 (Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr)
Störungen an öffentlichen Ladesäulen: 0371 2349 0010 (typischerweise Mo–Fr zu Geschäftszeiten)

enviaM Hotline

0800 2 040506

Service-Zeiten: Mo–Fr 9–16 Uhr

Bei vielen Anbietern kann es zu langen Wartezeiten in der Telefonwarteschleife kommen. In diesen Fällen bieten E-Mail, Kontaktformular und Kundenportal eine schriftlich nachvollziehbare Alternative.

enviaM Hotline nicht erreichbar – das können Sie tun

Sollte enviaM telefonisch nicht erreichbar sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dennoch Unterstützung zu erhalten. Hier ein schneller Überblick:

E-Mail schreiben

Schildern Sie Ihr Anliegen schriftlich an den enviaM Kundenservice.

[email protected]

Kundenportal nutzen

Zählerstand, Vertragsdetails oder Rechnungsfragen direkt online klären.

Zum enviaM Login

Kontaktformular

Schriftliche Anfrage direkt über die enviaM Webseite.

Zum Formular

Informieren Sie sich jetzt zu enviaM!

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

Direkt zu enviaM *

Anliegen im enviaM Kundenportal klären

Der schnellste und einfachste Weg, um Ihr Anliegen zu klären, ist über das enviaM Kundenportal. Hier können Sie nicht nur Ihre Verträge und Rechnungen eigenständig verwalten, sondern auch direkt den enviaM Kundenservice über das interne Postfach kontaktieren.

Die Registrierung ist einmalig; danach können Sie sich jederzeit und von überall aus einloggen.

Stromausfall: An wen Sie sich wenden

Die Notfallhotline von enviaM ist rund um die Uhr erreichbar und kostenfrei. Wenn Sie einen Stromausfall zuhause erleben, können Sie dies direkt an die Strom: 0800 2 305070; Gas: 0800 2 200922 melden.

Netzbetreiber-Störung

Strom: 0800 2 305070
Gas: 0800 2 200922

24/7-Störungshotline · zuständig für das Stromnetz vor Ort

Melden Sie einen Stromausfall

Sind Sie von einem allgemeinen Stromausfall betroffen? Wählen Sie Ihr Bundesland und geben Sie Ihre Adresse ein, um die Störung zu melden.

Geben Sie Straße, Hausnummer und Stadt an, an der die Störung auftritt.

Vielen Dank für Ihre Meldung! 💡

Der Stromausfall an der Adresse in wurde registriert.

Wenden Sie sich für weitere Auskünfte an Ihren Netzbetreiber.

Finden Sie Ihren Netzbetreiber !

Stadt (PLZ)*

Resultat wird geladen …

Ihr Netzbetreiber

Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei einem Stromausfall am besten direkt bei Ihrem Netzbetreiber, und nicht bei enviaM. Die entsprechende Service-Nummer finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Die Verantwortlichkeiten zwischen Lieferant und Netzbetreiber sind in den Vorgaben der Bundesnetzagentur geregelt. Sie können sich auch in unserem Artikel zum Thema Netzbetreiber genauer informieren.

Ihren Netzbetreiber finden: Geben Sie Ihre Postleitzahl ein. Der Netzbetreiber ist für Stromausfälle und den Zählerwechsel zuständig – nicht für Ihren Tarif.

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Beratung: Kostenlos & unverbindlich 089 380 388 88

Für diese Stadt liegt uns aktuell noch kein Netzbetreiber vor.

Wir arbeiten daran, unsere Datenbank zu vervollständigen. In der Zwischenzeit erhalten Sie die Auskunft kostenlos über unseren Energieservice – wir sagen Ihnen direkt, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist.*

089 380 388 88

Datenquelle: BNetzA-Marktstammdatenregister · Stand: Mai 2026 · Methodik und Erklärung.

Zählerstand an enviaM melden

Die jährliche Ablesung Ihres Stromzählers bildet die Grundlage für die Verbrauchsabrechnung. Bei klassischen und modernen digitalen Zählern lesen Sie Zählernummer und Zählerstand selbst ab und übermitteln sie an enviaM. Beim intelligenten Messsystem werden die Werte automatisch verschlüsselt an den Messstellenbetreiber übertragen, Sie können sie zusätzlich im Kundenportal einsehen.

  • Selbstablesung: Zählerstand (ohne Nachkommastellen) und Zählernummer ablesen, Datum notieren und die Werte über den Online-Service „Zählerstand melden“, den Kundenbereich „Meine enviaM“, die App oder ein Ableseformular an enviaM senden.
  • Erforderliche Angaben: Kundennummer, Lieferadresse, Ablesedatum, Zählernummer und abgelesener Stand. Ein Foto des Zählers ist hilfreich, falls es später Rückfragen zur Plausibilität geben sollte.
  • Automatische Übermittlung: Bei intelligenten Messsystemen übernimmt die Messeinrichtung die tägliche oder periodische Übertragung der Messwerte. Manuelle Meldungen sind dann meist nur bei Sonderfällen (z. B. Vertragsende, Umzug) nötig.
  • Warum regelmäßige Meldungen wichtig sind: Sie stellen sicher, dass Ihre Rechnung auf tatsächlichem Verbrauch und nicht auf Schätzungen basiert, vermeiden hohe Nachzahlungen und ermöglichen eine bessere Kontrolle Ihres Energieverbrauchs im Zeitverlauf.
  1. 1

    Zähler ablesen

    Notieren Sie den aktuellen Zählerstand inkl. Zählernummer.

  2. 2

    Im Kundenportal einloggen

    Melden Sie sich mit Ihrem enviaM Login an.

  3. 3

    Zählerstand eingeben

    Tragen Sie den Wert in das vorgesehene Feld ein.

  4. 4

    Bestätigen & fertig

    Sie erhalten eine Bestätigung der Übermittlung per E-Mail.

enviaM Zählerstand jetzt übermitteln

Wie kann ich bei enviaM kündigen?

Unsicher bei der Kündigung? Die Verbraucherzentrale und die Schlichtungsstelle Energie beraten Sie kostenlos.

In der Grundversorgung besteht bei enviaM keine Mindestvertragslaufzeit; Sie können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Sonderverträge haben produktspezifische Erstlaufzeiten, meist zwölf oder 24 Monate, und verlängern sich danach automatisch auf unbestimmte Zeit. Verbraucher können nach Ende der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Bei einem Umzug gelten grundsätzlich die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen; für Sonderverträge wird beim Auszug meist eine Frist von etwa sechs Wochen verlangt. Neue gesetzliche Vorgaben sorgen dafür, dass der eigentliche Lieferantenwechsel technisch binnen 24 Stunden möglich ist, ändern aber nichts an den bestehenden Laufzeiten und Kündigungsregeln Ihres Vertrages.

Schriftlich kündigen

Immer per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Kündigungsfrist beachten

Bei Verträgen ab März 2022 maximal 1 Monat nach Erstlaufzeit (§ 41b EnWG); ältere Verträge meist 3 Monate.

Bestätigung anfordern

Fordern Sie immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.

Wenn Sie bei enviaM kündigen möchten, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg. Dies sorgt für eine klare und nachvollziehbare Kommunikation und stellt sicher, dass Ihre Anfrage korrekt bearbeitet wird. Auf diese Weise haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Mitteilung.

Ihre Erfahrung mit enviaM teilen

Geprüfte Bewertungen anderer Kunden finden Sie auf der enviaM Bewertungsseite – oder geben Sie unten direkt Ihre eigene Bewertung ab.

enviaM Logo

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Wenn Sie Strom oder Gas kündigen, ist es wichtig, rechtzeitig einen neuen Energieanbieter zu finden. Sehen Sie sich die aktuellen enviaM Tarife an. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Vertragsbedingungen, Flexibilität und Kundenservice.

Alles was Sie zum Anbieterwechsel 2026 wissen müssen

Häufige Fragen zum enviaM Kundenservice

Versuchen Sie es zunächst über alternative Kanäle: E-Mail, Kontaktformular oder das Online-Kundenportal. Bleibt Ihr Anliegen ungelöst, können Sie ein Verbraucherbeschwerdeverfahren einleiten – die offizielle Anlaufstelle ist die Schlichtungsstelle Energie der Bundesnetzagentur.

Verbindliche Antwortzeiten schreibt das Energiewirtschaftsgesetz nicht vor – das EnWG verlangt lediglich eine Bearbeitung in angemessener Frist (§ 41 EnWG). Die tatsächlichen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Anbieter, Kanal und Tageszeit erheblich; an Montagvormittagen und nach Preisanpassungen ist mit deutlich längeren Reaktionszeiten zu rechnen. Bleibt eine Antwort über mehrere Wochen aus, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie nach § 111b EnWG anrufen.

Ja. Seit dem 1. Oktober 2016 dürfen Energieverträge in Textform – also per E-Mail – gekündigt werden (§ 309 Nr. 13 BGB). Bewahren Sie eine Lesebestätigung oder den Sendeverlauf als Nachweis auf und fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Eine Übersicht zu Ihren Rechten beim Anbieterwechsel finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nein – für Betrieb und Wartung des Stromnetzes ist nicht der Lieferant enviaM, sondern der lokale Netzbetreiber zuständig. Die 24/7-Störungshotline Ihres Netzbetreibers finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung. Für eine vollständige Erklärung der Rollen lesen Sie unseren Ratgeber zum Netzbetreiber.

Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst schriftlich an den enviaM Kundenservice und setzen Sie eine angemessene Frist (zwei bis vier Wochen). Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, können Sie kostenlos die Schlichtungsstelle Energie anrufen – die offiziell anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach § 111b EnWG.

Ihre nächsten Schritte

Sie haben den passenden Kontaktweg zu enviaM gefunden? Diese weiterführenden Seiten helfen Ihnen, das nächste Anliegen direkt zu klären:

Informieren Sie sich jetzt zu enviaM!

Mo. – Fr. 8:00 – 19:00 Uhr

Direkt zu enviaM *